Eine italienische Staatstradition – Polizeien mit militärischem Status

von Salvatore Palidda

Von den 343.000 BeamtInnen der nationalen Polizeien Italiens gehören heute 57,8 Prozent einem Korps mit militärischem Status an. Die lange Tradition solcher Polizeiorganisationen prägt die Sicherheitspolitik des Landes bis heute.

Italien ist das Land mit der größten Anzahl von Polizeibehörden in Europa, der höchsten Polizeidichte und den höchsten Kosten pro EinwohnerIn für die öffentliche und private Sicherheit. Bis zur Reform von 1981 hatten alle italienischen Polizeieinheiten einen militärischen Status. Seither sind die Staatspolizei und die Gefängnispolizei „zivil“; Carabinieri und Finanzpolizei (Guardia di finanza) behielten ihren militärischen Status, ebenso die Forstpolizei, die 2017 in die Carabinieri integriert wurde, sowie die Küstenwache. Diese Polizeikorps wurden alle zu Beginn des 19. Jahrhunderts geschaffen und waren Teil des Königreichs Piemont, sie existierten also bereits vor der Vereinigung Italiens (1861). Ihre Geschichte ist geprägt von Kontinuität, Anpassungen und Innovation durch die Einführung neuer Technologien.

Was ihre Aktivitäten im Bereich der inneren Sicherheit (öffentliche Ordnung, Kontrolle des Territoriums, Verbrechensbekämpfung, kurz Prävention und vor allem Repression) angeht, sind sowohl die Polizeien mit militärischem Status als auch die Staatspolizei, die Gefängnispolizei und die Feuerwehr Teil des „Sicherheitsdepartements“ des Innenministeriums. Was ihre Spezialgebiete betrifft, ist jede Einheit aber auch Teil ihres Referenzministeriums: Die Carabinieri sind Teil der Armee und damit dem Verteidigungsministerium unterstellt, die Finanzpolizei dem Finanzministerium, die Staatspolizei und die Feuerwehr dem Innenministerium, die Gefängniswärter dem Justizministerium. Zusätzlich zu diesen staatlichen Polizeicorps gibt es Stadt- und Gemeindepolizeien, die den jeweiligen BürgermeisterInnen unterstehen. All diese Polizeicorps, auch die lokalen, sind mit Schusswaffen ausgestattet und haben fast die gleichen Befugnisse wie die Staatspolizei, inklusive dem Recht, Verhaftungen vorzunehmen.

Zwischen Vergangenheit und Gegenwart

Vor und nach der nationalen Einheit von 1861 war das italienische Sicherheitssystem in erster Linie als militärisches Dispositiv zum Schutz der politischen Macht und der herrschenden Klassen angelegt. Der Staatsgedanke beruhte auf einer Art Kolonisierung des gesamten nationalen Territoriums, die mit aller Härte durchgeführt und bei der die lokale Bevölkerung, der man Widerstand gegen diese „Zivilisierung“ unterstellte, als Ansammlung von Feinden oder Banditen betrachtet wurde. Dieses Vorgehen wurde unter anderem von Cesare Lombroso und seinen Schülern gerechtfertigt, die sich zu der Aussage verstiegen, diese Leute seien „dem Eisen und dem Feuer ganz wie in den Kolonien“ auszusetzen und als innere Feinde zu betrachten; die Angst vor Revolten wie jener von 1848 und später dominierte die nationalen und lokalen Instanzen. Noch Ende des 19. Jahrhunderts ging die Armee zur „Wiederherstellung der Ordnung“ mit Kanonen gegen die Bevölkerung von Mailand vor, als diese gegen die Erhöhung des Brotpreises protestierte.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts suchte der Liberale Giovanni Giolitti als Chef mehrerer Regierungen zwischen 1903 und 1921 den Einsatz der Armee zu vermeiden und eine moderne Polizei zu schaffen, die eine „soziale Chirurgie“ betreiben und dabei zwischen den „arbeitenden und den gefährlichen, subversiven Klassen“ unterscheiden sollte. Nach seiner Machtübernahme setzte der Faschismus vor allem auf seine Milizen, da er der Staatspolizei eher misstraute.

