Migrationsagenda: Hotspots und Abschiebungen

Clara Anne Bünger

Am 16. Oktober 2019 hat die EU-Kommission einen neuen „Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda“ veröffentlicht, eine „Zwischenbilanz … nach vier Jahren“, so der Titel der zugehörigen Pressemitteilung .[1] Der scheidende EU-Kommissar für Inneres und Migration, Dimitris Avramopoulos, betont darin die „strukturellen und operativen Grundlagen“, die für ein umfassendes europäisches Migrationssystem gelegt worden seien.

Dabei zielen er und seine Kommission besonders auf das „Hotspot-Konzept“ ab, das die EU im Rahmen der Migrationsagenda von Mai 2015[2] entworfen hatte und das ursprünglich als „Solidaritätsmechanismus“ kommuniziert worden war. Mitgliedsstaaten an den Außengrenzen, die mit einem „außergewöhnlichen Migrationsdruck“ konfrontiert sind, sollten durch die Schaffung einer Plattform zum kontrollierten Eingreifen operativ unterstützt werden.[3] Die EU-Grenzschutzagentur Frontex und des Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) sollten dafür Beamt*innen entsenden.

Seit der EU-Türkei-Erklärung vom 18. März 2016[4] haben die griechischen „Hotspots“ ihre Funktion jedoch grundlegend geändert. Sie sind von (geplanten) „Erstaufnahmelagern“ zu „Abschiebezentren“ geworden. Dies folgt auch aus der ersten Regelung der Erklärung: „Alle neuen irregulären Migranten, die ab dem 20. März 2016 von der Türkei auf die griechischen Inseln gelangen, werden in die Türkei rückgeführt.“ Die EU-Kommission und die Bundesregierung beklagen die unzureichende Zahl der Abschiebungen seit Annahme der Erklärung: Vom 21. März 2016 bis zum 16. September 2019 sind insgesamt 1.902 Menschen in die Türkei zurückgeführt worden.[5] Gerade einmal hundert Abschiebungen habe es in den ersten neun Monaten 2019 gegeben.

Das hänge unter anderem „mit den derzeit langwierigen Asylverfahren in Griechenland zusammen“, schreibt die Kommission in ihrem „Fortschrittsbericht“. Asylrechtsverschärfungen in Griechenland könnten Abschiebungen künftig erleichtern und deren Zahl ansteigen lassen. Eine entsprechende Ge­setzesinitiative hat die griechische Regierung bereits vorgelegt. Zahlreiche Organisationen stellen fest, dass der Entwurf grundlegende Garan­tien und Rechte von Geflüchteten missachte, gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung sowie gegen EU- und nationales Recht verstoße.[6]

Der „Fortschrittsbericht“ der Kommission erschien eine Woche nach Beginn des türkischen Einmarschs in Nordsyrien, der erneut zur Vertreibung Hunderttausender geführt hat. Dazu nimmt die Kommission nicht Stellung – weder in der Presseerklärung noch in dem Bericht selbst. Dort heißt es statt dessen nach wie vor: „Die Türkei ist ein wichtiger Partner für die EU, auch bei der Migrationssteuerung im östlichen Mittelmeerraum.“

[1]   COM (2019) 481 final v. 16.10.2019; Pressemitteilung v. 16.10.2019 (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_19_6075)

[2]   COM (2015) 240 final v. 13.5.2015; Dokumente, Presseerklärungen etc. seit 2015 unter https://ec.europa.eu/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration_en

[3]   s. das „Factsheet“ der Kommission v. 9.9.2015, https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/european-agenda-migration/background-information/docs/2_hotspots_de.pdf

[4]   siehe die als Presseerklärung des Europäischen Rates veröffentlichte Vereinbarung: www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/18/eu-turkey-statement/

[5]  https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/european-agenda-migration/press-material/docs/state_of_play_-_eu-turkey_en.pdf

[6]   siehe die Presseerklärung des griechischen Flüchtlingsrats v. 23.10.2019: www.gcr.gr/en/news/press-releases-announcements/item/1285-press-release; einen Überblick über die geplanten Regelungen gibt auch Human Rights Watch: Nachricht v. 29.10.2019: www.hrw.org/news/2019/10/29/greece-asylum-overhaul-threatens-rights

Beitragsbild: Deutsche Polizisten im Rahmen einer Frontex-Mission (Frontex).

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