Literatur

Zum Schwerpunkt

Von der „Sicherheitsarchitektur“ sprechen die Experten der Inneren Sicherheit erst seit diesem Jahrzehnt. Polizei und Geheimdienste – mitunter auch die Bundeswehr –, Katastrophen- und Zivilschutz, die Apparate der Länder und des Bundes, näher zusammenzubringen, zu fusionieren, Informationsaustausch und Amtshilfe zu intensivieren, neue Formen der Kooperation zu schaffen – das gehört seither zum Repertoire der „Visionäre“ Innerer Sicherheit. Wie in früheren Jahrzehnten, man denke an die Vorstellungen Horst Herolds und die zur selben Zeit beschlossenen Programme der Innenministerkonferenz, besteht auch heute eine erhebliche Diskrepanz zwischen jenen Plänen und dem, was politisch-administrativ auf den Weg gebracht wird. Aber die Vordenker, gerade weil sie keine taktischen Rücksichten nehmen müssen, verweisen häufig deutlicher auf die den realen Veränderungen zugrunde liegenden Entwicklungen.

Werthebach, Eckart: Idealtypische Organisation innerer und äußerer Sicherheit, Berlin 2002 (www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-0A000F0A-C 2BF0CCE/bst_engl/GutachtenWerthebach.pdf)

Werthebach, Eckart: Deutsche Sicherheitsstrukturen im 21. Jahrhundert, in: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament 2004, H. 44, S. 5-13

Der vormalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz und ehemalige Berliner Innensenator hat 2002 für die „Task Force Zukunft der Sicherheit“ ein Gutachten erstellt, das alle Elemente vereint, die in der Diskussion um die neue „Sicherheitsarchitektur“ auftauchen: In der „Schwachstellenanalyse“ werden „vertikale und horizontale Übermittlungsdefizite, Auswertungsfehler, unvollständige oder fehlerhafte Lagebilder und letztlich der Verlust von (polizeilichen) Ermittlungsansätzen“ diagnostiziert. Das „Geheimnis erfolgreicher präventiver Staatsschutzarbeit“ sei jedoch, die Vielzahl von Informationen „an einer Stelle zu bündeln, zu vergleichen und auszuwerten“. Ein „idealtypisches Modell“ müsse deshalb die „Stärkung zentralistischer Organisationsformen“ berücksichtigen. Werthebach schlägt vor, im Bundeskanzleramt einen Sicherheitsberater zu installieren, der sowohl Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Staatsschutz des Bundeskriminalamtes (BKA) als auch die Bund- und Länderbehörden des Bevölkerungsschutzes koordinieren soll. Eine gemeinsame Datenbank von BND, BfV und BKA „islamistischer Terrorismus“ sei unumgänglich. Das Zollkriminalamt, der Bundesgrenzschutz und der Militärische Abschirmdienst müssten verpflichtet werden, alle Informationen zum „islamistischen Terrorismus“ an eine der drei die Datei betreibenden Behörden weiterzugeben. In diesem Zusammenhang müsse das Recht auf informationelle Selbstbestimmung anders gewichtet (!) werden. Ein „gravierender Mangel“ resultiere aus dem Umstand, dass es 17 selbständige Verfassungsschutzbehörden in Deutschland gibt. Werthebach schlägt vor, die Landesämter auf sechs oder „höchstens sieben“ zu reduzieren. Das BKA müsse mit der „Initiativermittlungskompetenz … zum Zwecke präventiver Terrorismusabwehr“ ausgestattet werden. Der „Einsatz der Bundeswehr im Innern“ müsse „zum Schutz enumerativ zu bestimmender Anlagen“ erlaubt werden. In der 2004 veröffentlichten Überarbeitung seiner Vorstellungen fordert Werthebach darüber hinaus „ein unmittelbares Zugriffs- und Übernahmerecht“ für BKA und BfV in „besonders wichtigen Ermittlungsverfahren und operativen nachrichtendienstlichen Maßnahmen“. Neben der Zusammenlegung von Verfassungsschutzämtern sei auch eine „Zusammenfassung von Landeskriminalämtern … sehr zweckdienlich“.

