Professor Dr. Felix Herzog: Laudatio anlässlich der Verleihung des Werner-Holtfort-Preises 2005 an die Redaktion Bürgerrechte & Polizei/CILIP

Berlin, den 27. Mai 2005

Professor Dr. Felix Herzog
Universität Bremen

Die Holtfort-Stiftung verleiht in diesem Jahr den Werner-Holtfort-Preis an die Redaktion der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP für die langjährige und materiell oft schwierige publizistische Tätigkeit zur Verteidigung der Bürgerrechte.

Wir wünschen uns alle, dass dieser Preis dazu beitragen wird, die Arbeit der Redaktion auch für die nächsten Jahre zu sichern, so dass wir uns zum Beispiel im März 2008 zum 30. Jahrestag der Erstausgabe von CILIP wieder hier in Berlin treffen können.

Als Newsletter on Civil Liberties and Police Development – kurz: CILIP – ist das Projekt, das wir heute mit der Preisverleihung ehren wollen, aus den Forschungsarbeiten der „Arbeitsgruppe Bürgerrechte“ an der Freien Universität Berlin unter der Leitung von Wolf-Dieter Narr hervorgegangen. Im Editorial der Nullnummer aus dem März 1978 wird zu der rhetorischen Frage „Wozu ein Informationsdienst zur Polizeientwicklung?“ sogleich die Antwort als Motto präsentiert „Wer bewacht die Wächter?“

Die Redaktion stellt im Editorial die Prognose auf, dass „viele Zeichen darauf hindeuten, dass Polizei- und Informationsdienste mehr als je zuvor zu zentralen Steuerungsagenturen einer exekutiv definierten Stabilität werden“. Sie will dagegen für den liberalen Rechtsstaat kämpfen, die Polizei in ihrer Entwicklung und in ihren Instrumenten genau beobachten, und durch Gegenöffentlichkeit die exekutivische Abschottung und Eigendynamik durchbrechen. Nicht schrille Skandalisierung – „irgendwelche disparaten Daten zu Schauermärchen aufputzen oder Einzelereignisse zu einer systematischen Eigenart uminterpretieren“ – soll dabei die Methode sein, sondern die Redaktion will seriös und mit langem Atem deutsche und europäische Polizeidaten auswerten, dabei rechtlich-organisatorische Veränderungen mit dokumentieren, die Berührungen und Grenzverwischungen zwischen Polizei und Geheimdiensten im Auge behalten.

Diese nüchterne, aber entschlossene Haltung unterscheidet Ende der siebziger Jahre die Redakteurinnen und Redakteure von CILIP von anderen Autoren und Akteuren der Polizeibeobachtung und Staatskritik, die sich auf die kriegerische Rhetorik der damaligen Zeit eingelassen hatten und daraus Schlüsse zogen, die dem aufklärerischen Anliegen schädlich waren, weil in der Zuspitzung auch ein Realitätsverlust eintrat. Die Bundesrepublik war in den siebziger Jahren nicht auf dem Weg in einen Neuen Faschismus und die Polizei nicht auf dem Weg zu einer Bürgerkriegsarmee, aber es galt, totalitären Tendenzen in der Politik der Inneren Sicherheit etwas entgegen zu setzen und die Polizei in die Schranken des demokratischen Rechtsstaates zu verweisen.

CILIP sah seine Aufgabe darin, Modelle der öffentlichen Kontrolle der Institutionen und der Politik der Inneren Sicherheit vorzustellen und zu evaluieren. Und mit CILIP sollte selbst ein solches Modell der „kritischen Öffentlichkeit“ geschaffen werden. Das Editorial enthält einen Aufruf an „Medienarbeiter, Wissenschaftler, direkt Betroffene und bestehende Initiativen und Bürgerrechtsorganisationen“, Informationen, Analysen und Berichte für den Newsletter beizutragen.

Niedrigschwellig wird dieser Aufruf formuliert: „nicht brillante, ausgefeilte Analysen“, „nicht die Vermehrung einer bloß innerwissenschaftlichen Diskussion“ werden angezielt – „der einzige wichtige Anspruch, den es aufrechtzuerhalten gilt, ist derjenige, dass Informationen und Berichte in CILIP seriös, nachprüfbar, klar interpretiert und in den richtigen Zusammenhang gestellt werden“, heißt es im Editorial.

Mit diesem Anspruch berichtet CILIP in den folgenden Heften und Jahren etwa über den tödlichen Schusswaffengebrauch der Polizei, zur parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste, zur Anti-Terrorgesetzgebung in Westeuropa, aber auch über den Konfrontationsalltag mit den Organen der Inneren Sicherheit: so immer wieder über den Einsatz von CS-Gas, V-Leuten, agents provocateurs, Telefonüberwachung; über die nimmermüde Aktivität des Gesetzgebers auf den Feldern der sogenannten Sicherheits- und Bekämpfungsgesetze; die Entwicklung der EU-Dimension von polizeilicher Zusammenarbeit, Strafverfolgung und allen möglichen Bekämpfungsstrategien usw. usf.

