Zum Schwerpunkt
Die Polizei arbeitet (auch) in Netzwerken; sie tut das in den großen Themen der Kriminalitätsbekämpfung – vom Terrorismus bis zur Organisierten Kriminalität – ebenso wie in den Reaktionen auf alltägliche Gefährdungen – vom mangelnden Sicherheitsgefühl bis zur Gewalt an Schulen. So offenkundig dieser Befund ist, so überraschend ist der Blick auf die fachliche, wissenschaftliche und öffentliche Diskussion dieses Sachverhalts. Dies gilt explizit auch für die bürgerrechtlich motivierten Perspektiven auf Innere Sicherheit. Für die Wahrnehmung von sicherheitsbezogener Netzwerkarbeit sind drei Merkmale kennzeichnend: Erstens fußt ihre Kenntnis auf wenigen Quellen; im Grundsatz gilt: je zentraler und wichtiger die Netzwerke (angeblich) sind, desto geringer ist das über sie vorhandene Wissen. Zweitens findet die Debatte überwiegend in juristischen Kategorien statt. Drittens stellen polizei- oder sozialwissenschaftliche Arbeiten eher Ausnahmen dar. Im Ergebnis entsteht so ein nur fragmentarischer Einblick in die Praxis der Netzwerkarbeit und ihrer Folgen.
Sommerfeld, Alisa: Verwaltungsnetzwerke am Beispiel des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums des Bundes und der Länder (GTAZ), Berlin (Dunker & Humblot) 2015, 305 S.
Süss, Stefan: Die Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten im Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM) und ihre Verfassungsmäßigkeit, in: Sensburg, Patrick Ernst (Hg.): Sicherheit in einer digitalen Welt, Baden-Baden (Nomos) 2017, S. 69-98
Dies sind die beiden einzigen (längeren) Texte, die sich ausschließlich je einem der beiden „Gemeinsamen Zentren“ auf Bundesebene widmen. Sommerfelds Buch (ihre juristische Dissertation) darf weiterhin als Referenzwerk zum GTAZ betrachtet werden. Sie fragt nach „Wesen und Erfolg der Verwaltungsnetzwerke“, nach „Formalität und Informalität“ in deren Strukturen und danach, „woher die Netzwerke ihre demokratische Legitimation nehmen“ (S. 16). Ab S. 150 wird das GTAZ detailliert vorgestellt, einschließlich der zehn damals bestehenden Arbeitsgruppen; die Bedeutung des „Trennungsgebots“ von Polizei und Geheimdiensten wird ebenso diskutiert wie die Frage der Kontrolle des Zentrums. Im Ergebnis bescheinigt die Autorin dem GTAZ, es sei „für eine sachgerechte und effektive Sicherheitsgewährung innerhalb der Bundesregierung [?] unentbehrlich“ (S. 275). Allerdings seien durch die Zusammenarbeit die „Grenzen der Basislegitimation erreicht“. Um diese nicht weiter zu strapazieren, plädiert Sommerfeld für „die Schaffung einer nachträglichen Rechtsgrundlage im Sinne eines Rahmenrechts. Allerdings sei im „Sinne eines Ausgleichs von legitimierender Formalität und flexibel-vorteilhafter Informalität, Vertrauensbildung und Distanzwahrung“ das Rahmenrecht auf wenige Aspekte zu begrenzen (S. 276).
Süss Aufsatz fußt auf seiner 2014 im Verlag für Polizeiwissenschaft erschienen Master-Arbeit. Er sieht in der Tätigkeit des GASIM keinerlei rechtliche Probleme. Aus dem „Trennungsgebot“ wird bei ihm ein informatorisches Kooperationsgebot. Der Kritik des Datenschutzbeauftragten an der Weitergabe von im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst erhobene personenbezogene Daten an die anderen Behörden im GASIM schließt er sich ausdrücklich nicht an. Kein Änderungsbedarf in Praxis oder Recht: Das war und ist die Position der Bundesregierungen.
Illan, Luis: Leistungsgewinn durch Unitarisierung. Entwicklungslinien des deutschen Föderalismus im Politikfeld Innere Sicherheit, Wiesbaden (Springer VS) 2023, 485 S.
