Chronologie Mai 2019

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. Mai: Mai-Kundgebungen: In Leipzig (Sachsen) findet die zentrale Kundgebung des DGB statt; die Verdi-Kundgebung in Hamburg und die der IG Metall in Bremen. In Berlin bleibt die „Revolutionäre 1. Mai-Demonstration“ autonomer Gruppen bis zum Ende an der Warschauer Brücke weitgehend ruhig, vorher ziehen mehrere Tausend Menschen durch das Villenviertel im Grunewald. Trotz mehr als 100 Festnahmen und 30 Verletzten zieht die Polizei eine positive Bilanz. Zu größeren rechten Aufmärschen kommt es u.a. in Dresden, Chemnitz, Plauen (Sachsen) und Erfurt (Thüringen).

Polizeischuss: In Fürstenwalde schießt ein Polizeibeamter einem mutmaßlichen Räuber, der ihn mit einem Messer angreift, ins Bein. In Glinde (Schleswig-Holstein) ruft am 17. Mai ein Mann bei der Polizei an und erklärt, er habe seine Familie getötet. Als die Beamten eintreffen, läuft er mit einer Pistole auf sie zu. Nachdem der Einsatz von Pfefferspray versagt, schießen die Beamten ihm in die Beine. Die Familie ist unverletzt.

Rechtsextremismus: In Plauen (Sachsen) marschiert die rechtsextreme Partei „Der Dritte Weg“ auf. Mit Genehmigung der Behörden dürfen sie dabei auch Signalfackeln tragen. Gegendemonstrant*innen werden von der Polizei auf Distanz gehalten.

Durch Presseberichte wird am 2. Mai bekannt, dass die Polizei in Dortmund (NRW) unter dem Verdacht der Fälschung von Unterstützerunterschriften für die Europa-Wahl mehrere Räume der rechtsextremen Partei „Die Rechte“ durchsucht und Mitgliederunterlagen beschlagnahmt hat. Durch eine parlamentarische Anfrage der FDP-Bundestagspartei wird am 3. Mai bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) rund 12.700 der insgesamt etwa 24.000 Rechtsextremen in Deutschland als gewaltbereit einstuft. Der am 7. Mai vorgestellte Berliner Verfassungsschutzbericht 2018 beziffert die Zahl der in der Stadt lebenden Rechtsextremisten mit 1.430. Am 10. Mai lehnt das VG Karlsruhe (Baden-Württemberg) einen Eilantrag der Partei „Die Rechte“ gegen Auflagen für eine in Pforzheim geplante Demonstration ab (Az: 2 K 3085/19). Aus einer parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag geht am 12. Mai hervor, dass Rechtsextremist*innen derzeit bundesweit 146 Immobilien zugeordnet werden (2018: 136); davon mit 22 die meisten in Sachsen (Bayern: 21 / Thüringen: 16 / Mecklenburg-Vorpommern: 14 / Baden-Württemberg: 13). Laut dem am 14. Mai vorgestellten sächsischen Verfassungsschutzbericht 2018 leben in Sachsen rund 2.800 Rechtsextremisten (2017: etwa 2.600); die Zahl der Straftaten wird mit 2.199 angegeben (2017: rund 2.000). In seinem am 17. Mai vorgestellten Jahresbericht 2018 zählt das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Bayern insgesamt 2.300 Rechtsextremisten. Teilnehmer eines Kulturfestivals in Bautzen (Sachsen) stellen sich am gleichen Tag einer vermummten Gruppe von rund 20 Rechtsextremisten entgegen um Übergriffe auf Stadtfestbesucher*innen zu verhindern. Zu Auseinandersetzungen kommt es nicht.

