Polizeigewalt in Bergen – „Unendliche Geschichte“ – norwegische Version

von Anders Bratholm

Polizeiübergriffe sind auch in der norwegischen Provinz Bergen eine Realität. Weil sie diese Realität untersucht haben, wurden zwei Forscher öffentlich als Schwindler abgetan, im Wissenschaftsbetrieb ausgegrenzt und mit Klagen überzogen. Der Autor war 21 Jahre lang mit diesem Fall befasst.

„Das Justizministerium nutzt die Gelegenheit, um Nordhus und Vogt seine Anerkennung für ihre umfassende Arbeit und ihr aufreibendes und uneigennütziges Engagement auszudrücken, mit dem sie den Vermutungen über illegitime polizeiliche Gewaltausübung in Bergen nachgegangen sind.“ So heißt es in einer Presseerklärung, die das norwegische Justizministerium im September 2002 herausgab. Der in dem Kommuniqué umschriebene Vergleich setzte einen Schlussstrich unter eine Affäre, die sich über mehr als zwei Jahrzehnte hingezogen hatte.[1]

Begonnen hatte der Fall 1980, als Gunnar Nordhus, damals Jurastudent, und Edvard Vogt, seinerzeit wissenschaftlicher Oberrat an der Norwegischen Wirtschaftshochschule, ein Forschungsprojekt über Gewalt gegen Personen initiierten. Grundlage der Untersuchung sollten Interviews mit Opfern sein, die sich wegen der erlittenen Gewalt in ärztliche Behandlung begeben hatten. Polizeiliche Gewalt stand weder in der Untersuchung noch in dem 1981 publizierten Bericht im Vordergrund.[2] Das Thema hatten die beiden Forscher erst aufgegriffen, nachdem sie im Laufe der Interviews von befragten Opfern darauf gestoßen wurden.

Die Gewalt auf Straßen, in Kneipen oder in der Familie fand in der öffentlichen Auseinandersetzung um den Bericht jedoch kaum Aufmerksamkeit. Diese konzentrierte sich vielmehr auf die nach Ansicht der Polizei völlig falschen Aussagen zu den Polizeiübergriffen.

Angesichts der heftigen Kritik an den Ergebnissen des staatlich geförderten Projektes beschloss die damalige Justizministerin Mona Røkke jene Teile des Berichts, die sich mit Polizeigewalt befassten, einer Nachuntersuchung unterziehen zu lassen. Im Oktober 1981 wurden Hans Stenberg-Nilsen, Rechtsanwalt am Obersten Gericht und später Vorsitzender des Anwaltsvereins, und ich mit dieser Überprüfung beauftragt. Dafür befragten wir insgesamt 101 Personen in Bergen und Oslo: Neben den wissenschaftlichen Beratern der beiden Forscher, die allesamt deren Arbeitseinsatz lobten, waren das vor allem Polizeibeamte, darunter eine Reihe regionaler Polizeichefs. Sie bestätigten das Phänomen der „falschen Loyalität“: Polizeibeamte seien kaum zu Aussagen gegen Kollegen bereit.

Im Februar 1982 präsentierten wir unseren Bericht, in dem wir Nordhus und Vogt „Gründlichkeit und Genauigkeit” bescheinigten.[3] Ihr Material, aber auch unsere eigenen Befragungen hätten gezeigt, „dass Polizeiübergriffe sehr viel häufiger vorkommen und teilweise von schwerwiegenderer Art sind, als ursprünglich angenommen.“ Die Justizministerin, der damalige Reichsanwalt Magnar Flornes und andere Experten begrüßten unseren Bericht. Auf einem eigens anberaumten Seminar des Ministeriums war man sich über die Notwendigkeit einer „langen Reihe von Maßnahmen zur Prävention von Polizeigewalt” einig. Damit war die Angelegenheit jedoch nicht erledigt.

