Postkontrolle des ZKA

Die Antwort auf die genannte PDS-Anfrage enthält auch Angaben über die Überwachungstätigkeit des Zollkriminalamtes (ZKA).[1] Am 23. Oktober 1992 machte das ZKA erstmals von seinen Eingriffsrechten in das Postgeheimnis Gebrauch. Seitdem wurden 24.356 Brief-, Post- und Paketsendungen durch das Amt geöffnet. Diese Kontrollen erfolgten im Rahmen von 36 Überwachungsmaßnahmen gegen 159 natürliche oder juristische Personen. Bei 81 Zielpersonen handelte es sich um „Beschuldigte“, bei den übrigen 78 um Kontaktpersonen. Über die (strafrechtlichen) Erfolge dieser Kontrolle schweigt die Bundesregierung.

(Norbert Pütter)

[1]      BT-Drs. 14/5463 v. 8.3.2001