Von Hendrik Puls
Vor 15 Jahren, am 9. Juni 2004, explodierte auf der Keupstraße in Köln-Mülheim eine mit 800 Zimmermannsnägeln gefüllte Bombe. Dreiundzwanzig Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Nur dem Zufall ist es zu verdanken, dass keine Todesopfer zu beklagen waren. Denn die vor einem gut besuchten Frisörsalon platzierte Bombe sollte töten: Im Umkreis vom mindestens 50 Metern um den Explosionsort bestand die konkrete Gefahr getötet oder lebensgefährlich verletzt zu werden. Dies stellte ein Sprengstoffsachverständiger später fest.[1] Auf der Straße hinterließ die Bombe eine Spur der Verwüstung. Bei keiner anderen NSU-Tat drängte sich aufgrund der Bomben- und Tatortswahl schon auf den ersten Blick ein rechtsterroristischer Hintergrund so stark auf wie bei dem Nagelbombenanschlag in der von türkischem Gewerbe geprägten Keupstraße. Die ungeklärte Rolle des Verfassungsschutzes beim Keupstraßen-Anschlag weiterlesen →
In einer späteren Bilanzierung wird das Bundeskriminalamt von 900 Sexualdelikten berichten, die zum Jahreswechsel 2015/16 auf öffentlichen Plätzen in deutschen Städten an rund 1.200 Frauen begangen wurden. Mehr als die Hälfte dieser Taten geschah im Umfeld des Kölner Hauptbahnhofs. Die Kölner Silvesterübergriffe sind deshalb zum Synomym geworden: für offenkundiges Versagen der Polizei wie für Projektionen jedweder Couleur.
Betrachtet man die Kölner Ereignisse mit den Begriffen der Strafverfolgung, so zeigte sich Anfang September 2016 folgendes Bild: 1.201 Anzeigen waren insgesamt eingegangen, davon bezogen sich 505 auf sexuelle Übergriffe, zu denen auch 27 Verfahren wegen versuchter oder vollendeter Vergewaltigung zählten. Die Kölner Silvesternacht: Polizeiversagen, ihre Opfer und NutznießerInnen weiterlesen →
von Titus Simon
Die toleranten 70er und frühen 80er Jahre sind längst vorbei. Wer arm ist und auch so aussieht, soll das Stadtbild nicht stören. Nach diesem Motto wird in vielen deutschen Städten verfahren. MitarbeiterInnen der Sucht- und der Wohnungslosenhilfe kritisieren diese Vertreibungspolitik seit Jahren.
Wer unerwünschte Submilieus aus dem Stadtbild entfernen will, kann das auf verschiedenste Arten tun: mit architektonischen Konzepten, die den „falschen Gruppen“ ihren Aufenthalt unwirtlich machen, aber auch mit klassischen ordnungspolitischen Instrumenten. Rechtlich behalf man sich dabei ursprünglich mit kommunalen Sondernutzungssatzungen und Gefahrenabwehrverordnungen und schuf so eine Art von Privatstrafrecht, das allerdings oft in weiten Teilen schlicht illegal war.[1] Kein Platz für Arme – Der Umgang mit Randgruppen in deutschen Städten weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.