Am 18. Juli 2000 wurde der Polizeiobermeister Thomas W. zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Amtsgericht München sprach ihn der Verfolgung Unschuldiger, der fünffachen gefährlichen Körperverletzung im Amt sowie der vierfachen Freiheitsberaubung schuldig. Der Gruppenleiter hatte, zusammen mit drei weiteren Kollegen, während des Oktoberfestes 1998 sechs Menschen ohne triftigen Grund festgenommen. Auf der Wache hatte er diese mit Fausthieben, Stockschlägen und Fußtritten misshandelt. Prozess gegen Beamte der Münchner Wies’n-Wache weiterlesen
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(2/2000) Bürger – Nachbarn – Kontrolleure