von Aino Korvensyrjä
In bayerischen Asylunterkünften kam es in den letzten Jahren häufig zu Übergriffen privater Sicherheitsdienste auf Asylsuchende. Diese Wachdienstgewalt ist kein außergewöhnliches Ereignis, sondern muss im Kontext der von institutionellem Rassismus geprägten, alltäglichen Polizeiarbeit in großen Abschiebelagern verstanden werden. Der Beitrag stützt sich auf Interviews mit Schwarzen Afrikanischen Bewohner*innen und ehemaligen Securities sowie auf die rechtliche Unterstützungsarbeit mit den Betroffenen.[1]
Trotz Beschwerden von Bewohner*innen über Security-Gewalt in AnkER-Zentren[2] wie in Bamberg, Ingolstadt/Manching, Deggendorf und Donauwörth haben Bezirksregierungen, die für diese großen Aufnahme- und Abschiebelager zuständig sind oder sie betreiben, kein großes Interesse an Aufklärung gezeigt. In der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) in Bamberg nahm die Gewalt eine besondere, systematische Form an und hat in der Öffentlichkeit zunehmend Aufmerksamkeit erregt.[3] Security oder Gewaltarbeit? Wie Schwarze Asylsuchende in bayerischen Abschiebelagern poliziert werden weiterlesen →
von Jürgen Korell und Thomas Brunst
Wie private Sicherheitsdienste in der Corona-Krise rechtswidrig für öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgen
In deutschen Städten und Gemeinden werden private Sicherheitsdienste von den Kommunalverwaltungen beauftragt, Einschränkungen wie Kontaktverbote aufgrund der Corona-Pandemie zu kontrollieren. Ähnlich wie Polizei und Ordnungsämter bestreifen ihre Mitarbeiter*innen den öffentlichen Raum, sprechen dabei Verfehlungen von Einwohner*innen an und lösen sogar Personenansammlungen auf. Mancherorts belassen es die Privaten nicht nur bei der Ansprache und Ermahnung, sondern stellen Personalien fest und bringen die Corona-Verstöße zur Anzeige. Dabei wird nach dem Motto verfahren: “Der Zweck heiligt die Mittel“.
Privaten Sicherheitsdiensten stehen generell keine hoheitlichen Eingriffsbefugnisse wie Identitätsfeststellungen oder Platzverweisungen zu. Die Übertragung hoheitlicher Befugnisse ist auch im Rahmen von kommunalen Beauftragungen nicht möglich. Wie allen Bürger*innen stehen Privaten Sicherheitsdiensten im öffentlichen Raum lediglich die sogenannten Jedermannsrechte zur Verfügung. Kommentar: Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel weiterlesen →
von Volker Eick
Zwischen der Norsk-Data-Straße im schönen Bad Homburg und der Friedrichstraße im Ostzentrum Berlins ist die Rechtsabteilung des Bundesverbands der Deutschen Sicherheitswirtschaft (BDSW) gerade schwer beschäftigt. Nach Angaben von Berthold Stoppelkamp, Leiter des BDSW-Hauptstadtbüros, wird dort gerade an einem Gesetzentwurf für das deutsche Wach- und Sicherheitsgewerbe gebastelt.
Der deutsche Bundesinnenminister Horst Seehofer habe signalisiert, dass ein solcher Entwurf noch 2019 zu einem Bundesgesetz gerinnen könne.[1] Die Lage im Lager – Leerstellen zur Arbeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe weiterlesen →
von Volker Eick
Ob unter Festival- oder Festungsgesichtspunkten[1] – in Sachen „Polizei und Stadt“[2] muss auch über das policing for profit gesprochen werden. Wie ist das kommerzielle Sicherheitsgewerbe nach Innen und Außen aufgestellt? Welche Rolle spielt es in der „Sicherheitsarchitektur“? Wer gibt ihm und was sind seine Aufgaben im (halb)öffentlich-kleinstädtischen Raum?
Der Status der deutschen Wach- und Sicherheitsunternehmen hat sich in den letzten zwanzig Jahren in Politik und Gesellschaft kaum verändert (dafür sorgt nicht zuletzt das Gewerbe regelmäßig selbst), ihr Einfluss ist beim Gesetzgeber nur punktuell gewachsen (dazu fehlt es ihren Lobby-Organisationen an strategischer Kompetenz), und gerade die jüngst übernommenen Tätigkeitsfelder (etwa das ‚Migrantenmanagement‘) zeigen, dass Ambition und Fähigkeit regelmäßig auseinanderfallen. Das bedeutet aber nicht, das Gewerbe sei erfolglos bei der Profitmaximierung. Herrschen mit Verdruss: Kommerzieller Wachschutz im ‚Unternehmen Dorf’ weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.