Chronologie Juli 2021

zusammengestellt von Otto Diederichs

Dschihadist*innen-Prozesse: Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (NRW) verurteilt eine Syrien-Rückkehrerin wegen Propaganda für den „Islamischen Staat“ (IS) und eines Kriegsverbrechens zu einer Haftstrafe von vier Jahren. Am 16. Juli verurteilt das Kammergericht (KG) Berlin eine IS-Rückkehrerin wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und anderer Delikte zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Das OLG Hamburg verurteilt am 22. Juli eine deutsch-tunesische IS-Rückkehrerin wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Haftstrafe von vier Jahren (Az: 4 St 1/21). Durch Presseberichte wird am 28. Juli bekannt, dass die Bundesanwaltschaft (BAW) vor einem Gericht in Naumburg (Sachsen-Anhalt) gegen eine IS-Rückkehrerin Anklage wegen IS-Mitgliedschaft und Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhoben hat. Die Frau war 2015 als Jugendliche nach Syrien ausgereist.

NSU 2.0“-Drohschreiben: Das Land Hessen gründet einen Fonds, aus dem Kosten für den Schutz gefährdeter Personen getragen werden sollen, die durch rechtsextremistische Schreiben mit dem Kürzel „NSU 2.0“ bedroht werden. In ihrem am 12. Juli vorgelegten Bericht zu rechtsradikalen Chatgruppen in der hessischen Polizei formuliert das eingesetzte Expertengremium auch Forderungen nach einer Technik, die anonyme Abfragen von Polizeicomputern verhindert, wie dies im Falle der „NSU 2.0“-Drohschreiben geschehen ist. Diese Abfragen sind weiterhin ungeklärt.

Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Polizei in Hamburg einen Einsatz bei einer illegalen Party überprüft, bei der ein Beamter einem bereits am Boden liegenden Jugendlichen mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Der Jugendliche habe die Beamten beleidigt und Widerstand geleistet, so ein Polizeisprecher. Durch Presseberichte wird am 5. Juli bekannt, dass die StA München (Bayern) gegen einen Beamten der Bundespolizei (BPol) vorermittelt, der bei einem Einsatz auf einer S-Bahnstation im Februar 2020 auf dem Kopf und dem Hals eines Mannes kniete, wie auf einem veröffentlichten Bodycam-Video zu sehen ist. Auch gegen den Mann wird ermittelt. Vor dem Amtsgericht Lichtenfels beginnt am 6. Juli der Prozess wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften gegen einen Polizisten, der Frauen und eine Minderjährige heimlich gefilmt sowie Missbrauchsabbildungen besessen haben soll. In Berlin wird am 8. Juli ein Mitarbeiter des polizeilichen Objektschutzes unter dem Verdacht des Drogenhandels festgenommen. Am 9. Juli wird durch Presseberichte bekannt, dass die Polizei in Hamburg interne Ermittlungen wegen sexueller Belästigung und Nötigung gegen einen Polizeiausbilder führt, der von Polizeischülerinnen als Gegenleistung für gute Noten sexuelle Gefälligkeiten eingefordert haben soll. Durch eine parlamentarische Anfrage der Links-Fraktion im Sächsischen Landtag wird am 15. Juli bekannt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen einen Polizisten, der einem Demonstranten in Dresden mit Schusswaffengebrauch gedroht hatte, eingestellt wurde; auch ein Disziplinarverfahren wurde nicht eingeleitet. Am 18. Juli wird in Göttingen (Niedersachsen) ein aggressiver Mann bei der Festnahme von vier Polizisten zu Boden gedrückt, wobei ein Beamter mit seinem Knie auf seinen Kopf drückt; die Polizei untersucht den Vorfall, gegen den Beamten, der den Mann ins geschlagen hatte, wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Am 20. Juli teilt die Polizei in Zwickau mit, dass sie gegen einen Beamten, der tatenlos zugesehen hatte, wie in einem Bus in Bad Schlema (beide Sachsen) ein Somalier rassistisch beleidigt und zusammengeschlagen wurde, ein Disziplinarverfahren eingeleitet hat; mögliche weitere Straftaten werden geprüft. Die StA Fulda (Hessen) stellt am 21. Juli dass Ermittlungsverfahren gegen einen Polizeibeamten, der im April 2018 insgesamt 12 Schüsse auf einen randalierenden Asylbewerber abgeben und ihn dabei erschossen hatte, zum dritten Mal ein und stuft den Fall als Notwehr ein.

