Kleine Geschichte des Bundesgrenzschutzes – Eine Chronologie

von Martin Winter

Die Geschichte des Bundesgrenzschutzes (BGS) ist durch seine Zwitterstellung zwischen militärischem Truppenverband und Polizei-Institution gekennzeichnet. Ursprünglich war er als paramilitärische Truppe konzipiert, die gegen (kommunistisch gelenkte) Aufständische und Partisanen eingesetzt werden sollte. Die Aufstellung der Bundeswehr 1955 und die Notstandsgesetzgebung von 1968, die deren Einsatz auch im Inneren ermöglichte, machten dann den Weg frei, den BGS zu einer Art Bundespolizei zu entwickeln. Der Einsatzschwerpunkt verschob sich zunehmend zu einem ,Protest policing‘.

1949 Am 14.April erhält Konrad Adenauer (CDU) als Präsident des Parlamentarischen Rates den sog. Polizeibrief der westlichen Militärgouverneure, der die Vorgaben der Alliierten polizeilichen Regelungen im neuen Grundgesetz nennt: Darin enthalten sind u. a. Restriktionen zuAufstellung und Stärke von Polizeieinheiten; die generelle Zuständigkeit für die Polizei soll den Bundesländern zufallen; die Einrichtung von Bundespolizeibehörden gilt als Ausnahme dieser Regel.

Am 23. Mai tritt das Grundgesetz (GG) in Kraft. Polizeirelevante Artikel im GG sind u. a.: Art. 30 GG, der im Grundsatz die Polizei zur Ländersache macht; Art. 35, der die Rechts- und Amtshilfe (auch durch den BGS) regelt; Art. 73 Nr. 5 GG, der dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz in Sachen Grenzschutz gibt; Art. 87 I GG, der die Aufstellung eines BGS vorsieht.

1950 Die im September in New York tagende Konferenz der westlichen Außenminister bewilligt den Deutschen die Befehlsgewalt über 30.000 Mann in mobilen Polizeiformationen auf Länderebene. Die Bereitschaftspolizeien (Bepo) der Länder werden aufgestellt. Der Bund hält jedoch an der Errichtung einer Grenzschutztruppe mit 10.000 Mann und dem Aufbau einer Bundespolizei mit ebenso vielen Angehörigen fest.

Im Gefolge des Korea-Krieges (1950-53) kommt es zu einer Neuorientierung in der Politik der Westalliierten. Die Bundesrepublik wird voll bündnisfähig. Damit ist der Weg zu eigenen Truppenpolizeien frei.

1951 Am 22. März tritt das Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG) in Kraft. Sein Auftrag lautet: Schaffung eines BGS zur Sicherung der Grenzen vor gefährdenden Störungen der öffentlichen Ordnung bis zu einer Tiefe von 30 km. Der BGS wird dem Bundesinnenministerium (BMI) unterstellt.

1.800 Mann als sog. Rahmenpersonal für die Aufstellung des BGS treffen am 28. Mai in Lübeck ein. Ein Großteil der eingestellten Offiziere stammt aus der Wehrmacht. Die Personalstärke beträgt in der Gründungsphase rund 9.000; 10.000 Mann werden angestrebt.

Im September formiert sich der Seegrenzschutz.

Einige Monate nach dem Aufbau der Grenzschutzkommandos (der geschlossenen Einheiten) erfolgt die Einrichtung des Bundespaßkontrolldienstes, dem späteren Grenzschutzeinzeldienst. Dieses Personal machte bis in die 70er Jahre nie mehr als 5 % des Exekutivpersonals aus: Die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs wurde überwiegend von der Polizei der Länder, dem Zoll und der bayrischen Grenzpolizei ausgeübt.

Am 3. November beginnt das zehn Wochen dauernde Unternehmen ‚Martha‘ zur Bekämpfung des Schmuggels im Raum Aachen. 1.581 Schmuggler werden aufgegriffen.

