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Die Konferenz begrüßt, daß ein Entwurf zur Regelung des Datenschutzes im Strafverfahrensrecht vorgelegt worden ist und daß darin für die besonderen Ermittlungs- und Fahndungsmethoden eigenständige Befugnisnormen vorgesehen sind sowie Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Akteneinsicht in die Strafprozeßordnung aufgenommen werden sollen.
Die im Entwurf vorgesehenen Datenschutzregelungen sind an den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Normenklarheit zu messen. Weil im Bereich der Grundrechtsausübung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts alle wesentlichen Entscheidungen vom Ge-setzgeber selbst zu treffen sind, ist die gesamte Informationsverarbeitung wegen ihres Eingriffscharakters in der Strafprozeßordnung präzise und umfassend gesetzlich zu regeln.
Der Streit gegen diese Gesetze scheint ein Kampf gegen Windmühlenflügel zu sein. Der diesen Gesetzen unterliegende strukturelle Wandel staatlicher Politik sowie der Ausstattung und Verfahrensformen der „Sicherheits“-Apparate ist längst vollzogen. Daß der „Präventionsstaat“ die ihm gemäßen unbestimmten Eingriffsbefugnisse komplettiert, scheint nur noch eine Frage der Zeit.
Gleichwohl ist dies kein zwangsläufiger Prozeß. Über ihn ist in der Vergangenheit entschieden worden, so wie über künftige Entwicklungen jeweils neu zu entscheiden sein wird.
In anderen Politikbereichen zeigt der langjährige öffentlicher Protest inzwischen deutliche Früchte. Die großen Symbole der Atomenergie-Politik – das AKW Kalkar und die Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf – werden wohl nie in Betrieb gehen. Das öffentliche Vertrauen in staatliche Sicherheitsversprechungen, soweit es Kernkraftanlagen betrifft, ist grundlegend erodiert. Perspektiven? weiterlesen →
Daß das Bundesamt für VfS und die parallelen Landesämter personenbezogene Informationen nicht nur aus eigener Ermittlungstätigkeit gewinnen, sondern ihre staatsschützerische Neugier auch mit Informationen befriedigen, die die Länderpolizeien, die Grenzkontrollbehörden (Bundesgrenzschutz, Bayer. Grenzschutz, Zoll), Staatsanwaltschaften etc. liefern, prägte die Arbeit dieser Ämter von Beginn an. In verschiedenen untergesetzlichen Regelungen, beginnend mit den sog. Unkeler Richtlinien von 1953, fortgesetzt u.a. mit den „Zusammenarbeitsrichtlinien“ von 1973, sind die beteiligten Staatssicherheitsbehörden auch entsprechend „in die Pflicht“ genommen worden. Zur Gesetzgebungsgeschichte der Geheimdienstgesetze weiterlesen →
„Ich gehe davon aus“, so der damalige rheinland-pfälzische Inneminister Schwarz 1976 im Spiegel (Nr.32, S.29 ff), „daß der Versuch unternommen wird, die StPO dem Polizeirecht anzupassen.“ Schwarz äußerte sich seinerzeit zu dem Versuch, die Kontrollstellenregelung des „Musterentwurfs eines einheitlichen Polizeigesetzes“ (MEPolG) der 70er Jahre in die Strafprozeßordnung einzufügen – ein Versuch, der 1978 mit der Verabschiedung der sog. Razziengesetze im Bundestag mit Erfolg gekrönt wurde. Strafverfahrens-Änderungsgesetz 1988: Die Verpolizeilichung der StPO weiterlesen →
Der vorliegende Entwurf ist der 4. Anlauf zur Novellierung des BVerfSchG von 1972. Er hat gegenüber seinen Vorgängern wiederum beträchtliche Veränderungen erfahren. Sie rühren davon, daß der neue Entwurf eine zusätzliche Funktion übernommen hat:
* Er soll die Zusammenarbeit des Geheimdienstes mit allen anderen Si-cherheitsbehörden umfassend absichern und damit ein gesondertes „Zu-sammenarbeitsgesetz“ erübrigen.
Die vorliegenden Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sind auf dem Hintergrund des Datenschutzgesetzes zu betrachten. Im BDSG-Entw. hat die Koalition einen restriktiven Dateienbegriff durchgesetzt, der nur die Verarbeitung personenbezogener Daten in automatisierten Dateien, nicht aber in Akten oder manuell geführten Karteien umfaßt. Ausgenommen sind nur diejenigen Akten, die Grundlage von automatisierten Hinweisdateien sind. Das BDSG und der darin festgelegte besondere Schutz für personenbezogene Daten gilt damit für einen großen Bereich der Verwaltungstätigkeit nicht. Stellungnahme zur „Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes“ – Entwurf vom 6.4.89 weiterlesen →
„Unnachsichtiges Vorgehen gegen Straftäter“ (Berliner Morgenpost, 22.9.88) versprach der Berliner Landespolizeidirektor Kittlaus am Vorabend des laut Senatssprechers Birkenbeul „größten Polizeieinsatzes der Berliner Nachkriegsgeschichte“. Auf diesen Einsatz hatten sich Politiker und Polizei seit langem vorbereitet – sowohl publizistisch als auch das was das polizeiliche Verhalten anging. IWF-Bericht weiterlesen →
Zu Jahresbeginn richtete das Bundeskriminalamt (BKA) eine Informations- und Nachrichtensammelstelle (NASISTE) ein, die alle Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Tagung sammelte, aufbereitete und weiterleitete. Die Landeskriminalämter (LKÄ) bildeten „IWF-Ermittlungsgruppen“, die ihre Erkenntnisse an die NASISTE gaben. Berlin erhielt eine Zweigstelle der NASISTE. Also organisiert machten sich die Sicherheitsbehörden an die Arbeit und legten ein engmaschiges Fahndungsnetz über das Land, in dem sich möglichst jede IWF KritikerIn schon vorher verfangen sollte. IWF-TAGUNG: „Die größte Datenaktion der Polizei“ [1] weiterlesen →
AG Tiergarten (Berlin), Urteil vom 3.7.1987
Widerstand, Landfriedensbruch
1. Der Wurf eines Gegenstandes gegen ein mit Fenstergittern versehenes Polizeifahrzeug, das sich auf dem Weg zu einer Vollstreckungshandlung befindet, stellt keinen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte dar.
2. 125 StGB (Landfriedensbruch) schreibt vor, daß die Gewalttaten aus einer Menschenmenge heraus verübt worden sein müssen. Das Gericht stellt fest, daß von der Existenz einer Menschenmenge nicht ausgegangen werden kann, wenn lediglich 15-20 Personen vereinzelt oder in kleinen Gruppen auf dem Bürgersteig stehen, ohne daß diese ihre Kräfte miteinander vereinigt hätten, um Ausschreitungen zu begehen.
(StrafV 1988, S.344) RECHTSPRECHUNG weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.