von Jens Hälterlein
Der polizeiliche Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung (BG) ist eine der umstrittensten Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI). Im Kern geht es darum, ob dem Sicherheitsversprechen der Technologie oder der von ihr ausgehenden Gefahr der Einschränkung von Grund- und Bürgerrechten eine größere Bedeutung beigemessen wird. Die Annahme einer hohen Leistungsfähigkeit der eingesetzten Systeme muss relativiert werden – und damit auch das Sicherheitsversprechen. Zudem hat der Einsatz von BG diskriminierende Effekte.
Nachdem die Europäische Kommission 2021 einen ersten Vorschlag für eine Regulierung von KI-Anwendung auf EU-Ebene vorgelegt hatte (Artificial Intelligence Act),[1] kam es im Zuge des Gesetzgebungsverfahren zu einer intensiven Kontroverse. Im Sommer 2023 machte das Europäische Parlament umfangreiche Änderungsvorschläge, um den Grundrechteschutz zu stärken. Bestimmte KI-Praktiken sollten grundsätzlich verboten werden, da sie nicht mit den in der EU geltenden Grundrechten und Werten vereinbar wären. Zu den genannten Praktiken gehört auch die biometrischer Gesichtserkennung (BG) in öffentlichen Räumen (Art. 5). Dies entsprach der Forderung eines Bündnisses von zivilgesellschaftlichen Initiativen sowie einer Viertelmillion EU-Bürger*innen, die ihre Unterstützung der von mehr als 80 NGOs organisierten Kampagne Ban Biometric Mass Surveillance in Europe geäußert hatten. In der (vorläufigen) Kompromissfassung vom Dezember 2023, auf die sich das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission einigten, werden jedoch Ausnahmen von einem allgemeinen Verbot der Massenüberwachung definiert, bei denen Sicherheitsinteressen die Risiken der Technologie für Grundrechte überwiegen würden: wenn der Einsatz von BG zur Echtzeit-Überwachung verwendet wird, um terroristischen Anschläge zu verhindern oder nach vermissten Personen zu suchen, aber auch, wenn BG eingesetzt werden soll, um im Rahmen von Strafverfahren Tatverdächtige zu ermitteln.[2] Biometrische Gesichtserkennung – Technologischer Solutionismus für mehr „Sicherheit“ weiterlesen →
Interview mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Erfolglos versuchte Johannes Caspar, der Polizei nach dem G20-Gipfel die Speicherung zehntausender Gesichtsbilder zu verbieten. Matthias Monroy sprach mit ihm über die Rolle des Datenschutzes bei der Automatisierung von Informationssystemen, über Polizei in Sozialen Medien, Verschlüsselung und die EU-Zusammenarbeit. „Datenschutz bleibt leere Hülle“ – Die neuen polizeilichen Big Data-Anwendungen sind kaum mehr kontrollierbar weiterlesen →
von Nina Galla
Schon mindestens 75 Staaten nutzen Künstliche Intelligenz (KI) zu polizeilichen Zwecken. Mit dem sogenannten „Predictive Policing“ arbeiten 52 Länder, 64 nutzen automatisierte Gesichtserkennung in der Videoüberwachung.[1] Pilotprojekte gibt es auch in Deutschland.
Wenn von KI die Rede ist, geht es meist um Verfahren eines mehr oder weniger ausgeprägten maschinellen Lernens. Alle diese Systeme sind komplex, es braucht zahlreiche menschliche Entscheidungen, um sie so zu gestalten, dass sie tatsächlich ihren Zweck erfüllen. Diese Entscheidungen wiederum erfordern Kenntnis und Verständnis sowohl der technischen Verfahren als auch des sozialen Kontexts ihres Einsatzes. KI in der Polizeiarbeit: Der Mythos vom vorhersagbaren Verbrechen weiterlesen →
von Roland Meyer
In einer konzertierten Aktion zwischen staatlichen Sicherheitsbehörden und kommerziellen Unternehmen wurde seit den 1960er Jahren die Entwicklung der automatisierten Gesichtserkennung vorangetrieben. Die gescheiterten Versuche und die nach wie vor hohen Falscherkennungsraten haben diese Geschichte nicht aufgehalten. Höchste Zeit für eine politische Debatte.
Der Minister war zufrieden. Als Horst Seehofer im Oktober 2018 die Ergebnisse des Pilotprojekts zum Einsatz automatisierter Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz vorstellte, zeigte er sich sogar zu Scherzen aufgelegt. „Wenn die Politik nur 0,1 Prozent Fehler machen würde, dann wären wir gut“, kommentierte er die Falscherkennungsraten der getesteten Systeme launig.[1] Ein aufhaltsamer Aufstieg: Kurze Geschichte der automatisierten Gesichtserkennung weiterlesen →
Im Jahr 2023 wird Interpol ihr 100jähriges Bestehen feiern. Bis dahin treibt die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation mit inzwischen 190 Mitgliedstaaten eine Neuausrichtung ihrer Tätigkeiten voran. Unter dem Namen „INTERPOL 2020“ will das Generalsekretariat in Lyon/ Frankreich die Aufgaben, Prioritäten und Strukturen umfassend überprüfen und „notwendige Veränderungen“ anstoßen. Dies betrifft die drei Bereiche Verwaltung und Finanzierung, Partnerschaften sowie die Entwicklung „neuer Dienste und technischer Lösungen“. Aufwuchs der internationalen Polizeiorganisation im Projekt „INTERPOL 2020“ weiterlesen →
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