1953 Am 19. Juni, zwei Tage nach Beginn des Arbeiteraufstandes in der DDR, beschließt der Bundestag die Verstärkung des BGS auf 20.000 Mann. Ein Grund hierfür ist, daß die Hoffnung der Bundesregierung auf eine dritte Truppenpolizei, eine Bundesbereitschaftspolizei neben dem BGS und den Länder-Bereitschaftspolizeien, wegen föderaler Einwände von CSU und Bayernpartei fallen gelassen werden muß.

1954 Der BGS wird von rund 10.000 (1953) auf ca. 17.000 Mann aufgestockt. Diese dienen auch als Personalreservoir zum Aufbau der Bundeswehr, der nach der Ratifizierung der Pariser Verträge am 28.2.1955 möglich wird.

1956 Der Bundestag verabschiedet im Mai das zweite Gesetz über den Bundesgrenzschutz. Kern des Gesetzes: Der BGS wird zum Aufbau der Bundeswehr herangezogen, bleibt aber erhalten. 57% der BGSler (9.572 Beamte) wechseln über. Der Seegrenzschutz allerdings geht komplett zur Marine; erst im August 1968 erfolgt dessen Neuaufstellung. Nachdem die Aufgabe als Personalresevoir der Bundeswehr erfüllt ist, entbrennt eine Kontroverse über Sinn und Bestand des BGS. Begründet wird die weitere Existenz mit folgenden Argumenten: Der BGS fungiere als polizeilicher Puffer im Krisenfall; die Konfrontation an der Demarkationslinie könne minimiert werden, da Polizeikräfte weniger die Gefahr einer militärischen Eskalation heraufbeschwören. Außerdem will man ein Instrument für den inneren Notstandsfall behalten. Konsequenz: Der BGS wird reorganisiert und personell auf rund 12.000 Mann (1958) bzw. 14.000 im Jahr 1959 ‚wiederaufgefüllt‘.

Im November findet ein Herbstmanöver des Grenzschutzkommandos (GSK) Nord im Industriegelände um Wolfsburg/Salzgitter statt. Der Übungsplan sieht die Bekämpfung der ‚Roten‘ (aufständische Arbeiter) durch die ‚Blauen‘ (BGS) vor. Diese Art militärischer Aufstandsbekämpfung bleibt bis Ende der 60er Jahre Bezugspunkt der Ausbildung, Bewaffnung und Ausrüstung des BGS.

1961 Am 18. März wird das ‚Gesetz über den unmittelbaren Zwang'(UZwG) bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes verkündet. Damit ist ein erster Schritt in Richtung Verpolizeilichung des BGS getan.

Am 1. April wird der Bundespaßkontrolldienst in Grenzschutzeinzeldienst (GSE) umbenannt.

1962 Am 28. März wird 42 des Wehrpflichtgesetzes neu gefaßt: Wehrpflichtige, die mindestens 18 Monate im BGS oder in der Polizei tätig sind, müssen nicht mehr zur Bundeswehr.

1965 Am 11. Juli wird durch eine erneute Gesetzesänderung den BGS-Angehörigen als persönliche völkerrechtliche Schutzbestimmung der Kombattantenstatus verliehen ( 64 BGSG), der sie im Kriegsfalle zu einem Teil der kämpfenden Truppen erklärt. Das Gesetz erkennt damit im Grunde den paramilitärischen Charakter des BGS im nachhinein an.

1968 Die Notstandsgesetze vom Juni verändern das Grundgesetz. Zentrale Einschnitte sind: Art. 87 a IV GG, der unter bestimmten Voraussetzungen den Einsatz der Bundeswehr im Inneren vorsieht; Art. 91 GG, der den inneren Notstandsfall bestimmt.
Damit werden neue funktionale Grenzen zwischen Militär und Polizei gezogen. Der verfassungsrechtliche Rahmen für die Verpolizeilichung des BGS, für das neue BGSG, das 1973 in Kraft tritt, ist somit geschaffen.