Diese Dissertation stellt eine Ausnahme dar, da sie nicht rechts-, sondern politikwissenschaftlich ausgerichtet ist. Wie in den beiden nachfolgenden Veröffentlichungen werden die Netzwerke jedoch in einem größeren Kontext thematisiert. Bei Illan ist dies die Frage nach der „Unitarisierung“ in der Bundesrepublik, d. h. nach Tendenzen zur Vereinheitlichung innerhalb föderaler Strukturen. Die Arbeit verfährt exemplarisch. Untersucht werden Unitarisierungstendenzen in den Feldern Organisierte Kriminalität, Strafvollzug und Rechtextremismus; neben der Bundesebene werden die Regelungen in Berlin und Bayern betrachtet. Illan beschränkt sich auf die Untersuchung der rechtlich-institutionellen Strukturen, die „Sicherheitspraxis (bspw. polizeiliche Einsatzkonzepte)“ wird ausdrücklich ausgeklammert (S. 5f.). Bevor ab S. 253 GTAZ und GETZ (Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum) sehr kurz vorgestellt werden, werden die Entwicklungen von Polizei und Verfassungsschutz im Hinblick auf vereinheitlichende Elemente untersucht. Ab S. 330 wird das GTAZ etwas ausführlicher gewürdigt (mit Blick auf seine Rolle im Zusammenhang mit dem Breitscheidplatz-Anschlag von 2016). Das GTAZ wird als Element eines „sanften Steuerungsregime(s)“ beschrieben, das Beschleunigung, Ressourceneinsparung und Vertrauensaufbau mit der „Gefahr einer mangelnden Verbindlichkeit“ erkaufe (S. 361). Die Gemeinsamen Zentren stellten den Versuch dar, die Vorteile von Zentralisierungen mit der „Verkoppelung von Strukturen“ zu verbinden, „die die jeweiligen Vorteile (de)zentraler Leistungserbringung bestmöglich zur Geltung bringt bzw. deren Nachteile vermeidet“ (S. 427). Derart entstehe eine „neue Qualität“ der Zusammenarbeit, deren „wirksame Kontrolle“ „schwieriger“ werde (S. 429).
Bergjans, Philipp: Föderalismus und innere Sicherheit. Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität sowie Katastrophenschutz im Gefüge der Sicherheitsarchitektur, Berlin (Dunker & Humblot) 2025, 251 S.
Ackermann, Theresia: Terrorismusbekämpfung in der föderalen Sicherheitsarchitektur. Defizite und Reformoptionen, Wiesbaden (Springer VS) 2025, 412 S.
Diese beiden juristischen Dissertationen thematisieren die Gemeinsamen Zentren im Kontext des föderalen Staatsaufbaus bzw. im Rahmen der Terrorismusbekämpfung. Bergjans will „Unklarheiten und Schwächen“ in der Sicherheitsarchitektur identifizieren und daraus „konkrete Reformvorschläge“ entwickeln (S. 16). Der Netzwerkansatz wird unter der Überschrift „Strategische Terrorismusbekämpfung“ auf wenigen Seiten thematisiert (S. 159-165). Die von Illan (s. o.) beschriebenen Probleme lösen Bergjans Vorschläge zugunsten des Bundes auf: Durch Verfassungsänderung soll ihm die Gesetzgebungszuständigkeit für Organisierte Kriminalität und Katastrophenschutz übertragen werden. Auch in diesen Feldern soll der Bund Zentralstellen errichten dürfen. Und alle Zentralstellen seien zu berechtigen, „den Landesbehörden Weisungen [zu] erteilen“ (S. 208). Damit wäre die Verantwortlichkeit in den Gemeinsamen Zentren klar geregelt; und die Länder hätten ihre Selbstständigkeit aufzugeben.
