Gäste im Hochsicherheitstrakt – Wie sich die Staatsgewalt auf die WM vorbereitet

von Heiner Busch

Hunderttausend PolizistInnen, zehntausend Angestellte privater Sicherheitsdienste, eine wie immer unbekannte Zahl von Geheimdienstleuten und siebentausend Soldaten proben zur Fußball-WM den Ausnahmezustand.

„Hochsicherheitstrakt Berlin“, titelte die Berliner Morgenpost am 26. Mai letzten Jahres. Einen Tag zuvor hatten sich die Innenminister des Bundes und der Länder auf das „Nationale Sicherheitskonzept“ zur Fußball-Weltmeisterschaft geeinigt. Die Auswirkungen auf die Hauptstadt schienen selbst dem Blatt aus dem Hause Springer zu weit zu gehen. Umso mehr, als die Höhe der von Bund und Ländern zu tragenden Kosten für den Sicherheitsaufwand völlig unklar blieb. Von „mehreren Hundert Millionen Euro“ war die Rede. „Kosten zu nennen, wäre unseriös“, zitiert die Morgenpost den damaligen Bundesinnenminister Otto Schily. „Es gibt derzeit keine realistische Kalkulation.“ Die gab es auch im Oktober noch nicht, als Berlins Innensenator Ehrhart Körting die Landesplanungen für die WM-Sicherheit präsentierte und nur angeben konnte, dass bezahlt werde, aber weder wie viel noch aus welcher der leeren Kassen seiner Stadt.[1] Eine Gesamtschau der Sicherheitskosten fehlt nach wie vor. Und ob die in den Haushalten von Bund und Ländern veranschlagten Einzelposten wirklich ausreichen, ist sehr zu bezweifeln.

Abgerechnet wird erst hinterher. Es sei eben „generell üblich und auch von Anfang an bekannt“ gewesen, dass das Gastgeberland die Kosten für die Sicherheit zu übernehmen habe, erklärte Schily vor dem Innenausschuss des Bundestages.[2] Schon bei der Bewerbung für die WM hatte die Bundesregierung gegenüber dem Weltfußballverband FIFA eine Sicherheitsgarantie abgegeben. Seit Januar 2002 erarbeitete ein Bund-Länder-Ausschuss unter Beteiligung diverser Bundesministerien, der Länderinnenminister, des Bundeskriminalamts (BKA), des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des inzwischen zur Bundespolizei mutierten Bundesgrenzschutzes und natürlich des Organisationskomitees der WM – sprich des Deutschen Fußballbundes – das „Nationale Sicherheitskonzept“.[3] Die „polizeiliche Rahmenkonzeption“ erstellte eine Unterarbeitsgruppe des Arbeitskreises II (Innere Sicherheit) der Innenministerkonferenz. Den ersten Probelauf bildete der Confederations Cup im Sommer 2005. Seitdem wurden die Konzepte beständig erweitert.

Minister und Polizeiführer ergehen sich in Superlativen: Die WM sei eine „Herausforderung ungekannten Ausmaßes“, der „größte Polizeieinsatz der Nachkriegsgeschichte“, die „anspruchsvollste Einsatzlage der letzten Jahrzehnte“, eine „einzigartige“, ja eine „nationale Aufgabe“.[4] Zu deren Erfüllung mobilisiert sich die gesamte Sicherheitsbranche: die Polizeien von Bund und Ländern einschließlich der Staatsschutzabteilungen, die Geheimdienste, die privaten Sicherheitsdienste der Stadionbetreiber und der Verkehrsunternehmen, die „Kiezstreifen“ der lokalen Ordnungsämter und selbst das Militär, dessen Einsatz endgültig klar macht, dass sich die Republik während der tollen Tage in einer Art Ausnahmezustand befinden wird. Urlaubs- und Dienstfreisperren für die Polizei und für Teile der Bundeswehr[5] signalisieren höchste Alarmbereitschaft. Nicht nur die Stadien, sondern weite Teile des öffentlichen Raumes sollen sich dabei in jenen von der „Morgenpost“ befürchteten „Hochsicherheitstrakt“ verwandeln, der mit allen erdenklichen Methoden zu überwachen ist – ein Hochsicherheitstrakt, der allerdings mit lachenden Gesichtern gefüllt sein soll, so wie es das offizielle Emblem der „FIFA WM 2006 TM“ vorschreibt.