In der „bleiernen Zeit“ der endsiebziger und anfangachtziger Jahre erregt dies das Misstrauen der betroffenen Staatsorgane. Police Watch wird selber zum Objekt polizeilicher und geheimdienstlicher Beobachtung und Ausforschung. So findet sich in der Indikatorenliste für beobachtende Fahndung und entsprechende Einstufung durch den Verfassungsschutz das auf dem Autorücksitz liegende Exemplar des CILIP. Und Heiner Busch konnte später in seiner Verfassungsschutzakte nachlesen, dass er 1987 nach einem Vortrag von der Datei „dogmatische neue Linke“ in die Datei „undogmatische neue Linke“ umsortiert worden war.

Die gesamte Geschichte der Datenspeicherung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Auskunftsersuchen hat CILIP natürlich dokumentiert. Und zu den Pionieren des Kampfes um Akteneinsichtsrechte und Informationsfreiheit gehört CILIP ohnehin seit den ersten Newslettern Ende der siebziger Jahre.

Auch wenn die englische Ausgabe nach der Nr. 7 von CILIP zum Jahresende 1980 eingestellt werden musste, da es nicht genügend Abonnenten für die englische Ausgabe gab und die Ausgabe deswegen nicht mehr finanzierbar war, hat CILIP auch immer die internationale Dimension im Auge behalten und sich für einen „Internationalismus der Polizeikritiker“ gegenüber der „Internationale der Polizei“ eingesetzt.

Seit 1991 – mit dem Eintritt von Otto Diederichs als Chefredakteur – präsentiert CILIP seine Dokumentationen und Analysen in Schwerpunktheften wie z.B. Das Schengener Abkommen, Bundesgrenzschutz, Überwachungstechnologien und immer wieder zur Politik der Inneren Sicherheit in Deutschland und in der EU, zur Terrorismusbekämpfung, zur Expansion der Geheimdienste. Ständige Rubriken wie „Meldungen aus Europa“ zu Entwicklungen im Polizei- und Justizbereich auf EU-Ebene seit 1999 und seit 2000 die Rubrik „Inland aktuell“ mit Kurzmeldungen zu wichtigen Ereignissen, die in den Medien nur wenig Aufmerksamkeit erfahren haben, ergänzen das Profil der CILIP als einem „Zentralorgan“ der Gegenöffentlichkeit im Diskurs um bürgerliche Freiheiten und gegen staatliches Sicherheitsdenken.

Doch CILIP ist nicht nur eine Zeitschrift, sondern zugleich ein Diskussionszusammenhang, ein Forschungspool und die Wurzel einer unvergleichlichen Informations- und Dokumentationsstelle für Bürgerrechte, Polizeientwicklung und Politik der Inneren Sicherheit.

Im Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V. – aus dem Zusammenhang von CILIP geboren und seit Anfang der 90er Jahre ideeller Herausgeber der Zeitschrift – werden 70 in- und ausländische Fachzeitschriften zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Recht und Bürgerrechtsbewegung, Tages- und Wochenzeitungen, Parlamentaria, Statistiken, wissenschaftliche und graue Literatur gesammelt, erfasst und inhaltlich erschlossen. Literatur- und Pressedokumentation sind anhand einer systematisierten Schlagwortliste mit ca. 3500 Begriffen strukturiert. CILIP ist damit nicht nur das „Zentralorgan“ der Gegenöffentlichkeit „Innere Sicherheit“, sondern bietet auch alle logistischen Voraussetzungen dafür, ihr think tank zu sein.

Für eine fundierte kritische Nachdenklichkeit gibt es in der etablierten Innen-, Rechts- und Sicherheitspolitik indes leider immer weniger Interessenten. Hatten die Grünen im Bundestag 1990 noch ein Gutachten zur demokratischen Neubestimmung polizeilicher Aufgaben, Strukturen und Befugnisse bei CILIP in Auftrag gegeben und in der Reihe „Argumente“ der Bundestagsfraktion publiziert, sind sie – wie Heiner Busch im Editorial der aktuellen Ausgabe von CILIP zu Recht kritisiert – als Regierungspartei heute bei der üblichen Politik kurzschlüssiger Reaktionen auf Sicherheitslagen und der kleinen (schlechten) Kompromisse auf Kosten der Bürgerrechte angekommen. Die rapiden Zyklen der Sicherheitspolitik und -gesetzgebung haben offenbar zu einer Art Drehschwindel geführt, dem auch ehemals kritische und problemsensible politische Akteure erliegen. Diese Akteure stehen seit dem 11. September 2001 mitten in den aufgeregten und in großer Eile vorangetriebenen gesetzgeberischen Aktivitäten etwas verwirrt herum und haben keine klare Peilung, wo diese Gesetze überall in der Kultur des liberalen Rechtsstaates einschlagen. Allzu oft kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, dass es ohne Tiefendiagnose und ohne Konzept darum geht, Entschlossenheit und Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Evaluationsklauseln zu diesen Gesetzen haben eher den Charakter von Beruhigungspillen, als dass dahinter ein wirklicher Anspruch der kritischen Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von Sicherheitsgesetzen stehen würde.