In einer Presseerklärung bezeichnete die Bergener Sektion des Polizistenverbandes unseren Prüfbericht als „bewussten Versuch“, das Ansehen der Polizei zu beschädigen. Die Bergener Bevölkerung schien sich großenteils hinter „ihre“ Polizei zu stellen und auch im lokalen Wissenschaftsmilieu fanden Nordhus und Vogt von Ausnahmen abgesehen keine Unterstützung. Die Diffamierungskampagne erreichte einen ersten Höhepunkt, als die inzwischen eingestellte Bergener Zeitung „Morgenavisen“ Nordhus der Lüge bezichtigte. Nordhus wehrte sich mit einer Beleidigungsklage, verlor aber den Prozess und musste der Gegenseite ca. 50.000 Kronen (rund 5.900 Euro) Prozesskosten erstatten.

Die zweite Untersuchung

Die beiden Forscher gaben jedoch nicht klein bei, sondern starteten 1985 ein zweites Forschungsprojekt, das sich nunmehr ausschließlich auf polizeiliche Gewalt konzentrierte. Im Frühjahr 1986 sandten sie mir das bis dahin vorliegende Interviewmaterial zu und fragten, ob ich mich an ihrem Projekt beteiligen wolle. Im Sommer 1986 fuhr ich dreimal nach Bergen, um mich von der Glaubwürdigkeit des Materials zu überzeugen.

Nordhus und ich befragten dabei 36 Personen, die angegeben hatten, von der Bergener Polizei misshandelt worden zu sein. Im November 1986 präsentierten wir unseren Bericht auf einer Pressekonferenz an der Universität Oslo immer noch in der Hoffnung, dass wir auch die Polizei von der Notwendigkeit überzeugen könnten, in ihrer Organisation „gründlich aufzuräumen“.[4] Schließlich hatten wir nicht nur massive Übergriffe festgestellt, sondern insgesamt eine mangelhafte Führung und regelrechte kriminelle Subkulturen in der Bergener Polizei.

Die Polizei rehabilitiert die Polizei

Das in dieser neuen Untersuchung vorgelegte Material ließ der Reichsanwalt nun von der Osloer Polizei auf seine strafrechtliche Relevanz überprüfen. Das Ergebnis der Ermittlungen war erschreckend: Von den 368 überprüften Fällen wurden 367 eingestellt. Ein strafbares Verhalten – so die Mehrzahl der Begründungen – sei nicht erkennbar. Bei der hohen Zahl der Ermittlungsverfahren ist eine fast hundertprozentige Einstellungsquote unüblich. Sie ist nur daraus erklärbar, dass die beschuldigten Beamten eine Sonderbehandlung erhielten, was der Reichsanwalt später auch einräumte. Ein einziger Beamter, der einen Festgenommenen an den Haaren gezogen haben soll, wurde mit einer Geldbuße belegt, später aber vom Amtsgericht Bergen freigesprochen.

Die polizeilichen Untersuchungen hätten „einen professionellen Kontrapunkt gegen 15 Jahre der Spekulation hinsichtlich polizeilicher Übergriffe in Bergen gesetzt,“ erklärte der Staatsanwalt, der im Juni 1987 die – so „Bergens Tidende“ – „glänzend arrangierte“ fünfstündige Pressekonferenz leitete, auf der die Ermittlungsergebnisse vorgestellt wurden. Den Medien galt die Polizei nun als „rehabilitiert“ und die Forschergruppe als „hingerichtet“. In den Leserbriefspalten vor allem in „Bergens Tidende“ beschuldigten uns gar einige prominente Bürger der Stadt, Teil einer „kommunistischen Weltverschwörung“ zu sein und nur den bürgerlichen Staat bekämpfen zu wollen.

Bumerangfälle

Die strafrechtliche und mediale Rehabilitierung schien der Polizei nicht zu genügen. Was nun folgte, war der juristische Bumerang: Gegen mehr als 40 Personen, die in den Osloer Verfahren gegen Bergener Polizeibeamte ausgesagt hatten, wurden nun Ermittlungsverfahren wegen „falscher Verdächtigung“ eröffnet. Vierzehn von ihnen wurden tatsächlich angeklagt, darunter acht, die sich uns in der zweiten Gewalt-Unter­su­chung als Informanten zur Verfügung gestellt hatten. Von diesen acht verurteilte das Landgericht sieben – und zwar jeweils zu Freiheitsstrafen von etwa einem halben Jahr ohne Bewährung.

Nordhus, Vogt und mich beschuldigte die Polizei der Mittäterschaft. Weitere Verfahren richteten sich gegen Professor Kjell Inge Bjørvik – einen der wenigen Hochschullehrer, die uns in der öffentlichen Auseinandersetzung die Stange gehalten hatten –, gegen zwei Journalisten des Norwegischen Rundfunks, Arne Wam und Tron Strand, die die Ermittlungen der Osloer Polizei gegen ihre Bergener Kollegen als unzureichend kritisiert hatten, und schließlich gegen Anne Burley, die Leiterin der Europa-Abteilung von Amnesty International, deren Berichte im Wesentlichen mit unseren Forschungsergebnissen übereinstimmten. Sie habe ihre Zeugen teils bestochen, teils in alkoholisiertem Zustand befragt, lautete der Vorwurf.

Nur das Verfahren gegen Nordhus gelangte zur Anklage. Während der Hauptverhandlung stellte sich heraus, dass zwei Belastungszeugen der Staatsanwaltschaft falsche Aussagen gemacht hatten. Der Vorgang ist bezeichnend für den gesamten Fall: Waren doch die beiden Personen selbst Opfer von Polizeiübergriffe gewesen. Aufgrund der Ermittlungen der Osloer Polizei hatte man die Verfahren gegen die betreffenden Polizisten eingestellt und stattdessen die Opfer wegen „falscher Verdächtigung“ verurteilt. Das „Geständnis“ der beiden, sie hätten sich von Nordhus verleiten lassen, Übergriffe zu behaupten, sollte nun gegen den Forscher ins Feld geführt werden. Es fragt sich, wie die Polizei dieses „Geständnis“ erreicht hatte. Nordhus jedenfalls wurde bis auf einen Anklagepunkt freigesprochen. Der Vorwurf lautete, ein rote Ampel missachtet zu haben.

Die Bumerang-Verfahren wurden von einer ganzen Reihe von Organisationen – darunter der Schriftsteller-, der Anwalts- und der Soziologenverband – kritisch verfolgt. 14 prominente Professoren der Universität Oslo, inklusive dem damaligen Rektor Inge Lønning, forderten vom Präsidium des Parlamentes die Bildung eines Untersuchungsausschusses – vergeblich. Der Protest gegen Polizei und Staatsanwaltschaft blieb ohne sichtbare Wirkung.

Wer beleidigt wen?

Nachdem die Osloer Polizei ihre Bergener Kollegen reingewaschen hatte, fühlte sich auch der Polizeiverband motiviert, noch eine Kohle nachzulegen. Der Vorsitzende der Organisation auf nationaler Ebene und sein Kollege von der Bergener Sektion verklagten mich wegen Beleidigung und ließen sich davon auch nicht abbringen, als ich ihnen mit einer Gegenklage drohte. Beide Verfahren, so die Vorstellung der Polizeigewerkschafter, sollten nicht in Oslo, sondern vor dem Amtsgericht Bergen stattfinden, ein Gerichtsort, der angesichts der in der Stadt herrschenden Einstellung zu dem „Polizeigewaltsfall“ ihren Interessen sehr entgegen gekommen wä­re.

Gegenüber dem Untersuchungsgericht in Oslo, das über den richtigen Gerichtsort zu entscheiden hatte, argumentierte der nationale Verbandsvorsitzende, sein Hauptwohnsitz sei Bergen; in Oslo verfüge er nur über ein Zimmer, das sich aber in der Verhandlung zu einer kompletten Zwei-Zimmer-Wohnung mauserte. Dies war vermutlich der Grund, weswegen sich das Untersuchungsgericht für Oslo entschied.

Kurz vor der Hauptverhandlung erkannten die beiden Herren das Prozessrisiko: Sie zogen die Klage gegen mich zurück und baten mich, das gleiche zu tun. Das lehnte ich ab – nicht aus dem Bedürfnis heraus, die beiden Polizeivertreter verurteilt zu sehen, sondern um die Aussagen meiner Zeugen vor Gericht präsentieren und sie gegebenenfalls für den Antrag auf Wiederaufnahme der Bumerangfälle benutzen zu können. Um abzusichern, dass die Zeugen- und Parteienaussagen vollständig dokumentiert wurden, engagierte ich vier Parlamentsstenographen zur Protokollierung der gesamten Hauptverhandlung.

