Schlagwort-Archive: Polizeirecht

Der „Gefährder“ im Polizeirecht: Zwischenbilanz der Polizeigesetzgebung

von Anna Busl

„Die Gefahr, die uns droht ist der totale Staat im Gewande der Legalität – die Diktatur hinter der Fassade formaler Demokratie.“ Das sagte das IG Metall Vorstandsmitglied Georg Benz 1967 im Kampf gegen die Notstandsgesetze. Wieviel Fassade ist noch übrig? Das ist die Frage heute.

Sicherlich, keines der Reformvorhaben wird nicht garniert damit, dass dieses für die Stärkung des „Rechtsstaats“ erforderlich wäre. Und je mehr auf der Welt und in diesem Land der schreiende Widerspruch zwischen Bedürfnissen und Mangel, zwischen arm und reich, zwischen Zerstörung der Lebensgrundlagen und Festhalten der wenigen Profiteure am „weiter so“, desto mehr wird „die Notwendigkeit der Stärkung des Rechtsstaates“ durch Stärkung der „Sicherheitsarchitektur“ umso lauter propagiert. Allein ein Blick auf die Neuerungen der letzten Jahre in den Polizeigesetzen der Länder hinterlässt tiefe Risse in der Fassade und – mag man auch noch so oft „erforderlich zur Stärkung des Rechtsstaats“ darüber schreiben – die Risse bleiben, werden tiefer und rütteln an den Grundfesten. Der „Gefährder“ im Polizeirecht: Zwischenbilanz der Polizeigesetzgebung weiterlesen

Am Ende der „neuen deutschen Welle“? Ein Rückblick auf fünf Jahre Verschärfungen im Polizeirecht

von Eric Töpfer und Marius Kühne

Deutschland hat aufgerüstet. Am 20. Juli 2021 hat der bayerische Landtag die vorerst letzte Novelle des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) beschlossen und damit den vorläufigen Schlusspunkt in einer Reihe von Polizeirechtsverschärfungen gesetzt, die 2017 ihren Anfang nahm. Zeit für einen Rückblick.

Am Anfang der „neuen deutschen Welle“ von Polizeirechtsänderungen steht das Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes.[1] Es sollte nicht nur das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum alten BKA-Gesetz (BKAG) und die Richtlinie (EU) 2016/680 umsetzen,sondern war auch Startschuss für das Projekt „Polizei 2020“, mit dem die IT-Architektur des BKA massiv umgebaut werden soll. Weiteres Novum: die Einführung von Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverboten und elektronischer Aufenthaltsüberwachung durch §§ 55 und 56 des neuen BKAG.„Im Eiltempo“, so der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière, habe man damit in den zwei Monaten nach dem Terroranschlag vom Berliner Breitscheidplatz Befugnisnormen zum Umgang mit „Gefährdern“ geschaffen, an denen sich auch die Länder orientieren sollten.[2] Am Ende der „neuen deutschen Welle“? Ein Rückblick auf fünf Jahre Verschärfungen im Polizeirecht weiterlesen

EU-Datenschutz und Polizei: Die JI-Richtlinie im deutschen Polizeirecht

von Clemens Arzt[1]

Weitgehend unbeachtet neben der EU-Datenschutz-Grundverordnung landete die sogenannte JI-Richtlinie[2] auf den Tischen der Legislative und bedurfte der Umsetzung in nationales Recht. Die Bundesländer sind dabei sehr unterschiedliche Wege gegangen. Eine ambitionierte Neuausrichtung des in die Jahre gekommen Rechts der polizeilichen Datenverarbeitung ist dabei ausgeblieben.

Mit der JI-Richtlinie (JI-RL) wird erstmals die rein innerstaatliche Datenverarbeitung durch Polizei und Strafjustiz direkt von europarechtlichen Vorgaben berührt. Frühere Regelungen betrafen allein den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Die JI-Richtlinie ist Teil der Novelle des EU-Datenschutzrechtes und steht gleichsam als „kleine Schwester“[3] neben der allseits bekannten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bis zum 6. Mai 2018 sollte die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland haben sowohl Bund als auch Länder diese Frist überschritten, obgleich die Notwendigkeit seit April 2016 bekannt war. EU-Datenschutz und Polizei: Die JI-Richtlinie im deutschen Polizeirecht weiterlesen

Neue deutsche Welle: Zum Stand der Polizeigesetzgebung der Länder

Im April 2017 verabschiedete der Bundestag ein neues BKA-Ge­setz. Jetzt ziehen die Länder nach. Das einzig Positive an dieser Entwicklung: Erstmals seit Jahrzehnten regt sich breiterer Widerstand. 40.000 Leute demonstrierten am 10. Mai 2018 gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz, 20.000 gingen am 7. Juli 2018 gegen das nordrhein-westfälische Polizeigesetz auf die Straße.