Heiner Busch schreibt im Editorial der aktuellen Ausgabe von CILIP: „Beruhigungspillen gibt es hier nicht: Die Aufgabe einer radikaldemokratischen Zeitschrift ist weder das Kompromisseschließen noch das Trösten, sondern die Aufklärung.“

Es geht um die Aufklärung über Ambitionen der Ausweitung sozialer Kontrolle und den Weg in den Überwachungsstaat.

Es geht um Aufklärung über bekämpfungsstrategische Planungen, die bloßen Zweck-Mittel-Überlegungen folgen, ohne verantwortungsbewusst der Frage nachzugehen, in welcher Weise und Intensität die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger betroffen sind.

Es geht um Aufklärung über den ideologischen und strategischen Hintergrund der kriegerischen und apokalyptischen Szenarien, die die Sicherheitsgesetze heute begleiten und auch schon in den siebziger und achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts begleitet haben.

Die Ansätze der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des „war against crime“, des Krieges gegen den Terrorismus, tragen die Gefahr in sich, dass die moralische Überlegenheit freiheitlich-demokratischer Rechtsstaaten, die sie durch ihren uneingeschränkten und unbeirrbaren Respekt vor den Menschen- und Bürgerrechten gewinnen und erhalten können, aufs Spiel gesetzt wird.

Schaut man in die neueste Ausgabe von Bürgerrechte & Polizei/CILIP hinein, die dieser Tage erschienen ist, dann werden genau solche Politikfelder, Vorgänge und aktuelle Entwicklungen in Deutschland und Europa benannt und analysiert, die einen um den unbeirrbaren Respekt für Menschen- und Bürgerrechte bangen lassen.

Norbert Pütter zeigt, dass die Anti-Terror-Strategien von heute mit den gleichen Mustern und Mitteln operieren, die man schon aus den 70er Jahren kennt. Die terroristische Gefahr wird als ubiquitär stilisiert. Sie lauert potentiell überall und kann sich jederzeit realisieren. Der Alltag wird so zum Ausnahmezustand. Die Gesellschaft ist ständiger Überwachung zu unterwerfen. Reisedaten, Bewegungsprofile, Finanzströme, Telekommunikation – alles kann für die Bekämpfung des Terrorismus wichtig werden. Feindbilder werde erzeugt, um zu versichern, dass „die Guten“ von dieser Überwachung nichts zu befürchten haben, die Feinde aber nun rechtzeitig aufgespürt werden können. „Wo materielle Zukunftssorgen mit Anschlagsszenarien angereichert werden, herrscht ’normaler Ausnahmezustand‘ und haben Bürgerrechte keine Konjunktur“, analysiert Norbert Pütter.

Martina Kant bilanziert die Rasterfahndung nach dem 11. September 2001, bei der die Daten von ca. 8,3 Millionen Menschen verarbeitet wurden. Dass die Systeme unter dieser Datenflut fast erstickt sind und schließlich eine nicht mehr handhabbare Datei „Schläfer“ mit fast 32.000 Datensätzen produziert haben, hat bei den Sicherheitsbehörden nicht etwa zu einem Umdenken geführt, vielmehr knüpfen sich hieran Forderungen nach einer Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Geheimdiensten und weiteren Durchbrechungen von Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung.

Marei Pelzer berichtet über die Einschränkungen der Rechte hier lebender Migranten und Flüchtlinge durch Änderungen des Ausländerrechts nach dem 11. September 2001. Das Ausländerrecht entwickele sich immer mehr zu einem Fremdenpolizeirecht, die Ausweisung und Abschiebung terrorismusverdächtiger Ausländer und sogenannter Hassprediger zu einem Mittel populistischer Sicherheitspolitik, am Horizont drohe die Sicherungshaft für solche terrorismusverdächtigen Ausländer, die aus völkerrechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können.

Anja Lederer dokumentiert eine Strategie der Innenpolitik, durch aufgebauschte Terrormeldungen das verunsicherte Publikum in Atem zu halten, Handlungsbereitschaft und Entschlossenheit zu demonstrieren und weitere gesetzliche und praktische Erweiterungen der Überwachung vorzubereiten.

