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Überprüfung von Reisenden: US-Behörden wollen Fingerabdrücke in EU abfragen

Für die Teilnahme am Visa Waiver Programm erlaubt Israel den USA Zugang zu seinen biometrischen Daten. Die Regierung in Washington will dies für weitere 40 Länder vorschreiben.

Die US-Regierung hat ein Schreiben an EU-Mitgliedstaaten verschickt, das eine Verstärkte Partnerschaft für Grenzsicherheit (Enhanced Border Security Partnership – EBSP) ankündigt. Darin soll der Zugriff auf Fingerabdruck-Datenbanken durch US-amerikanische Grenzbehörden geregelt werden. Dies würde eine Bedingung für Länder, deren Staatsangehörige visafrei in die Vereinigten einreisen können.

Auch die Bundesregierung hat am 9. Februar eine solche Mitteilung von der US-Botschaft erhalten, antwortet das Innenministerium auf eine parlamentarische Schriftliche Frage. Die Vorschrift soll demnach ab 2027 gelten. „Im Wesentlichen soll damit wohl unter anderem ein Austausch von biometrischen Daten, unter anderem von Reisenden, ermöglicht werden“, schreibt das Ministerium und will weitere Einzelheiten klären. Überprüfung von Reisenden: US-Behörden wollen Fingerabdrücke in EU abfragen weiterlesen

Von der Kartei zum „Datenhaus“: Eine kleine Geschichte polizeilicher Datenhaltung

Alle Jahre wieder … überlegt sich die deutsche Polizei, ihre Informationssysteme zu modernisieren. Mit dem Programm „Polizei 2020“ startet der nächste Versuch, die bislang getrennten „Datensilos“ durch ein gemeinsame „Datenhaus der deutschen Polizei“ zu ersetzen.

Seit fast 50 Jahren versucht die Polizei in Deutschland, die in den Landeskriminalämtern und im Bundeskriminalamt (BKA) verfügbaren Informationen in einem Verbund zusammenzuführen. Und ebenfalls seit 50 Jahren stehen die Innenminister*innen von Bund und Ländern vor dem Problem, dass die Länder – in denen Fragen einer effizienten Polizeiarbeit immer eines der Topthemen in Wahlkämpfen sind – unabhängig voneinander mit dem Aufbau von Informationsverarbeitungssystemen beginnen. Als die Innenministerkonferenz 1972 den Aufbau des „Informationssystems der Polizei“ (INPOL) beschloss, musste sie eine Reihe nicht kompatibler Systeme miteinander verbinden. Statt eines vereinheitlichten polizeilichen Meldedienstes kam dabei aber nur ein Fahndungssystem heraus. An den Terminals der unteren Polizeibehörden konnten nun Fahndungsausschreibungen über das jeweilige Landesrechenzentrum an das Rechenzentrum des BKA übermittelt und damit automatisch bundesweit verteilt, aktualisiert, gelöscht und abgerufen werden. Damit änderte sich der polizeiliche Alltag rasant, Personenüberprüfungen konnten innerhalb von Sekunden per Funk mit dem Kolleg*innen am Terminal vorgenommen werden. Von der Kartei zum „Datenhaus“: Eine kleine Geschichte polizeilicher Datenhaltung weiterlesen

Ganz und gar nicht kleinteilig: Ein Panorama der staatsschützerischen Dateienlandschaft

Interview mit dem Berliner Rechtsanwalt Sönke Hilbrans

Es braucht nicht viel, um in einer der vielen Informationssammlungen des Staatsschutzes erfasst zu werden. Aber selbst ein Freispruch ist keine Garantie für eine Löschung, erklärt Sönke Hilbrans. Mit dem Vorstandsmitglied des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) und der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) sprach Heiner Busch.

Der Staatsschutz scheint eine besondere Rolle für die polizeiliche Datenverarbeitung zu spielen. In den langen Listen von Dateien, die die Bundesregierung in den letzten Jahren auf parlamentarische Anfragen hin herausgerückt hat, gibt es eine Vielzahl von Sammlungen, hinter denen ein staatsschützerische Interesse steckt. Kann man in diesem Dschungel eine Einteilung vornehmen?