1969 Am 18. Januar tritt das neue Wehrpflichtgesetz in Kraft, mit dem u. a. polizeiliche Personalengpässe überbrückt werden sollen: 42 bestimmt nun, daß für Wehrpflichtige die Pflicht zum Grundwehrdienst erlischt, wenn sie mindestens zwei Jahre im BGS oder drei Jahre bei der Polizei ableisten. Bedeutender ist jedoch 42 a, der die Einführung der Grenzschutzpflicht vorsieht.

1972 Am 22. März billigt das Bundeskabinett ein ‚Schwerpunktprogramm Innere Sicherheit‘. Ziele des Programms sind u.a. personelle und technische Verbesserungen der Bundesinstitutionen der inneren Sicherheit.

Im Mai/Juni wird auch der BGS bei den Großfahndungen nach der Baader-Meinhof-Gruppe eingesetzt.

Das im Juni von der Innenministerkonferenz erarbeitete ‚Programm für die Innere Sicherheit‘ (PIS) schafft die Grundlage für eine Polizeireform. Parallel zum Umbau der Polizei erfolgt eine Zentralisierung und ein Ausbau der Bundesinstitutionen einschließlich des BGS. Mit Beginn der sozialliberalen Koalition 1969 und dem damit einhergehenden Ausbau des Sicherheitssystems wächst die BGS-Truppe bis auf rund 22.000 Mann in 1980 an. Parallel zum Personalausbau steigen die Kosten im Laufe der 70er Jahre von 376 Mio. DM (1970) auf 1,001 Mrd. DM (1980).

Das PIS legt die Stellung des BGS im Sicherheitssystem der BRD neu fest. In der Folge verabschiedet der Bundestag am 22. Juni das 2. BGSG, das im April 1973 in Kraft tritt: Dem BGS werden neben dem Grenzschutzauftrag weitere Aufgaben zugeteilt, insbesondere die Unterstützung der Länderpolizeien bei besonderen Lagen. Die im Gesetz von 1951 fixierte Beschränkung des Einsatzgebietes auf eine Raumtiefe von 30 km ins Landesinnere wird aufgehoben. Der BGS, nun klar als Sonderpolizei des Bundes definiert, fungiert als Sicherheits- und Eingreifreserve für die Länder. Praktiziert wird diese Integration von ab Mitte der 70er Jahre immer wieder bei Großeinsätzen anläßlich von Demonstrationen.

Infolge eines Anschlags des palästinensischen Kommandos ‚Schwarzer September‘ auf die Mitglieder des israelischen Olympiateams in München und der anschließenden mißglückten Geiselbefreiung auf dem Flugplatz Fürstenfeldbruck wird die ‚Grenzschutzgruppe 9‘ (GSG 9) gegründet. Ab September 1973 ist die GSG 9 einsatzbereit (siehe S. 47).

1973 Ab Oktober werden keine Dienstpflichtigen mehr in den BGS eingezogen.

1976 Ein neues GSK West, zuständig für die Bundeshauptstadt, wird geschaffen.
Bis zur deutsch-deutschen Vereinigung 1990 gibt es fünf GSK (Nord, Süd, Mitte, West, Küste). Diesen unterstehen die Verbände und Einheiten für den geschlossenen Einsatz. Die GSG 9 wird dem GSK West angegliedert. Der gesamte grenzpolizeiliche Einzeldienst (der ehemalige Bundespaßkontrolldienst) ist der Grenzschutzdirektion (GSD) in Koblenz unterstellt. Daneben bestehen die organisatorisch selbständigen Grenzschutzverwaltungen in den GSK und eine Grenzschutzschule in Lübeck als zentrale Ausbildungsstätte für Führungskräfte aller Ebenen.

Am 1. Juli tritt das Gesetz zur Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes in Kraft: Damit werden die Diskrepanzen in der Laufbahnstruktur zwischen Länderpolizeien und BGS formal beseitigt; Polizeidienstgrade ersetzen nun die militärischen Dienstränge. Das Gesetz sieht weiter eine neue Ausstattungs- und Ausbildungskonzeption vor.