Angriffe auf Polizist*innen: In Fürstenwalde (Brandenburg) greift ein mutmaßlicher Räuber einen Polizeibeamten, der ihn festnehmen will, mit einem Messer an. Der Polizist schießt ihm ins Bein. In Berlin bewerfen Unbekannte am 7. Mai ein Polizeifahrzeug mit Steinen; der Fahrer wird durch Glassplitter leicht im Gesicht verletzt. In seiner am 14. Mai vorgestellten Jahresbilanz 2018 verzeichnet das Bundeskriminalamt (BKA) rund 800 Angriffe auf Polizisten, die sämtlich „Linksextremisten“ zugeordnet werden. In einem Zug greifen bei Bad Hersfeld (Hessen) Schwarzfahrer einen Polizeibeamten, der einer Kontrolleurin zu Hilfe kommt, mit einem „spitzem Gegenstand“ und besprühen ihn mit Reizgas. Sie können festgenommen werden. Als die Polizei in Mülheim (NRW) am 24. Mai einen Mann kontrollieren will, tritt und beißt er die Beamt*innen und versucht ihnen eine Waffe zu entreißen. Als in der Nacht des 26. Mai in Berlin ein Polizist einen Autofahrer auf ein riskantes Ausparkmanöver anspricht, wird er von ihm beleidigt und ebenso wie seine Kollegin von weiteren Mitfahrern massiv angegriffen, während die Mutter eines Beteiligten die Szene filmt. Die Angriffe enden, als die Beamtin ihre Schusswaffe zieht und deren Gebrauch androht. Die Täter werden durch hinzugekommene Unterstützungskräfte festgenommen. Am 30. Mai teilt die Staatsanwaltschaft (StA) Heilbronn (Baden-Württemberg) mit, dass sie gegen 47 Personen, die im Internet Hasskommentare gegen die Polizei verbreitet hatten, Strafbefehle in einer Gesamthöhe von 47.000 EUR erwirkt hat. Am 31. Mai randalieren mehrere Flüchtlinge in einem Flüchtlingsheim in Stephansposching (Bayern). Beim Eintreffen der Polizei wird diese massiv angegriffen; vier Beamt*innen müssen im Krankenhaus behandelt werden. Sechs Männer werden festgenommen.

2. Mai: „Identitäre Bewegung“: An der Sonnenblende eines Mannschaftswagen der Bereitschaftspolizei NRW wird ein Aufkleber der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ entdeckt. Dies wird durch Pressemeldungen bekannt. Der Berliner Verfassungsschutzbericht 2018 beziffert die Zahl der in der Stadt lebenden Mitglieder der „Identitären Bewegung“ mit rund 40. In seinem Jahresbericht 2018 rechnet das LfV Bayern insgesamt 90 Personen dazu.

Gewalt gegen Obdachlose: In Köln (NRW) nimmt die Polizei einen Jugendlichen fest, der Ende April einen Obdachlosen nach einem Streit so heftig gegen den Kopf getreten hatte, dass dieser auf eine Intensivstation gebracht werden musste. Auch ein zweiter Täter gilt als identifiziert. Am 11. Mai zündet in Hamburg ein Mann einem schlafenden Obdachlosen die Haare an; eine unbeteiligte Zeugin kann sie rasch ausschlagen. Der Täter kann unerkannt flüchten.

Rechtsradikale Polizisten: Durch Presseberichte wird bekannt, dass an der Sonnenblende eines Mannschaftswagen der Bereitschaftspolizei NRW ein Aufkleber der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ entdeckt wurde. Bei einem mutmaßlichen Verkehrsunfall bei Alsfeld (Hessen) kommt am 5. Mai ein Polizeibeamter ums Leben, gegen den im Zusammenhang mit rechten Umtrieben bei der hessischen Polizei ermittelt wurde. Die StA geht von Selbstmord aus. Durch Presseberichte wird am 9. Mai bekannt, dass im Fall der mutmaßlich 38 rechtsradikal gesinnten Polizisten in Hessen unterdessen sechs Beamte entlassen wurden. Am 16. Mai verurteilt ein Gericht zwei Berliner Polizeischüler und einen Beamten auf Probe zu Geldstrafen in Höhe von 1.200 EUR und 2.400 EUR wegen „Sieg Heil“-Rufen bei einem Basketballspiel im April 2018. Alle drei haben dagegen Berufung eingelegt.