Ackermann geht im Ergebnis noch einen Schritt weiter. Sie möchte „strukturelle Defizite“ in der Terrorismusbekämpfung identifizieren. Die Gemeinsamen Zentren spielen insofern eine zentrale Rolle, weil zwei Vorgänge untersucht werden: der Umgang der Sicherheitsbehörden mit dem Nationalsozialistischen Untergrund, dessen Aufarbeitung zur Bildung des GETZ (s. o.) führte, und die Beschäftigung mit dem späteren Breitscheidplatz-Attentäter Amri im GATZ. Ihre Defizitbilanz listet auf: kein einheitliches Vorgehen, keine einheitliche Federführung, veraltete Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit, unübersichtliche rechtliche Grundlagen, Streitigkeiten über Kompetenzen, Gefährdungsbewertungen sowie Personalmangel und unzureichende Kontrolle (S. 297-302). Ackermanns Lösungsvorschlag besteht aus zwei Teilen: Dem Bundeskriminalamt soll eine Weisungsbefugnis eingeräumt werden, was durch seine Zentralstellenfunktion ohne Verfassungsänderung möglich wäre (S. 45). Und im nachrichtendienstlichen Bereich sollen Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz zu einer Behörde verschmelzen (weil innere und äußere Gefahren sich nicht mehr trennen ließen). Innerorganisatorisch sollte dann „eine Auftrennung in Phänomenbereiche“ erfolgen, um die „vom Grundgesetz verbotene Machtakkumulation zu verhindern“ (S. 392). Offen bleibt, wie und durch wen ein solches Gebilde kontrolliert werden könnte; ob die Gemeinsamen Zentren durch diese doppelte Zentralisierung effektiver würden, steht zudem in den Sternen.
Lange, Hans-Jürgen: Innere Sicherheit als Netzwerk, in: ders. (Hg.): Staat, Demokratie und Innere Sicherheit in Deutschland, Opladen (Leske + Budrich) 2000, S. 235-255
Heinz, Dominic; Terizakis, Georgios; Groß, Herrmann: Polizei und ihre Verflechtungen: Gordischer Knoten oder neuronales Netzwerk?, in: Polizei & Wissenschaft 2023, H. 3, S. 54-60
Fast ein Vierteljahrhundert liegt zwischen diesen Texten. Gemeinsam ist beiden, dass sie die Polizei in Netzwerken betrachten; bezeichnend für beide ist ebenfalls, dass sie deren genauere Analyse anmahnen. Der Vergleich zeigt auch, dass die Bereiche variieren, in denen Netzwerke festgestellt werden, und dass Unterschiedliches problematisiert wird. Bei Lange geht es um die politische Steuerung der Inneren Sicherheit. Deshalb unternimmt er eine klassische Politikfeldanalyse, indem er das politisch-administrative System und die beteiligten (mitunter kooptierten) Akteure untersucht. Er unterscheidet zwischen der von den Innenverwaltungen dominierten vertikalen Ebene (Bund-Länder-Beziehungen) und der horizontalen Ebene (Bund oder Länder), die stärkerem Einfluss der Polizeigewerkschaften ausgesetzt seien. Dass „eine Politik der Inneren Sicherheit … immer das Ergebnis von Aushandlung der unterschiedlichen Interessengruppen“ ist (S. 254), trifft den Sachverhalt sicher nicht zureichend. Bedeutsamer aus heutiger Sicht ist, dass die Netzwerke der behördlich-exekutiven Praxis keine Rolle in der Analyse spielen.
Heinz u. a. richten demgegenüber ihren Blick auf die Polizei als handelnde Organisation. Diese sei vermehrt auf die Arbeit in Netzwerken angewiesen, um die an sie gestellten Erwartungen zu erfüllen. Dies gelte insbesondere für die Kooperation mit anderen Sicherheitsbehörden, aber auch mit privaten Dienstleistern und Privatleuten. Als größtes Hindernis für erfolgreiche Netzwerkarbeit wird die Geheimhaltungsbedürftigkeit polizeilicher Informationen identifiziert, die nach Ansicht der Autoren im Umgang mit dem NSU oder dem Breitscheidplatz-Attentat deutlich wurde. Ausgehend von diesen Ereignissen bedürfe es „eingehender Forschungsarbeiten“, um „herauszufinden, wie sich die Polizei(en) im deutschen Bundesstaat koordinieren“. (S. 58) In den abschließenden Thesen werden die Schwierigkeiten derartiger Forschungen sichtbar, weil diese Forschungen offenkundig in weiter Ferne liegen.
Barthel, Christian (Hg.): Polizeiliche Gefahrenabwehr und Sicherheitsproduktion durch Netzwerkgestaltung. Eine Aufgabe der Führung in und zwischen Organisationen, Wiesbaden (Springer Gabler) 2019, 317 S.