Rechtsradikalismus bei der Bundeswehr: Im Prozess gegen den rechtsradikalen Bundeswehroffizier Franco A., der sich auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle im Dezember 2015 als syrischer Flüchtling ausgegeben hatte, vernimmt das OLG Frankfurt/M. (Hessen) einen Entscheider des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als Zeugen. Der Mann sagt aus, damals sei es nicht um Qualität sondern um Tempo bei den Entscheidungen gegangen. Am 5. Juli wird durch Presseberichte bekannt, dass in der KZ-Gedenkstätte Niederhagen bei Paderborn (NRW) vier Personen in Tarnuniform am ehemaligen SS-Schießstand beobachtet wurden, von denen einer den Hitlergruß zeigte. Die herbei gerufene Polizei stellte fest, das es sich dabei um Bundeswehrsoldaten handelte; gegen sie wird ermittelt.

Rockerkriminalität: In fünf Bundesländern durchsucht die Polizei insgesamt 104 Objekte der Rockervereinigung „Bandidos“; Waffen, Munition und größere Mengen Bargeld werden beschlagnahmt. Schwerpunkt der Aktion ist NRW wo allein über 86 Objekte durchsucht und auch Motorräder beschlagnahmt werden. Am 12. Juli verbietet Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Gruppe und erklärt sie für aufgelöst. Durch eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird am 15. Juli bekannt, dass die Berliner Polizei seit 2015 fast 700 Strafverfahren gegen Rocker geführt hat. (2018: 141 / 2020: 114 / bis Juni 2021: 39); 33 Personen sind in Haft. Am 29. Juli beginnt vor dem Landgericht (LG) Aschaffenburg (Bayern) der Prozess gegen den Ex-Präsidenten eines örtlichen Rockerclubs wegen Schutzgelderpressung und Bedrohung.

Angriffe auf Polizist*innen: Bei einem Einsatz aufgrund eines Familienstreits werden die Polizisten in Fremdingen (Bayern) von dem Mann mit einer Kettensäge bedroht. Nachdem er festgenommen werden kann, wird er in die Psychiatrie eingewiesen. Als Polizist*innen am 3. Juli in Neuendettelsau (Bayern) eine Verkehrskontrolle durchführen, tritt ein unbeteiligter Mann einem Beamten mit Anlauf in den Rücken und einer Beamtin ins Gesicht. Gegen den Täter wird wegen versuchten Mordes ermittelt. Am 11. Juli wird in Berlin ein Polizist bei einem Einsatz gegen einen Randalierer von diesem mit der Faust ins Gesicht geschlagen; der Beamte muss seinen Dienst beenden. Als Zivilbeamte am 15. Juli in einem Berliner Park den Beginn einer Schlägerei bemerken, werden sie von einem der beteiligten Männer angegriffen, während ein zweiter flüchtet. Während der Festnahme des Mannes versammeln sich weitere 40 bis 50 Personen und bedrängen die Beamten; daraufhin zieht einer der Polizisten seine Waffe. Erst durch eintreffende Verstärkung entspannt sich die Situation. Wiederum in Berlin spricht am 16. Juli ein Polizeibeamter einen Graffiti-Maler auf sein Tun an; daraufhin greift der Jugendliche den Beamten an und versucht zu flüchten. Als der Polizist ihn einholt, sticht ihm ein zweiter Jugendlicher mit einem Schirm ins Gesicht. Der Beamte muss vom Dienst abtreten, die Täter werden durch einen weiteren Beamten festgenommen. Am 10. Juli wird die Polizei in Böblingen (Baden-Württemberg) wegen einer Schlägerei in einer Veranstaltungshalle gerufen. Als die Beamt*innen eintreffen werden sie von etwa 60 Personen mit Gegenständen, darunter eine Mülltonne, beworfen. Erst als Verstärkung eintrifft, kann die Menge aufgelöst werden. Nachdem bei der schwul-lesbischen Demonstration in Berlin am 24. Juli ein Mann festgenommen wird, greifen rund 300 Personen die Polizei an um einen Abtransport des Festgenommen zu verhindern.