Schleuserkriminalität: Auf einer Tankstelle bei Klais (Bayern) entdeckt die Polizei drei Kinder, die dort von Schleusern ausgesetzt wurden.

Ermittlungen gegen Polizeibeamte: Nach der Entdeckung eines rechtsextremen Aufklebers in einem Mannschaftswagen der Polizei Duisburg (NRW) nehmen Polizei und StA Ermittlungen auf. Am 5. Mai kommt bei einem Verkehrsunfall bei Alsfeld (Hessen) ein Polizeibeamter ums Leben gegen den im Zusammenhang mit rechten Umtrieben bei der hessischen Polizei ermittelt wurde. Er war bereits vom Dienst suspendiert worden. Durch Presseberichte wird am 9. Mai bekannt, dass sich im Fall der 38 mutmaßlich rechtsradikal gesinnten Polizisten in Hessen der Verdacht in 14 Fällen nicht bestätigt habe; in 17 Fällen werde noch weiter ermittelt und sechs Beamte wurden entlassen. Durch Presseberichte wird am 11. Mai bekannt, dass gegen zwei Polizeibeamte, die am 30. April in Frankfurt/M. (Hessen) einen Taser gegen einen Mann eingesetzt hatten, wegen des Verdachts der Körperverletzung ermittelt wird. Der Mann war wenige Tage später gestorben.

3. Mai: Cyberkriminalität: In Hessen, NRW und Baden-Württemberg nehmen BKA-Beamte drei Männer als Betreiber einer Online-Plattform im Darknet fest, auf der gestohlene Daten, Drogen und gefälschte Dokumente angeboten wurden. Bargeld in Höhe von über 550.000 EUR, Kryptowährungen in sechsstelliger Höhe, hochwertige Fahrzeuge und weitere Beweismittel, darunter eine Schusswaffe werden beschlagnahmt. Vorausgegangen waren gemeinsame Ermittlungen mit dem FBI und Europol.

Organisierte Kriminalität: In Berlin führen Polizei, Ordnungsamt und Finanzbehörden erneut eine Razzia in 17 Lokalen, Shisha-Bars und Wettbüros durch, die arabischen Clans zugeordnet werden; 124 Personen werden überprüft. In Stuttgart (Baden.Württemberg) durchsucht die Polizei 38 Wohn-, Büro- und Gastronomieobjekte unter dem Verdacht des organisierten Drogenhandels. Sieben Personen werden verhaftet, zwei weitere vorläufig festgenommen; Rauschgift und Bargeld werden beschlagnahmt.

Alternative für Deutschland (AfD): Die Stadt München (Bayern) erteilt dem Thüringer AfD-Parteichef und anderen geplanten Rednern ein Hausverbot für einen politischen Frühschoppen der bayerischen AfD-Jugend (JA) in einer Gaststätte auf einer städtischen Sportanlage. Am 4. Mai erklärt das Verwaltungsgericht (VG) München die Hausverbotsentscheidung für rechtswidrig. In Berlin erklärt am gleichen Tag der Berliner AfD-Chef Georg Pazderski Zuwanderer für verantwortlich für Wohnungsmangel und „Verwahrlosung“ in der Stadt. Beim JA-Frühschoppen am 5. Mai in München (Bayern) werden Kinder auf dem Sportplatz rassistisch beschimpft. Am 16. Mai teilt das VG Berlin mit, dass die AfD Klage gegen die von der Bundestagsverwaltung erlassenen Strafzahlung wegen illegaler Parteispenden erhoben hat. Bei der Vorstellung des Jahresberichtes 2018 des LfV Bayern am 17. Mai erklärt Innenminister Joachim Herrmann (CSU), dass die AfD-Nachwuchs-Organisation JA und der völkische „Flügel“ der AfD in das „Verzeichnis extremistischer Organisation“ des LfV aufgenommen werden. Rund 1.500 Personen demonstrieren am 18. Mai gegen eine Wahlkampfveranstaltung der AfD in Marburg (Hessen) und blockieren zeitweise eine Zufahrtstraße. An der AfD-Veranstaltung nehmen etwa 120 Menschen teil. Am 29. Mai lehnt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Klage der AfD-nahen „Desiderius-Erasmus-Stiftung“ ab mit der diese Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erzwingen wollte (Az: 2 BvR 649/19).