Am 7. Oktober 1992 verurteilte das Amtsgericht Oslo die beiden Polizeivertreter. Zwei ihrer öffentlichen Erklärungen sah das Gericht als von der Meinungsfreiheit gedeckt. In den fünf restlichen Punkten, die ich in meiner Gegenklage moniert hatte, hielt es den Tatbestand der Beleidigung für erfüllt. Die verurteilten Polizeigewerkschafter scheiterten in der Berufungsverhandlung vor dem Obersten Gerichtshof. Zwar gab ihnen später der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg großenteils recht. Alle ihre Erklärungen – mit Ausnahme des Vorwurfs, ich sei ein Lügner – fielen unter die Freiheit der Meinungsäußerung. Der wesentliche Zweck des Verfahrens, nämlich die Protokollierung der Zeugenaussagen vor dem Amtsgericht Oslo, war für mich jedoch erfüllt: Ich konnte die Wiederaufnahme der sieben „Bumerangfälle“ beantragen.

Der erste Anlauf – vor dem Landgericht – scheiterte im April 1997, so dass wir die Sache zum Obersten Gericht weiterziehen mussten. Dessen Präsident entschied zunächst, dass das Wiederaufnahmeverfahren in mündlicher Verhandlung von fünf – statt wie üblich von drei – Richtern zu behandeln sei. Erstmalig in einem Wiederaufnahmeverfahren sollte auch einer der Verurteilten sich mündlich erklären können.

Im April 1998 urteilte das Gericht einstimmig, dass die Verurteilungen in den sieben Bumerang-Fällen nicht aufrechtzuerhalten seien. Es könne weder ausgeschlossen werden, dass die Polizeibeamten illegitime Gewalt ausgeübt, noch dass sie versucht hätten, diese Übergriffe zu verheimlichen. Außerdem sei es wahrscheinlich, dass einzelne Polizisten falsch ausgesagt hätten. Dieses Urteil ist auch aus einem weiteren Grund bemerkenswert: Es ist vermutlich die erste Entscheidung über die Wiederaufnahme einer Strafsache, die das Oberste Gericht damit begründete, dass sich das Landgericht möglicherweise durch die einseitige Berichterstattung der Medien habe beeinflussen lassen. Diese hatten wie geschildert die Bergener Polizei nach den Ermittlungen ihrer Osloer Kollegen für reingewaschen angesehen.

Das Landgericht musste die Bumerang-Fälle noch einmal aufrollen. Alle sieben Betroffenen wurden freigesprochen und erhielten eine Haftentschädigung von insgesamt 2,4 Millionen Kronen, ca. 100.000 Kronen für jeden Monat, den sie unrechtmäßig im Gefängnis gesessen hatten.

Der letzte Akt

Was fehlte, war nur noch die Rehabilitierung von Nordhus und Vogt. 1998 verklagten die beiden den norwegischen Staat auf Schadensersatz für die Nachteile, die sie aufgrund der Diffamierung durch Polizei und Staatsanwaltschaft erlitten hatten. Zu einem Prozess kam es nicht. Im September 2002 einigten sich die beiden Forscher mit dem Justizministerium auf den eingangs zitierten Vergleich. Sie erhielten eine Wiedergutmachungssumme von ca. 2 Millionen Kronen Das Ministerium verpflichtete sich ferner zu einer öffentlichen Erklärung, in der es heißt:

„Das Justizministerium beklagt, dass die beiden Forscher Unannehmlichkeiten und außergewöhnliche Belastungen als Folge ihrer Forschung zur Gewaltproblematik in Bergen erlitten haben … Das Justizministerium betrachtet es als ganz wesentlich, illegitime Gewaltausübung seitens der Polizei zu vermeiden, um das Vertrauen in die Polizei aufrechtzuerhalten, auf das ein Rechtsstaat bauen können muss. Illegitime Polizeigewalt ist ein schwerwiegendes Problem für die Gesellschaft, das auf eine verantwortungsbewusste Weise aufgedeckt werden muss. Nordhus und Vogts Arbeit ist in dieser Perspektive zu würdigen.“

Die Medien, die zur Diffamierung der Wissenschaftler massiv beigetragen hatten, schien dieser letzte Akt des Dramas nicht sehr zu interessieren. Nur wenige Zeitungen sahen sich zu einem Bericht genötigt.