Rassistische Angriffe: Die Staatsanwaltschaft (StA) Erfurt (Thüringen) erhebt Anklage gegen einen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung, Beleidigung und Sachbeschädigung. Er hatte im April in einer Straßenbahn einen jungen Syrer rassistisch beleidigt, ihn mehrfach ins Gesicht geschlagen und getreten. In einem Park in Berlin beleidigt am 3. Juli ein Betrunkener einen Mann und dessen Töchter rassistisch und droht, sie mit einem Messer anzugreifen; er wird festgenommen. Ebenfalls in Berlin beleidigt am 4. Juli ein polizeibekannter Rechtsextremist einen Jamaikaner rassistisch und verletzt ihn mit einem Messer. Der Täter wird festgenommen und Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen. Wiederum in Berlin wirft am 5. Juli ein Mann von seinem Balkon Gegenstände auf eine Frau mit einem Kopftuch. Gegen ihn wird wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung mit rassistischem Hintergrund ermittelt. In einem Bus in Aue-Bad Schlema (Sachsen) beleidigt am 17. Juli eine Gruppe von acht Männern, zu der auch ein Polizeibeamter gehört, zunächst einen Somalier rassistisch bevor mindestens zwei heftig auf ihn eintreten; sie werden festgenommen. Am 18. Juli schlagen zwei Frauen und zwei Männer in einer Straßenbahn in Erfurt (Thüringen) einen Ägypter zusammen; am 19. Juli stellen sich die Täter*innen freiwillig der Polizei. In Berlin beleidigt am 21. Juli ein Unbekannter einen anderen Mann zunächst rassistisch bevor er ihn mit einer zerschlagenen Flasche angreift und verletzt. Am 24. Juli beleidigt in Berlin ein Mann aus seinem Wohnungsfenster heraus eine vorbeigehende Frau rassistisch und wirft eine Flasche nach ihr.

Ausschreitungen gegen Corona-Auflagen: Als Polizist*innen in einem Park in Berlin eine illegale Party auflösen wollen, werden sie von den Feiernden angegriffen. Eine Beamtin und sechs Kollegen werden dabei verletzt; drei können ihren Dienst nicht fortsetzen. Am 31. Juli versammeln sich erneut etwa 2.500 Jugendliche in einem Berliner Park. Als die Polizei die illegale Party auflösen will, wird sie mit Flaschen und Steinen beworfen, 19 Beamt*innen werden verletzt. 12 Personen werden festgenommen.

