Mehr Polizeipanzer

Mehrere Dutzend Polizeistandorte in Deutschland werden mit neuen Rad­­panzern ausgestattet.[1] Die Bereitschaftspolizeien der Länder erhalten erstmals 45 Fahrzeuge, die Bundespolizei erhöht ihren Bestand außerdem um zehn „geschützte“ Geländewagen und Personentransportfahrzeuge. Mit dem Großauftrag will das Bundesinnenministerium (BMI) den seit 1984 von Bund und Ländern genutzten „Sonderwagen 4“ (SW 4) ersetzen. Die neuen Fahr­zeuge werden dementsprechend vom BMI als „Sonderwagen 5“ (SW 5) bezeichnet. Die Bundespolizei will diesen Be­griff jedoch nicht verwenden. Welche Firma den Zuschlag für den SW 5 bekommt, soll eine Ausschreibung ergeben. 

Schon jetzt nutzt die Bundespolizei an einigen Flughäfen zehn leicht gepanzerte „Eagle IV“ des Schweizer Herstellers General Dynamics European Land Systems. Mitunter werden die Fahrzeuge auch bei polizeilichen Großlagen wie dem G20-Gipfel eingesetzt. Die Bundespolizei hat für die Sicherung von Flughäfen außerdem sieben „ENOK 6.1“ von Mercedes-Benz beschafft und bewaffnet. Zu den möglichen Herstellern des neuen Radpanzers SW 5 gehört auch die Firma Achleitner aus Österreich. Ihr „Survivor I“ ist bereits für eine Million Euro bei der Hamburger Polizei im Einsatz und wurde beim G20-Gipfel zum Transport von Spezialeinsatzkräften aus der Garage geholt. Auch das Sondereinsatzkommando der Polizei Brandenburg hat einen „Survivor I“ gekauft.

Schließlich hat Rheinmetall zusammen mit Achleitner den „Survivor R“ entwickelt. Das schwer gepanzerte Fahrzeug gehört zur Klasse der „Minen widerstehenden und Hinterhalt-geschützten Fahrzeuge“ (MRAP) und ist mit rund 15 Tonnen der schwerste in Deutschland genutzte Radpanzer. Neben der sächsischen Polizei, die zwei „Survivor R“ für ihre SEKs anschaffte, gehört auch die Berliner Polizei zu den Käufern.

Die Beschaffung der neuen „Sonderwagen“ für die Bereitschaftspolizeien wird über das Verwaltungsabkommen der Länder mit der Bundesregierung umgesetzt. Der 1950 erstmals geschlossene und mehrmals erneuerte Vertrag regelt die Möglichkeiten, in denen der Bund den Ländern polizeiliche Weisungen erteilen kann. Als Gegenleistung finanziert das BMI „Führungs- und Einsatzmittel“ für die Bereitschaftspolizeien. Zuständig ist der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder, der beim BMI angesiedelt ist.

[1] Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 19/38 v. 13.6.2018

Beitragsbild:  Survivor 1 der Firma Achleitner (Polizei Brandenburg)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert