Lageabhängiger Erstickungstod

Innerhalb eines Jahres kamen in Hagen zwei Menschen nach „Ruhigstellung“ und Fixierung durch Polizeibeamte zu Tode.[1] Bereits am 14. Mai 2007 starb ein Franzose, nachdem bei seiner Einlieferung in ein Krankenhaus wegen Verdachts auf eine Psychose, ein Polizist das Kinn des Mannes „kurz, circa zwei bis drei Minuten lang“ heruntergedrückt hatte. Der zweite Todesfall ereignete sich am 17. Februar 2008: Das Opfer war ein türkischstämmiger Mann, der wegen Verwirrungszuständen in die Polizeiwache in Hagen gebracht und dort bäuchlings fixiert wurde.

Fixierung auf dem Bauch, das ist Gerichtsmedizinern bekannt, kann zu einem Erstickungstod führen. Dieser Zusammenhang ist allerdings durch Obduktion nicht nachzuweisen, sondern nur durch Untersuchung der konkreten Umstände und Abläufe, die zum Tod geführt haben. Zeitungsberichten zufolge wurden aber im Falle des Türken weder beteiligte Ärzte als Zeugen vernommen noch Videoaufnahmen der Wache ausgewertet. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen die Polizisten „mangels Tatverdacht“ ein. Den Tod des Franzosen – „unklare Todesursache“ hielt sie ein ganzes Jahr lang geheim. Der Mann war alleinstehend, weswegen weder AnwältInnen noch Angehörige an den Untersuchungen beteiligt waren.

Ein solches Vorgehen mag, solange es unentdeckt bleibt, Kritik von der Polizei fernhalten. Es verhindert aber, dass die Polizei das Phänomen des „lageabhängigen Erstickungs-“ bzw. „plötzlichen Gewahrsamstodes“ endlich zur Kenntnis nimmt. Solange das nicht passiert, sind die nächsten Fälle dieser Art vorprogrammiert.

(Albrecht Maurer)

[1]      siehe u.a. Frankfurter Rundschau v. 24.6. u. 10.7.2008