Abhörzentrale des Ostens kann mit Aufbau beginnen

Nachdem im letzten Herbst die Parlamente Berlins, Brandenburgs, Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens den Staatsvertrag zur Einrichtung eines „Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung“ (GKDZ) ratifiziert ha­ben,[1] ist im Januar das GKDZ als „Anstalt des öffentlichen Rechts“ for­mell gegründet worden. Der von den Ländervertretern gebildete Aufsichts­rat wird im nächsten Schritt einen Beratervertrag zur organisatorisch-technischen Feinplanung vergeben, dann folgt die Ausschreibung für Aufstellung und Betrieb der Anlage. In erster Linie sollen dort ausgelei­tete Daten aus TK-Überwachungen gespeichert werden. 

Die Gründung des GKDZ ging aus der „Sicherheitskooperation Ost“ hervor, die 2003 gegründet worden war. Die Ratifizierung des Staatsvertrags verlief etwas holprig, weil Sachsen-Anhalt und Brandenburg spät im Prozess Nachbesserungen bei der Durchführung der Datenschutzaufsicht verlangten. Die Kooperation der Datenschutzbeauftragten ist nun geregelt. Die Parlamente bleiben jedoch von nun an außen vor: die sächsische Staatsregierung stellte auf Anfrage klar, dass die Feinplanung der „exekutiven Eigenverantwortung“ unterliege und „nicht Gegenstand der parlamentarischen Befassung“ sei.

Seinen Betrieb soll das GKDZ ebenso wie das „Rechen- und Dienstleistungszentrum Telekommunikationsüberwachung“ (RDZ) der norddeutschen Länder 2019 aufnehmen. Für den Aufbau solcher Anlagen kom­­men in Deutschland nur die Firmen „Digitask“ (u.a. Hamburg) und „Syborg“ (u.a. Niedersachsen) in Frage. Sie waren in der Vergangenheit von der Datenschutzbeauftragten Niedersachsens bezüglich „nicht geleisteter … Anpassungen an datenschutzrechtliche Anforderungen“ ge­rügt worden.[2]

[1]   Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin Nr. 32 v. 16.12.2017, S. 651-657
[2]   Niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz: 22. Tätigkeitsbericht 2013-14, Hannover 2014, S. 30

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