Im Geiste des „Internationalismus der Polizeikritiker“ berichtet Peio Aierbe über Entwicklungen der spanischen Sicherheitsapparate nach dem 11. März, die er als die Rückkehr der traditionellen Praktiken der politischen Polizei und die Übernahme der Führung der Terrorismusbekämpfung durch die Geheimdienste beschreibt.

Aus dem Vereinigten Königreich berichtet Ben Hayes von den erschreckenden Entwicklungen der Anti-Terror-Gesetzgebung seit 1974, gipfelnd in dem Antiterrorism, Crime and Security Act aus dem Dezember 2001. 17 muslimische Männer waren seither in Hochsicherheitsgefängnissen festgehalten worden, auf der Grundlage geheim gehaltener Beweise und ohne ein Verfahren. Nachdem das House of Lords diese Inhaftierungen im Dezember 2004 für illegal erklärt hatte, sind durch den Prevention of Terrorism Act aus dem März 2005 nunmehr geradezu unglaubliche Kontrollanordnungen und Auflagen gegen alle Personen, die „der Aktivitäten im Zusammenhang mit Terrorismus“ verdächtigt werden, ermöglicht worden: die Überwachung mittels elektronischer Fußfesseln, Hausarrest, das Verbot der Internet-Nutzung, die Beschneidung der Freiheit, Besuche zu empfangen usw.

Albrecht Funk steht mit seiner Zwischenbilanz im vierten Jahr des „war on terrorism“ der USA in der guten Tradition von CILIP – die ich schon aus dem Editorial der Nullnummer 1978 zitiert hatte – keine Schreckensgemälde zu malen, wenn die Wirklichkeit schon schlimm genug ist: „Teile der US-Linken malen nun das Gespenst des Faschismus oder eines totalen Überwachungsstaates an die Wand und verfehlen damit die wirkliche Gefahr“, heißt es in seiner Analyse. Diese wirkliche Gefahr bestehe in einer zweigeteilten Rechtswelt: „exekutive Willkür gegenüber dem Feind bei gleichzeitiger Beibehaltung rechtsstaatlicher Verfahren gegenüber den Bürgern des Homeland“.

Weitere wichtige Beiträge im Heft behandeln Entwicklungen innerhalb des G8-Zusammenhangs, wo die Vereinigten Staaten ihre Vorstellungen von besonderen Ermittlungsstrategien und Verfahrensarten gegen den Terrorismus propagieren (Tony Banyan); die Datensammelwut der Schweizer Bundespolizei (Heiner Busch); und die lebensgefährliche Praxis der Polizei, des Drogenhandels verdächtige Personen mit Brechmitteln zu traktieren, um Beweismittel zu Tage zu fördern (Helmut Pollähne).

Einen Höhepunkt des Heftes bildet schließlich der aus der Feder des Gründungsvaters Wolf-Dieter Narr stammende Beitrag zur Folterdebatte vor dem Hintergrund des Daschner-Urteils. Wolf-Dieter Narr stellt unbequeme Fragen: „Ist irgend etwas damit getan, dass man Folter tabuisiert und ein ‚absolutes‘ Folterverbot normiert? Was können bei irdischen Gewaltapparaten absolute Normen bewirken? Mehr als fromme Täuschungen?“.

Die Antworten sind die am Fall ausformulierten Leitmotive für CILIP:

„Es geht darum, dass staatliche Gewalt, demokratisch und menschenrechtlich verfasst, strikt gezäumt werden muss. Solche Zäumung kann, gerade das zeigt der Fall, nicht allein normativ geschehen. Alle Normen sind flexibel. Normative Restriktionen werden erst dann wirksam, wenn sie durch organisatorische und verfahrensförmige Restriktionen gestützt sind. Zentrale Normen kann man nicht dadurch intakt halten, dass man sie absolut setzt und tabuisiert. Gerade hier gilt, dass Normen nur so gut sind, wie ihre organisierten Formen und wirksamen Kontrollen“.

Zu diesen wirksamen Kontrollen gehört eine kompetente, informierte und sensibilisierte Gegenöffentlichkeit, die aktiv wird und aufklärt, wenn die Bürger- und Menschenrechte bedroht sind.

Über Bürger- und Menschenrechte sonntagsrednerisch zu räsonieren, „sich auf absoluten Normen auszuruhen und sich in ihrem Tabu quasi-religiös zu sonnen“, dient dagegen – so Wolf-Dieter Narr – „letztlich nur der Legitimation herrschender Dauermissbräuche“.

Gut also, dass es CILIP gibt, dass sich die Redakteurinnen und Redakteure gegen die Kultur der Sonntagsreden stellen und für die Bürgerrechte aktiv einsetzen – und das soll noch lange so bleiben, damit der Horizont nicht immer düsterer wird und weiterhin flammende und informierte Reden für die Verteidigung der Bürgerrechte gehalten werden können.