Bund Deutscher Kriminalbeamter: Sicherheitsarchitektur des Bundes. Modellentwicklung für eine Neuorganisation der kriminalpolizeilichen Sicherheits­komponenten des Bundes, Rheinbach 2004

In seinem Modellvorschlag für eine Organisation der Sicherheitsbehörden des Bundes beschränkt sich der BDK auf die Kriminalpolizei. Im Vorwort des Bundesvorsitzenden wird allerdings deutlich, dass die Kriminalisten eine Stärkung des Bundes auch insgesamt befürworten. Ausgangspunkt des Papiers ist das „Nebeneinander“ von – in der Zählweise des BDK – fünf kriminalpolizeilichen Organisationen: Bundeskriminalamt, Kriminalpolizeien der Länder, Inspektionen des Bundesgrenzschutzes, Zollfahndung und „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ des Zolls. Den „Kompetenzwirrwar auf Bundesebene“ möchte der BDK durch eine „Sicherheitsorganisation des Bundes mit eigenständigen, aber vernetzten schutz- und kriminalpolizeilichen Säulen“ beenden. Unter der Leitung eines „Bundespolizeipräsidenten“ soll die Polizei des Bundes in drei Sparten gegliedert werden: Schutzpolizei, Kriminalpolizei und ein Bundeskriminalamt, das als Zentralstelle mit Koordinations- und Servicefunktionen ohne Ermittlungszuständigkeiten zu gestalten sei. Die Schutzpolizei sollte aus Grenz-, Bereitschafts- und Bahnpolizei sowie Küstenwache, Luftsicherheit, Personen- und Objektschutz sowie internationalen „präventivpolizeilichen Missionen“ bestehen. Zur „Kriminalpolizei des Bundes“, die einem „Bundeskriminaldirektor“ zu unterstellen sei, sollten die Kriminalisten von BKA, BGS und Zoll sowie die auswärtigen „kriminalpolizeilichen Missionen“ zusammengefasst werden.

Adam, Rudolf Georg: Fortentwicklung der deutschen Sicherheitsarchitektur – Ein nationaler Sicherheitsrat als strukturelle Lösung?, in: Sicherheit + Stabilität 2006, H. 1, S. 38-50 (als Manuskript: www.dgap.org/bfz2/veranstaltung/Rede
_Adam_060113.pdf)

Ausgangspunkt des Vortrags, den der Präsident der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (und frühere Vizepräsident des Bundesnachrichtendienstes) auf dem „Berliner Forum Zukunft“ im Januar 2006 hielt, bildet der „neue Sicherheitsbegriff“: „Wir können Sicherheit weder primär militärisch noch primär polizeilich fassen. Die Trennung zwischen äußerer und innerer Sicherheit verschwimmt zunehmend.“ Strategisch müsse es darum gehen, „ein neues, möglichst selbsttragendes Gleichgewicht und Stabilität zu schaffen“. Was Adam dann an konkreten Vorschlägen unterbreitet, stammt aus dem herkömmlichen Repertoire aller Zentralisten: Die Vernetzung von Behörden sei eine „unentbehrliche Methode“, aber „es muss ein gemeinsames strategisches Ziel vorgegeben sein“. Nach seinen Vorstellungen soll dieses Ziel im Kanzleramt formuliert werden. Deshalb regt er eine Verfassungsänderung an, die dem Kanzler die Kommandogewalt „bei den Verteidigungsfällen der Zukunft, also den militärisch relevanten Kriseneinsätzen“ überträgt. Zweitens, als „naheliegendste und effektivste Lösung“ bewertet, schlägt er vor, den Bundessicherheitsrat in ein Instrument der „strategisch-sicherheits­poli­tischen Willensbildung der Bundesregierung“ umzugestalten. Sofern und solange dies nicht möglich ist, schlägt Adam eine im Kanzleramt zu bildende „strategische Planungs- und Koordinierungseinheit“ vor, die keine förmlichen Kompe­tenzen habe und deshalb durch „konzeptionelle Initiative und Autorität“ „Stärke“ entfalten müsse. Dass er den Umzug des BND nach Berlin begrüßt und BKA und Bundesamt für Verfassungsschutz auch gerne ganz in der Hauptstadt sähe, bedarf kaum einer Erwähnung.