Bilanz

Warum ging in diesem Fall so vieles schief? Dass Polizeibeamte eigene Übergriffe verschleiern, dass sie nicht bereit sind, gegen Kollegen auszusagen, ist nichts Neues – weder für Norwegen, noch für andere Staaten, auch wenn die Bergener Polizei in der Anwendung von illegitimen Methoden und ihrer Verdeckung vermutlich entschieden weiter ging, als das normalerweise in einer gefestigten Demokratie üblich ist.

Überraschend und besorgniserregend ist, dass auch die Staatsanwaltschaft bis hinauf zu den höchsten Positionen gewillt war, die Polizei zu unterstützen und sich weigerte, das Muster in den vielen Fällen zu sehen. Eine Erklärung hierfür ergibt sich zunächst aus den starken Loyalitätsbanden, die nicht nur innerhalb der Polizei selbst, sondern auch gegenüber der Staatsanwaltschaft wirken. Diese ist in ihrer Arbeit ständig auf die Ermittlungen der Polizei angewiesen, was ihre Bereitschaft, strafrechtlich gegen Polizeibeamte vorzugehen, naturgemäß einschränkt. Diese Loyalität war in Bergen, wo Staatsanwälte fast immer aus dem Reservoir der städtischen Polizeijuristen rekrutiert werden, besonders stark.

Im Wissen um die wichtige gesellschaftliche Funktion der Polizei und ihre zugegebenermaßen oft schwierige Aufgabe neigen nicht nur Staatsanwälte, sondern auch Mitarbeiter anderer Behörden schnell dazu, für die Polizei Partei zu ergreifen und sie öffentlich zu verteidigen. Dies gilt umso mehr, als es sich bei den Opfern illegitimer Polizeigewalt überwiegend um Mittellose handelt, die häufig mit der Polizei konfrontiert sind.

Dass der „Polizeigewaltsfall“ sich so katastrophal entwickeln konnte und so lange hinzog, liegt auch an den Versäumnissen der Presse und dem weitgehenden Fehlen eines kritischen, investigativen Journalismus. Das Versagen der Medien erklärt sich zu einem Teil daraus, dass Journalisten oft darauf angewiesen sind, dass Polizei und Staatsanwaltschaft sie mit Informationen versorgen und ihnen „Geschichten“ stecken. Umgekehrt beinhaltet dies gleichzeitig die Gefahr, bei einer missliebigen Berichterstattung von Informationen abgeschnitten zu werden.

Dass die veröffentlichte Meinung speziell in Bergen äußerst negativ auf Personen reagiert, die zentrale Institutionen der Stadt der Kritik aussetzen, ist leider keine neue Erkenntnis. In unserem Fall hat sie klar gegen die Forscher und für die Polizei Partei ergriffen. Statt als Korrektiv zu wirken, haben die Medien überwiegend zu den Versäumnissen und Verschleierungen der Behörden beigetragen.

Anders Bratholm ist Strafrechtsprofessor (em.) an der Universität Oslo. (Die Übersetzung aus dem Norwegischen besorgte Knut Papendorf vom Institutt for kriminologi og rettssosiologi Oslo.)
[1] Quelle soweit nicht eigens vermerkt: Bratholm, A.: Politi, påtalemyndighet, presse og rettssikkerhet (Polizei, Staatsanwaltschaft, Presse und Rechtssicherheit), Oslo 1999
[2] Nordhus, G.; Vogt, E.: Volden og dens ofre. En empirisk undersøkelse (Gewalt und ihre Opfer. Eine empirische Untersuchung), Oslo 1981
[3] Bratholm, A.; Stenberg-Nilsen, H.: Politivoldsrapporten (Untersuchungsbericht über Po­lizeigewalt), Oslo 1982
[4] Bratholm, A. (Hg.): Politiovergrep og personverfølgelse (Polizeiübergriffe und Verfolgung von Personen), Oslo 1987, Vorwort