Dieser Band ist ein Aufruf an das Führungspersonal des höheren Dienstes, die Netzwerkarbeit als festes Element polizeilicher Arbeit zu stärken. Dabei wird der Blick ausschließlich auf die „Basisorganisationen in den Städten“ (S. 19) gerichtet. Im Mittelteil des Buches werden verschiedene Ausprägungen von netzwerkartigen Elementen vorgestellt (von der Sicherheitspartnerschaft in Freiburg/Br. bis zu den Bürgerpolizist*innen in Sachsen). Gerahmt werden diese durch theoretische Beiträge zu Beginn und auf Organisationsentwicklung gerichtete Aufsätze im letzten Drittel des Bandes. Die Arbeit in und mit Netzwerken wird dabei als Ausdruck „proaktiven Polizeihandelns“ (S. 40) verstanden. Es müssten dabei die „aus der Umwelt gewonnen Ressourcen … in eine organisationsinterne Wertschöpfung, Leistungsproduktion übersetzt werden, die … den Erwartungen der Anspruchsgruppen gerecht wird bzw. deren … Legitimation nicht verspielt“. (S. 31). Am Beispiel des Kölner Polizisten Udo Behrendes zeigt Barthel im 11. Kapitel die Möglichkeiten und Grenzen des höheren Dienstes in verschiedenen Leitungsfunktionen. Betont wird die „kommunikative Abrüstung“ der Polizei, die nötig sei. Die ideale Polizei wird mit der medizinischen Versorgung verglichen: Die – netzwerkgestützte – bürgerorientierte Polizei entspreche der präventiv ausgerichteten hausärztlichen Versorgung, die Schutzpolizei sollte wie der medizinischen Notdienst aufgestellt sein, und die Kriminalpolizei sei mit den Fachärzten zu vergleichen (S. 263). In einem solchen Modell setzt sich die Polizei dann z. B. erfolgreich für die Finanzierung der Schulsozialarbeit ein (S. 275), stellt aber andererseits auch sicher, dass die auf allen Ebenen anfallenden Informationen zu einer „Verdichtung des Wissens“ genutzt werden. (S. 295) Ob ein solches Modell realisiert werde, hänge von den Führungspersönlichkeiten vor Ort ab. Der Fall Behrendes zeige: „Proaktive Polizeiarbeit ist möglich, aber selten!“ (S. 285).
Hirschmann, Nathalie; John, Tobias; Reichl, Frauke; Garand, Jacqueline Abigail (Hg.): Plural Policing in the Global North. Insights into Concepts, Aspects and Practices, (Springer International) 2022, 246 S.
Frevel, Bernhard; John, Tobias: Plural Policing – Sicherheitsarbeit durch Kooperation, in: Wehe, Dieter; Stiller, Helmut (Hg.): Handbuch Polizeimanagement, Wiesbaden (Springer Gabler) 2023, S. 1603-1622
Der von Nathalie Hirschmann u. a. herausgegebene Sammelband enthält Beiträge, die im Rahmen eines Workshops des Forschungsprojekts „Pluralisierung lokaler urbaner Sicherheitsproduktion“ entstanden sind. Die Aufsätze widmen sich dem Konzept „Plural Policing“ und die mit ihm verbundenen Praktiken in verschiedenen Ländern (USA, Mittel- und Nordeuropa). Bei aller Varianz wird für Europa eine weiterhin starke Stellung der staatlichen Polizei(en) konstatiert. Gewandelte/erweiterte Eingriffsqualitäten, fragliche rechtsstaatliche Einhegungen oder die Kontrollierbarkeit des pluralen Polizierens, werden leider nicht problematisiert.