Ziercke, Jörg: Neue Sicherheitsarchitektur für Deutschland. Anmerkungen zu den kriminalpolitischen Reaktionen, in: Kriminalistik 2002, H. 6, S. 346-351

Noch in seiner Funktion als Leiter der Polizeiabteilung im schleswig-holsteinischen Innenministerium hat der heutige Präsident des Bundeskriminalamtes ein halbes Jahr nach den Anschlägen von New York und Washington den bereits damals kursierenden Umbauplänen eine (vermeintliche) Absage erteilt. „Es ist schon bemerkenswert“, so Ziercke, „wie leichtfertig das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten und vor allem der Polizeiföderalismus in Deutschland und damit wesentliche Errungenschaften unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates plötzlich auf den politischen Prüfstand gehoben werden.“ Es sei „nicht gerechtfertigt“, „die Fundamente der Sicherheitsarchitektur in Deutschland … zur Disposition zu stellen“. Während Ziercke in institutioneller Hinsicht allein eine Stärkung von Europol fordert („deutliche operative Funktionen“), beschränkt er sich für den deutschen Rahmen darauf, das Terrorismusbekämpfungsgesetz darzustellen. Mit diesem Paket, so der Tenor, seien institutionelle Veränderungen hinfällig. Damals wusste Ziercke noch nicht, dass er in seiner Amtszeit als BKA-Präsident dazu beitragen würde, das Trennungsgebot zur Farce zu degenerieren und die Zentralisierung der Polizeien zu forcieren.

Lange, Hans-Jürgen: Eckpunkte einer veränderten Sicherheitsarchitektur für die Bundesrepublik. Gutachten, in: Polizei & Wissenschaft 2005, H. 4, S. 52-75

In das Loblied der Zentralisierung stimmt dieses Gutachten, das im Auf­trag der FDP-Fraktionsvorsitzenden von Bund und Ländern erstellt wurde, nicht ein. Die Vorschläge des Autors reichen von den nationalen Polizeien und Geheimdiensten bis zum „europäischen Sicherheitssystem“, vom Bevölkerungsschutz bis zum neuen Sicherheitsbegriff, vom Terrorismus-Abwehrzentrum bis zur parlamentarischen Kontrolle. Im Hinblick auf die „Architektur“ im Innern plädiert Lange für eine Rückführung der Aufgaben der Bundespolizeien auf ihre jeweiligen sonderpolizeilichen Aufgaben, für die Entflechtung der Aufgaben von Polizei und Nachrichtendiensten sowie für die Beibehaltung des Trennungsgebots. Während er dem Einsatz der Bundeswehr im Innern „jede funktionale Begründung“ abspricht, fallen die Reformvorschläge im Hinblick auf Polizei und Geheimdiensten moderat aus. Die Dienste sollten aus der Beobachtung „organisierter Kriminalität“ abgezogen werden, um weitere Vermischungen zu verhindern. Das Terrorismus-Abwehrzentrum bewege sich „hart am Rande dessen“, was das Trennungsgebot zulasse. Es sei nur als temporäre Einrichtung hinnehmbar. Konträr zur realen Entwicklung sind auch andere Vorschläge: etwa den Personalbestand des BND zu verringern oder das BKA nicht mit Befugnissen zu Initiativermittlungen auszustatten. Die Arbeit des Verfassungsschutzes stärker darauf ausrichten zu wollen, „mit einer wissenschaftlich fundierten Ana­lysefähigkeit extremistische Entwicklungen und deren Gründe in der Gesellschaft zu beobachten“, verkennt den spezifischen Sinn eines Inlandsgeheimdienstes. Zwar möchte der Autor, dass „von gänzlich unterschiedlichen Aufgaben- und Kompetenzprofilen zwischen Polizei und Nachrichtendiensten auszugehen“ sei, die Konsequenzen aus einem sol­chen Postulat zieht er jedoch nur halbherzig. Denn zu den Vorfeldermittlungen der Landespolizeien fehlen Aussagen, und eine Einschränkung verdeckter Methoden wird auch nicht angeregt. Insofern bleibt das Gutachten allenfalls auf halbem Wege stehen.