2. Juli: Rechtsextremismus: Wegen des Verdachts der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen stürmen Beamten des Sondereinsatzkommando (SEK) in Berlin die Wohnung eines bekannten Rechtsextremisten. Das OVG Münster befindet am 7. Juli das Abhängen von NPD-Plakaten zur Europawahl 2019, auf denen Migrant*innen mit Mördern gleichgesetzt wurden, als volksverhetzend. Das Abhängen der Plakate durch die Stadt Mönchengladbach (beide NRW) sei daher rechtens. Am 10 Juli versucht in Berlin ein Mann unberechtigt das Grundstück eines Einfamilienhauses zu betreten, beleidigt dabei eine junge Frau und zeigt den Hitlergruß. Daraufhin wird er von Unbekannten angegriffen und verletzt. Am 12. Juli verurteilt das LG Erfurt 11 Angeklagte aus der rechtsextremen Szene wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen. Sie hatten im Februar eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt (beide Thüringen) überfallen. Die beiden Hauptangeklagten erhalten ein Jahr und 10 Monate, sieben weitere Männer je ein Jahr; bei zwei Angeklagten wurde das Verfahren gegen Geldauflagen von 6.000 EUR und 3.000 EUR eingestellt. Dem Prozess war zuvor eine Absprache von Geständnissen gegen Bewährung vorausgegangen. Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird am 21. Juli bekannt, dass in den Jahren 2015 bis 2020 in der Stadt an rechten Delikten fast 2.800 Fälle der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Kennzeichen erfasst wurden (Beleidigungen: 1.322 / Volksverhetzung: 807 / Sachbeschädigung: 370 / Erpressung: 42 / Bedrohung: 140 / gefährliche Körperverletzung: 131 / Totschlag: 1). Bis Anfang Juli 2021: 766 Delikte). Am 23. Juli verurteilt das LG Dresden (Sachsen) zwei Rechtsextremisten, die im August 2016 bei einem Stadtfest mit einer rund 40 Männer starken Gruppe Asylbewerber verfolgt, getreten, geschlagen und dabei ausländerfeindliche Parolen gerufen hatten, zu Haftstrafen von knapp fünfdreiviertel Jahren und knapp dreidreiviertel Jahren.

Rechtsradikale Polizist*innen: Die StA Frankfurt/M. (Hessen) bestätigt, dass mehrere Polizisten, deren Wohnungen und Diensträume im Rahmen rechtsradikaler Chatgruppen durchsucht wurden, gegen diese Maßnahmen Rechtsmittel eingelegt haben. Sie sehen sich zu Unrecht diffamiert. Am 6. Juli Juli beantragt die StA Duisburg (NRW) gegen fünf Polizeibeamte, die sich an rechtsradikalen Chatgruppen beteiligten, Strafbefehle wegen Verbreitung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung; gegen eine Beamtin wird ein Strafbefehl wegen Waffendiebstahl und Verstoß gegen das Waffengesetz beantragt. Gegen weitere sieben Chatmitglieder werden die Ermittlungen eingestellt. Ursprünglich standen in NRW 251 Beschäftigte der Sicherheitsbehörden im Verdacht rechtsradikaler Äußerungen oder Kontakten zu rechtsextremen Gruppen. Am 12. Juli legt die, aufgrund rechtsradikaler Chats in der hessischen Polizei eingerichtete, Expertenkommission ihren Abschlussbericht vor. 47 solcher Chatgruppen mit beteiligten 136 Polizist*innen wurden dabei entdeckt. Die Kommission formuliert in ihrem Bericht auch 58 Empfehlungen für schnelle Reformen. In Berlin durchsucht die Polizei am 14. Juli die Wohnungen und Dienststellen von fünf Polizisten wegen Beteiligung an rechtsradikalen Chatgruppen, an denen insgesamt 12 Personen beteiligt sind. Strafermittlungen und Disziplinarmaßnahmen wurden eingeleitet; Zusammenhänge zu einer rechtsextremen Anschlagserie gelten als wahrscheinlich. Am 21. Juli wird durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus bekannt, dass im ersten Halbjahr 2021 insgesamt 28 Verdachts- und 10 Prüffälle von Rechtsradikalismus registriert wurden (August 2019 – Dezember 2020: 34 Verdachtsfälle). Am 26. Juli teilt die Berliner Polizei mit, dass sie gegen fünf ihrer Beamten wegen des Verdachts rassistischer und menschenverachtender Äußerungen ermittelt, ein Beamter wurde vom Dienst suspendiert. Am gleichen Tag teilt auch die Polizei in Freiburg (Baden-Württemberg) mit, dass sie die Smartphones von drei Beamten beschlagnahmt hat, die im Verdacht stehen, an einer rechten Chatgruppe beteiligt zu sein.

