Im September 2013 wurde bekannt, dass Niedersachsens Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) mindestens sieben JournalistInnen bespitzelt hat. Der Rechtsextremismusexpertin und freien Journalistin Andrea Röpke hatte das LfV auf Anfrage mitgeteilt, über sie seien keine Daten gespeichert. Tatsächlich wurde Röpke von 2006 bis März 2012 überwacht und die gesammelten Daten erst infolge ihrer Anfrage gelöscht.
Die Überwachung der Journalistin geht auf die Strafanzeige eines Bürgers nach einer Veranstaltung der Bremer Grünen zurück. Dort soll Röpke gesagt haben, sie werde „gegen den Faschismus in jeder Form kämpfen“. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der „Aufforderung zu Straftaten“ ein und stellte es kurz darauf wieder ein – aber der Verfassungsschutz wurde aktiv.[1]
Wie viele JournalistInnen und andere besonders geschützte Berufsgruppen (ÄrztInnen, AnwältInnen etc.) das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst bespitzeln, will die Bundesregierung nicht mitteilen. Auf eine Anfrage der Linksfraktion erklärte sie, es liege keine Statistik vor, die gespeicherte Personen nach Berufsgruppen ausweise. Schon die Berufsbezeichnung JournalistIn sei „schwer definierbar“ und „keine geschützte Berufsbezeichnung“, die „von anderen Berufsgruppen wie ‚Publizisten‘ klar abzugrenzen ist“. [2]
Gescheitert ist auch der Versuch des Berliner Tagesspiegel, Auskünfte über die Bespitzelung von Bundestagsabgeordneten und JournalistInnen einzuklagen. Das Verwaltungsgericht Köln begründete dies im Eilverfahren damit, die entsprechenden Informationen lägen der Behörde nicht vor und müssten „erst mit erheblichem Aufwand in den Fachbereichen unter Auswertung aller dort vorhandenen Datensätze generiert werden“. Damit sei das zumutbare Maß der behördlichen Auskunftspflichten gegenüber der Presse überschritten.[3]
(Christian Schröder)