Wiefelspütz, Dieter: Die Abwehr terroristischer Anschläge und das Grundgesetz. Polizei und Streitkräfte im Spannungsfeld neuer Herausforderungen, Frankfurt am Main (Verlag für Polizeiwissenschaft) 2007, 108 S., EUR 12,90

In vielen Beiträgen hat der innenpolitische Sprecher der SPD-Bun­destagsfraktion in den letzten Jahren gezeigt, wie weit die juristische Interpretationskunst gehen kann, wenn sie eine Grundgesetzänderung vermeiden, aber gleichzeitig die Bundeswehr im Innern einsetzen will. Das Urteil des Verfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz hat dieser Strategie Grenzen gesetzt, weil ein Einsatz militärischer Waffen im Rahmen der Katastrophenhilfe ohne Änderung der Verfassung nicht möglich scheint. Wiefelspütz nimmt mit der vorliegenden Schrift das Urteil zum Anlass, einen eigenen Novellierungsvorschlag zu entwickeln, der die Abwehr von Angriffen aus der Luft oder von See her mit militärischen Mitteln zulässt. Deutlich anzumerken ist der Argumentation, dass der Verfasser an der Logik der Abschussermächtigung festhalten will. Mit juristischen Leerfloskeln, wie der, dass bei Zweifeln der Abschuss unterbleiben müsse, wird die Illusion genährt, mit der Bundeswehr ließe sich Sicherheit schaffen. Gleichzeitig dehnt der Autor den Verteidigungsbegriff so weit aus, dass die Bundeswehr im Rahmen ihres Verteidigungsauftrags nach bestehender Rechtslage im Inland bereits dann eingesetzt werden soll, wenn sich die „‘Hintermänner’“ eines Angriffs im Ausland befinden.

Sonstige Neuerscheinungen

Behr, Rafael: Polizeikultur. Routinen – Rituale – Reflexionen. Bausteine zu einer Theorie der Praxis der Polizei, Wiesbaden (VS Verlag für Sozialwissenschaften) 2006, 211 S., EUR 24,90

Sechs Jahre nach seiner immer noch lesenswerten Untersuchung zur „Cop Culture“ hat Rafael Behr ein weiteres Buch zum selben Thema vorgelegt. Der Arbeit liegt keine neue empirische Erhebung zugrunde, sie stellt vielmehr eine Zwischenbilanz seiner Reflexionen über das Verhältnis von Polizei- und Polizistenkultur dar. In vier Kapiteln beleuchtet der Autor unterschiedliche Aspekte gegenwärtiger Polizeientwicklung aus einer auf die kulturellen Normen und Milieus gerichteten Perspektive: von den Tendenzen der Laiisierung und Kommunalisierung, über die „Strukturlogik polizeilicher Übergriffe“ bis zum Verhältnis zu Jugendlichen oder Migranten oder zur Bedeutung von Supervision für eine moderne Polizei. Die Breite der analysierten Sachverhalte und die Art und Weise, wie die kultursoziologische Perspektive für die Polizeiforschung fruchtbar gemacht wird, weisen Behr erneut als profunden Kenner polizeilicher Verhältnisse aus.

