Neue Behörde der EU zur Geldwäschebekämpfung

Am 16. Oktober 2025 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik und der neuen EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Anti-Money Laundering Authority, AMLA). Das Abkommen vom 30. Januar 2025 regelt die Details für die Unterbringung der AMLA und ihres Personals in Frankfurt/Main.[1] Die Bankenmetropole hatte im Februar 2024 den Zuschlag für den Sitz der AMLA bekommen und sich gegen Konkurrenz unter anderem aus Paris, Rom, Madrid und Brüssel durchgesetzt. Die Entscheidung zur Einrichtung der AMLA erfolgte im Rahmen eines umfangreichen Pakets zur Novellierung der europäischen Geldwäschebekämpfungsvorschriften, das im Sommer 2025 in Kraft trat.[2]

Die Behörde mit rund 450 Beschäftigten wird geleitet von der Juristin Bruna Szego, die zuvor bei der italienischen Zentralbank das Geldwäschebekämpfungsreferat geleitet und sich zum Ärger der Europäischen Volkspartei gegen Marcus Pleyer, den Unterabteilungsleiter im Bundesfinanzministerium und ehemaligen Präsidenten der internationalen Task Force gegen Geldwäsche (FATF), durchgesetzt hatte.[3]

Die AMLA ist zuständig für die Beobachtung und Bewertung von Risiken durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU und darüber hinaus. Dafür soll sie zusammen mit einem Netzwerk nationaler und europäischer Aufsichtsbehörden Informationen sammeln und auswerten, den Informationsfluss zwischen den Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen (Financial Intelligence Units, FIUs) stärken, mit der Europäischen Staatanwaltschaft, Eurojust, Europol und der Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF zusammenarbeiten und eine zentrale Datenbank betreiben, deren Inhalte ihren Partnerbehörden zur Verfügung stehen. Zudem ist sie zuständig für die direkte Überwachung von „ausgewählten Verpflichteten“; dies sind einzelne oder Gruppen von Kredit- oder Finanzinstituten mit einem sogenannten Hochrisiko-Profil. Dazu erstellt die AMLA aktuell eine Liste mit 40 Instituten, die ab 2028 besonders ins Visier genommen werden.

[1]    BT-Drs. 21/1901 v. 29.9.2025.
[2]    U.a. die Verordnung (EU) 2024/1620 zur Errichtung der AMLA v. 31.5.2025.
[3]    Handelsblatt v. 26.11.2024.

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