Der Aufsatz von Frevel und John fasst die Formen lokaler und nationaler Sicherheitskooperationen unter dem Begriff des „plural policing“, „der kooperativen Steuerung der Safety and Security Governance“ (S. 1619). Überblicksartig werden die Erscheinungsformen, die Probleme und die Folgen der neuartigen Form der Sicherheitswahrung vorgestellt: Vom Vorgehen einzelner Akteure (Polizei, Kommune, Sicherheitsgewerbe, Hilfspolizeien) über die Formen der Sicherheits-Governance (Präventionsräte, Ordnungspartnerschaften, veranstaltungsbezogene Übereinkünfte, Gemeinsamen Zentren) bis zu den „Spannungsfeldern“, die in den Netzwerken entstehen können (Professionsverständnis, Präventionsbegriff, Ressourcenausstattung etc.). Angesichts dieser Vielschichtigkeit stehe die Netzwerkarbeit „vor erheblichen Herausforderungen“. Sie bestünden darin, die Arbeit so zu gestalten, „dass Zusammenarbeit erfolgreich sein kann, Sicherheits- und Freiheitsrechte geachtet, Rechtsstaatlichkeit gewahrt und eine soziale Ungleichheit in Bezug auf Sicherheit minimiert wird“ (S. 1615). Wie das erreicht werden kann, bleibt allerdings offen. (alle: Norbert Pütter)
| An dieser Stelle ist nur die Auflistung weiterer relevanter Veröffentlichungen möglich:
Eine polizeiliche Selbstdarstellung aus der Schweiz: Schweizerische Kriminalprävention: Die Polizei und ihre Netzwerke (Schwerpunkt), SPK Info 2018, H. 1, online verfügbar Sicherheitsnetzwerke in unterschiedlichen Feldern: Beelmann, Andreas u.a.: Stärkung der Zusammenarbeit von Polizei und Zivilgesellschaft gegen Rechtsextremismus, Jena u.a. 2024, 338 S., online verfügbar Lüter, Albrecht; Konradi, Moritz; Breidscheid, Dana; Lisson, Michelle: Zivilgesellschaft und Polizei. Kooperationsformen in der Bekämpfung und Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Berlin (Camino) 2024, 83 S., online verfügbar Klink, Andreas; Ignaczak, Adrianna: Schule und Kriminalprävention, in: systhema 2023, H. 2, S. 206-219, online verfügbar Verbundprojekt transit (Hg.): Sicherheit im Wohnumfeld und in der Nachbarschaft, Berlin 2018, 32 S., online verfügbar Wahren, Juliane: Soziale Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen, Stuttgart (Kohlhammern) 2023, S. 144-152. Die Zusammenarbeit der Polizei in Netzwerken in der Stadt und am Bahnhof wird aus juristischer, kriminalpolitischer, politikwissenschaftlicher, soziologischer und/oder stadtgeographischer Perspektive hier beleuchtet: Benkel, Thorsten (Hg.): Das Frankfurter Bahnhofsviertel, Wiesbaden (Springer VS) 2010, 330 S. Finger, Thorsten: Die offenen Szenen der Städte, Berlin (Duncker & Humblot) 2006, 355 S. Geisler, Lukas; Gumgowski, Gianna; Herbold, Tim (Hg.): Wie schafft man ein „Problemviertel“?, Münster (Dampfboot) 2026, 215 S., online verfügbar Hirsch, Magdalena; Konradi, Moritz; Vollmer, Sarah: Sichere Bahnhöfe für alle, Berlin (Camino) 2023, 92 S., online verfügbar Kirsch, Benno: Das private Sicherheitsgewerbe im öffentlichen Raum, Wiesbaden (Westdeutscher Verlag) 2003, 274 S. Klink, Andreas; Ignaczak, Adrianna: Schule und Kriminalprävention, in: systhema 2023, H. 2, S. 206-219, online verfügbar Ronneberger, Klaus; Jahn, Walther; Lanz, Stephan: Die Stadt als Beute, Bonn (Dietz) 1999, 240 S. Üblacker, Jan; Lukas, Tim: Local cultures of control, order maintenance policing, and gentrification, in: Journal of Urban Affairs 2024, H. 46, S. 1523-1546 Wehrheim, Jan: Die überwachte Stadt, Wiesbaden (Leske & Budrich) 2002, 240 S. Wucherpfennig, Claudia: Bahnhof – (stadt)gesellschaftlicher Mikrokosmos im Wandel, Oldenburg (BIS-Verlag) 2006, 261 S. (Volker Eick) |
Neuerscheinungen
Heid, Daniela A. (Hg.): Wörterbuch Polizei- und Sicherheitsrecht, München (C.H. Beck) 2025 (4., vollständig überarbeitete Aufl.), 2819 S., 219,00 Euro
Die jüngste Auflage des Wörterbuchs weist mit mehr als 2,2 Kilogramm Gewicht und 2.819 dicht doppelspaltig bedruckten Seiten einen imposanten – gegenüber dem Vorläufer von 2018 aber nur gering gewachsenen – Umfang auf. In einer Zeit, in der das Wissen der Welt gleichsam mit einem Mausklick verfügbar ist, bedarf die Herausgabe eines solchen Werkes einer besonderen Rechtfertigung: KI und Internet sind sicher nicht im Hinblick auf Menge und Aktualität zu schlagen, aber ein Wörterbuch muss daran gemessen werden, ob seine Stichwörter die wichtigsten Sachverhalte erfassen, diese korrekt und präzise in ihren zentralen Elementen dargestellt werden, ob dies nachvollziehbar und nachprüfbar gelingt und ob auf offene oder problematische Aspekte hingewiesen wird.