Der Band enthält viele zutreffende Beobachtungen und Analysen und ist mit Gewinn zu lesen – etwa wenn auf die kulturellen Diskrepanzen zwischen dem polizeilichen Tätigkeitsfeld und der eigenen Lebenswelt hingewiesen wird (S. 42) oder wenn das Konzept des „Korpsgeists“ kritisiert wird (S. 94). Allerdings überwiegen insgesamt jene merkwürdigen Argumentationsfiguren, die offenkundig aus dem subkulturellen Bezugsrahmen resultieren. Dazu gehört z.B. die Stilisierung des „Schutz­manns“, die eher re- als dekonstruiert wird (S. 42 ff.); dazu gehört die fast naive Würdigung eines stärker gewordenen proaktiv-präventiven Milieus innerhalb der Polizei (S. 121); und dazu gehört das Lob der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten, weil diese über eine funktional notwendige Subkultur verfügten (S. 147). Diese kulturelle Faszination schlägt auch im letzten Kapitel durch, in dem Behr nicht nur für einen „institutionellen Patriotismus“ plädiert, durch den die Kluft zwischen den polizeilichen Kulturen geschlossen werden soll, sondern in dem auch „Leitsätze einer neuen Polizeikultur“ formuliert werden (S. 188 ff.). Spätestens hier verwandelt sich die Polizeiforschung in wirklichkeitsfremdes Wunschdenken, das zur polizeilichen Legitimationslehre taugt. Es bleibt zu hoffen, dass das nächste Buch Rafael Behrs sich wieder stärker dem herrschaftlichen Kontext polizeilicher (Sub-)
Kulturen widmen wird.

Bücking, Hans-Jörg (Hg.): Polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher Räume, Berlin (Duncker & Humblot) 2007, 146 S., EUR 78,–

Der Band enthält die Vorträge einer Tagung der Fachgruppe Recht der Gesellschaft für Deutschlandforschung, die im November 2004 in der Polizei-Führungsakademie stattfand. Dem einleitenden Beitrag zur „Videoüberwachung in Europa“ folgen Länderberichte zu Großbritannien und den USA sowie zu den Niederlanden. Nach der Schilderung der Rechtslage durch Dirk Büllesfeld folgen Berichte zur Videoüberwachung (VÜ) in Brandenburg und Bielefeld und ein Überblick über die Verbreitung der VÜ in Deutschland. Die Aufsätze unterscheiden sich in Ausrichtung und analytischer Qualität erheblich. Nur in Leon Hempels Einleitungsbeitrag wird der Blick auf den Wandel staatlicher Herrschaftsformen gewagt, der in der Konjunktur der VÜ zum Ausdruck kommt. Der methodische Aufwand, den Manfred Bornewasser und Franziska Schulz in ihrer Untersuchung des brandenburgischen Beispiels zurecht betreiben, steht neben dem schlichten Versuch einer Bestandsaufnahme per Telefoninterview oder der beleglosen Behauptung des niederländischen Polizeioberrats Willem Krabbenburg: „Auch ist bewiesen, dass die subjektive Sicherheit alleine dadurch zunimmt, dass die Leute wissen, dass es Überwachungskameras gibt“ (S. 57). Für den stolzen Preis des Bandes darf man auch in schwächeren Passagen etwas mehr erwarten.

(alle: Norbert Pütter)

Button, Mark: Security Officers and Policing. Powers, Culture and Control in the Governance of Private Space, Aldershot (Ashgate) 2007, 205 S., EUR 62,80