Geschützt werden nicht einfach 64 Fußballspiele zwischen 32 Mannschaften – ein Wettbewerb, der durchaus spannend sein kann. Es geht vielmehr um ein wirtschaftliches (vor allem medienwirtschaftliches) und politisches Ereignis, in dem das sportbegeisterte Fußvolk allenfalls eine Statistenrolle einnimmt. Dies zeigt sich schon an der Verteilung der Tickets: Gerade einmal 33 Prozent gingen in den öffentlichen Verkauf, weitere 18 an die Fußballverbände, 16 Prozent an Sponsoren und „Rechte-Inhaber“; zehn Prozent stehen unter dem Titel „Hospitality“ für gut Betuchte bereit, die zu astronomischen Preisen an Spezialplätzen und in Logen mit erlesenen Speisen und Getränken verköstigt werden. Neun Prozent der Karten gehen an VIPs und Medien. TV-Rechte sind von zentraler Bedeutung; mit ihrer Vergabe nimmt die FIFA über 1,5 Mrd. Schweizer Franken (rund 1 Mrd. Euro) ein. Eine weitere Mrd. Franken (rund 650 Millionen Euro) kommt von den Sponsoren, die ihr Bild – und nur ihres – ordentlich präsentiert haben wollen.[6] Bei erwarteten 1,2 Mio. ausländischen BesucherInnen (plus 2 Mio. Fans aus Deutschland), die sich allein in den Stadien einfinden werden, wird vor allem im Gastgewerbe und Einzelhandel einiges hängen bleiben. Nicht nur die Fußballverbände sind an der „ordentlichen“ und sauberen Präsentation dieses Großereignisses interessiert, sondern auch die Politik. Die WM ist eine staatliche Angelegenheit, umso mehr als hier nicht Clubs, sondern Nationalmannschaften gegeneinander spielen. Für den Austragungsstaat ist die WM vor allem Standortwerbung. Unter dieser Rubrik bucht Hessens Innenminister Volker Bouffier selbst den Sicherheitsaufwand ab: „Vor dem Hintergrund der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus messen gerade internationale Unternehmen und ihre Mitarbeiter die Attraktivität eines Standortes daran, welches Vertrauen sie in ein Land und seine Sicherheitsbehörden haben können. Die Fußballweltmeisterschaft 2006 bietet die einmalige Chance, sich einem weltweiten Publikum als sicherer Standort präsentieren zu können.“[7]

Gefährliche Fans

„Die Welt zu Gast bei Freunden“ ist daher keine Einladung an alle, sondern nur an diejenigen, die sich erstens den teuren Spaß leisten können und zweitens so benehmen, wie es medial transportiert werden soll. Die Gefahren für die ordentliche und saubere Abwicklung scheinen vielfältig. Da sind zuerst die Fans, von denen die Polizei nur die Kategorie A als ungefährlich einstuft. B steht dagegen für „Gewalt geneigt“ und C für „Gewalt suchend“. 10.000 B- und C-Fans schätzt die Polizei in Deutschland. Allein in Berlin seien es Tausend (700 B, 300 C). Rund 6.200 Personen waren im Sommer 2005 in der bundesweiten Datei „Gewalttäter Sport“ erfasst, 2.000 mehr als im Jahr zuvor.[8] Für die Speicherung in dieser Datei ist keine einschlägige Verurteilung, nicht einmal ein Ermittlungsverfahren erforderlich. Es reicht aus, dass die Betreffenden bei einer Personenkontrolle am Rande einer fußballtypischen Auseinandersetzung angetroffen wurden.

Nicht minder willkürlich ist die privatrechtliche Verhängung von Stadionverboten durch die Vereine bzw. durch den DFB. Laut Auskunft des Verbandes sind davon derzeit 2.600 Personen betroffen. Hinzu kommen die ausländischen „Problemfans“. Im Frühjahr 2005 gab es EU-weit 7.000 Stadionverbote, bis zur WM rechnet die Polizei mit einem Anstieg auf 10.000. Die britische Polizei will 3.000 Fans mit einem Ausreiseverbot belegen.[9] Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) beim Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen dient als „nationaler Informationspunkt“, an den die ausländischen Polizeien – insbesondere die der EU – Meldungen über das erwartete Störerpotenzial sowie mittlerweile auch personenbezogene Daten weiterreichen und der diese Informationen an die nachgeordneten Stellen im Inland, insbesondere an die Landesinformationsstellen (LIS) weiterreicht.[10] Von ausländischen Polizeien kommen aber nicht nur Informationen, sondern auch rund zweihundert „szenekundige Beamte“, „Spotters“, die vor Ort ihre jeweilige heimische Klientel beruhigen und kontrollieren, aber auch der deutschen Polizei bei repressiven Maßnahmen zur Seite stehen sollen.

Das Mittel des Ausreiseverbots, in dessen zweifelhaften Genuss anlässlich der EM 2004 in Portugal 152 deutsche Fans kamen, wird der deutschen Polizei bei der WM im eigenen Land nicht zur Verfügung stehen.[11] Von dem restlichen Instrumentarium, das nicht nur bei Fußballturnieren, sondern auch gegen Demonstrierende zum Einsatz kommt, will sie aber „konsequent“ Gebrauch machen. Das „mildeste“ Mittel in diesem Repertoire sind die „Gefährderansprachen“: Besuche der Polizei zu Hause oder am Arbeitsplatz, die dem Betroffenen klar machen sollen, dass er im Visier der Polizei ist und nur ja nicht den Versuch unternehmen soll, sich in einem Stadion oder bei einer öffentlichen Übertragung – einer Public Viewing Area – blicken zu lassen. Das Polizeirecht bietet darüber hinaus die Möglichkeit, einen Platzverweis oder ein Aufenthaltsverbot zu verhängen. Damit die betreffende Person auch sicher nicht am verbotenen Ort auftaucht, kann die Polizei ihr ferner zur Auflage machen, sich zu den entsprechenden Terminen bei einer lokalen Dienststelle zu melden. Anlässlich von „Risikospielen“ der WM will die Berliner Polizei die von ihr mit solchen Auflagen versehenen Personen alle zwei Stunden antanzen lassen.[12] Um die Risikofans von den Spielen fernzuhalten steht schließlich noch die vorbeugende Ingewahrsamnahme, der Unterbindungsgewahrsam, zur Verfügung, der in einigen Bundesländern bis zu vierzehn Tage dauern kann. Zum präventivpolizeilichen Instrumentarium gehören schließlich auch die DNA-Proben, die (zumindest) in Berlin, Niedersachsen und Hamburg von polizei-bekannten „Sport-Gewalttätern“ genommen werden sollen.[13]

