Archiv der Kategorie: CILIP 066

(2/2000) Bürger – Nachbarn – Kontrolleure

JungdemokratInnen im Verfassungsschutzbericht 1999

Welche „Bestrebung“ zum Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) oder der Landesämter (LfV) wird, ist das Ergebnis einer politischen Entscheidung, die die Amtsleiter in Abstimmung mit dem Bundesminister des Inneren treffen. Eine Konsequenz dieser Entscheidung kann darin bestehen, dass die betreffende Organisation auch im Verfassungsschutzbericht erwähnt und „analysiert“ wird. JungdemokratInnen im Verfassungsschutzbericht 1999 weiterlesen

Ausreiseverbote (nicht nur) für Hooligans

Nach den gewalttätigen Ausschreitungen bei der Fußball-WM 1998 in Frankreich hatte die Innenministerkonferenz beschlossen, Sanktionen gegen gewaltbereite Hooligans zu verschärfen. Mit der Änderung des Passgesetzes, die am 11.5.2000 – rechtzeitig vor der Fußball-EM – in Kraft trat, können Verstöße gegen Ausreiseverbote nun als Straftaten mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden. Um Ausreiseverbote durchsetzen zu können, dürfen die Betroffenen auch im Grenzfahndungsbestand der Polizei gespeichert werden. Ausreiseverbote (nicht nur) für Hooligans weiterlesen

Bedrohung durch „Organisierte Kriminalität“

Am 3.7.2000 stellte Bundesinnenminister Otto Schily das „Lagebild ‚Organisierte Kriminalität 1999‘“ vor. Unter dem seit Jahren bei der Präsentation der Lagebilder genutzten Motto „Stagnation auf hohem Niveau“[1] wurden die neuesten Zahlen über das Ausmaß von Organisierter Kriminalität (OK) in Deutschland präsentiert. Trotz der leicht rückläufigen Zahlen, so der Innenminister, stelle OK „weiterhin eine ernstzunehmende Gefahr für die Innere Sicherheit in unserem Land“ dar.[2] Bedrohung durch „Organisierte Kriminalität“ weiterlesen

Prozess gegen Beamte der Münchner Wies’n-Wache

Am 18. Juli 2000 wurde der Polizeiobermeister Thomas W. zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Amtsgericht München sprach ihn der Verfolgung Unschuldiger, der fünffachen gefährlichen Körperverletzung im Amt sowie der vierfachen Freiheitsberaubung schuldig. Der Gruppenleiter hatte, zusammen mit drei weiteren Kollegen, während des Oktoberfestes 1998 sechs Menschen ohne triftigen Grund festgenommen. Auf der Wache hatte er diese mit Fausthieben, Stockschlägen und Fußtritten misshandelt. Prozess gegen Beamte der Münchner Wies’n-Wache weiterlesen