Obwohl die Geschichte des kommerziellen Sicherheitsgewerbes in Kontinentaleuropa und auf den Britischen Inseln älter als 100 Jahre ist und mittlerweile eine Vielzahl von Untersuchungen zum Gewerbe auch weltweit vorliegt, sind empirische Untersuchungen zu dem, was die Beschäftigten tatsächlich tun, vergleichsweise rar. Mark Button trägt mit dem vorliegenden Band dazu bei, diese Lücke zu schließen. Nachdem er im ersten Teil die juristischen Grundlagen für das Tätigwerden kommerzieller Sicherheitsdienste auf privatem Grund und Boden dargelegt hat, wird im zweiten Abschnitt das empirische Material ausgebreitet. Verglichen werden die Niederlassung eines Rüstungsunternehmens (Armed Industries) und ein Shopping Mall-Komplex (Pleasure Southquay), die höchst unterschiedliche Herausforderungen für die Beschäftigten darstellen: Während auf dem Firmengelände die Hauptaufgabe der Sicherheitskräfte darin besteht, (Taschen-)Kontrollen durchzuführen, die Ein- und Ausgänge des Komplexes zu kontrollieren und sich die Gesichter der Rüstungsarbeiter zu merken, will man mit ihnen nicht in Konflikt geraten, ist die Arbeit im Pleasure Southquay durch gemeinsame Streifengänge mit KollegInnen, den kontinuierlichen Kontakt zur Polizei sowie die ständigen Anfeindungen durch und Konfrontationen mit den Besuchern des Komplexes charakterisiert. Neben diesen Unterschieden weist Button auf die Gemeinsamkeiten hin: schlechte Bezahlung, schlechte Ausbildung, schlechte Aufstiegschancen – schlechte Laune (die große Mehrheit der Beschäftigten würde den Job gern verlassen).

Das Verhältnis zwischen kommerziellen Sicherheitskräften und der Polizei beschreiben die Interviewpartner als eher gut. Button identifiziert Zusammenarbeitstrukturen, die an „grey policing“ (Bob Hoogenboom) heranreichen. Während Polizeikräfte vergleichsweise weniger dem Diktat der Ökonomie gehorchen müssen, sind die privaten Sicherheitskräfte ständig mit dem Spagat konfrontiert, einerseits nicht zuviel Sicherheit aus Sicht des Center-Managements zu produzieren (die das Verkaufserlebnis der Kunden und mithin den Profit gefährden könnten), andererseits aber ihren vertraglichen Pflichten gegenüber ihrem eigentlichen Arbeitgeber, dem kommerziellen Sicherheitsunternehmen, nachkommen zu müssen. Jenseits dieser Limitierungen haben die Privaten, das zeigen Buttons Ausführungen zum Umgang mit Kunden insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, erhebliche Macht. Dass das auch mit Beschimpfungen und Bedrohungen gegenüber den Rent-a-cops einher geht, kann wenig überraschen und macht Polizei und Sicherheitskräfte einmal mehr zu Kollegen. Konsequent bezeichnet Button die kommerziellen Kameraden als „big fish in little ponds“ (S. 177 ff.), die weitgehend fehlende Regulierung (para-)polizeilicher Bearbeitung des privaten Raums deutet er als Gefahr eines ungleichen Patchwork von Sicherheit in öffentlichen und privaten Räumen (S. 187).

Rigakos, George S.: Nightclub. Bouncers, Risk, and the Spectacle of Consumption, Montreal (McGill-Queen’s) 2008, 273 S., EUR 25,

„They are often the violent targets of aggression fuelled by binge drinking and their vetting of populations based on race, class and gender. They are in more need of dental plans, long-term health benefits, wellness plans, and even basic equipment like bullet-proof vests and stab armour than other security employees and even the public police“, so skizziert George Rigakos (Carleton University, Ottawa) die Herausforderungen für Kanadas Türsteher in einem Interview (www.policing-crowds.org). „Nightclub“ gehört zu den vielleicht zwölf Büchern, die sich in den vergangenen Jahren mit dem wachsenden Markt dieser Schrankenwärter mit Zugangskontrolle zur Night-time economy in den Zentren der postindustriellen Städte auseinandersetzen – ein Buch zu Deutschlands Türstehern ist nicht darunter. In dem Maße, wie sich in der neoliberalen urbanen Ökonomie das Konzept der „internationalen“ oder „24-Stunden-Stadt“ durchsetzt, gewinnt das Nachtleben als profitträchtiger Raum an Bedeutung – dass einige (hochpreisige) Nachtclubs gar Subventionen für ihre Ansiedlung erhalten, verdeutlicht das.