Im Zusammenhang mit der WM will die Berliner Polizei ihre „Aufklärungsarbeit“ noch verstärken. Die „Ermittlungsgruppe Hooligans“ (EG Hools), die die Funktion der Berliner LIS wahrnimmt, hatte zu normalen Zeiten etwa zwanzig Mitarbeitende. Die Gesichter ihrer „szenekundigen Beamten“, so der Berliner Polizeipräsident Dieter Glietsch, seien in den Stadien schon bekannt. Am 1. November 2005 zündete die Berliner Polizei deshalb die „erste Stufe“ ihres „künftigen Einsatzabschnitts Aufklärung Fußball WM“ mit „zunächst 85 Mitarbeitern“. Glietsch versprach, den Einsatzabschnitt in den folgenden Monaten weiter aufzustocken. Die Verstärkung kommt aus dem Landeskriminalamt, und zwar von dessen Abteilung „Aufklärung und Observation“ (LKA 63) und der für die Auswertung im Bereich der „organisierten Bandenkriminalität“ zuständigen Dienststelle (LKA 4).

Diese beiden Stellen hätten zuvor bereits erfolgreich gegen die „kriminelle Türsteher-Szene“ zusammengearbeitet. Sie werden nun das Instrumentarium der „täterorientierten Ermittlungen“, das sie sonst gegen die „organisierte Kriminalität“ in Anschlag bringen, vor und während der WM gegen die Fanszene einsetzen.[14] Dazu passt, dass die Innenministerkonferenz bei ihren Planungen für das „Nationale Sicherheitskonzept“ einen Bericht über den Einsatz von V-Personen und Verdeckten Ermittlern erstellen ließ. Erwartungsgemäß ist dieser Bericht eine „Verschlusssache“.[15]

„Aufklärung“ ist aber nur eine Seite des Umgangs mit unerwünschten Fans. Die andere ist das bereitschaftspolizeiliche Vorgehen im konkreten Fall. Hier stehen die Länder vor einem Problem. Die WM findet an zwölf Orten in acht Bundesländern statt. D.h. die sonst übliche gegenseitige Unterstützung bei Großereignissen ist dieses Mal kaum möglich, weil die meisten Länder ihre Hundertschaften zu Hause brauchen.

Beispiel Berlin: Mit Unterstützung des Bundesgrenzschutzes und anderer Länder konnte die Hauptstadt in vergangenen Jahren am 1. Mai schon mal wahre Feldschlachten mit bis zu 9.000 PolizistInnen organisieren. Zur WM, die Polizeipräsident Glietsch als „größten Einsatz der Nachkriegsgeschichte“ veranschlagt, muss sie alleine zurechtkommen – d.h. mit zehn Hundertschaften Bereitschaftspolizei sowie sechs Einsatz-Hundertschaften aus den örtlichen Polizeidirektionen und weiteren sechs aus den nachgeordneten Abschnitten.[16] Darunter sind auch „Interventionsteams“, die laut Glietsch dann in Aktion treten sollen, „wenn unsere Aufklärer Rädelsführer der Hooliganszene erkannt haben. Kann eine Straftat beobachtet aber nicht verhindert werden, werden die Täter beobachtet und in einem taktisch günstigen Moment festgenommen.“ Auch dieses Vorgehen habe man beim 1. Mai, dessen jährliche Auseinandersetzungen den ständigen Bezugspunkt der Planungen bilden, schon „mit Erfolg praktiziert“. Dass man sich in Berlin im wahrsten Sinne des Wortes rüstet, zeigt sich auch an der Anschaffung von über 2.000 Mehrzweckschlagstöcken (Tonfas).[17]

Beispiel Rheinland-Pfalz: Je nach Lage will die Landespolizei zwischen 500 und mehreren Tausend PolizistInnen mobilisieren, um in Kaiserslautern für Ordnung zu sorgen. Säule 1 der „Besonderen Aufbauorganisation“ (BAO) sind „Polizeipräsenzstreifen“ unter Beteiligung von französischer Gendarmerie, US-Militärpolizei, Niederländischer Marechaussee und Mitarbeitern des Ordnungsamts Kaiserslautern. Zivile Raumschutzkräfte – Säule 2 – sollen kleinere Störungen beseitigen und Einzelfestnahmen vornehmen. Uniformierte Mobile Einsatzgruppen –
Säule 3 – werden „alle erforderlichen Raumschutz- und Fanbegleitungsmaßnahmen treffen.“ Für „größere Festnahmeaktionen und Lagebereinigungen“ steht ein „Einsatzabschnitt Zugriff“ parat.[18]

Parat steht während der WM auch die Strafjustiz: Mit „Hooligans“ befasst sich bei der Berliner Staatsanwaltschaft die Staatsschutzabteilung, die ansonsten auch für Delikte bei Demonstrationen zuständig ist. Der Chef dieser Abteilung, Oberstaatsanwalt Jörg Raupach, sieht die WM „so, als ob so ein 1. Mai eben vier Wochen lang dauert.“[19] Die sieben staatsschützenden Staatsanwälte erhalten während der WM Verstärkung durch fünfzehn KollegInnen. Wie in den anderen Bundesländern auch, wird ein Teil der Berliner StaatsanwältInnen direkt im Stadion Dienst tun, wo Gefangenensammelstellen eingerichtet sind. Andere werden ihren Dienst in der polizeilichen Einsatzzentrale verrichten, wo auch die HaftrichterInnen über Haftbefehle entscheiden.