Mit dem neuen BGSG und dem Personalstrukturgesetz ist die Reform in Richtung Verpolizeilichung nahezu komplett. Weitere Maßnahmen sind: Abschaffung der ‚geschützten‘ Hundertschaften mit militärischem Gerät wie Granatwerfer, Schützenpanzer und schweren Maschinengewehren; stattdessen Einführung sog. polizeitypischer Waffen wie Wasserwerfer, Schlagstöcke, CN-Gas etc.; Trennung in Ausbildungs- und Einsatzeinheiten; Anschluß an das polizeiliche Datensystem INPOL.

1977 Die Polizeireform ermöglicht nun auch Einsätze gegen demonstrierende BürgerInnen. So werden am 18./19. Februar BGS-Beamte auf dem Baugelände des AKW Brokdorf und am 19. März in Grohnde eingesetzt. Der BGS begleitet fast jede größere Demonstration: Brokdorf (1981), Startbahn-West (1981-1984), Bremerhaven, Bonn, Fulda (1981-1984), München und Wakkersdorf (1985-1986), Hafenstraße (1986-90) etc. Demonstrationseinsätze bilden den Einsatzschwerpunkt für die geschlossenen Verbände des BGS.

Am 17. Oktober befreit die GSG 9 in Mogadischu 86 Geiseln aus einer von palästinensischen Terroristen gekaperten Lufthansamaschine.

1978 Der BGS kommt wegen zweifelhafter Kontrollpraktiken an den Grenzen ins Gerede. Für den Verfassungsschutz prüft er im Rahmen der Amtshilfe Daten von Reisenden auf deren Zugehörigkeit zu linksextremistischen Organisationen.

1980 Im April erhält der BGS den Auftrag, gemeinsam mit niedersächsischen Polizeibeamten die Baustelle in Gorleben zu sichern. Der Dauereinsatz in Gorleben ist rechtlich umstritten; zulässig nach dem damals geltenden BGSG 9 I Nr. 1 sowie Art. 35 II S. 1 GG ist nur der Einsatz „in Fällen von besonderer Bedeutung“.

1982 Mit der politischen Wende von der sozialliberalen zu einer CDU/FDP-Regierung folgt ein leichter Rückgang der Personalzahlen auf rund 20.000 Mann.

1984 Im April führt das GSK Mitte mit 1.612 Mann und schwerem Gerät (Sonderwagen mit Zwei-Zentimeter-Kanonen, Maschinengewehren, Gewehrgranaten) ein fünftägiges Manöver durch. Szenario: „lang anhaltende Arbeitskämpfe“ und „Umsturzversuche“ extremer Gruppen. Im Mai veranstaltet das GSK West mit 1.300 Beamten eine „Volltruppenübung“ unter Leitung der GSG 9.

1987 Im Oktober werden erstmals Frauen im BGS eingestellt. Ihr Anteil bei den Neueinstellungen beträgt rund 10%.

Infolge des geplanten Abbaus der EG-Binnengrenzen (Schengener Abkommen) wird die ‚Planungsgruppe BGS 2000‘ eingesetzt. Sie schlägt als Ausgleichsmaßnahme für wegfallende Grenzsicherungsaufgaben vor, dem BGS vermehrt Personenschutzaufgaben, bahnpolizeiliche und Luftsicherungsaufgaben zu übertragen und BGS-Beamte verstärkt im polizeilichen Einzeldienst einzusetzen.

1989 Von September bis April 1990 werden 50 BGS-Beamte als Polizeibeobachter im Rahmen einer UNO-Friedensmission in Namibia eingesetzt (siehe S. 36).

Wendezeit in der DDR: Die Grenzen werden offiziell am 13. November geöffnet. Die Sperrzone im Grenzgebiet zur BRD wird von der DDR aufgehoben. Damit fallen die früheren Aufgaben des BGS an der innerdeutschen Grenze weg.

1990 Am 1. Juli unterzeichnen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel (CDU) ein Abkommen über die Aufhebung der Personenkontrollen an der innerdeutschen Grenze, das noch am selben Tag in Kraft tritt.

Bei den Feierlichkeiten am 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, wird der BGS erstmalig auch in Berlin eingesetzt.