Mit der Übergabe der Herausgeberschaft von Martin H. W. Möllers auf Daniela A. Heid ist aus dem „Wörterbuch der Polizei“ eines des „Polizei- und Sicherheitsrechts“ geworden. Damit sei der Titel, so heißt es im Vorwort, lediglich „an die Inhalte angepasst“ worden. Die Liste der neu aufgenommenen Stichwörter verstärkt allerdings den Eindruck einer stärker gewordenen juristischen Perspektive. Ein wenig verlässt der Band damit jene Sonderstellung, die der Institution Polizei mindestens so viel Aufmerksamkeit widmen wollte wie deren rechtlicher Verfassung.
Im Rahmen einer kurzen Besprechung kann das Wörterbuch nur exemplarisch gewürdigt werden. Angesichts des Schwerpunktes dieser CILIP-Ausgabe lag es nahe, das Wörterbuch danach zu befragen, was Leser*innen über „Netzwerkarbeit“ erfahren. Das Ergebnis: „Netzwerk“ taucht als Stichwort nicht auf; auch nicht „Plural Policing“. Von den „Gemeinsamen Zentren“ (s. S. 19ff.) sucht man die AFCA, die KIA, das Cyber-AZ, das GeKOB, die Initiative Wirtschaftsschutz oder die Arbeitsgemeinschaft der Polizeipräsident*innen vergeblich. Bei Vernetzungen in Europa käme man am „Ständigen Ausschuss für die innere Sicherheit“ (COSI) kaum vorbei; im Wörterbuch taucht auch er nicht auf. Wollte jemand wissen, was der „Bundesgrenzschutz“ einmal war, er/sie würde nicht fündig. Das Wörterbuch kennt Verweise (etwa: „Zwischenkammblutung –> Erhängen“), aber der naheliegende „Bundesgrenzschutz –> Bundespolizei“ fehlt.
Ein zweiter beliebiger Zugang: drei Begriffe, die immer wieder auftauchen: Polizei 2020, Quellen-TKÜ, Musterentwurf. Der erste Begriff, die Bestrebungen bezeichnend, durch die die IT-Infrastruktur der Polizeien harmonisiert werden soll, fehlt. Zwar gibt es einen Eintrag zur „Quellensteuer“, aber nicht zur „Quellen-TKÜ“. Immerhin wird die Suche unter „Staatstrojaner“ belohnt, wo der Begriff auftaucht und auf den Eintrag „Telekommunikationsüberwachung“ verwiesen wird. Warum so sparsam mit Verweisbegriffen? Unter „Musterentwurf“ (MEPolG) findet sich endlich ein ausführlicher Beitrag, in dem auf sechseinhalb Spalten Geschichte, Inhalt und Kritik sowie die Arbeit an einer neuen Fassung des polizeilichen Musterentwurfs vorgestellt werden; der Bedeutungswandel von der Blaupause zum „Werkzeugkasten“ wird deutlich sichtbar. Ein informativer Beitrag, der allerdings durch die eingestreuten langen Quellenverweise – üblich in vielen juristischen Texten – leser*innenunfreundlich ist. Außerdem erweckt er den Eindruck, die (bislang letzte) Entwurfsfassung von 2021 sei veröffentlicht, was nur für den Bericht des Unterausschusses an die Innenministerkonferenz zutrifft.
