Telefonkontrollen des BND

Die G 10-Novelle veranlasste die PDS-Bundestagsfraktion zu einer Kleinen Anfrage über die „Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis in den letzten zehn Jahren“. Im Hinblick auf die Geheimdienste beschreitet die Bundesregierung in ihrer Antwort[1] unbekümmert die alten Pfade pauschaler Geheimhaltung. Einige der Fragen bezögen sich „auf die Informationserhebung durch die Nachrichtendienste des Bundes und eignen sich daher nicht für eine Beantwortung im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage“. Ansonsten verweist sie auf das Parlamentarischen Kontrollgremium und die G 10-Kommission, die für die Kontrollen zuständig seien. In den beiden Berichten, die das Kontrollgremium in der laufenden Legislaturperiode dem Bundestag vorlegte, finden sich keine nennenswerten Informationen. Im ersten wird lediglich erwähnt, das Bundesinnenministerium habe das Kontrollgremium halbjährlich über die Maßnahmen unterrichtet. Diese Berichte seien „zustimmend zur Kenntnis genommen“ worden.[2] Im jüngsten Bericht wird immerhin mitgeteilt, dass seit 1996 bestehende Überwachungsanordnungen im Bereich „Proliferation/Internationaler Rüstungshandel und   -produktion“ mehrfach verlängert wurden. Vom 1.7.1999 bis zum 30.6.2000 wurden 634 Meldungen wegen Rüstungsproduktion und 158 wegen Rüstungshandel als „nachrichtendienstlich relevant“ ausgefiltert. Keine dieser Meldungen sei an Sicherheits- oder Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet worden. Die BND-Fernmeldeüberwachung in den Bereichen „Terrorismus und internationaler Drogenhandel“ sei 1998 nicht verlängert worden, da gegenwärtig „keine hinreichenden Erfolge“ erwartbar seien.[3] Den „geringen Ertrag“ in diesen Deliktsbereichen hatte die Bundesregierung bereits in ihrer Stellungnahme vor dem Bundesverfassungsgericht eingeräumt. Dort finden sich auch weitere Angaben: Zwischen 1996 und 1998 wurden im Bereich Rüstung „5.200 Meldungen“ selektiert, von denen 17 nach der „Auswertung“ an das Zollkriminalamt übermittelt wurden.[4] In der Begründung zum G 10-Gesetz wird ausgeführt, dass der BND gegenwärtig technisch in der Lage sei, täglich 100.000 „Telekommunikationen“ zu erfassen und „in die Wortbank“ zu leiten. Rund 750 dieser Meldungen würden von oder nach Deutschland geführt. Von diesen enthielten ca. 40 Suchbegriffe aus einer Anordnung, die von den Mitarbeitern des BND „inhaltlich und rechtlich geprüft“ würden. „Erfahrungsgemäß“ würden 37 der 40 Telekommunikationen „sogleich vernichtet“; im Durchschnitt würden täglich ca. 3 Meldungen „der weiteren Auswertung zugeführt“.[5] Somit liest bzw. hört der BND jährlich bei rund 14.000 bis 15.000 ausgefilterten Mitteilungen genauer; ca. 1.000 Meldungen werden der „weiteren Auswertung“ unterworfen – was auch immer das heißen mag.

(Norbert Pütter)

[1]      BT-Drs. 14/5463 v 8.3.2001
[2]     BT-Drs. 14/3552 v. 8.6.2000, S. 4
[3]     BT-Drs. 14/4948 v. 8.12.2000, S. 3
[4]     http://www.bundesverfassungsgericht.de, Entscheidung v. 14.7.1999
[5]     BR-Drs. 54/01 v. 26.1.2001, S. 32