Für Rigakos sind Türsteher Ausdruck einer spätkapitalistischen Kolonisierung und Kommodifizierung zwischenmenschlicher Beziehungen auf einem Markt des (nächtlichen) Spektakels (Guy Debord), das aus der Trias von Sicherheit, Risiko und Konsum besteht. Bis zu zwei Dutzend Türsteher pro Schicht versehen in manchen Diskotheken ihren Dienst, entscheiden über alle Belange ihres Auftraggebers – von A wie Alkoholisierungsgrad bis Z wie Zutrittsrecht. Sie bilden Netzwerke mit den staatlichen Polizeikräften – und träumen häufig davon, einmal deren Laufbahn einschlagen zu können. Rund 50 Türsteher und fast 200 Polizisten hat Rigakos befragt bzw. befragen lassen (S. 46 f.), Stunde um Stunde in Bars, Diskotheken, Nachtclubs zugebracht und darunter gelitten (S. 238 ff.), sich mit Dress Codes, (vermeintlichen) Drogen- und Mafiamärkten, der Zurschaustellung und Vermarktung von Frauen als „wichtigster Ware und Währung“ des Nachtlebens sowie selbst der Bereinigung von Beziehungskrisen durch Türsteher sowie mit deren Ängsten (S. 108 ff.) auseinandergesetzt: ein Kaleidoskop konkurrierender Club-Clans, deren Mitglieder häufig Studenten sind und für die Rigakos einen, wie er selber sagt, romantischen Glauben hegt: dass sie sich eines Tages gewerkschaftlich organisieren könnten. Zwei Dinge immerhin sprechen dafür: das „encroachment of large corporate entertainment agencies buying up nightclubs in urban centers around the world“ (S. 237) reorganisiert die Sicherheitsregime der Night-time economy und führt zu Standardisierungsprozessen. Das ist ein bedeutender Befund in Rigakos Studie. Ein zweiter Befund zeigt, dass mittlerweile alle Provinzen in Kanada sich anschicken, den vigilanten Markt durch Lizenzen und vorgeschriebene Trainings zu regulieren. Das wird dann auch dazu führen, dass wir über die Zahl dieser „international proletarian security force“, von der gegenwärtig „no one really knows what percentage of them are counted as part of the security numbers“, zumindest für Kanada Klarheit haben. In der zweiten Auflage von „Our Enemies in Blue“ (2007: S. 121 ff.) hat jedoch Kristian Williams für die USA gezeigt, wie wenig seines Erachtens von gewerkschaftlicher Organisierung bei der Polizei zu halten ist, und George wird sich sicher wieder melden, wenn romanticism meets Rigakos.

(beide: Volker Eick)

Wirth, Ingo; Geserick, Gunther; Vendura, Klaus: Das Universitätsinstitut für Rechtsmedizin der Charité 1833-2008, Lübeck (Verlag Schmidt-Römhild) 2008, 162 S., EUR 29,80

Anlässlich des 175-jährigen Bestehens einer eigenen deutschen Rechtsmedizin haben die Autoren die 3., überarbeitete und aktualisierte Auflage ihrer Chronik vorgelegt. Akribisch zeichnen sie die Entstehungsgeschichte jener kriminalistischen Disziplin nach, die normalerweise im Verborgenen bleibt: Von der preußischen „Praktischen Lehranstalt für die Staatsarzneikunde“ bis zum heutigen „Institut für Rechtsmedizin“; das Leben und Wirken ihrer Gründer und Leiter; die anfangs zum Teil katastrophalen hygienischen Zustände und prominente Leichen, die dort im Lauf der Jahrhunderte unters Messer kamen. Und man merkt, dass die Autoren selbst Pathologen sind. Wo immer sich für eine Aussage Quellenangaben finden ließen, sind diese auch ausführlich zitiert. So liest sich das Büchlein beinahe wie ein gerichtliches Gutachten – schade. Für Spezialisten sicherlich hochinteressant, für allgemein Interessierte aber unwichtig.

