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Politisch umkämpft: Das reale Ausmaß rechter und rassistischer Gewalt

von Heike Kleffner

Seit Januar 2017 gilt für PolizeibeamtInnen bundesweit ein reformiertes Definitionssystem zur Erfassung politisch motivierter Kriminalität (PMK). Doch trotz einiger wichtiger Neuerungen ist die Diskrepanz zwischen den Behördenstatistiken zu rechter Gewalt und rechten Tötungsdelikten und den Zahlen unabhängiger NGOs und JournalistInnen unverändert hoch.

Die vom Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen und dem sächsischen Ministerpräsident Michael Kretschmer losgetretene Desinformationskampagne zur rassistischen Hetzjagd in Chemnitz im August 2018 hat es erneut deutlich gemacht: Die Frage, wie Strafverfolgungsbehörden politisch rechts, rassistisch und antisemitisch motivierte Gewalt erfassen, wie das reale Ausmaß rassistischer Alltagsgewalt vermessen wird, ist hochpolitisch und ein zentraler Schauplatz eines Kampfes um die politische Deutungshoheit.

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Strafverfolgung und Gefahrenabwehr: Ausbau von EURODAC zum Alarmsystem für einreisende Geflüchtete

Personendaten und Fingerabdrücke von irregulär eingereisten Geflüchteten sollen bei deren Einreise in die Europäische Union sofort an sämtliche Mitgliedstaaten weitergegeben werden. Die Maßnahme soll laut dem Vorschlag für die neue Verordnung der Fingerabdruckdatei EURODAC bei der Prüfung helfen, ob einem „illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen“ von einem anderen Mitgliedstaat ein Aufenthaltstitel erteilt wurde. Dann könnte die betreffende Person dorthin zurückgeschoben werden. Gemäß dem Dublin-Abkommen sind die AntragsstellerInnen verpflichtet, im Land der erstmaligen Registrierung auf europäischem Boden zu verbleiben.

In der Diskussion um die neue EURODAC-Verordnung ist geplant, den Austausch auszuweiten. Zukünftig sollen nicht nur Personendaten und Fingerabdrücke von Asylsuchenden und irregulär Eingereisten gespeichert werden. Hinzu kommen auch jene Personen, die offensichtlich eine EU-Außengrenze ohne Registrierung überwinden konnten und danach in einem EU-Mitgliedstaat angetroffen werden. Die Daten dürften dann auch zur Identifizierung von Personen genutzt werden, deren Staatsangehörigkeit nicht festgestellt werden kann. Strafverfolgung und Gefahrenabwehr: Ausbau von EURODAC zum Alarmsystem für einreisende Geflüchtete weiterlesen

Der blinde Fleck: Der polizeiliche Staatsschutz und die rechte Gewalt

von Mark Holzberger

Warum tut sich der polizeiliche Staatsschutz so schwer, rechte Gewalt sachgerecht zu erkennen und zu bewerten?

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum NSU (PUA-NSU) kam in seinem Abschlussbericht zu einem nieder schmetternden Ergebnis: Nicht nur die Kriminalpolizei, die die Mordserie des NSU an ImmigrantInnen untersuchte, hatte diese als Racheakte einer ominösen kriminellen Organisation bewertet und damit die Opfer für ihren eigenen Tod mitverantwortlich gemacht. „Nach den Feststellungen des Ausschusses wurde die Gefahr des Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus auch vom polizeilichen Staatsschutz völlig falsch eingeschätzt. Die polizeiliche Analyse rechtsextremistischer Gewalt war fehlerhaft, das Lagebild dadurch unzutreffend.“[1] Der blinde Fleck: Der polizeiliche Staatsschutz und die rechte Gewalt weiterlesen

Ganz und gar nicht kleinteilig: Ein Panorama der staatsschützerischen Dateienlandschaft

Interview mit dem Berliner Rechtsanwalt Sönke Hilbrans

Es braucht nicht viel, um in einer der vielen Informationssammlungen des Staatsschutzes erfasst zu werden. Aber selbst ein Freispruch ist keine Garantie für eine Löschung, erklärt Sönke Hilbrans. Mit dem Vorstandsmitglied des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) und der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) sprach Heiner Busch.

Der Staatsschutz scheint eine besondere Rolle für die polizeiliche Datenverarbeitung zu spielen. In den langen Listen von Dateien, die die Bundesregierung in den letzten Jahren auf parlamentarische Anfragen hin herausgerückt hat, gibt es eine Vielzahl von Sammlungen, hinter denen ein staatsschützerische Interesse steckt. Kann man in diesem Dschungel eine Einteilung vornehmen?

Die Bedürfnisse des polizeilichen Staatsschutzes waren jedenfalls immer ein wesentlicher Motor für die polizeiliche Informationsverarbeitung. Das war zu Beginn der Terroristenverfolgung in den 1970er Jahren so, und so ist es bis heute geblieben. Rechtlich unterscheidet man heute allgemein zwischen Amtsdateien und Verbunddateien. Während Amtsdateien von einer Dienststelle im eigenen Interesse betrieben werden, stehen Verbunddateien eben einem ganzen Verbund von teilnehmenden Behörden zur Verfügung. Grundsätzlich können dabei alle Teilnehmer Daten eingeben und auch daraus abrufen. In Deutschland ist das Informationssystem der Polizei INPOL die Hintergrundarchitektur für die bundesweiten Verbunddateien. In INPOL werden auch wesentliche Verbunddateien für den Staatsschutz betrieben. Die Bundesländer unterhalten ferner eigene landesweite Informationssysteme. Ganz und gar nicht kleinteilig: Ein Panorama der staatsschützerischen Dateienlandschaft weiterlesen