Archiv der Kategorie: CILIP 048

(2/1994) (Parteien-)Politik „Innere Sicherheit“

Literatur – Rezensionen und Hinweise

Literatur zum Schwerpunkt

Das vorliegende Heft streift nahezu die gesamte Bandbreite der ‚Politik Innerer Sicherheit‘. Ein Überblick über die Literatur kann daher nur selektiv sein.

Kriminalitätsdebatte/ Innere Sicherheit

Schwerpunkt: Innere Sicherheit – Ausverkauf des Rechtsstaats?, Vorgänge 124, 1993, H. 4, DM 16,-
Beiträge von Hassemer (Organisierte Kriminalität, Massenkriminalität und die Notwendigkeit einer rationalen Kriminalpolitik), Krasmann/ Lehne/ Schmidt-Semisch (CDU-Politik der Inneren Sicherheit im Vorwahlkampf), Gössner (rot-grüne Innenpolitik in Niedersachsen), Schloth (Kriminalität und Krimi-nalitätsfurcht), See (Wirtschafts- und Organisierte Kriminalität); ferner Stellungnahmen der ‚Liga für Menschenrechte‘ zur Inneren Sicherheit und der ‚Gustav-Heinemann-Initiative‘ zum Lauschangriff. Literatur – Rezensionen und Hinweise weiterlesen

Redaktionelle Vorbemerkung

von Otto Diederichs

Nachdem sich Bürgerrechte & Polizei/CILIP in den zurückliegenden drei Jahren in seinen Schwerpunkten jeweils mit Einzelaspekten der inneren Si-cherheitspolitik in der Bundesrepublik beschäftigt hat, soll – aus gegebenem Anlaß – nun die ‚Politik Innerer Sicherheit‘ wieder einmal übergreifender betrachtet und analysiert werden. Da hierbei auch eine direkte Auseinander-setzung mit den ‚Leistungen‘ der Parteien notwendig ist, wurde bei der Auswahl der AutorInnen bewußt auf eine gewisse Parteienferne geachtet. Redaktionelle Vorbemerkung weiterlesen

Die Sicherheitsdebatte im Spiegel der DDR-Erfahrung: „Alles nur geklaut“

von Dr. Volkmar Schöneburg

Die Frage, „ob der Unterschied zwischen den großen westlichen Parteien mit ihren politischen Schaukämpfen und der Monopolisierung des Staates, die sie ihren Führern faktisch sichern, und den Parteien sowjetischen Typs nicht doch nur ein gradueller, aber kein prinzipieller ist“, erscheint auf den ersten Blick als Ungeheuerlichkeit. Doch diese scheinbare Ungeheuerlichkeit signali-siert den Hauptmangel des vorherrschenden staatsfixierten ‚Bewältigens‘ der DDR-Vergangenheit: Jene Art der ‚Aufarbeitung‘ vermag es nicht, die Analyse der DDR-Gesellschaft bis an die Kritik des bestehenden Systems heranzuführen, ohne primitiven Gleichsetzungen das Wort zu reden.

Dies berücksichtigend, erscheint es sinnvoll, vor dem Hintergrund einer DDR-Sozialisation die zum Wahlkampfschlager erhobene Diskussion um die ‚Innere Sicherheit‘ thesenartig zu betrachten. Die Sicherheitsdebatte im Spiegel der DDR-Erfahrung: „Alles nur geklaut“ weiterlesen

Verbrechensbekämpfung im Rechtsstaat

von Eggert Schwan

Polizeiliche Aufgaben sind nach den geltenden Gesetzen bei der Strafaufklärung von der Staatsanwaltschaft und der Polizei und bei der Gefahrenabwehr von den Ordnungsbehörden und der Polizei zu erfüllen. Diese unterliegen dabei strengen Auflagen, die im deutschen Recht in einem mehr als ein Jahrhundert währenden Prozeß gewachsen sind und in der Strafprozeßordnung (StPO) sowie im sog. Polizei- und Ordnungsrecht festgelegt sind. Nach der StPO setzt die Vornahme von Eingriffen, auch von „Informationseingriffen“ das Bestehen eines auf konkrete Tatsachen gestützten Anfangsverdachtes voraus. Auch wenn dies der Fall ist, sind Eingriffe im Prinzip nur gegen jene zulässig, gegen die sich der Verdacht richtet, sowie in Ausnahmen auch gegen andere Personen, wenn diese in einer konkreten Beziehung zum Verdacht oder dem Verdächtigen stehen, z.B. als Zeugen. In diesem Falle sind die gesetzlichen Anforderungen an die Vornahme von Eingriffen jedoch verschärft. Verbrechensbekämpfung im Rechtsstaat weiterlesen

Vom politischen Umgang mit rechts

von Eberhard Seidel-Pielen

Es dauerte lange Zeit, bis angesichts der Eskalationen rechter Gewalt im Kontext der deutsch-deutschen Einigung erste ernstzunehmende Maßnahmen eingeleitet wurden. Die fehlende Entschlußfreudigkeit hängt nicht zuletzt mit der tagesaktuellen politisch-feuilletonistischen Diskussion, was denn nun die Ursachen dieser Entwicklungen sein mögen, zusammen. Bis in die jüngsten Tage erscheint sie als ein verzweifelter Versuch, den militanten Rechtsradikalismus als ein von außen urplötzlich über die Bundesrepublik hereinbrechendes Übel zu beschreiben.

Nach Öffnung der Mauer – in der noch taufrischen neuen Republik – erfreute sich die These, der Autoritarismus des SED-Regimes sei verantwortlich für die rassistische Gewalt, nachhaltiger Beliebtheit. Der Gebrauchswert der ‚Zuviel Rotlicht macht braun‘-These liegt auf der Hand: Rechtsradikalismus und Ungleichheitsideologien sind demnach kein originäres Problem der Alt-bundesrepublik mehr, sondern ein importiertes, eine Altlast der verblichenen DDR, die sich im Zuge des Einigungsprozesses und der Menschwerdung schon auswachsen werde. Diese These konnte sogar auf einen ‚wahren Kern‘ zurückgreifen. Tatsächlich gab und gibt es in der ehemaligen DDR antiplu-ralistische Tendenzen, eine Anfälligkeit für Autoritarismus und eine unter-entwickelte Fähigkeit, die Komplexität der Moderne auszuhalten. Allerdings entpuppt sich das Argument bei genauerer Prüfung als ein ideologisches Kampfinstrument des Siegers im Wettstreit der Systeme. Die DDR habe, so lautet die Botschaft, nicht nur nichts in der Konsumgüterindustrie geleistet, sondern auch auf ihrem originären Feld, dem Antifaschismus, kläglich versagt. Vom politischen Umgang mit rechts weiterlesen