von Hartmut Wächtler
Während des Studiums kamen Staatsschutzdelikte nicht vor. Man erfuhr zwar am Rande, daß es außer den Diebstahls-, Raub- und Unterschlagungsdelikten, mit denen man sich hauptsächlich herumschlagen mußte, auch noch Vorschriften im Strafgesetzbuch gab, die so abenteuerliche Überschriften wie „Landfriedensbruch“, „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ oder „Hochverrat“ führten, darüber wurde jedoch in den Vorlesungen nicht gesprochen und so hielt man diese Paragraphen für Restbestände des Mittelalters. Die große Welle der Kommunistenprozesse aus den 50er und frühren 60er Jahren war verdrängt und vergessen, die Professoren waren froh, daß über die Vorschriften des politischen Strafrechts niemand redete; sie selbst hatten in der Regel allen Grund das Thema auszuklammern. Polizeilicher Staatsschutz und Strafverfahren – Erfahrungen aus 20 Jahren Strafverteidigung weiterlesen