Die Befreiung 1945 wurde in erster Linie von kommunistischen und linken Widerstandsgruppen erkämpft, zu denen sich einige Liberale und Christdemokraten gesellten. In zahlreichen Provinzen übernahmen die Anführer der Resistance die Rolle des Polizeipräfekten. Aber die Befreiung litt unter der Hypothek der Dominanz der US-amerikanischen und britischen Alliierten und geriet in den Strudel des Kalten Krieges. Obgleich sie fast die Mehrheit hatte, akzeptierte die Linke einen Kompromiss und verzichtete auf die Säuberung der öffentlichen Organe von FaschistInnen und KollaborateurInnen, die sich weiterhin die leitenden Stellen der Polizei- und Staatsbehörden erhalten konnten. Polizei und Justiz blieben von reaktionären Elementen dominiert.

Die begrenzte Souveränität, die Italien nach dem verlorenen Krieg zugestanden wurde, führte einerseits zur fast vollständigen Unterordnung des Militärs unter die Politik der NATO und damit der USA und andererseits zu einer relativen Autonomie im Bereich der Innenpolitik, wo sich die Christdemokraten (Democrazia Cristiana, DC) die Macht sicherten. Innenminister Mario Scelba (DC) verlieh der Staatspolizei eine neue starke Machtposition, sie behielt aber, wie alle anderen Polizeien, ihren militärischen Status. Ihre Leistungen bestanden vor allem in der gewaltsamen Handhabung der „öffentlichen Ordnung“, als deren Ergeb­nis eine Vielzahl von Toten bei Demonstrationen zu beklagen waren. Gleichzeitig blieb insbesondere in Sizilien der Schutz der Macht und der herrschenden Klasse in den Händen mafiöser Organisationen. Polizeien und Mafia teilten sich die wirtschaftliche und soziale Kontrolle und Regulierung im Kampf gegen die Emanzipationsbestrebungen der Arbeiterschaft.

Seit den 60er Jahren gingen die Angriffe auf die ArbeiterInnenbewegung, die sich vor allem gegen die Möglichkeit einer linken Regierungsübernahme richteten, zuerst von faschistischen Elementen innerhalb der Armee aus, die mehrfach den Staatsstreich versuchten. Später, während der „bleiernen Jahre“, waren es vor allem die Geheimdienste, die faschistische Kriminelle für spektakuläre Attacken, darunter Bombenattentate mit hunderten Toten, einsetzten. Das Auftauchen des „roten“ Terrorismus erlaubte es der Staatsmacht in der Phase des „historischer Kompromisses“ zwischen DC, sozialistischer und kommunistischer Partei (wenn auch ohne Regierungsbeteiligung der letzteren) sich als Verteidigerin des Landes gegen die „Extremismen von beiden Seiten“ zu profilieren. Der „rote Terrorismus“ war zwar ein durch nichts zu rechtfertigender Gewaltausbruch, der noch dazu teilweise indirekt von den Geheimdiensten manipuliert wurde. Hinlänglich bekannt ist jedoch, dass die schrecklichen Massaker der Jahre 1969-1981 allesamt von den FaschistInnen oder den Geheimdiensten verübt wurden. In den langen schwar­zen Jahren waren die Führungskader der Polizeien verantwortlich für massive Gewalt, für Machtmissbrauch, für Verbrechen und für viele Fälle von Korruption. Die Carabinieri, die in ländlichen Regionen zwar oft als paternalistisch und gutmütig empfunden werden, erwiesen sich dabei als das am stärksten von reaktionären Kräften beherrschte Korps.

Nach dem Ende dieser bleiernen Zeit, in den 80er Jahren, stellen sich wichtige demokratische Erfolge ein: gesetzliche Garantien für die Arbeitenden, Recht auf Scheidung und Abtreibung und schließlich die Polizeireform von 1981. Die großen Kämpfe der StudentInnen und ArbeiterInnen zwischen 1968 und 1977 ließen auch innerhalb des Militärs und der Staatspolizei den Ruf nach Demokratisierung lauter werden, nach einem Ende der Rolle als „Prätorianergarde“ der Mächtigen und Reichen. Die Reform blieb jedoch Stückwerk. Zunächst verlor nur die Staatspolizei, 1990 auch die Gefängnispolizei den militärischen Status, was den BeamtInnen die gewerkschaftliche Organisierung erlaubte. Die Demilitarisierung der anderen Polizeien wurde hingegen verweigert.

