von Claudia Schmid
Die Diskussion über die polizeiliche Datenverarbeitung konzentriert sich derzeit auf den Einsatz verdeckter Ermittler und technischer Mittel, wie „Wanzen“, Richtmikrofone und Videokameras. Es bestehen jedoch gerade im Polizeibereich noch eine Reihe anderer datenschutzrechtlicher Probleme.
Aufgabe des Berliner Datenschutzbeauftragten ist es, die Einhaltung des Da-tenschutzes bei Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen zu kontrollieren. Eine effektive Kontrolle wird dabei nicht nur durch Akteneinsichtsrecht, Zu-trittsrecht in Diensträume und die Verpflichtung der Behörden, Unterlagen herauszugeben, gewährleistet,1 sie setzt zunächst die Kenntnis der vorhandenen Datensammlungen voraus. Deshalb sind alle Behörden und öffentliche Stellen des Landes Berlin verpflichtet, die von ihnen betriebenen Dateien und die verwendeten Geräte beim Datenschutzbeauftragten anzumelden.2 Datenschutz und polizeiliche Datenverarbeitung weiterlesen