Für die „polizeiliche Rahmenkonzeption“ haben sich die „justiziellen und polizeilichen Gremien“ auf Regelsätze für die Freilassung gegen Sicherheitsleistungen geeinigt. Für das Betreten des Spielfelds müssen 150 Euro, für eine Körperverletzung 1.550 Euro hingeblättert werden, um einem Haftbefehl zu entgehen.[20]

Das Nationale Sicherheitskonzept empfiehlt ferner, „fußballtypische Straftaten“ im beschleunigten Verfahren abzuhandeln und verspricht sich von schnellen Verurteilungen „einen nachhaltigen präventiven Effekt für den Verlauf der WM 2006“.[21] Nach §§ 417 ff. der Strafprozessordnung kann die Staatsanwaltschaft bei klarer Beweislage den Antrag auf einen solchen kurzen Prozess stellen, bei dem die Anklage nur mündlich vorgetragen wird und Aussagen von Behörden verlesen werden können. Die StrafrichterInnen dürfen in diesen Fällen aber nur Strafen bis zu einem Jahr Haft verhängen.

Horden von Kriminellen

Gerüstet sind Polizei und Strafjustiz auch für die „allgemeine und Organisierte Kriminalität mit Veranstaltungsbezug“, denn Sportgroßveranstaltungen wie die WM bieten laut Nationalem Sicherheitskonzept „erfahrungsgemäß vielfältige Tatgelegenheiten für Täter und Tätergruppen“.[22] Eine „enge Verzahnung“ zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle und „den Polizeien des Bundes und der Länder einerseits und den internationalen Partnerdienststellen, einschließlich Europol und Interpol andererseits“ soll dem entgegenwirken. Das BKA soll „frühzeitig“ mit der Auswertung von entsprechenden Informationen beginnen und während der WM für die „Auslandskoordinierung der Strafverfolgung“ sorgen.

Die in den und über die Medien verbreiteten Szenarien über „mehrere tausend Kriminelle aus aller Welt“, die sich zur WM allein in Berlin einfinden,[23] sind nicht minder katastrophisch als die hinsichtlich der erwarteten „Hooligans“. Bei seiner Amtseinführung im Januar 2006 wusste der neue Berliner Generalstaatsanwalt Ralf Rother zu berichten, dass „Zuhälter bereits die Einreise von Prostituierten organisieren“.[24] Beim Schlag in diese Kerbe konnte sich Rother der Unterstützung der moralisch entrüsteten Öffentlichkeit sicher sein. Unsicher waren dagegen die Fakten. „Seit Monaten geistert die Zahl von 40.000 zusätzlichen Zwangsprostituierten durch Medien und Gremien“, schrieb der „Tagesspiegel“ einen Monat später, „aber keiner will für die Zahl verantwortlich sein.“[25] Der Städtetag, dem diese Zahl untergeschoben worden war, verfügte über gar keine Daten. Das BKA hielt die Zahl von 40.000 für viel zu hoch gegriffen. Sowohl der Bund Deutscher Kriminalbeamter als auch die Gewerkschaft der Polizei unterstützen die Kampagne des Deutschen Frauenrates gegen Zwangsprostitution. Die Forderung, auf Abschiebungen von zur Prostitution gezwungenen Frauen zu verzichten, oder die Einreisebestimmungen, von denen Zuhälter profitieren, zu erleichtern, sucht man bei den polizeilichen Gutmenschen vergebens.

Keine moralischen Erwägungen scheinen bei anderen Kriminalitätsbereichen notwendig: Banden von Taschendieben aus Südosteuropa und Lateinamerika, so der schon zitierte Berliner Generalstaatsanwalt, seien „schon in der Stadt“. Im August 2005 hatte die Polizei eine Ermittlungsgruppe („EG Tasche“) eingerichtet, die diese Delikte zentralisiert bearbeitet. Auf der Straße agieren ihre BeamtInnen vor allem in Zivil.[26]

Zumindest in Hamburg wird sich die Polizei vor und während der WM nicht nur mit Kriminalität, sondern verstärkt mit dem ganz normalen Elend der Großstadt befassen. Hamburger Kaufleute haben gefordert, ein Bettelverbot zur WM zu erlassen. Innensenator Udo Nagel unterstützt das Vorhaben.[27] Gerade zur WM darf der Anblick von Armut die Konsumfreude nicht stören.

Keine Anhaltspunkte

Was „Extremismus“ und „Terrorismus“ betrifft, gibt das Nationale Sicherheitskonzept eigentlich eine Entwarnung: Dass die WM sich zu einem eigenständigen Thema des „nationalen linken Spektrums“ entwickeln könnte, sei „nicht zu erwarten“; „personenbezogene Anschläge“ von links seien „eher ausgeschlossen“. Auch für eine „konkrete Gefährdung“ der WM durch rechtsextremistische Gruppierungen liegen den SicherheitsexpertInnen „keine Anhaltspunkte“ vor. Und selbst im „Bereich der politisch motivierten Ausländerkriminalität, insbesondere in seiner terroristischen Ausprägung“, herrschte zum Zeitpunkt der Abfassung des Konzepts Ruhe: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung der Fußball-WM durch terroristische Netzwerke bekannt.“[28] Das Fehlen solcher „Anhaltspunkte“ wäre Grund genug, es für die WM bei den „normalen“ Sicherheitsstandards zu lassen, die ohnehin – spätestens seit dem 11. September – nicht mehr „normal“ sind. Die Folgerungen des Sicherheitskonzepts sind andere: Wo konkrete Hinweise fehlen, ist die abstrakte Gefährdung umso größer. Entsprechend groß sind deshalb auch die staatsschützerischen und geheimdienstlichen Anstrengungen, sie zu erkennen.