3. Juli: Demonstrationen gegen Corona-Auflagen: In Gelnhausen (Hessen) veranstalten verschiedene Initiativen als Protest gegen eine gleichzeitig stattfindende Anti-Corona-Demonstration ein „Fest für Demokratie und Toleranz“. Am 23. Juli findet in Kassel (Hessen) gegen die Corona-Maßnahmen ein Autokorso mit rund 50 Fahrzeugen statt. Die Polizei in Berlin verbietet am 28. Juli zwei, für das Wochenende in der Hauptstadt geplante, Anti-Corona-Demonstrationen. Insgesamt werden schließlich 12 Demonstrationen aus dem Umfeld von Corona-Leugner*innen verboten. Am 30. Juli bestätigt das Verwaltungsgericht (VG) Berlin die Verbote, die am 31. Juli vpm OVG bestätigt werden.

Verfassungsschutz: Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern teilt mit, dass die BAW gegen einen Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) wegen Geheimnisverrat ermittelt. Er soll im Jahr 2020 einem ehemaligen V-Mann des Amtes, der an der geplanten Ermordung eines tschetschenischen Aktivisten beteiligt war, dessen Wohnadresse verraten haben. Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2020 des LfV Baden-Württemberg am 8. Juli warnt dessen Präsidentin vor einer politischen „Entgrenzung“ der Corona-Leugner*innen und der Entstehung neuer „Misch-Szenen“. Das LfV Baden-Württemberg beobachtet die Corona-Leugner*innen-Bewegung seit Dezember 2020. Am 15. Juli wird durch Presseberichte bekannt, dass 64 FDP-Bundestagsabgeordnete beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Klage gegen das neue Verfassungsschutzgesetz eingereicht haben. Diese richtet sich insbesondere gegen die Befugnisse, verschlüsselte Nachrichten mittels Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) auszulesen.

4. Juli: Alternative für Deutschland (AfD): Durch Presseberichte wird bekannt, dass die StA Kiel einen Mann wegen versuchtem Totschlag, gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr anklagt. Der Mann war im Oktober 2020 am Rande einer AfD-Veranstaltung in Henstedt (beide Schleswig-Holstein) absichtlich in Gruppe Gegendemonstrant*innen gefahren und hatte vier Personen verletzt. Am 8. Juli teilt das VG Köln (NRW) mit, dass es erst nach der Bundestagswahl im September über die Klage der AfD wegen der Einstufung als „rechtsextremer Verdachtsfall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) entscheiden wird, da seine Entscheidung das Wahlverhalten beeinflussen könnte. Grund ist eine verspätete Aktenübersendung des BfV. Durch Presseberichte wird am 9. Juli bekannt, dass die Berliner Senatsinnenverwaltung der AfD zugesagt hat, den Landesverband bis zu einer Entscheidung des VG Berlin über eine Einstufung als „rechtsextremen Verdachtsfall“ nicht vom LfV beobachten zu lassen. Am 11. Juli entscheidet das VG Weimar (Thüringen), dass das LfV die Einstufung des dortigen AfD-Landesverbandes als „gesichert rechtsextrem“ nicht hätte öffentlich bekannt machen dürfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Baden-Württembergische Landtag wählt am 21. Juli – auch mit den Stimmen anderer Parteien – einen AfD-Kandidaten zum stellvertretenden Mitglied des Landes-Verfassungsgerichshof) LVerfGH. Durch Presseberichte wird am 30. Juli bekannt, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) einen Oberfeldwebel, der auf der Brandenburger AfD-Landesliste für den Bundestag kandidiert, als Extremisten eingestuft hat. Der Mann darf bereits seit 2020 keine Uniform mehr tragen und seine Kaserne nicht mehr betreten.