Private Sicherheitsdienste: Durch Presseberichte wird bekannt, dass gegen den Sicherheitsdienst dessen Mitarbeiter am Ostersonntag vor einem Klinikum in Hamburg einen Kameruner so brutal angegangen waren, dass dieser an Herzversagen verstarb, seit 2015 bereits in mindesten vier Verfahren ermittelt wurde.

5. Mai: Abschiebungen: Der Präsident der Bundespolizei (BPol), Dieter Romann, beklagt, dass 2018 über 500 Abschiebungen an der Weigerung von Piloten scheiterten, die Abzuschiebenden an Bord zu nehmen. In seinem am 9. Mai veröffentlichten Bericht kritisiert das „Anti-Folter-Komitee“ des Europarats (CTP) dass deutsche Behörden Flüchtlinge erst sehr spät über ihre bevorstehende Abschiebung informieren. Eine rechtzeitige Information sei jedoch unerlässlich damit sich die Betroffenen psychisch auf die Situation einstellen könnten. Am 10. Mai lehnt das BVerfG die Verfassungsbeschwerde eines Tunesiers gegen seine Abschiebung ab da der Kläger wesentliche Unterlagen nicht vorgelegt habe (Az: 2 BvR 10/19). Der Mann war im Juli 2018 trotz eines Abschiebeverbots als mutmaßlicher Gefährder abgeschoben worden. Aus einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion im Bundestag geht am 12. Mai hervor, dass im ersten Vierteljahr 2019 insgesamt 5.613 Asylbewerber aus Deutschland abgeschoben wurden (Italien: 600 / Albanien: 389 / Georgien: 352 / Maghreb: 400). Der Status als Flüchtling darf selbst bei schweren Straftaten nicht zu einer Abschiebung führen. Entzug oder Verweigerung des Asylrechts beeinträchtigt nicht den Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention. Dies entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 14. Mai.

Fußball-Hooligans: Nach einem Spiel des SC Freiburg und Fortuna Düsseldorf treffen sich in Freiburg (Baden-Württemberg) Hooligans beider Vereine zu einer Schlägerei. Mehrere Personen werden dabei dermaßen verletzt, dass sie von einem Rettungsdienst versorgt werden müssen; 14 Personen werden festgenommen.

Am 7. Mai verurteilt das Amtsgericht (AG) München (Bayern) einen Hooligan, der sich am Heiligabend 2017 an einer Randale in der Innenstadt beteiligt hatte, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Am 31. Mai erhebt die StA Essen (NRW) Anklage gegen drei Hooligans des FC Schalke 04 wegen versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung. Sie hatten im Februar einen Fan von Manchester City so verprügelt, dass dieser notoperiert werden musste.

6. Mai: Tod auf Polizeiwache: Im einem Hamburger Krankenhaus stirbt ein Mann, der am Ostermontag zwei Polizisten mit einem Messer angegriffen und dabei eine Beamtin im Gesicht verletzt hatte. Auf der Polizeiwache hatte er nach erneutem Widerstand einen Herzstillstand erlitten.

Rassistische Handlungen: In einer S-Bahn in München (Bayern) beleidigt ein Betrunkener einen dunkelhäutigen Mann, er gehöre „doch vergast“. Der Mann wird festgenommen. Am 29. Mai wird in Berlin eine Frau wegen ihres Kopftuchs von einem Mann rassistisch beleidigt.

