von Lena Schraut*
Vor und während der IWF-Tagung 1988 im herbstlichen Berlin nutzte die Polizei vor allem das Mittel der verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, um Informationen zu gewinnen. Als Rechtsgrundlage dienten zum einen das Berliner Polizeirecht (ASOG) und die Straßenverkehrsordnung, zum anderen der Kontrollstellenparagraph 111 StPO. Wir berichteten darüber in CILIP 31 (S.99 ff.). Inzwischen gibt es einige Details mehr zum Umfang der Kontrollen nach 111 StPO und eine, dem Generalbundesanwalt geltende Rüge des Bundesgerichtshofes. Ein Nachtrag: „Die größte Datenaktion der Berliner Polizei“ weiterlesen