Das BKA betreibt daher ebenfalls eine „Besondere Aufbauorganisation BKA WM 2006“. Als Zentralstelle des kriminalpolizeilichen Staatsschutzes soll das Amt vor und während der WM „Gefährdungslagebilder“ erstellen. Es tut das „in Abstimmung mit den Landeskriminalämtern sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesnachrichtendienst“. Beteiligt an der BAO sind zudem „Verbindungsbeamte von Europol und Interpol sowie nationale und internationale Staatsschutzverbindungskräfte“.[29] Auch auf Landesebene haben die Staatsschützer Vorkehrungen getroffen. Der Berliner Polizeipräsident kündigte an, dass die beiden zuständigen Spezialdienststellen des LKA unmittelbar vor der WM „fast täglich“ Lagebilder ans BKA übermitteln sollten. Auf der geheimdienstlichen Seite soll der BND für den Informationsaustausch mit den ausländischen Diensten und die Auswertung der dabei gewonnenen „Erkenntnisse“ sorgen.

Lagebildnern soll auch das Nationale Informations- und Kooperationszentrum (NICC), das ab Mai 2006 rund um die Uhr betrieben wird und ein Bestandteil des regulären BMI-Lagezentrums ist. Laut Sicherheitskonzept wird es „mit Vertretern aus Ministerien, wie z.B. dem Bundeskanzleramt, aus den Fachabteilungen des BMI, den Sicherheitsbehörden des Bundes sowie externer Stellen, wie zum Beispiel dem Organisationskomitee WM 2006, der ZIS, Interpol, Europol und Eurojust besetzt. Anlassbezogen werden Vertreter beteiligter Nationen hinzugezogen.“[30] Seine Aufgabe bestehe darin, den „gesamten themenbezogenen nationalen und internationalen Informationsfluss“ auf der politischen Ebene zu „bündeln“. Täglich soll das Zentrum ein „Nationales Lagebild WM 2006“ erstellen – und zwar in neun „Lagefeldern“, darunter „Terrorismus/Extremismus“. Darüber hinaus wird es „in anlass- und einzelfallbezogener Abstimmung mit allen Beteiligten“ Pressemitteilungen herausgeben. Nach Einschätzung von Uwe Lederer vom rheinland-pfälzischen LKA wird das NICC „für die einsatzführenden Polizeibehörden wohl eher nur von nachrangiger Bedeutung sein.“ Denn im Bereich der „Politisch motivierten Kriminalität“ liefen die Informationen auch während der WM zwischen den Landeskriminalämtern und dem BKA.[31]

Vorbereitung auf die Katastrophe

Bei so viel Gefahr darf auch das Militär nicht fehlen. Es tritt während der WM in verschiedenster Form in Erscheinung. Beteiligt ist es zunächst bei der Überwachung des Luftraums. Anschläge nach dem Muster des 11. Septembers 2001 soll das „Nationale Lage- und Führungszentrum Sicherheit im Luftraum“ (NLFZ) in Kalkar erkennen, in dem 56 Soldaten der Luftwaffe, sieben Bundespolizisten und ein Vertreter der zivilen Flugsicherung arbeiten. Sie dirigieren auch die „Alarmrotten“ – Abfangjäger der Bundeswehr –, die dann aufsteigen sollen, wenn ein Flugzeug in eine Flugverbotszone einzudringen droht. Solche Zonen wird es auch über den WM-Austragungsorten geben. Im Januar ersuchte das Bundesverteidigungsministerium zusätzlich um Bereitstellung durch die AWACS-Radar-Aufklärungsflugzeuge bei der NATO.[32] Der Abschuss von zivilen Flugzeugen ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Luftsicherheitsgesetz jedoch vom Tisch.[33] Die zweifelhafte Luftunterstützung ist mittlerweile von allen Bundestagsparteien außer der Linksfraktion akzeptiert.

Ebenso akzeptiert sind die „über hundert Unterstützungsleistungen im Rahmen der technischen Amtshilfe“. Laut einem Bericht des Verteidigungsministeriums bewege sich die beantragte Unterstützung inhaltlich im Rahmen der „bislang praktizierten Zusammenarbeit“. Zweitausend Soldaten würden dabei zum Einsatz kommen, hieß es zunächst. Sie sollen PolizeibeamtInnen in Bundeswehr-Liegenschaften unterbringen und verköstigen, Fahrzeuge bereitstellen u.ä.m. Sowohl der Sanitätsdienst (z.B. die „Einrichtung eines Rettungszentrums mit notfallchirurgischem Schwerpunkt am Spielort Kaiserslautern“) als auch die Leistungen der „ABC-Abwehr“ orientieren sich an einem Katastrophenszenario. Genau dieses aber haben in den vergangenen Monaten das Technische Hilfswerk, die Feuerwehren und jeweiligen Rettungsdienste immer wieder in den Stadien geübt.[34] Was das Militär besser machen soll als die zivilen SpezialistInnen, wird jedoch nirgends erklärt. Das Verteidigungsministerium bestätigt, dass die Amtshilfe der Bundeswehr einen „größeren Umfang“ habe als üblich. Die „verfassungsrechtliche Position der Streitkräfte“ stehe dem jedoch nicht entgegen, „da die Truppenteile mit der angeforderten logistischen Hilfe nicht als Organ der vollziehenden Gewalt mit Zwangsbefugnissen gegenüber Dritten tätig werden.“[35]

