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Neues EU-System zur Identifizierung mit Fingerabdrücken freigeschaltet

Auch das Schengener Informationssystem (SIS II) verfügt jetzt über ein System zur Identifizierung von Personen mithilfe von Fingerabdrücken. Nach zweijähriger Probezeit wurde das „Automatic Fingerprint Identification System“ (AFIS) am Montagabend von der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA ) freigeschaltet. Das zentral angelegte „Fingerabdruckidentifizierungssystem“ ist beispielsweise im Rahmen einer Polizeikontrolle durchsuchbar. Jeder neu in der Fahndungsdatenbank eingespeicherte Abdruck wird außerdem mit den vorhandenen daktyloskopischen Daten abgeglichen. So sollen die allgemeine Kriminalität, aber auch der Missbrauch von Identitäten bekämpft werden. Neues EU-System zur Identifizierung mit Fingerabdrücken freigeschaltet weiterlesen

Kommentar: Biometrie: Vom Ende des «Identitätsbetrugs» in Europa

Vor dem 11. September 2001 erschien die Biometrie im Wesentlichen als eine Technik, die das Allerheiligste von Banken und Versicherungen oder allenfalls die Chefetagen großer Firmen vor dem Zugang durch Unbefugte schützen sollte. Gesichtserkennung, das Abchecken der Augeniris und dergleichen mehr kannte man meist nur aus Science-Fiction-Filmen. Automatische Fingerabdruckidentifizierungssysteme – kurz AFIS – gab es zwar schon seit den 1990er Jahren, aber sie wurden bis dahin nicht unter dem Stichwort Biometrie diskutiert, sondern galten als Fortentwicklung einer bekannten polizeilichen Methode, nämlich der Daktyloskopie. Kommentar: Biometrie: Vom Ende des «Identitätsbetrugs» in Europa weiterlesen

Strafverfolgung und Gefahrenabwehr: Ausbau von EURODAC zum Alarmsystem für einreisende Geflüchtete

Personendaten und Fingerabdrücke von irregulär eingereisten Geflüchteten sollen bei deren Einreise in die Europäische Union sofort an sämtliche Mitgliedstaaten weitergegeben werden. Die Maßnahme soll laut dem Vorschlag für die neue Verordnung der Fingerabdruckdatei EURODAC bei der Prüfung helfen, ob einem „illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen“ von einem anderen Mitgliedstaat ein Aufenthaltstitel erteilt wurde. Dann könnte die betreffende Person dorthin zurückgeschoben werden. Gemäß dem Dublin-Abkommen sind die AntragsstellerInnen verpflichtet, im Land der erstmaligen Registrierung auf europäischem Boden zu verbleiben.

In der Diskussion um die neue EURODAC-Verordnung ist geplant, den Austausch auszuweiten. Zukünftig sollen nicht nur Personendaten und Fingerabdrücke von Asylsuchenden und irregulär Eingereisten gespeichert werden. Hinzu kommen auch jene Personen, die offensichtlich eine EU-Außengrenze ohne Registrierung überwinden konnten und danach in einem EU-Mitgliedstaat angetroffen werden. Die Daten dürften dann auch zur Identifizierung von Personen genutzt werden, deren Staatsangehörigkeit nicht festgestellt werden kann. Strafverfolgung und Gefahrenabwehr: Ausbau von EURODAC zum Alarmsystem für einreisende Geflüchtete weiterlesen