7. Mai: „Reichsbürger“: Der Berliner Verfassungsschutzbericht 2018 beziffert die Zahl der in der Stadt lebenden „Reichsbürger“ mit 670 (2017: 500). Laut dem sächsischen Verfassungsschutzbericht 2018 leben in Sachsen rund 1.400 (2017: 1.327). In seinem Jahresbericht 2018 rechnet das LfV Bayern insgesamt 4.200 Personen in Bayern zu den „Reichsbürgern“. Am 18. Mai entdeckt die Polizei einen mit Haftbefehl gesuchten „Reichsbürger“ in einer Erdhöhle bei Lichtenfels (Bayern). Dort war er Monate zuvor mit seinen Kindern untergetaucht; der Mann wird festgenommen.

Repression gegen Links: Der Berliner Verfassungsschutzbericht 2018 beziffert die Zahl der in der Stadt lebenden „Linksextremisten“ mit 3.140 (2017: 2.970). Die Zahl gewaltbereiter Autonomer wird mit 970 angegeben. In seiner Jahresbilanz 2018 verzeichnet das BKA insgesamt 7.961 linksextremistische Straftaten, darunter 1.340 Gewaltdelikte. Durch Presseberichte wird am 16. Mai bekannt, dass das LfV Sachsen in seinem Jahresbericht 2018 ein gegen Rechts gerichtetes Konzert in Chemnitz (Sachsen) als „teilweise linksextrem“ eingestuft hat. Als Begründung wird dabei genannt, die Teilnehmer hätten „Nazis raus“ skandiert. Das LfV Bayern rechnet insgesamt 3.500 Personen zu „Linksextremisten“.

Homophobe Angriffe: Nach Zählung der Opferberatung „Maneo“ kam es im Jahr 2018 in Berlin zu 382 Fällen von Beleidigung, Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung und Sachbeschädigung mit homo- und transphobem Hintergrund (2017: 324 / 2016: 291).

Polizeikennzeichnung: Das Landesverfassungsgericht (LVG) Sachsen erklärt sowohl eine namentliche wie auch nummerische Kennzeichnung im „Allgemeinwohlinteresse“ für gerechtfertigt (Az. LVG 4/18).

8. Mai: Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadisten: Die Polizei in Oberhausen (NRW) hatt acht Personen festgenommen, denen vorgeworfen wird, Geld für den „Islamischen Staat“ (IS) gesammelt zu haben.

Antisemitismus: In Berlin wird ein Mann von seinem Nachbarn antisemitisch beleidigt. In seiner Jahresbilanz 2018 verzeichnet das BKA insgesamt rund 1.800 antisemitische Straftaten. Am 15. Mai wird in Berlin ein Mahnmal für ermordete Juden mit Farbe beschmiert. In Berlin wird am 24. Mai ein Mann von zwei Unbekannten antisemitisch beschimpft weil er auf hebräisch telefoniert. In der Presse warnt der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung am 25. Mai wegen der „zunehmenden gesellschaftlichen Enthemmung und Verrohung“ Juden davor, überall eine Kippa zu tragen. Am 29. Mai findet in Berlin eine Jüdin in ihrem Briefkasten einen an sie adressierten Brief mit Asche.

9. Mai: Taser: Der Elektroschocker (Taser) wurde von der Berliner Polizei seit Beginn der Testphase im Februar 2017 nur dreimal eingesetzt; in 15 Fällen wurde mit dem Einsatz gedroht. Durch Presseberichte wird am 11. Mai bekannt, dass in Frankfurt/M. (Hessen) ein Mann verstorben ist, gegen den am 30. April ein Taser eingesetzt wurde. Gegen die Beamten wird ermittelt.

Rassistische Angriffe: Vor einem Berliner Imbiss beleidigt ein Mann einen anderen rassistisch, zeigt den Hitlergruß und schlägt und tritt ihn. Er wird festgenommen. In seiner Jahresbilanz 2018 verzeichnet das BKA insgesamt 7.700 rassistische Straftaten.