Das Privilegiensystem

Die politische Macht hatte in Italien immer zwei Mittel, um die Polizeibehörden unter Kontrolle zu halten: erstens die Zuteilung der finanziellen Ressourcen, zweitens die Ernennung der Personen in leitenden Positionen – einschließlich der Regierungspräfekten und der Polizeichefs in den Provinzen. Im Gegenzug verpflichteten sich die so Begünstigten der Treue gegenüber den politischen Machthabern, erhielten aber auch völlige Autonomie. Die politischen Führungen hatten deshalb nie den Mut, eine grundlegende Reform der Eckpfeiler des Polizeiwesens und des Systems der inneren Sicherheit in die Wege zu leiten. Praktisch bedeutete das den Verzicht auf jegliche effektive demokratische Kontrolle dieser Institutionen.

Das ist umso mehr der Fall, als die Legitimität der Classe politique nur sehr schwach war und ist, während sich die Polizeiorgane brüsten, besonders „volksnah“ zu sein. Unzählige Beispiele zeigen, wie Politiker- Innen den Polizeiführungen zu hofieren suchen, nicht nur weil deren Personal ein wichtiges Wählersegment darstellt, sondern auch um bei einem allfälligen „Missgeschick“ eine wohlwollende Behandlung wenn nicht gar „Deckung“ zu erhalten – eine Gefälligkeit, die durchaus auch in die andere Richtung funktioniert, schließlich gibt es genügend strafrechtlich relevante „Zwischenfälle“ bei den oberen Chargen der Polizeien (Missbrauch, Korruption, diverse Straftaten).

Aus dieser Verquickung von Sicherheitsbehörden und politischer Macht erklärt sich auch, dass die absurd hohe Zahl von eigenständigen Polizeien erhalten blieb, die doppelte Zuordnung ihrer Aufgaben und Dispositive sowie die enorme Verschleuderung von Mitteln und Ressourcen. Jede Polizei wacht eifersüchtig über ihre Autonomie, denn sie bedeutet eine Vielzahl an Privilegien, leitenden Stellungen und Strukturen. Die Sparmaßnahmen, die die öffentliche Verwaltung mit voller Wucht getroffen haben (insbesondere im Gesundheits- und Ausbildungswesen, aber auch in der Forschung), sind fast unmerklich an Polizei und Militär vorbeigegangen; auch wurden hier, anders als in der restlichen öffentlichen Verwaltung, Lohnanpassungen nicht über einen langen Zeitraum hinweg blockiert.

Mit der neoliberalen Wende vor allem ab 1990 nahm die Bedeutung der Polizeien und des Sicherheitsmanagements noch weiter zu. Wie in allen „westlichen“ Ländern eskalierte der herrschende Diskurs und verortete die Ursache für die wirtschaftlichen und sozialen Probleme und das all­ge­mei­ne Unbehagen bei den ImmigrantInnen, den Randgruppen und dem pseudo-islamistischen Terror. Die Konkurrenz zwischen der Rechten und der ehemalige Linken, die sich in diesem Diskurs zu übertreffen suchten, beherrschte wie üblich die öffentliche Agenda – mit beträchtlichem Nutzen für die Polizeien, die Moralunternehmer und die Verfechter einer Nulltoleranz. Sogar lokale Polizeichefs begannen nun, sich als Sicherheitspolitiker aufzuspielen. Sie gewannen damit eine neue Popularität „von unten“, die mindestens so wichtig wurde wie das Wohlwollen „von oben“ (von befreundeten PolitikerInnen oder der Führung der nationalen Polizeien). Es versteht sich von selbst, dass diese Legitimität nicht immer mit den Normen eines demokratischen Rechtsstaates konform ist, manchmal ist sie sogar das Gegenteil von Legalität.

Remilitarisierung der Polizeien, Militär als Polizei

Die Regierung des Ex-Kommunisten Massimo D’Alema setzte 2002 das Gesetz 297 durch, mit dem die Carabinieri – neben dem Heer, der Marine und der Luftwaffe – zu einer eigenständigen Teilstreitkraft, zur 4. Armee erhoben wurden. Das bedeutete nicht nur mehr Gewicht für die Carabinieri, sondern auch eine Abwertung der Staatspolizei, gegen die deren BeamtInnen mit ganzseitigen Zeitungsinseraten protestierten.

