zusammengestellt von Otto Diederichs
1. Juli: Rechtsextremismus: Das Verwaltungsgericht (VG) Meiningen (Thüringen) erklärt Auflagen für ein in Themar geplantes Rechtsrock-Konzert für rechtmäßig; darunter auch ein Alkoholverbot (Az: 2 E 769/19 Me, Az: 2 E 770/19 Me). Zugleich ruft der Bürgermeister von Themar zu einer Gegendemonstration gegen die „geistige Brandstifterei“ des Konzerts auf. Die Polizei hat für den Zeitraum des Konzerts eine in der Nähe gelegene Tankstelle als „Führungsstützpunkt“ angemietet und damit auch eine dortige Alkoholversorgung ausgeschlossen. Zwei Journalisten, die über die rechte Szene in Dortmund (NRW) recherchieren, haben Drohbriefe mit einem weißem Pulver erhalten. Dieses entpuppte sich als Backpulver. Am 4. Juli entscheidet auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Weimar (Thüringen), dass auf dem Rechtsrock-Konzert in Themar kein Alkohol ausgeschenkt werden darf (Az: 3 EO 467/19). Am 5. Juli bricht die Polizei die Konzerte von zwei Bands vorzeitig ab weil sie gegen Auflagen verstoßen. Sie erhalten zudem für das gesamte Konzert ein Auftrittsverbot. Am 6. Juli beschlagnahmt die Polizei auf dem Konzertgelände 16 Bierfässer und knapp 200 Sixpacks Bier. In der Stadt versammeln sich rund 400 Festival-Gegner*innen. Am 6. Juli wird bekannt, dass eine rechtsextremistische Gruppe „Nordkreuz“ Todeslisten von rund 25.000 politischen Gegner*innen angelegt hatte, die bei Durchsuchungen im August 2017 und April 2018 sichergestellt worden waren. Laut der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus vom 11. Juli kam es 2018 in Berlin zu 1.766 rechten Straftaten, davon 125 Gewaltdelikte. Chronologie Juli 2019 weiterlesen