12. Mai: Rechtsextremistische ParteiDer III. Weg“: Aus einer parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag geht hervor, dass der rechtsextremistischen Partei „Der III. Weg“ je eine Immobilie in Erfurt, Aue und Plauen (alle Sachsen) zugeordnet werden. Am 25. Mai lehnt das BVerfG einen Eilantrag des „III. Weg“ gegen die Entfernung ihrer Wahlplakate zur Europawahl ab.

13. Mai: Rechtsradikalismus: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das VG München (Bayern) den Bayerischen Rundfunk (BR) verpflichtet hat, einen Wahlwerbespot der NPD zur Europawahl auszustrahlen, da dieser nicht offenkundig volksverhetzend sei. Der BR hat Rechtsmittel eingelegt. Am gleichen Tag entscheidet das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg, dass der Fernsehsender ARD Europa-Spots der NPD nicht senden muss (Az: OVG 3 S 33.19 u. VG 2 I 167.19). Laut dem sächsischen Verfassungsschutzbericht 2018 hat die NPD in Sachsen rund 300 Mitglieder (2017: etwa 400). Nach einem Eilantrag der NPD hebt das BVerfG das OVG-Urteil am 15. Mai auf und verpflichtet die Sender, den NPD-Werbespot auszustrahlen ( Az: 1 BvQ 43/19). Am 16. Mai ziehen etwa fünf Personen der NPD in roten Westen mit der Aufschrift „Wir schaffen Schutzzonen“ durch einen Stadtteil von Frankfurt/M. (Hessen). Für 2018 zählt das LfV Bayern 500 NPD-Mitglieder. Durch Presseberichte wird am 21. Mai bekannt, dass das VG Dresden das Abhängen von NPD-Plakaten durch die Stadt Zittau (Sachsen) für gerechtfertigt erklärt hat. Am gleichen Tag erklärt auch das VG Düsseldorf ein entsprechendes Vorgehen der Stadt Mönchengladbach (NRW) für rechtens (Az: 20 I.1449/19). Auch München (Bayern) lässt NPD-Plakate wieder abhängen und in Brandenburg verfügt die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) die Sicherstellung von NPD-Plakaten wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Am 25. Mai lehnt das BVerfG einen Eilantrag der NPD gegen die Entfernung ihrer Wahlplakate ab.

14. Mai: BKA-Jahresbilanz 2018: In seiner Jahresbilanz 2018 verzeichnet das BKA insgesamt 920 islamfeindliche Straftaten (2017: 1.075)

Anklage gegen Polizisten: Durch Presseberichte wird bekannt, dass ein Polizist aus Baden-Württemberg zu einer Geldstrafe von 1.200 EUR verurteilt wurde, nachdem er einen Haftbefehl gegen einen Tatverdächtigen im Internet weiterverbreitet hatte. Am 21. Mai verurteilt das AG Darmstadt (Hessen) einen Polizeischüler wegen versuchter Gefangenenbefreiung und Amtsanmaßung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Der Polizeischüler hatte im Juni 2018 versucht mittels seines Dienstausweises seine Freundin und andere Bekannte aus einem Polizeikessel zu befreien (Az: 500 Js 42684/18). Die StA Bonn (NRW) erhebt Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Polizeibeamten, der bei einem Schießtraining im November 2018 versehentlich einen Kollegen erschossen hatte.

Tätowierte Polizisten: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden hat, dass die Polizei Bewerber mit Tätowierungen von Totenköpfen oder Revolverpatronen ablehnen darf (Az: 5 Ta 730/19).

15. Mai: Dschihadismus: Im Auftrag mehrerer Mandanten reicht ein Rechtsanwalt beim VG Berlin Klage ein, um die Bundesregierung zu zwingen, mehrere Kinder von deutschen Dschihadistinnen aus einem syrischen Flüchtlingslager nach Deutschland zu holen. Der „Dachverband des jesidischen Frauenrats“ reicht eine Strafanzeige gegen Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) und Bundesinneninnenminister Horst Seehofer (CSU) wegen Strafvereitelung im Amt ein, da diese in Syrien gefangene deutsche IS-Kämpfer nicht zurückholen um sie vor Gericht zu stellen.

Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages sagt ein BKA-Beamter aus. Seine Aussage steht im Widerspruch mit bisherigen Erkenntnissen zu einem mutmaßlichen Komplizen des Attentäters Anis Amri. Am 16. Mai erklärt ein früherer Beamter des Landeskriminalamtes (LKA) vor dem Berliner Untersuchungsausschuss, als er das Kommissariat zur Führung von V-Leuten im Jahr 2013 übernommen habe, habe es dort „keine operative Arbeit“ gegeben, da alle Mitarbeiter mit der Beantwortung von Fragen zum NSU-Komplex beschäftigt gewesen seien.

Menschenhandel: Die GStA Frankfurt/M. (Hessen) erhebt Anklage gegen fünf Männer wegen Menschenhandel und Zwangsprostitution. Sie sollen hierzu ein bundesweit agierendes Netzwerk aufgebaut haben.

16. Mai: Dschihadisten-Prozesse: Vor einem Berliner Kammergericht (KG) beginnt der Prozess gegen einen mutmaßlichen Dschihadisten, der als seinerzeitiger Komplize des Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri gilt. Am 22. Mai erhebt die Bundesanwaltschaft (BAW) vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (NRW) Anklage gegen eine Frau wegen IS-Mitgliedschaft und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Salafismus: Der frühere Salafistenprediger Sven Lau soll nach Verbüßung von Zweidrittel seiner Haftstrafe entlassen werden. Lau war im Juli 2018 wegen Unterstützung einer Terrororganisation zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Rockerkriminalität: Durch Berichte der Fachpresse wird bekannt, dass das VG Karlsruhe (Baden-Württemberg) entschieden hat, dass ein Waffenbesitz- und Waffenerwerbsverbot für Mitgliedern von Rockergruppen rechtens ist (Az: 12 K 56/70/16). Am 17. Mai durchsucht die Polizei in Hamburg einen Treffpunkt der Hells Angels. Hintergrund ist eine Messerstecherei im April. Mehrere Hieb- und Stichwaffen sowie Dopingmittel werden beschlagnahmt, zu Festnahmen kommt es nicht. In mehreren Städten in NRW durchsucht die Polizei am 22. Mai Räumlichkeiten der irakischen Rockergruppe „Al-Salam 313“ unter dem Vorwurf des Drogen- und Waffenhandel, Schleuserkriminalität und Ausweisfälschung. Am 31. Mai beginnt vor dem Landgericht (LG) Düsseldorf (NRW) ein Prozess gegen drei Mitglieder der christlichen Rockergang „True Life“ wegen versuchtem Totschlag. Sie sollen im August 2018 versucht haben, in einem Glaubensstreit einen anderen Rocker zu töten; der Mann überlebte durch eine Notoperation.

17. Mai: Antisemitische Straftaten: Vor der Haustür eines jüdischen Ehepaars in Hemmingen (Niedersachsen) wird in der Nacht die Fußmatte angezündet und das Wort „Jude“ an die Hauswand gesprüht. Im Jahr 2018 gab es in Niedersachsen 99 antisemitische Straftaten (2017: 129); bundesweit kam es 2018 zu insgesamt 1.799 derartigen Straftaten. Am 28. Mai wird an einer Berliner Schule ein jüdischer Jugendlicher von einem Mitschüler ins Gesicht geschlagen. Als ein anderer Schüler dazwischen geht, entwickelt sich daraus eine Schlägerei mit mehreren Beteiligten. Die Polizei stellt die Personalien fest. Am 29. Mai werden auf einem Friedhof in Berlin mehrere geschändete Gräber jüdischer Soldaten entdeckt.

21. Mai: Menschenhandel: In Hanau (Hessen) beginnt der Prozess gegen vier Thailänderinnen und einen Deutschen wegen gewerbs- und bandenmäßigem Einschleusen von Ausländern und Ausbeutung, Zuhälterei und Zwangsprostitution. Sie sollen ein bundesweites Netzwerk von Bordellen betrieben haben, dass im April 2018 von der Polizei aufgerollt wurde.