Die Bedürfnisse des polizeilichen Staatsschutzes waren jedenfalls immer ein wesentlicher Motor für die polizeiliche Informationsverarbeitung. Das war zu Beginn der Terroristenverfolgung in den 1970er Jahren so, und so ist es bis heute geblieben. Rechtlich unterscheidet man heute allgemein zwischen Amtsdateien und Verbunddateien. Während Amtsdateien von einer Dienststelle im eigenen Interesse betrieben werden, stehen Verbunddateien eben einem ganzen Verbund von teilnehmenden Behörden zur Verfügung. Grundsätzlich können dabei alle Teilnehmer Daten eingeben und auch daraus abrufen. In Deutschland ist das Informationssystem der Polizei INPOL die Hintergrundarchitektur für die bundesweiten Verbunddateien. In INPOL werden auch wesentliche Verbunddateien für den Staatsschutz betrieben. Die Bundesländer unterhalten ferner eigene landesweite Informationssysteme. Ganz und gar nicht kleinteilig: Ein Panorama der staatsschützerischen Dateienlandschaft weiterlesen

Datenschutz im Sicherheitsbereich – Möglichkeiten und Grenzen

von Thilo Weichert

Anders als die ständige Ausweitung polizeilicher und geheimdienstlicher Befugnisse erwarten lässt, kann der Datenschutz auch im Sicherheitsbereich durchaus etwas ausrichten. Dazu hat nicht nur die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beigetragen. Dreißig Jahre nach den Anfängen stellen vernünftige VertreterInnen von Polizei und Geheimdiensten die Geltung des Datenschutzes nicht mehr in Frage.

Wer das Verhältnis von Sicherheitsbehörden zum Datenschutz in den letzten dreißig Jahren Revue passieren lässt, erinnert sich an die Auseinandersetzungen des ersten Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Hans-Peter Bull, mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundeskriminalamt über NADIS, INPOL und die Richtlinien über kriminalpolizeiliche Sammlungen (KpS-Richtlinien), hat die Konflikte seiner spitzzüngigen baden-württembergischen Kollegin Ruth Leuze mit ihrem Gegenspieler Alfred Stümper vor Augen und denkt an die Terrorismushetze und die Rasterfahndung des BKA-Präsidenten Horst Herold, an den Lauschangriff seit 1975 gegen Klaus Traube oder an die Stammheimaffäre, die auch eine Abhöraffäre war. Datenschutz im Sicherheitsbereich – Möglichkeiten und Grenzen weiterlesen

Außer Spesen nichts gewesen? Eine Bilanz der Rasterfahndung nach dem 11.9.2001

von Martina Kant

Die Daten von insgesamt rund 8,3 Millionen Menschen wurden im Zuge der bundesweiten Rasterfahndung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 erhoben, verarbeitet und gerastert. Damit wurde bei jedem zehnten Bewohner dieses Landes in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen. Und wofür? Dass die Rasterfahndung von Pleiten, Pech und Pannen begleitet war, offenbart nun auch ein Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA).

„Das eigentliche Ziel, weitere ‚Schläfer‘ in Deutschland zu entdecken, wurde bisher nicht erreicht.“ Zu diesem ernüchternden Fazit kommt eine unter Verschluss gehaltene Evaluation der Kommission Staatsschutz des BKA von August letzten Jahres.[1] Die Kommission Staatsschutz hatte den Auftrag, die Erfahrungen mit den Länderrasterfahndungen und der sog. Informationsverdichtung – dem eigentlichen Datenabgleich – durch das BKA nach dem 11.9.2001 zu untersuchen. Anhand des Berichtes lässt sich nicht nur der Ablauf rekonstruieren, sondern es werden auch die massiven Probleme bei der Durchführung sichtbar. Die Schlussfolgerungen, die das BKA daraus zieht, gehen nicht etwa dahin, zukünftig auf die Rasterfahndung zu verzichten. Im Gegenteil: Für die Bürgerrechte, insbesondere für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ist nichts Gutes zu erwarten. Außer Spesen nichts gewesen? Eine Bilanz der Rasterfahndung nach dem 11.9.2001 weiterlesen

INPOL-neu – Informatisierung des polizeilichen Alltags

von Heiner Busch

Nach über zehn Jahren Planungsdiskussion und Entwicklungsarbeiten, einem weitgehenden Scheitern der ursprünglichen Pläne und einem bescheideneren Neuanfang ging am 18. August 2003 die erste Stufe von INPOL-neu in Betrieb.

