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Die Cybercrime-Konvention – Ein Schritt zum weltweiten Fahndungsnetz

von Sönke Hilbrans

Im Digitalzeitalter gibt es für Individuen wie für wettbewerbsorientierte Gesellschaften nur zwei stabile Zustände: online oder tot. Entsprechend erscheint der Politik der inneren Sicherheit die Sicherheit „im Netz“ als vorrangige Aufgabe moderner Daseinsfürsorge. Wegen der steigenden wirtschaftlichen und politischen Bedeutung der Netze sieht der „libertäre oder anarchistische Traum vom Internet“[2] einem Erwachen im Netz polizeilicher Zugriffe entgegen.

Nach langer Diskussion[3] haben sich die 43 Mitgliedstaaten des Europarates unter Mitwirkung von Kanada, den USA, Japan und der Republik Südafrika auf die Cybercrime Convention (CCC)[4] verständigt. Die Konvention soll ermöglichen, dass Straftaten, die in oder unter Zuhilfenahme von Telekommunikations- oder Datennetzen begangen werden, zukünftig effektiver und international bekämpft werden können. Der am 23.11.2001 in Budapest unterzeichnete Text bestätigt die Befürchtungen der Fachwelt: die CCC zielt auf die Ausstattung der Polizeien der Signatarstaaten mit weitreichenden Eingriffsbefugnissen, ohne Gegengewichte im Sinne der Grundrechte zu schaffen. Die Cybercrime-Konvention – Ein Schritt zum weltweiten Fahndungsnetz weiterlesen