Gafferproblematik: Nach einem tödlichen Unfall auf der Autobahn bei Nürnberg (Bayern) platzt dem Leiter der Verkehrspolizei der Kragen und er führt einzelne Gaffer mit den Worten „Willst Du die Leiche sehen“ zur Unfallstelle; was diese dann jedoch ablehnen. Am 24. Mai kommt es zu einer ähnlichen, wenngleich nicht so spektakulären, Situation nach einem schweren Autobahnunfall bei Weiterstadt (Hessen).

22. Mai: Polizeilicher Todesschuss: In Hamburg wird die Polizei informiert, weil ein Mann seine Frau und den Säugling mit einem Messer bedroht. Als die Beamten eintreffen, läuft er mit dem Messer auf sie zu. Ein Beamter gibt daraufhin einen Schuss ab und trifft den Mann tödlich.

Sammelabschiebung: In Kabul trifft ein Flugzeug mit 26 abgelehnten Asylbewerbern ein. Es ist die 24. Sammelabschiebung seit Dezember 2016; damit wurden bisher insgesamt 565 afghanische Männer abgeschoben.

Europol: In mehreren europäischen Ländern wurden 22 Personen eines internationalen Schmuggler-Netzwerkes festgenommen. Acht Mio. EUR Bargeld, Diamanten, Goldbarren und Luxusautos wurden beschlagnahmt. Dies teilt die Europäische Polizeibehörde (Europol) mit.

26. Mai: Homophobe Angriffe: In Berlin beschimpft und bedroht ein unbekannter Mann mehrere Homosexuelle bevor er ihnen dann Tee ins Gesicht schüttet.

27. Mai: Rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU): Durch Presseberichte wird bekannt, dass ein geständiger Unterstützer der Gruppe, der im Juli 2018 vom Oberlandesgericht (OLG) München (Bayern) wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden war, seine Revision gegen das Urteil bereits im Januar zurückgezogen hatte und das Urteil damit seit Mitte Januar rechtskräftig ist.

Islamismus: Das LG Wuppertal verurteilt sieben Männer, die im September 2014 mit Westen und dem Aufdruck „Scharia-Polizei“ als Sittenwächter durch die Stadt gezogen waren zu Geldstrafen zwischen 300 und 1.800 EUR.

Europäischer Gerichtshof (EuGH): Der EuGH urteilt, dass deutsche Staatsanwälte nicht befugt sind, Europäische Haftbefehle auszustellen, da es in der Bundesrepublik „keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive“ gebe (Az: C-508/18 / C-82/19 / C-509/18).

Private Sicherheitskräfte: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Mitarbeiter einer Privaten Sicherheitsfirma im Verdacht stehen, gegen Bewohner einer Erstaufnahmeeinrichtung in Bremen aggressiv und rassistisch aufzutreten. Die Sozialbehörde spricht von „ernstzunehmenden Hinweisen“. Am 30. Mai wird die Polizei in Berlin zu einem U-Bahnhof gerufen. Dort gibt ein Rollstuhlfahrer an, er sei von den privaten Sicherheitsleute der Bahn geschlagen worden. Die Polizei stellt die Personalien fest.

28. Mai: Tötung von Obdachlosem: Aus dem Berliner Nordhafen wird ein toter Obdachloser geborgen. Fünf Männer aus dem gleichen Milieu werden wegen Körperverletzung mit Todesfolge festgenommen.

29. Mai: Verfassungsschutz: Durch Presseberichte wird bekannt, dass der pensionierte frühere BfV-Vizepräsident und ehemalige Geheimdienstkoordinator im Bundesinnenministerium, Klaus-Dieter Fritsche, im März seine Beratungstätigkeit für das österreichische Innenministerium aufnahm.

Beitragsbild: 1. Mai in Grunewald, Berlin.

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