Bundesweite Vernetzung der Melderegister geplant

Ende August legte die Bundesregierung ihren Entwurf für ein Bundesmeldegesetz vor.[1] Nachdem der Bund mit der Föderalismusreform I von 2006 die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Melderecht erhalten hatte, soll mit dem geplanten Gesetz das Meldewesen harmonisiert werden. Mit der Entnazifizierung des Meldewesens war die staatliche Erfassung der Bevölkerung nach 1945 dezentralisiert worden; heute ist sie Aufgabe von mehr als 5.000 kommunalen Einwohnermeldeämtern. Bundesweite Leitlinien gab bislang das Melderechtsrahmengesetz von 1980 vor. Bereits dessen Novelle von 2002 zielte auf die stärkere elektronische Integration der damals hauptsächlich lokal geführten Melderegister ab. Obwohl inzwischen 13 Länder zentrale Register eingerichtet haben, wurden die Vorgaben insgesamt nur zögerlich umgesetzt, und auch die Umsetzung eines ungeprüften automatisierten Datenabrufs blieb – mit Ausnahme der rechtlich privilegierten Sicherheitsorgane des Bundes – zum Teil auf die jeweiligen Landesbehörden beschränkt. Dies zu ändern, war die Intention eines 2008 vorgelegten Referentenentwurfs für ein Meldegesetz des Bundes, mit dem ein zentrales Melderegister vorgeschlagen worden war – eine Idee, die man nach erheblicher Kritik wieder fallen ließ. Der nun vorgelegte Entwurf verspricht zwar höhere Datenschutzstandards für Melderegisterauskünfte an Private, zielt aber gleichzeitig auf die Wiedereinführung der Mitwirkung der Vermieter bei der Anmeldung und eröffnet „grundsätzlich allen Behörden des Bundes und der Länder Online-Zugang zu bestehenden Meldedatenbeständen“. Damit, so die Begründung, werde ein zentraler Bundesmeldedatenbestand „verzichtbar“.[2]

(Eric Töpfer)

[1]      BR-Drs. 524/11 v. 2.9.2011
[2]      ebd., S. 50