Versand von „Stillen SMS“ steigt rapide an

Der Versand sogenannter „Ortungsimpulse“ zum Ausforschen des Standortes von Mobiltelefonen hat gegenüber 2011 wieder merklich zugenommen. Dies berichtet das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.[1] Verfassungsschutz, Bundespolizei, Bundeskriminalamt sowie die Behörden der Zollverwaltung haben demnach im ersten Halbjahr 2013 bereits so viele „Stille SMS“ verschickt wie im gesamten Jahr 2012. Zahlen zum Bundesnachrichtendienst sind als geheim eingestuft. Auf wie viele Personen sich die „Ortungsimpulse“ verteilen und welche Software genutzt wird, will die Bundesregierung ebenfalls nicht öffentlich mitteilen. Über eine frühere Kleine Anfrage in Niedersachsen kam heraus, dass die Polizei dieses Bundeslandes hierzu einen privaten Anbieter beauftragt.[2]

Die juristische Grundlage der „Stillen SMS“ ist umstritten. Befürworter behaupten, es handele sich nicht um eine Nachricht mit „kommunikativen Inhalten“. Folglich verletze sie nicht den Schutzbereich des Brief, Post- und Fernmeldegeheimnises. Gegner wie der Juniorprofessor an der Freien Universität Tobias Singelnstein erklären hingegen, die Telekommunikationsüberwachung dürfe nur als „passive Tätigkeit“ angewandt werden[3]. Das Erzeugen eines Kommunikationsvorganges mittels „stiller SMS“ sei aber eine aktive Maßnahme. Die derart erlangten Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile stellen zudem einen erheblichen Grundrechtseingriff dar.

Mit dem 2008 erlassenen „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen“ sollten „Stille SMS“ laut der Gesetzesbegründung eigentlich überflüssig werden[4]. Provider müssen den Behörden die Standortdaten der Telefone – etwa im Falle von Observationen – nun auch in Echtzeit ausleiten. Singelnstein hat für die Beibehaltung der liebgewonnenen „Stillen SMS“ eine plausible Erklärung: Positionsmeldungen in Echzeit fallen nur an, wenn sich das Gerät zwischen verschiedenen Funkzellen bewegt. Die Standortdaten, die bei aktiver Kommunikation mittels „Stiller SMS“ gespeichert werden, sind demgegenüber genauer. Überdies könne „bequem vom Schreibtisch aus verfolgt werden, wo sich eine Zielperson bzw. ihr Handy aufhält und wie es sich bewegt“.

(Matthias Monroy)

[1]      BT-Drs 17/14714 v. 6.9.2013; BT-Drs. 17/8102 v. 9.12.2011
[2]      Niedersächsischer Landtag, Sitzung v. 24.2.2012, Fragestunde
[3]      http://www.heise.de/tp/artikel/36/36655/1.html
[4]      Bundesrat Drs. 798/07 v. 9.11.2007