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Weiter wie gehabt? Forderungen an Polizei und Justiz nach dem NSU-Debakel

von Heike Kleffner

Mehr Geld, neue Datensysteme und mehr Macht für die Geheimdienste sind die falsche Antwort auf das Staatsversagen beim Vorgehen gegen den NSU. Stattdessen braucht es dringend effektive Veränderungen, die das Vertrauen von Minderheiten in Polizei und Strafverfolgung stärken.

Wer in diesen Tagen die Auftritte von Polizisten und Verfassungsschützern vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) verfolgt, kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass insbesondere die mittlere Ebene der Geheimdienste mehrheitlich diese „schwere Niederlage der Sicherheitsbehörden“[1] lediglich als einen Betriebsunfall betrachtet. Die Logik derer, die jegliche Verantwortung für das Staatsversagen im NSU-Komplex zurückweisen, ist simpel: „Wir hatten in all den Jahren keinerlei Hinweise auf Rechtsterrorismus“, erklärten unisono die Repräsentanten von Bundesamt und Landesämtern für Verfassungsschutz. „Es gab ja keine Bekennerschreiben“, meinten auch die Vertreter des Bundeskriminalamts und der Landeskriminalämter. Weiter wie gehabt? Forderungen an Polizei und Justiz nach dem NSU-Debakel weiterlesen

Neu ausgerichteter Verfassungsschutz? Konsequenzen der Innenminister aus dem NSU-Debakel

von Heiner Busch

Im Falle NSU hat der Verfassungsschutz komplett versagt. An seine Abschaffung mögen die Innenminister jedoch nicht einmal denken. Ein Jahr nach der Aufdeckung des NSU planen sie die Modernisierung und Zentralisierung des Inlandsgeheimdienstes.

Die Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder (IMK) „steht auch weiterhin zu ihrer Aussage, dass der Verfassungsschutz eine Institution des demokratischen Rechtsstaates und maßgebliche Bewertungsinstanz für Extremismus ist.“ So steht es in der Pressemitteilung, die der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern als derzeitiger Vorsitzender der IMK am 7. Dezember 2012 herausließ. Das Gremium hatte sich in den Tagen zuvor nicht nur mit dem NPD-Verbot, sondern auch mit der „zukünftigen Ausrichtung des Verfassungsschutzes“ befasst und eine neue Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt und den Landesämtern beschlossen. „Die im Verlauf des letzten Jahres erkannten Defizite in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden können damit unterbunden werden.“ Das seltsam anmutende Bekenntnis der Innenminister zu ihrem Inlandsgeheimdienst sollte wohl die seit November 2011 andauernde Debatte um das Versagen des Verfassungsschutzes im Falle NSU, der übrigens in der Presseerklärung nur als „aktuelle Ereignisse“ vorkommt, abschließen. Neu ausgerichteter Verfassungsschutz? Konsequenzen der Innenminister aus dem NSU-Debakel weiterlesen