Über diesen Rahmen hinaus geht jedoch der Einsatz von Soldaten als Hilfspolizisten zum bewaffneten Objektschutz, für den sich Innenminister Wolfgang Schäuble und andere CDU/CSU-Politiker seit Dezember stark machen – gegen den Widerstand auch des CDU-Verteidigungsministers Franz-Josef Jung. Sie warnen, dass es im Falle einer Terrordrohung oder eines tatsächlichen Anschlages zu wenig Polizisten geben könnte, und wollen deshalb die Bundeswehr von vornherein als Reserve einplanen. Schäuble & Co. dementierten heftig, dass sie Soldaten „in den Stadien oder bei den Fans“ einsetzen möchten. Denkbar sei jedoch, dass die Bundeswehr am Flughafen Frankfurt/M. die Bundespolizei ersetze oder verstärke.[36] Die Soldaten wären damit zwar nicht in einer bereitschaftspolizeilichen Rolle, würden aber sehr wohl exekutive Kontrollbefugnisse im Inland wahrnehmen.

Nachdem das BVerfG in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz klargelegt hatte, dass dies nicht durch die Verfassung gedeckt ist, drängten CDU-Politiker auf eine Änderung des Grundgesetzes noch vor Beginn der WM. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm wollte nicht auf den Katastrophenfall des Art. 87a Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) warten, sondern das Militär bereits zur Verhinderung möglicher Katastrophen einsetzen: „Die Kapazitäten der Bundeswehr sollten genutzt werden für den Fall, dass eine abstrakte Gefährdung konkret wird.“[37]

Für die schnelle Verfassungsänderung reichte die Zeit nicht mehr. Bereits vor der Entscheidung des BVerfG hatte Schäuble jedoch einen „Plan B“ ins Auge gefasst, mit dem er die grundgesetzlichen Hürden doch noch zu überspringen hoffte: Soldaten könnten für die Zeit der WM zur Bundespolizei abgeordnet werden und würden damit gar nicht in Bundeswehr-Uniform auftauchen.[38] Mit dieser Regelung hätte sich auch ein Teil der SPD abfinden können. Deren Innenpolitik-Experte Dieter Wiefelspütz lehnte die „massenhafte“ Ausleihe von Soldaten an die Polizei zwar grundsätzlich ab, vermochte sich das aber in Einzelfällen – „einigen hundert vielleicht“ – vorzustellen.[39]

Ende März war auch „Plan B“ vorerst ad acta gelegt.[40] Stattdessen war nun nicht mehr von 2.000, sondern von 7.000 Soldaten die Rede, die unbewaffnete „technische Amtshilfe“ insbesondere im Katastrophenfall leisten sollten. Noch nicht bestätigt war dagegen, dass sich für diesen Fall auch das „Kommando Spezialkräfte“ (KSK) bereit halte. Spätestens bei dessen Einsatz wäre die Amtshilfe definitiv nicht mehr „technisch“, sondern in höchstem Maße aggressiv.[41]

Gefahrenraum Deutschland

Zur Werbung für den sicheren Standort mobilisiert der WM-Austragungsstaat Deutschland nicht nur große Teile seines Sicherheitsapparats. Er definiert auch weite Teile der Republik zum Kontrollraum. Dieser Kontrollraum beginnt bereits an den Grenzen: Das Sicherheitskonzept beauftragt die Bundespolizei, „zur Unterbindung der Einreise gewaltbereiter Fußballanhänger, krimineller Personen sowie terroristischer Gewalttäter nach Deutschland, … lageangepasst Aufklärungs-, Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen an den Land- und Seegrenzen sowie auf den relevanten deutschen Verkehrsflughäfen“ durchzuführen.[42] Als relevant gilt dabei auch der Klein-Flughafen Frankfurt-Hahn, auf dem Billigflieger u.a. aus England ankommen. Bereits auf dem Flughafen Hahn will die rheinland-pfälzische zusammen mit der Bundespolizei das „frühzeitige Erkennen von Problemfans, deren Trennung und Kanalisierung sowie die Übergabe an die jeweilig einsatzführenden Behörden“ sicherstellen.[43] Anders ausgedrückt: ähnlich wie bei Bundesliga-Spielen müssen „Risiko-Fans“ damit rechnen, den Weg vom Flughafen oder Bahnhof bis hin zum Stadion in einer Art Wanderkessel zurückzulegen.

Was die Grenzen betrifft, vermeidet das Sicherheitskonzept tunlichst den Hinweis auf das Schengener Abkommen und die darin enthaltene Aufhebung der Kontrollen an den EU-Binnengrenzen. „Lageangepasste Kontrollen in Grenzgebieten“ – so Schily schon im vergangenen Jahr vor dem Innenausschuss – seien in jedem Falle möglich.[44] Ende März entschloss sich das Bundesinnenministerium, auf die Ausnahmeregelung in Art. 2 Abs. 2 des Schengener Abkommens zurückzugreifen und die Kontrollen an den Binnengrenzen für die Zeit der WM wieder einzuführen.[45] Bayerns Innenminister Günter Beckstein möchte außerdem, dass die Grenzkontrolleure insbesondere muslimische Fußballfans ins Visier nehmen: „Wenn zum Beispiel in Begleitung der iranischen Nationalmannschaft Iraner ins Land kommen, dann werden wir bei der Einreise ganz genau hinschauen, dass keine Fanatiker dabei sind.“[46]

Auch an den Austragungsorten der Spiele wird man sich auf eine überdurchschnittliche Polizeipräsenz und mehr Kontrollen einrichten müssen. Das betrifft insbesondere die Festplätze und ca. 300 Public Viewing Areas, in denen WM-Spiele auf Großleinwände übertragen werden. Diese befinden sich zwar auf öffentlichem Grund und zumindest teilweise in den Zentren der Städte. Dennoch werden sie für die Dauer der WM zu quasi-privaten Orten, die zumindest formell privaten Veranstaltern übereignet werden. Teilweise handelt es sich dabei um Firmen, die ausschließlich in öffentlichem Besitz sind oder doch weitgehend von öffentlichen Geldern leben.