5. Juli: Enchrochat-Ermittlungen: Nachdem das LG Berlin die Eröffnung eines Prozesses gegen einen mutmaßlichen Drogendealer abgelehnt hatte, da die Beweise auf, von Europol und Eurojust überwachten verschlüsselten Mobiltelefonen beruhten, gibt das Bundeskriminalamt (BKA) bekannt, dass es auf dieser Grundlage bisher 2.250 Ermittlungsverfahren einleiten und 750 Haftbefehle vollstrecken konnte; in Berlin sind es 550 Ermittlungsverfahren, überwiegend Rauschgiftdelikte.

Prozesse gegen Polizist*innen: Vor dem Amtsgericht (AG) Lichtenfels (Bayern) beginnt der Prozess gegen einen Polizeibeamten, der mehrere Frauen heimlich gefilmt hatte, wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und Besitz von Kinderpornografie. Er wird zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt. Am 12. Juli verurteilt das LG Bamberg (Bayern) einen Polizisten, der im Mai 2019 gemeinsam mit sechs weiteren Personen in alkoholisiertem Zustand „Sieg Heil“ gerufen und den Hitlergruß gezeigt hatte, zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen. Zudem wird gegen ihn ein Disziplinarverfahren geführt.

6. Juli: Polizeischüsse: In Berlin wird die Polizei alarmiert, weil eine Frau in ihrer Wohnung randaliert. Als die Polizist*innen eintreffen, öffnet die Frau die Tür mit einem Messer in der Hand und greift die Beamt*innen an. Ein Polizist schießt ihr daraufhin in die Schulter. Am 7. Juli schießen im Englischen Garten in München (Bayern) Zivilbeamte auf einen Mann, der bei einer Personenkontrolle zuerst einen spitzen und dann einen waffenähnlichen Gegenstand gezückt haben soll, der sich später als Plastikpistole entpuppt. Der Mann muss ins Krankenhaus gebracht werden.

Rechtsradikaler Mordanschlag in Hanau: Die StA Hanau (Hessen) teilt mit, dass sie die Ermittlungen gegen die Polizeistation Hanau einstellt, da kein Anfangsverdacht vorliege. Ein Autofahrer hatte am Mordtag im Februar 2020 mehrfach erfolglos den polizeilichen Notruf gewählt, war jedoch nicht durchgekommen und schließlich ebenfalls erschossen worden. Sein Vater hatte daraufhin Anzeige erstattet. Am 7. Juli beschließt der Hessische Landtag einen Untersuchungsausschuss zu dem Anschlag. Er soll die internen Abläufe bei der Polizei und mögliche Versäumnisse untersuchen.

Spionage: Die BAW erhebt Anklage gegen einen früheren Informanten des Bundesnachrichtendienst (BND) und Mitarbeiter der CSU-Hanns-Seidel-Stiftung wegen Spionage für China.

7. Juli: Ermittlungen gegen Dschihadist*innen: In Osnabrück (Niedersachsen) und Kassel (Hessen) durchsucht die Polizei die Wohnungen von zwei Islamisten unter dem Verdacht der Mitwisserschaft von einem Anschlag und Nichtanzeige der Straftat. Die beiden Männer sollen Kontakt zu dem Attentäter gehabt haben, der im November 2020 in Wien vier Menschen getötet und 23 weitere schwer verletzt hatte. In Hessen durchsucht die Polizei die Objekte von 10 mutmaßlichen IS-Unterstützer*innen. Die zwei Frauen und acht Männer stehen im Verdacht der Terrorfinanzierung; zu Festnahmen kommt es nicht.