Die Carabinieri wurden in der Tat zum wichtigsten Polizeikorps des Landes. Gleichzeitig wurden alle anderen Polizeien in einen Remilitarisierungsprozess gedrängt – ein Prozess, der verbunden ist mit den permanenten Kriegen, den Polizeimissionen in allen Teilen der Welt und deren Rückwirkungen auf die innere Sicherheit. Die Carabinieri haben dabei  die Nase vorn, denn sie haben schon immer an militärischen Missionen im Ausland teilgenommen. Sie gehören auch der 2006 gegründeten European Gendarmerie Force (EGF) an, die zwar nicht formell Teil der EU sind, aber in ihren internationalen Polizeimissionen als „Integrated Police Unit“, sprich: unter militärischem Kommando eingesetzt werden.[1] Gleichzeitig stehen sie im Ruf, bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung die „härtesten Hunde“ zu sein, was die konkurrierenden Einheiten der Staatspolizei dazu drängt, ebenso hart vorzugehen und sich gleichfalls ein militärisches Gebaren zuzulegen.

Hinzu kommt, dass neben den Polizeien auch Angehörige des Militärs zur Kontrolle des öffentlichen Raums und zum Schutz „sensibler Einrichtungen“ eingesetzt werden. Seit 1999 wurde die Wehrpflicht nach und nach abgeschafft und ersetzt durch Berufs- sowie Zeitsoldaten, die für zwei oder drei Jahre Militärdienst leisten. Seither rekrutieren alle Polizeien vornehmlich ehemalige Soldaten, die ihren Dienst in der Regel bei Missionen im Ausland geleistet haben. Praktisch alle neuen Polizeikräfte sind Leute mit Erfahrung auf Kriegsschauplätzen – auf dem Balkan, in Afghanistan, im Irak usw. Dieser Umstand wird von altgedienten PolizistInnen mit demokratischer Gesinnung als gravierendes Element einer Militarisierung der Polizeien kritisiert.

Das einschneidendste Ereignis seit der Jahrhundertwende war der G8-Gipfel in Genua 2001. Unter anderem dank aussagekräftiger Videoaufnahmen gibt es eine sehr genaue Rekonstruktion der Ereignisse. Sie zeigt, dass es die Carabinieri waren, die den gewalttätigen und völlig ungerechtfertigten Angriff auf die DemonstrantInnen starteten und dabei selbst die Appelle zur Mäßigung und die Befehle des zuständigen Einsatzleiters, eines Kommissars der Staatspolizei, ignorierten. Diese Haltung haben die Carabinieri bei Einsätzen gegen Demonstrationen oder auch in Fußballstadien immer wieder an den Tag gelegt. Sie respektieren kaum die Einsatzleitung, die bei solchen Operationen der Staatspolizei obliegt. Ähnliches gilt für die Guardia di Finanza, was die Absurdität des Einsatzes militärischer Kräfte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung unterstreicht.

Fazit

Polizeien mit militärischem Status prägen die fast 160-jährige Staatsgeschichte ebenso wie die neoliberale Wende mit ihren permanenten Kriegen und deren Kontinuum im Innern. Der Umgang mit öffentlicher „Unordnung“ ist daher eher gewalttätig statt deeskalierend. Eine Demilitarisierung der Polizeien ist sehr unwahrscheinlich, da die politische Macht sich nicht traut, die Privilegien und die Autonomie dieser Korps anzutasten. Ein demokratischer Rationalisierungsprozess des gesamten italienischen Staatspolizeiapparats scheint ausgeschlossen, da die Mehrheit der ParlamentarierInnen gestern wie heute in ehrfürchtiger Verehrung den Polizeien gegenüber erstarrt ist.

Bibliographie

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[1]    Der italienische Carabinieri-General Giovanni Truglio kommandierte die EGF von Juli 2007 bis Juli 2009. Er hatte eine führende Rolle beim italienischen Somalia-Einsatz im Rahmen der Operation „Restore Hope“, bei der 1994 der Fotograf Miran Hrovatin und die Journalistin Ilaria Alpi ermordet wurden, die in Somalia über die Verstrickung italienischer Militärs in den Handel mit Waffen und giftigen Abfällen recherchierten. Truglio kommandierte 2001 die eigens für den G8-Gipfel in Genua aufgestellten „Compagnie di contenimento e intervento risolutivo“. Bei dem Einsatz wurde der Student Carlo Giuliani von dem jungen Carabiniere Mario Placanica erschossen.

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