Seit letztem Sommer überbieten sich die Innenminister mit Vorschlägen, wie diese Orte zu sichern seien. Für die Veranstaltungen in den zwölf WM-Städten, aber auch für solche in Sachsen-Anhalt, wo keine WM-Spiele stattfinden, stehen die Standards nun fest: Die Veranstalter müssen die Gelände einzäunen, sie müssen Einlasskontrollen (Personen und Gepäck) durchführen und einen privaten Ordnungsdienst stellen. Darüber hinaus sollen Videokameras das Geschehen auf den Plätzen – für die Polizei – aufzeichnen. Die Privatisierung der Veranstaltungsorte löst auch das rechtliche Problem der Zulässigkeit der Videoüberwachung, die in den Polizeigesetzen der Bundesländer teilweise beschränkt ist. In Berlin will die Polizei im Bereich der „Fanmeile“ zusätzlich uniformierte und Zivilstreifen sowie „mobile Videoteams“ einsetzen.[47]

Die Videoüberwachung um die und in den Stadien stand schon aufgrund der FIFA-„Sicherheitsrichtlinien“ fest. Diese fordern nicht einfach nur Kameras, sondern solche mit „Zoomeinrichtungen“, die von der „Befehlsstelle der Polizei zu bedienen, an die Polizeimonitore angeschlossen“ sind und „die Möglichkeit der Standbildaufnahme zur Identifikation von Personen bieten.“[48] Während des Confed-Cups nutzte die Polizei in Frankfurt 65 Stadionkameras und konnte zudem auf die der Verkehrsüberwachung außerhalb des Stadions zugreifen.[49]

Die Polizei verfügt zwar innerhalb der Stadien über eine Einsatzzentrale und über eine Gefangenensammelstelle, sie ist auch außerhalb der „Sicherheitsringe“ der Stadien präsent. Diese selbst sind jedoch in erster Linie das Kontrollreich der vom Organisationskomitee beauftragten privaten Sicherheitsdienste. Insgesamt werden in den WM-Stadien rund 10.000 private Ordnungskräfte tätig sein.[50] Sie sollen laut Sicherheitskonzept „rund-um-die-Uhr lückenlose und umfängliche Zugangs- und Einfahrtskontrollen“ betreiben.[51] Damit niemand im Stadion anonym bleibe, sind die Tickets personalisiert und mit einem Funkchip ausgestattet.[52] Wer als Polizistin, Journalist, Würstchenverkäuferin, Verbandsvertreter oder freiwillige Helferin ins Stadion will, braucht eine Akkreditierung. Um einen Zugangsausweis zu erhalten, müssen sich rund 250.000 Personen „freiwillig“ von Verfassungsschutz und Polizei überprüfen lassen.

Der Weg ins Stadion führt durch eine doppelte Kontrolle: Am äußeren Sicherheitsring, der zwischen zwanzig und 150 Meter um die Stadien herum gezogen ist, finden die ersten visuellen Eingangskontrollen sowie die ersten Durchsuchungen von Personen und mitgeführten Sachen statt. Wer sich nicht durchsuchen lassen will, darf nicht ins Stadion. An den Drehkreuzen des inneren Sicherheitsrings folgen die elektronischen Sicherheitskontrollen und gegebenenfalls weitere Durchsuchungen. Die Färbung auf dem Ticket führt die ZuschauerInnen zum richtigen Eingang und zu ihrem Block im Stadion. Es versteht sich fast von selbst, dass die Blöcke bei „Risikospielen“ durch Absperrungen getrennt werden, damit die Fans sich nicht vermischen.

Mit Sicherheit schon gewonnen

Das Konzert der Sicherheit bei der WM geht von den größten anzunehmenden Gefährdungen aus: von gefährlichen Fans, von Horden von Kriminellen, von blutigen Anschlägen. Die WM wird zum neuerlichen Test für das präventivpolizeiliche Instrumentarium, für einen bisher ungekannten auf die Dauer eines ganzen Monats ausgerichteten personellen Großaufwand, für die Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten und für die Kooperation der „Sicherheitskräfte“ im internationalen Rahmen, für neue Sicherheitstechniken und für eine neue Rolle des Militärs im Innern.

Gerade deshalb ist zu befürchten, dass der Quasi-Ausnahmezustand nach Abpfiff des Endspiels nicht einfach vorbei ist. Die WM droht Muster zu etablieren – für kommende Großveranstaltungen wie etwa den G8-Gipfel im nächsten Jahr, aber auch für den Alltag. Die Wochen der WM werden auch zur Probe dafür, ob sich die Bevölkerung an die Videoüberwachung gewöhnt.

Ganz egal, welche Fans am 9. Juli ihre Mannschaft als Weltmeister feiern können, die Fans monströser Sicherheit haben schon jetzt gewonnen. Selbst bei den friedlichsten Zuständen wird es am Ende heißen, dass die „Sicherheitskräfte“ maßgeblich dazu beigetragen haben, dass die „FIFA WM 2006 TM“ gelungen ist.

