Archiv der Kategorie: CILIP 116

Militarisierung und Verpolizeilichung (Juli 2018)

Kapitalistische Kampfbünde – Zum Verhältnis von Polizei und Militär in den USA

von Volker Eick

Seit 1991 hat das US-Verteidigungsministerium Waffen und sonstiges Material im Wert von 6,8 Milliarden Dollar an lokale und staatliche Polizeibehörden ausgereicht, davon allein 450 Millionen im Haushaltsjahr 2013/14. Nur vier Prozent der 2013/14 gelieferten Ausstattung waren „controlled property“, also reine Militärausrüstung.

„Nur“ vier Prozent? Immerhin hieß das rund 78.000 Schusswaffen, mehr als 600 minengeschützte Kettenfahrzeuge, also Mine Resistant Ambush Protected Vehicles (MRAPs), und sonstiges taktisches Kampfmaterial. Zwischen Januar 1997 und Oktober 1999 kamen so 253 Flugzeuge und Hubschrauber, rund 7.900 M16-Gewehre, 180 Granatwerfer, 8.100 schusssichere Helme und 1.160 Nachtsichtgeräte in Polizeibesitz. Zwischen Januar 2006 und April 2014 lieferte das Pentagon an lokale und bundesstaatliche Polizeibehörden rund 80.000 Sturmgewehre, 200 Granatwerfer, 12.000 Bajonette, 50 Flugzeuge sowie 422 Helikopter. Allein die beiden für Ferguson (Missouri) zuständigen County-Polizeien (weniger als 1.000 Bedienstete) erhielten vom US-Militär u. a. neun MRAPs, zwölf M16-Sturmgewehre und drei Hubschrauber.[1] Kapitalistische Kampfbünde – Zum Verhältnis von Polizei und Militär in den USA weiterlesen

Eine italienische Staatstradition – Polizeien mit militärischem Status

von Salvatore Palidda

Von den 343.000 BeamtInnen der nationalen Polizeien Italiens gehören heute 57,8 Prozent einem Korps mit militärischem Status an. Die lange Tradition solcher Polizeiorganisationen prägt die Sicherheitspolitik des Landes bis heute.

Italien ist das Land mit der größten Anzahl von Polizeibehörden in Europa, der höchsten Polizeidichte und den höchsten Kosten pro EinwohnerIn für die öffentliche und private Sicherheit. Bis zur Reform von 1981 hatten alle italienischen Polizeieinheiten einen militärischen Status. Seither sind die Staatspolizei und die Gefängnispolizei „zivil“; Carabinieri und Finanzpolizei (Guardia di finanza) behielten ihren militärischen Status, ebenso die Forstpolizei, die 2017 in die Carabinieri integriert wurde, sowie die Küstenwache. Diese Polizeikorps wurden alle zu Beginn des 19. Jahrhunderts geschaffen und waren Teil des Königreichs Piemont, sie existierten also bereits vor der Vereinigung Italiens (1861). Ihre Geschichte ist geprägt von Kontinuität, Anpassungen und Innovation durch die Einführung neuer Technologien. Eine italienische Staatstradition – Polizeien mit militärischem Status weiterlesen

Militarisierte Polizei in Frankreich – Formeller Status und polizeiliche Praktiken

von Fabien Jobard

Der französische Staat verfügt traditionell über eine Gendarmerie, eine Polizei mit militärischem Status. Die Entwicklung der französischen Polizeien – zumal in den vergangenen zwei Jahrzehnten – zeigt jedoch einen anderen Prozess der „Militarisierung“, der auch die Polizei mit zivilem Status betrifft.

Wenn es in den öffentlichen und soziologischen Debatten über die Polizei einen ambivalenten und unpräzisen Begriff gibt, dann ist es jener der „Militarisierung“. „Militarisierung“ kann zum einen bedeuten, dass Polizeibehörden einen militärischen Status haben: Das ist nicht nur in Frankreich der Fall, sondern beispielsweise auch in Österreich, Spanien oder Italien. Gendarmerien nehmen in diesen Ländern hauptsächlich polizeiliche Aufgaben wahr. Umgekehrt kann sich der Begriff auch auf zivile Organisationen beziehen, die militärische Aufgaben übernehmen, oder auf zivile Polizeibehörden, deren Kultur, Organisation, Ausstattung etc. dem Militär entlehnt sind. Militarisierte Polizei in Frankreich – Formeller Status und polizeiliche Praktiken weiterlesen

An der Heimatfront – Militärische Einsätze im Innern

von Frank Brendle

Die Rufe nach Inlandseinsätzen der Bundeswehr, die vor zehn Jahren noch von SicherheitspolitikerInnen vor allem von Union und SPD formuliert wurden, sind merklich abgeebbt. Das Thema bleibt aber virulent: 2017 gab es die erste gemeinsame Übung von Polizei und Militär seit dem Zweiten Weltkrieg.

Anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 hatte der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gemahnt, ohne die Bundeswehr könne die Sicherheit in Stadien und auf Fanmeilen nicht gewährleistet werden. Es ging dann doch ohne hoheitlichen Einsatz, aber seither hat die Bundeswehr Strukturen aufgebaut, die Grundlage auch für hoheitliche Ein­sätze im Inneren sind. Begründet werden sie mit dem Mantra der „Vernetzten Sicherheit“, demzufolge zwischen inneren und äußeren Bedrohungen und ergo zwischen militärischen und polizeilichen Aufgaben nicht mehr trennscharf unterschieden werden könne. An der Heimatfront – Militärische Einsätze im Innern weiterlesen

Granatwerfer für die Polizei – Militärisch gerüstet gegen Terror und im Alltag

Die ständige Warnung, dass die Bundesrepublik oder gar die gesamte EU im „Fadenkreuz des internationalen Terrorismus“ stünden, erzeugt sprachlich einen permanenten Ausnahmezustand, der sich nicht nur in der Nachrüstung des Polizei-, Geheimdienst- und Strafverfolgungsrechts niederschlägt, sondern auch auf der Ebene der Ausstattung und Ausbildung der Sicherheitskräfte.

Vielfach wurde in den vergangenen Jahren darüber berichtet, dass die Bundesländer „Sturmgewehre“ für ihre Polizeien angeschafft haben. Von welchen Einsatzszenarien man dabei ausgeht, hat ein Lobbyist von Heckler & Koch 2016 in der Zeitschrift „Polizeipraxis“ der Gewerkschaft der Polizei eindrücklich dargestellt:[1] Die Entwicklung der mittlerweile vielfach beschafften MP 7 mit einem Kaliber von 4.6 mm x 30 gehe auf Erfahrungen aus dem Afghanistankrieg der 80er zurück, in dem Kämpfer der Taliban eine Reihe von Kalaschnikow-Magazinen vor der Brust trugen. Diese hätten von der bis dahin in Maschinenpistolen verwendbaren Munition nicht durchschlagen werden können. Bei den Attentaten von Paris seien die Täter aber genau so ausgestattet gewesen. Granatwerfer für die Polizei – Militärisch gerüstet gegen Terror und im Alltag weiterlesen

Literatur

Zum Schwerpunkt

Als Bürgerrechte & Polizei/CILIP sich vor 15 Jahren im Schwerpunkt mit „Militär und Polizei“ beschäftigte (Nr. 75, H. 2/2003), stand die tagespolitische Diskussion über die Einbeziehung der Bundeswehr im Innern im Vordergrund. Aus dem Umstand, dass das Thema aus der deutschen Öffentlichkeit nahezu verschwunden ist, zu folgern, es habe sich um eine kurzfristige und nun erloschene Konjunktur gehandelt, ist ein Irrtum. Die öffentliche Stille wird begleitet von nur geringer wissenschaftlicher Resonanz. Dies mag verschiedene Gründe haben: Dass Polizei wie Militär sich nicht durch Offenheit gegenüber externen Forschenden auszeichnen, dass die Entwicklungen in diversen Feldern und korrespondierenden forscherischen Spezialisierungen ablaufen (Militär: internationale Missionen, hybride Kriegführung; Polizei: Spezialisierungen im Hinblick auf Massenproteste und/oder terroristische Bedrohungs­lagen; Bevölkerungsschutz: Kritische Infrastrukturen …) oder dass mit kritischer Reflexion im Zeitalter diffuser Bedrohungen auch keine akademischen Ehren (und Forschungstöpfe) zu erringen sind. Literatur weiterlesen

„Gefährlicher Ort“ Flüchtlingsunterkunft

An einem Vormittag im November 2015 kontrollierten in Olpe (Nordrhein-Westfalen) zwei Polizeibeamte die Insassen eines Fahrzeugs, das in der Nähe einer Notunterkunft parkte. Weil der Fahrer den Sinn dieser Kontrolle hinterfragte, wurde ihm mitgeteilt, dass er „augenscheinlich nicht deutscher Herkunft sei und sein aufenthaltsrechtlicher Status in der BRD überprüft werden müsse“. Diese Begründung wurde in einem nun veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg für rechtswidrig erklärt.[1] Es fehlten Anhaltspunkte dafür, „dass der Aufenthaltsstatus überhaupt auch nur zweifelhaft war“. Allein das Aussehen genüge nicht, „um vernünftige Zweifel an der Rechtsmäßigkeit“ des Aufenthalts begründen zu können. „Gefährlicher Ort“ Flüchtlingsunterkunft weiterlesen

Meldepflicht für „Tatbeobachter“

ZivilpolizistInnen dürfen sich auf Versammlungen vermummen, müssen sich aber der Versammlungsleitung zu erkennen zu geben. Zu dieser Einschätzung kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag.[1] Demnach gilt das sogenannte Vermummungsverbot aus dem Versammlungsgesetz nur für Teilnehmende. Aus dienstlichen Gründen anwesende PolizistInnen gehören wie „fliegende Händler“ oder Bedienungspersonal nicht dazu. Meldepflicht für „Tatbeobachter“ weiterlesen