Asyl: Das LG Siegen verurteilt einen Sozialbetreuer und drei Wachleute der Flüchtlingsunterkunft Burbach (beide NRW) wegen Freiheitsberaubung zu Geldstrafen zwischen 900 EUR und 3.500 EUR. Sie hatten 2014 mehrfach Bewohner der Unterkunft, die gegen Regeln verstoßen hatten, etwa indem sie rauchten oder Alkohol tranken, in sogenannte „Problemzimmer“ eingesperrt. Am 8. Juli wird durch Presseberichte bekannt, dass die Zahl von gerichtlich zu bearbeitenden Asylanträge bis zu Ende des Jahres auf 16.000 unerledigte Fälle geschätzt wird. Durch Presseberichte wird am 9. Juli bekannt, dass das BVerfG einen Richter des VG Gießen (Hessen), der in einem NPD-Verfahren Migration als „Gefahr für die deutsche Kultur“ bezeichnet hatte, für ungeeignet in einem Asylverfahren erklärt hat. Am 29. Juli entscheidet das OVG Münster (NRW), dass zwei aus Italien eingereiste Asylsuchende, die dort bereits als schutzberechtigt anerkannt sind, nicht dorthin zurückgeschickt werden dürfen, da ihnen in Italien extreme materielle Not und erniedrigende Behandlung drohe. Das Bamf hatte die Asylanträge der Männer aus Somalia und Mali zuvor abgelehnt (Az.: 11 A 1674/20.A und 11 A 1689/20.A).

8. Juli: Private Sicherheitsdienste: Durch die parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird bekannt, dass von 63 an Berliner Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Sicherheitsdiensten bei LKA-Kontrollen im Mai 13 gegen Gesetze verstoßen hatten.

Antisemitismus: In Berlin ärgert sich ein Mann über, auf dem Gehweg stehende Tische und Stühle und beleidigt den Gastwirt daraufhin antisemitisch. Etwa 300 Menschen demonstrieren am 25. Juli in Berlin gegen Antisemitismus; sowohl aus einem vorbeifahrenden Auto wie auch von einem Fußgänger werden antisemitische Parolen gerufen; die Polizei nimmt beide Männer vorübergehend fest.

Homophobe Angriffe: In Berlin wird ein Mann von fünf Unbekannten zu Boden gestoßen und getreten und dabei homophob beleidigt. Am gleichen Tag werden in einer Berliner U-Bahn zwei Frauen von einem Mann homophob beleidigt und bespuckt. Als ein Zeuge eingreift, wird auch er homophob beschimpft. Die Polizei stellt die Personalien des Täters fest. Erneut werden am 23. Juli in einer Berliner U-Bahn zwei Männer homophob beleidigt und geschlagen. Der Täter kann festgenommen werden. Nach der schwul-lesbischen Demonstration am 24. Juli in Berlin, wird ein Teilnehmer aus einer Gruppe heraus unvermittelt in den Hüftbereich getreten und mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Er muss wegen eines doppelten Kieferbruch operiert werden; die Täter können unerkannt flüchten. Am 30. Juli wird wiederum in Berlin ein Mann von drei Unbekannten homophob beleidigt, gegen den Brustkorb getreten und bis an seine Wohnungstür verfolgt bevor die Täter flüchten.

11. Juli: Demonstrationsrecht: Durch Presseberichte wird bekannt, dass zwei Demonstrant*innen beim VG Düsseldorf (NRW) Klage gegen die Polizei eingereicht haben, um feststellen zu lassen, dass die stundenlange Einkesselung einer Demonstration gegen ein neues Versammlungsgesetz, rechtswidrig war (Az: 18 K 4774/21). Am 18. Juli demonstrieren in München (Bayern) zwischen 1.300 und 2.000 Personen verschiedener Parteien und über 30 zivilgesellschaftlicher Organisationen gegen das geplante neue Polizeiaufgabengesetz (PAG). Am 20. Juli stimmt eine Mehrheit des Bayerischen Landtages für das neue PAG.

Polizei und Datenschutz: Durch Presseberichte wird bekannt, dass der Hessische Landespolizeidirektor ein internes Expertengutachten zur Frage, wie unberechtigte Datenabfragen aus Polizeicomputern zu vermeiden sind, vorab an einige Polizeibeamt*innen gegeben hatte. Einige der darin genannten Hinweisgeber*innen sollen sich daraufhin anschließend auf Druck von ihren vorherigen Aussagen wieder distanziert haben.