Ramelsberger, Annette: Der deutsche Dschihad. Islamistische Terroristen planen den Anschlag, Berlin (Econ Verlag) 2008, 223 S., EUR 16,90

Eigentlich ist Annette Ramelsberger, politische Reporterin der Süddeutschen Zeitung, eine ernst zu nehmende Journalistin. Umso erstaunter ist man daher über dieses Buch. Detailreich berichtet sie über sechs islamistische Anschlagsversuche, die seit 2000 in Deutschland geplant waren – oder zumindest von hier aus geplant wurden. Offenkundig hatte sie guten Zugang zu Informationen der zuständigen Sicherheitsbehörden. Alle Anschlagspläne jedoch wurden bereits im Vorfeld – teilweise nach längerer Observation – verhindert; Polizei und Geheimdienste scheinen die entsprechende Szene also ganz gut im Blick zu haben. Das allerdings sieht die Autorin nicht oder sagt es zumindest nicht, denn sie will aufrütteln, da sie der Meinung ist, hierzulande sei man viel zu sorglos. Mag ja so sein, schließlich gab es mit London und Madrid auch in Europa schon verheerende Anschläge. Andererseits fällt jedoch ebenfalls auf, wie amateurhaft die hiesigen potentiellen Attentäter bislang ausgerüstet waren: Bei keinem der Versuche waren professionelle Sprengstoffe im Spiel, sondern sie mussten aus legal zu erwerbenden Substanzen zusammengerührt werden – und auch sonst haperte es mächtig an der Logistik. Den „deutschen Dschihad“ kann man lesen, wirklich wichtig ist das Buch aber nicht.

(beide: Otto Diederichs)

Aus dem Netz

http://gipfelsoli.org

„Meldungen über globalisierte Solidarität und die Proteste gegen unsolidarische Globalisierung“: diese Überschrift der Homepage ist Programm. Der weltweite Protest gegen „die Globalisierung“ wird nicht von ewig gestrigen Kirchturmspolitikern getragen, sondern von Menschen, die sich gegen die bestimmte Art der Globalisierung wehren, mit der die Lebensbedingungen der großen Mehrheit rund um den Globus im In­teresse der wenigen reichen Staaten und des weltweit agierenden Kapitals beschnitten werden.

„gipfelsoli“ bietet eine Fülle von Materialien zu verschiedenen internationalen „Gipfeltreffen“. Im Zentrum stehen die Treffen der Staats- und Regierungschefs, die vom Rückblick auf den G7-Gipfel in Bonn 1985 bis zum Ausblick auf den G8-Gipfel, der im nächsten Jahr auf der italienischen Insel Maddalena stattfinden wird, reichen. Neben den Prostesten gegen die Treffen der „Großen“ 7 oder 8 dokumentiert die Seite auch „Gipfeltreffen“ der NATO, des Internationalen Währungsfonds, die jährli­che Münchener Sicherheitskonferenz und das Davoser Weltwirtschafts­forum.

Am umfangreichsten wird auf der Seite der letztjährige Gipfel in Heiligendamm kommentiert. Hier kann man nicht nur die beiden Kavala-Reporte im Original nachlesen, sondern auch den Bericht des Verteidigungsministeriums über die Gipfelbeteiligung der Bundeswehr. Was auf den offiziellen Homepages schon längst nicht mehr vorhanden ist bzw. nie eingestellt werden wird („VS – Nur für den Dienstgebrauch“) stellt „gipfelsoli“ (weiterhin) im Original bereit. Damit jedeR sich selbst ein Urteil bilde. Das gilt natürlich erst recht für die Darstellung und Reflexion der unterschiedlichen Aktionen und Aktionsformen, für die polizeilichen Strategien sowie für die justitiellen Folgen, die die Tagungen für die Protestierenden (und ganz selten für die eingesetzten PolizistInnen) hatten. Daneben bietet die Seite Dokumentationen vergangener Gipfelproteste – entweder im Volltext oder zur online-Bestellung.

Die Seite ist nicht nur allen GlobalisierungskritikerInnen zu empfehlen, sondern auch allen, die in Sachen Globalisierungsproteste mitreden wollen.

(Norbert Pütter)