Als die ersten 35 Terminals des alten INPOL-Systems im Herbst 1972 ans Netz gingen, schien für die Polizei eine neue Ära anzubrechen. „Kommissar Computer“ wurde von seinen polizeilichen Kollegen mit Jubel begrüßt. Im August 2003, beim Start von INPOL-neu, mochte dagegen keine rechte Begeisterung aufkommen. Eher war man erleichtert, dass es mit dem neuen System doch noch geklappt hatte, bevor im Jahr 2004 die Wartungsvereinbarungen für die Software des alten abgelaufen wären, bevor die letzten internen Spezialisten in Pension gingen und ohne dass das Fahndungssystem zusammenbrach. INPOL-neu – Informatisierung des polizeilichen Alltags weiterlesen

Polizeiliche Beobachtung – Mit der Stange im Nebel

von Heiner Busch

Ende der 70er Jahre wurde der Begriff der ‚Beobachtenden Fahndung‘ (BeFa) durch den der ‚Polizeilichen Beobachtung‘ (PB) ersetzt. Zu einer inhaltlichen Änderung kam es dabei jedoch nicht. Ob BeFa oder PB, das Kürzel steht für die heimliche Überwachung von Reisebewegungen. Möglich wurde dies durch den Auf-bau der elektronischen Fahndung mit Hilfe des INPOL-Systems in den 70er Jahren. In den Fahndungsdateien können Personen oder Fahrzeuge mit dem Fahndungszweck ‚Beobachtung‘ ausgeschrieben werden. ‚Fahndungstreffer‘ vor allem an Kontrollstellen, sollen den ausschreibenden Dienststellen ein Bild über die Kontakte und Bewegungen der beobachteten Person liefern. An der Effektivität dieser Vorfeldmaßnahme sind Zweifel aber durchaus angebracht.

Im Mai 1990 begab sich der Parlamentarische Untersuchungsausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses, der die Vorgänge um den Mordfall Schmücker unter die Lupe nehmen sollte, nach Nordrhein-Westfalen. In der polizeilichen Fortbildungseinrichtung ‚Schloß Schellenberg‘ sollten die ehemaligen V-Leute des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz, Volker Weingraber, Deckname „Wien“, und Christian Hain, Deckname „Flach“, in öffentlicher Sitzung befragt werden. Die für die Sicherheit der einstigen Spitzel verantwortliche nordrhein-westfälische Polizei bestand darauf, eventuelle ZuhörerInnen vorher durch eine Anfrage im INPOL-Datensystem zu überprüfen. Aufgrund der dabei zutage geförderten Ergebnisse sollte einigen Zuhörern der Zugang zu den Sitzungen verwehrt werden. Erst nach Protesten der Ausschußmitglieder wurden sie eingelassen. Polizeiliche Beobachtung – Mit der Stange im Nebel weiterlesen

Datenchaos aus dem „Wilden Osten“ – zur Überführung der Vopo-Datensammlungen in die geordnete INPOL-Welt

von Lena Schraut

40 Jahre getrennte Entwicklung haben in den beiden Teilen Deutschlands so nachhaltige Spuren hinterlassen, daß – nach der politischen Vereinigung – die direkte Zusammenführung tagtäglich mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert wird. Wie in zahlreichen anderen Bereichen, so fügt sich auch die Datenverarbeitung made in DDR nicht so recht in die bundesrepublikanische Informations- und Kommunikationstechnologie ein. Dabei ist die technische Inkompatibilität noch das geringste Problem. Datenchaos aus dem „Wilden Osten“ – zur Überführung der Vopo-Datensammlungen in die geordnete INPOL-Welt weiterlesen