von Katharina Kümpel *
Wahrscheinlich Ende des Jahres beginnt beim OLG Düsseldorf das bisher größte 129a-Verfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Anklage wirft 20 KurdInnen vor, mitgliedschaftlich bzw. unterstützerisch an Straftaten „terroristischer Teilvereinigungen“ beteiligt gewesen zu sein. Erstmalig wird hier der 129a StGB auf eine nationale Befreiungsbewegung angewandt.
1. Die Anklage
Die Bundesanwaltschaft (BAW) wirft den KurdInnen in ihrer Anklage vom 20.10.88 vor, als Mitglieder bzw. Unterstützer Straftaten der „Teilvereinigungen“ begangen zu haben. Laut Anklage handelt es sich dabei u.a. um ein „Europäisches Zentralkomitee“, einen „europäischen Arbeitsbereich Parteisicherheit, Kontrolle und Nachrichtendienst“ oder auch „Gruppen für spezielle Arbeiten“ und um „Parteiuntersuchungskommissionen“. Diese sollen sich innerhalb der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), der Nationalen Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) und der Volksbefreiungsarmee Kurdistans (ARKG) gebildet haben und in der BRD selbständig tätig gewesen sein. Neben diesem zentralen Vorwurf werden gegen einzelne Beschuldigte noch Vorwürfe von seit 1983 angeblich im Zusammenhang mit der „terroristischen Vereinigung“ begangener sonstiger Delikte, von Urkundenfälschung bis hin zu drei angeblichen Morden, erhoben. §129a – Anmerkungen zum „PKK“-Verfahren weiterlesen →