Schließlich noch ein dritter Zugang zum Wörterbuch. Drei Stichwörter, mit denen der Rezensent sich ein wenig in der Vergangenheit beschäftigt hat. Das erste ist „Organisierte Kriminalität“; ein Zentralbegriff der kriminalpolitischen Diskussion seit den 1990er Jahren, heute noch tauglich, um Angst und Schrecken hervorzurufen – als Stichwort nicht existent. Allerdings findet sich unter dem Stichwort „Musterentwurf“ (s. o.) der Verweis „–> Organisierte Kriminalität“, der jedoch ins Nichts führt. Vielleicht unter „Kriminalität, organisierte“? Auch hier Fehlanzeige. Aber ein weiterer Zufallsfund: Der Eintrag zu „Kriminalität“ ist ganze 20 Zeilen lang (knapp 1/3 Spalte). Zwar ist der Beitrag mit einigen Verweisen versehen, aber z. B. keiner zum Stichwort „Jugendkriminalität“, die auf gut einer Spalte kommentiert wird. Das zweite Stichwort ist „Sozialarbeit“. Ihr widmet das Wörterbuch eine gute dreiviertel Seite. Die Darstellung ist korrekt, verschenkt aber Platz mit Hinweisen auf Studienprofile, der für eine genauere Darstellung des Selbstverständnisses von Sozialarbeit und deren Methoden hätte genutzt werden können. Die Spannungen zwischen Polizei und Sozialarbeit werden nur angedeutet und mit dem Hinweis auf „positive Effekte“ verharmlost. Der dritte Begriff ist „Prävention“. Das Wörterbuch kommentiert nicht nur diesen Begriff, sondern anschließend auch das Stichwort „Prävention von Kriminalität“. Beide Kommentierungen werden ihrem Gegenstand nicht gerecht. Unter „Prävention“ wird die Überschneidung von vorbeugenden und strafverfolgenden Tätigkeiten problematisiert. Aus dieser juristischen Perspektive ist die Behauptung gerechtfertigt, der Gegenbegriff zur Prävention sei Repression. Dass aus einer anderen Perspektive der Gegenbegriff jedoch Reaktion ist, und dass Prävention sehr wohl mit repressiven Mitteln geschehen kann, das wird in der Kommentierung ebenso unterschlagen, wie die Strafrechtslehren, die dem gesamten Gebäude staatlichen Strafens eine präventive Legitimation unterstellen. Zudem wird in beiden Texten die aus der Medizin stammende Unterteilung der Prävention in primäre, sekundäre und tertiäre bemüht, ohne zu erwähnen, dass diese selbst in der Medizin als überholt gilt. Im zweiten Beitrag wird immerhin auf das Stichwort „Kriminalprävention“ verwiesen. Dessen dreispaltige Kommentierung – auch der genannten Dreiteilung folgend – ist etwas ausführlicher, greift aber weder die rechtliche Dimension auf, noch enthält sie einen Hinweis auf das „Programm polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder“ (ProPK), das unter dem eigenen Stichwort erläutert wird.
Selbstverständlich können diese beliebigen Zugänge dem Wörterbuch insgesamt nicht gerecht werden. Vermutlich liegt der Anteil erstklassiger Informationen höher als in der gerade geschilderten Zufallsauswahl. Aber beim Durchblättern fällt bereits rein quantitativ ein merkwürdiges Ungleichgewicht auf. Erläuterungen zu Stichwörtern, die terroristischen Gruppen oder ihrem Umfeld gelten, erstrecken sich über viele Seiten (zum „Salafismus“ elf, zu den „Taliban“ mehr als 24 Seiten), während naheliegende Themen zur Polizei in Deutschland gar nicht oder unzureichend behandelt werden.
Durchaus irritierend wirkt das Abkürzungsverzeichnis. Wer „dh“, „ggf.“ und „vgl.“ erklärt, sollte bestrebt sein, gerade die fachspezifischen Abkürzungen aufzunehmen. Der MEPolG hat es in das Verzeichnis geschafft, nicht aber das ProPK, auch nicht GATZ, GETZ, GASIM, GIZ. Da diese alle unter ihrem vollständigen Namen (hingegen wird die UP KRITIS unter ihrer Abkürzung geführt) erläutert werden, sie also unter den gebräuchlichen Abkürzungen nicht gefunden werden, wäre ersatzweise die Aufnahme in das Abkürzungsverzeichnis hilfreich gewesen.
Insgesamt ist dem Wörterbuch alsbald eine 5. Auflage zu wünschen, die Lücken schließt, oberflächliche durch problemorientierte Darstellungen ersetzt, die Kommentierungen besser aufeinander abstimmt, die Verweissystematik überarbeitet und die Gewichtung der Beiträge angleicht. (Norbert Pütter)