Der noch vom Ministerium des Innern der ehemaligen DDR aufgestellte Grenzschutz wird vom Bund übernommen. Die Beschäftigten werden mit der Übernahme Angehörige des BGS. Mit zunächst 2.300 Beamten (Planstellen = 7.000) wird das Grenzschutzpräsidium Ost geschaffen. Die endgültige Soll-Stärke wird mit 8.300 angegeben.
Der BGS erhält – entsprechend dem Einigungsvertrag – im Osten auch bahn-polizeiliche und Luftsicherungsaufgaben. Damit werden implizit Vorschläge aus dem Konzept ‚BGS 2000‘ umgesetzt.

Mit der Stationierung an der neuen Ostgrenze gibt es auch wieder eine ori-ginäre Aufgabe für den BGS: die Sicherung der Grenze – insbesondere vor unerwünschter Einwanderung.

1992 Die deutsch-deutsche Vereinigung bewirkt einen Schub in der Personalstärke. 1992 tragen 24.463 Beamte die dunkelgrüne Uniform (Sollstärke = 29.000). Bedingt durch die Vereinigung und die BGS-Reform steigen die Ausgaben für den BGS von 1,303 Mrd. DM im Jahr 1990 auf 1,899 Mrd. DM.

Am 1. April tritt das Gesetz zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den BGS (auch im Westen) in Kraft. Gegen diese Kompetenzerweiterung reicht das Land Nordrhein-Westfalen im Juli beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsklage ein.

Mit der Gesetzesänderung von 1992 wird die funktionale Trennung des BGS in Grenzschutzverbände und Grenzschutzeinzeldienst aufgegeben und durch eine integrierte Organisationsform ersetzt.
Alle polizeilichen Aufgaben und die Verwaltung werden in regionalen Präsidien unter einheitlicher Führung zusammengefaßt. Damit wird die Organisation an die polizeilichen Strukturen der Länder angeglichen. Die bisherigen GSK werden in Grenzschutzpräsidien (GSP) umbenannt. Fünf GSP (Nord, West, Ost, Süd und Mitte) bilden die neue Grundstruktur, das frühere GSK Küste wird aufgelöst.

Von Mitte 1992 bis Mitte 1993 schickt die Bundesregierung im Rahmen einer UNO-Mission rund 100 BGS-Beamte zusammen mit Sanitätssoldaten der Bundeswehr nach Kambodscha, um die Durchführung freier Wahlen zu kontrollieren.

1993 Der BGS-Haushalt überspringt mit 2,007 Mrd. DM erstmals die 2-Mrd.-DM-Grenze.
Am 27. Juni endet die Festnahme der beiden mutmaßlichen RAF-Mitglieder Birgit Hogefeld und Wolfgang Grams durch Angehörige der GSG 9 auf dem Bahnhof von Bad Kleinen mit zwei Toten: Ein GSG 9-Beamter wird getötet, Grams stirbt an den Folgen eines Kopfschusses.

Im Juni 1993 entsendet die Bundesregierung fünf BGS-Beamte in die Westsahara, um die Überwachung eines UNO-Referendums mit vorzubereiten.

Ebenfalls im Juni 1993 werden 42 BGS-Beamte im Rahmen eines Einsatzes der Westeuropäischen Union zur Durchsetzung des UN-Embargos gegen Rest-Jugoslawien auf der Donau eingesetzt.

Die Bundesregierung legt eine Gesetzesnovelle vor, mit der das BGSG erneut geändert werden soll, und die weitreichende Kompetenzerweiterungen vorsieht. Erstmalig fehlen in dem Entwurf allerdings die Regelungen für den Kombattantenstatus.

Martin Winter ist Sozialwissenschaftler an der Universität in Halle
Mit Fußnoten im PDF der Gesamtausgabe.

Bild: Wikipedia (Bundesarchiv, B 145 Bild-F005675-0002 / Steiner, Egon / CC-BY-SA 3.0, Bundesarchiv B 145 Bild-F005675-0002, Kassel, Bundesgrenzschutzgebäude, CC BY-SA 3.0 DE)