Von den Gesetzen über das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei abgesehen ist das Polizeirecht in Deutschland Ländersache. Obwohl der Bund hier also nichts zu husten hat, kündigten CDU, CSU und SPD im Februar 2018 in ihrem Koalitionsvertrag die „Erarbeitung eines gemein­samen Musterpolizeigesetzes (gemäß Innenministerkonferenz)“ an.[1] Die in die Klammer verbannte Innenministerkonferenz (IMK) hatte bereits im Juni 2017 beschlossen, eine „länderoffene Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundesinnenministeriums“ für die Erarbeitung eines solchen Musters einzurichten, um „hohe gemeinsame gesetzliche Standards und eine effektive Erhöhung der öffentlichen Sicherheit zu erreichen“.[2] Neue deutsche Welle: Zum Stand der Polizeigesetzgebung der Länder weiterlesen

Kommentar: Polizei- und Verfassungsschutz-Gesetzgebung der Länder. Wirklich ganz große Koalition Innerer Sicherheit

Polizei- und Verfassungsschutzgesetzgebung der Länder. Die wirklich ganz große Koalition der Inneren Sicherheit

In Niedersachsen planen SPD und CDU eine neuerliche Änderung des Polizeirechts, die der Landtag «noch 2018» verabschieden soll. So steht es in der Koalitionsvereinbarung, auf die sich die beiden Parteien Mitte November geeinigt haben: «Wir wollen (…) die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel), Meldeauflagen, Kontaktverbote und Aufenthaltsgebote, die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Onlinedurchsuchung gesetzlich regeln». Enthalten soll das neue Gesetz auch «eine Rechtsgrundlage für die Präventivhaft für Gefährder», die insgesamt – mit Verlängerungen – für zweieinhalb Monate verhängt werden könnte. Und auch sonst haben die neuen Partner einiges in ihrem Sicherheitsköcher: Die «Vermummung» bei Demos soll wieder zur Straftat werden. Die erst 2016 eingeführten halbherzigen Beschränkungen für die Spitzel des Verfassungsschutzes will man wieder aufweichen. Kommentar: Polizei- und Verfassungsschutz-Gesetzgebung der Länder. Wirklich ganz große Koalition Innerer Sicherheit weiterlesen

Kommentar: Wie der «Gefährder» sich ins Recht schleicht

Rechtlich gesehen, kümmerte sich die Polizei traditionell um zwei Gruppen von Personen: Die einen waren Verdächtige oder gar Beschuldigte einer Straftat. Die Ermittlungsbefugnisse, die den Strafverfolgungsbehörden und damit auch der Polizei dabei zur Verfügung stehen, fanden und finden sich in der Strafprozessordnung. Die andere Gruppe waren die Störer, die man heute meist etwas weniger martialisch als Verantwortliche einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit (und Ordnung) bezeichnet, wobei es sich in aller Regel um eine «konkrete Gefahr» handeln musste, also um «eine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens im Einzelfall in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung eines polizeilichen Schutzguts führt.» Was die Polizei gegen Störer unternehmen konnte, stand in den Polizeigesetzen. Die Bindung polizeilichen Handelns an den (konkreten) Verdacht und die konkrete Gefahr sollte verhindern, dass die Polizei x-beliebige Personen ins Visier nehmen könnte. Kommentar: Wie der «Gefährder» sich ins Recht schleicht weiterlesen

Enzyklopädie des Polizeirechts: Das Urteil des Verfassungsgerichts zum BKA-Gesetz

von Fredrik Roggan

Über sechs Jahre waren seit der Erhebung der ersten Verfassungsbeschwerde vergangen, bis das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 20. April 2016 sein Urteil zum BKA-Gesetz verkündete. Die Anti-Terror-Maßnahmen des BKA fanden also während eines langen Zeitraums auf der Basis teilweise verfassungswidriger Regelungen statt. Die Entscheidung versteht sich als Grundsatzentscheidung in Sachen Polizeirecht.

Mit Gesetz vom 25. Dezember 2008 hatte das BKA die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus einschließlich entsprechender Befugnisse erhalten.[1] Das Gesetz war sowohl im Grundsätzlichen wie auch im Detail umstritten und wurde mit mehreren Verfassungsbeschwerden angegriffen.[2] Enzyklopädie des Polizeirechts: Das Urteil des Verfassungsgerichts zum BKA-Gesetz weiterlesen

Schönwetter-Rechtsstaat? Recht, Bürgerrechte und Innere Sicherheit

Nachfragen bei drei kritischen Juristen

Seit über drei Jahrzehnten erlebt die BRD einen ständigen Ausbau der Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten. Von Martin Kutscha, Tobias Singelnstein und Frederik Rachor wollten wir wissen: Was treibt den Gesetzgeber und wie steht es um die Qualität des „Sicherheitsrechts“? Die Fragen stellte Fredrik Roggan.

Das „Recht der Inneren Sicherheit“ hat seit den 70er Jahren eine rasante Entwicklung genommen. Kontrollstellenpragrafen und der „finale Rettungsschuss“ waren Gegenstand des ersten Musterentwurfs für ein einheitliches Polizeigesetz in den 70er Jahren. Die Legalisierung verdeckter Ermittlungsmethoden („Neue Methoden der Verbrechensbekämpfung“) begann in den 80ern im Polizeirecht und setzte sich danach in der Strafprozessordnung fort. Neue technische Methoden und neue Zusammenarbeitsformen im Innern (zwischen Polizei und Geheimdiensten) und nach außen (Schengen, Europol) kamen seither hinzu. An dieser Entwicklung waren nicht allein die Gesetzgeber auf verschiedenen Ebenen beteiligt, sondern auch die Verfassungsgerichte. Wichtige Entscheidungen, die in Intention und Tenor durchaus liberal-demokrati­schen Traditionen folgten, haben der staatsapparat-fixierten Sicherheitspolitik nichts Dauerhaftes entgegenstellen können. Schönwetter-Rechtsstaat? Recht, Bürgerrechte und Innere Sicherheit weiterlesen