Rassistische Handlungen: In Berlin werden ein Vater und seine Tochter von einer Frau mehrfach rassistisch beleidigt. Als die Polizei sie anhält, gibt sie die Beleidigungen zu. Am 13. Juli stellt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ein, von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes, Gutachten zum Antiziganismus vor. Darin wird festgestellt, dass Sinti und Roma – obwohl Deutsche – verbreitet immer noch als Fremde wahrgenommen werden. Als Beispiel nennt der Vorsitzende des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose die Stadt Bremen. Dort gebe es bei einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft die interne Anweisung, nicht an diese Menschen zu vermieten. In einem Berliner Park wird am 25. Juli eine Frau rassistisch beleidigt und bedroht; der Mann wird vorübergehend festgenommen. Am 28. Juli wird in Berlin eine Frau, die einen Kinderwagen aus einem Auto auslädt, von einem vorbeifahrenden Busfahrer mit rassistischen Äußerungen und einem ausgestreckten Mittelfinger beleidigt.

12. Juli: Abschiebungen: Das VG Bremen entscheidet, das die zweimalige Abschiebung des Chefs eines kriminellen libanesischen Clans im Jahre 2019 rechtswidrig war. Wieder einreisen darf er dennoch nicht, da ein siebenjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen ihn besteht; dieses sei rechtmäßig ergangen urteilt das Gericht.

15. Juli: Frontex: Die Untersuchungskommission des EU-Parlaments stellt ihren Abschlussbericht vor. Darin stellt sie der EU-Grenzschutzbehörde ein verheerendes Zeugnis aus. Insbesondere ihr Chef habe bei seinen Befragungen massiv gelogen und belastendes Material unterdrückt. Die Kommission war im Frühjahr eingerichtet worden, nachdem Unregelmäßigkeiten bei den Grenzkontrollen bekannt geworden waren. Auch die EU-Betrugsbehörde „Olaf“ ermittelt gegen Frontex.

Reichsbürger“: In Frankfurt/M. (Hessen) wird ein Mann aus der „Reichsbürger“-Szene festgenommen, der einen Anschlag angekündigt hatte. Als Polizeibeamt*innen in Berlin am 22. Juli einen nicht angeschnallten Autofahrer kontrollieren wollen, weigert sich dieser weil er die Bundesrepublik und deren Polizei nicht anerkenne. Die Polizist*innen legen daraufhin eine Wegfahrsperre an sein Fahrzeug.

22. Juli: Fußball-Hooligans: In Brandenburg und Sachsen durchsucht die Polizei die 56 Wohnungen von Hooligans, die bei einem Drittliga-Spiel im Mai Polizist*innen angegriffen hatten. Vier Verdächtige werden festgenommen; insgesamt wird gegen 70 Personen ermittelt.

28. Juli: Anklage gegen Folterer: Durch Presseberichte wird bekannt, dass der Generalbundesanwalt (GBA) gegen einen syrischen Arzt Anklage wegen Verdacht auf Mord und Folter in18 Fällen erhoben hat. Der ehemalige Militärarzt war 2015 mit einem Visum als Mitglied einer erwünschten Berufsgruppe nach Deutschland eingereist.

30. Juli. Drohschreiben an Politiker*innen: Das OLG München (Bayern) verurteilt eine Rechtsextremistin zu einer Haftstrafe von sechs Jahren. Die Frau hatte im Dezember 2019 eine Beileidskarte an einen Landrat geschickt, auf der sie ihm mit der Tötung drohte. Außerdem hatte sie weitere Drohschreiben an einen Moschee- und einen Flüchtlingshilfeverein verschickt. Material und Bauanleitungen für Brandbomben hatte die Frau bereits beschafft.

Beitragsbild: Polizei stoppt „Kreuzweg“ mit Senior*innen in Hamm, schubst eine Person in Bewusstlosigkeit (BI Lüchow-Danneberg.

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