Akustische Wohnraumüberwachung 2010

Nach dem Bericht der Bundesregierung über den Einsatz des „Großen Lauschangriffes“[1] wurden 2010 in insgesamt vier Strafverfahren in Baden-Württemberg (2), Hamburg und Niedersachsen vier Wohnungen und Büros akustisch mittels Wanzen überwacht. Zur Gefahrenabwehr haben Bundessicherheitsbehörden keinen Lauschangriff durchgeführt; ebenso wenig wurden Erkenntnisse aus Überwachungen zur Eigensicherung für die Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung genutzt.[2] Von den Maß­nahmen waren 14 Beschuldigte und fünf Nichtbeschuldigte betroffen; inwiefern unbeteiligte Dritte erfasst wurden, lässt die Statistik offen. Anlasstaten waren Bildung einer kriminellen Vereinigung, Schleusung von Ausländern sowie bestimmte Drogen- und Waffendelikte – alle mit Bezug zu organisierter Kriminalität. Die Lauschangriffe dauerten von einem Tag (Niedersachsen) bis zu 70 Tagen (Hamburg), wobei Letzterer weder relevante Ergebnisse für das Ausgangs- noch für andere Verfahren lieferte, aber 10.200 Euro verschlang. Von den 14 Beschuldigten wurden acht bislang nicht über die Überwachung benachrichtigt – wegen Gefährdung des Untersuchungserfolgs bzw. laufendender verdeckter Ermittlungen.

(Martina Kant)

[1]      BT-Drs. 17/7008 v. 15.9.2011
[2]     Da ab 10. Januar 2012 die Geheimdienste des Bundes keine Befugnis mehr für Lauschangriffe zur Eigensicherung haben, betrifft dies künftig nur noch das Zollkriminalamt.