Heiner Busch ist Redakteur von Bürgerrechte & Polizei/CILIP.
[1] Berliner Morgenpost v. 14.10.2005
[2] BT-Innenausschuss, Protokoll 15/64 v. 15.6.2005
[3] Nationales Sicherheitskonzept FIFA-WM 2006; unveröff. Langfassung; Kurzversion unter www.bmi.bund.de/cln_028/Internet/Content/Common/Anlagen/Nachrichten/Pres
semitteilungen/2005/05/Nationales_Sicherheitskonzept_WM2006,templateId=raw,pro
perty =publicationFile.pdf/Nationales_Sicherheitskonzept_WM2006.pdf
[4] taz v. 18.4.2005, Berliner Zeitung v. 27.6. und 14.10.2005, Berliner Morgenpost v. 11.12.2005, Deutsche Polizei 2005, H. 5, S. 12
[5] Berliner Zeitung v. 9.2.2006
[6] Zahlen aus SonntagsZeitung, Zürich, v. 5.3.2006
[7] Hessisches Ministerium des Innern und für Sport: Presseinformation Nr. 151 v. 8.9.2005
[8] Berliner Zeitung v. 8.11.2005, Berliner Morgenpost v. 26.5.2005, Bürgerrechte & Polizei/CILIP 78 (2/2004), S. 83
[9] Fußball-WM 2006. Die Vorbereitungen der Polizei NRW, in: Die Streife 2005, H. 4, S. 5 f. (6), Frankfurter Rundschau v. 30.11.2005
[10] zur Rolle des ZIS siehe den Beitrag von Martina Kant in diesem Heft
[11] Bürgerrechte & Polizei/CILIP 78 (2/2004), S. 83
[12] Berliner Morgenpost v. 14.10.2005
[13] Spiegel online v. 19.4.2006, Die Welt v. 22.4.2006
[14] Berliner Zeitung v. 14.10.2005, Tagesspiegel v. 14.10.2005, Polizeipräsident in Berlin: Pressemeldung 1826 v. 14.10.2005
[15] siehe Beschlussniederschrift über die 179. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 8./9. Dezember 2005 in Karlsruhe, TOP 4, S. 17
[16] Berliner Zeitung v. 8.11.2005
[17] Berliner Zeitung v. 5.3.2005
[18] Polizeikurier Rheinland-Pfalz, November 2005
[19] Berliner Zeitung v. 20.2.2006
[20] ebd.; Nationales Sicherheitskonzept a.a.O. (Fn. 3), S. 23
[21] ebd.
[22] ebd., S. 26
[23] Tagesspiegel v. 23.5.2005
[24] Berliner Zeitung v. 12.1.2006
[25] Tagesspiegel v. 10.2.2006
[26] Der Polizeipräsident in Berlin: Pressemeldung 1826 v. 14.10.2005
[27] Frankfurter Rundschau v. 30.1. und 4.2.2006
[28] Nationales Sicherheitskonzept a.a.O. (Fn. 3), S. 14 f.
[29] ebd., S. 24
[30] ebd., S. 31
[31] Lederer, U.: Fußball-WM 2006, in: Kriminalpolizei 2005, H. 4, S. 112-115 (115)
[32] Süddeutsche Zeitung v. 20.3.2006
[33] zum Urteil des BVerfG siehe den Beitrag von Martin Kutscha in diesem Heft
[34] siehe z.B. Berliner Morgenpost v. 10.11.2005; Polizeipräsident in Berlin: Pressemeldung v. 26.11.2005; Polizeikurier Rheinland-Pfalz, November 2005 (Übung in Kaiserslautern am 8.10.2005); Berliner Morgenpost v. 7.11.2005 (über die Planung der „länderübergreifenden Katastrophenübung“ Lükex)
[35] Bericht zu den geplanten Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft, vorgelegt im BT-Verteidigungsausschuss am 7.2.2006
[36] FAZ v. 4.3.2006
[37] Berliner Zeitung v. 17.2.2006
[38] Frankfurter Rundschau v. 9.2.2006
[39] taz v. 27.3.2006
[40] Frankfurter Rundschau v. 30.3.2006
[41] Berliner Zeitung und taz v. 27.3.2006
[42] Nationales Sicherheitskonzept a.a.O. (Fn. 3), S. 19
[43] Polizeikurier Rheinland-Pfalz, November 2005
[44] BT-Innenausschuss Protokoll 15/64 v. 15.6.2005, S. 12
[45] Berliner Zeitung v. 31.3.2006
[46] Frankfurter Rundschau v. 9.2.2006
[47] Tagesspiegel und Berliner Morgenpost v. 19.2.2006, Frankfurter Rundschau v. 21.2.2006
[48] Art. 8, http://eur.i1.yimg.com/eur.yimg.com/i/eu/fifa/do/safen.pdf, deutsch S. 63-79
[49] Moog, J.: Testlauf für die WM 2006 gelungen, in: Hessische Polizeirundschau 2005, H. 8, S. 14-21 (20)
[50] Tagesspiegel v. 16.4.2005
[51] Nationales Sicherheitskonzept a.a.O. (Fn. 3), S. 42
[52] siehe den Beitrag von padeluun in diesem Heft

Bibliographische Angaben: Busch, Heiner: Gäste im Hochsicherheitstrakt. Wie sich die Staatsgewalt auf die WM vorbereitet, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 83 (1/2006), S. 3-21