von Jürgen Korell und Thomas Brunst
Wie private Sicherheitsdienste in der Corona-Krise rechtswidrig für öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgen
In deutschen Städten und Gemeinden werden private Sicherheitsdienste von den Kommunalverwaltungen beauftragt, Einschränkungen wie Kontaktverbote aufgrund der Corona-Pandemie zu kontrollieren. Ähnlich wie Polizei und Ordnungsämter bestreifen ihre Mitarbeiter*innen den öffentlichen Raum, sprechen dabei Verfehlungen von Einwohner*innen an und lösen sogar Personenansammlungen auf. Mancherorts belassen es die Privaten nicht nur bei der Ansprache und Ermahnung, sondern stellen Personalien fest und bringen die Corona-Verstöße zur Anzeige. Dabei wird nach dem Motto verfahren: “Der Zweck heiligt die Mittel“.
Privaten Sicherheitsdiensten stehen generell keine hoheitlichen Eingriffsbefugnisse wie Identitätsfeststellungen oder Platzverweisungen zu. Die Übertragung hoheitlicher Befugnisse ist auch im Rahmen von kommunalen Beauftragungen nicht möglich. Wie allen Bürger*innen stehen Privaten Sicherheitsdiensten im öffentlichen Raum lediglich die sogenannten Jedermannsrechte zur Verfügung. Kommentar: Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel weiterlesen