Schleierfahndungen in Sachsen

Anfang des Jahres hat die sächsische Staatsregierung dem Landtag erstmals einen Bericht über die Anwendung „ereignis- und verdachtsunabhängiger Kontrollen“ vorgelegt.[1] Die jährliche Berichtspflicht ist im Polizeigesetz vorgeschrieben. Der Unterrichtung zufolge wurden im Zeitraum vom 1.7.1999 bis 30.6.2000 insgesamt 18.261 Kontrollen durchgeführt, bei denen 120.139 Personen und 83.699 Fahrzeuge überprüft wurden. Die Kontrollen nahm die Polizei an folgenden Orten vor:

Kontrollort Anzahl der Kontrollen Kontrollierte Personen davon ausl. Staatsange­hörige
innerhalb des 30-km-Grenzbereichs 10.546 76.374 11.410
außerhalb des 30-km-Grenzbereichs 7.715 43.765 12.726
davon

auf BAB/Bundesstraßen

5.566 27.682 9.733
in öffentl. Einrichtungen/Anlagen des intern. Verkehrs 322 1.294 613
in öffentl. Verkehrsmitteln des intern. Verkehrs 2 1 0
auf anderen Straßen mit erheblicher Bedeutung 1.825 14.788 2.380
Gesamt 18.261 120.139 24.136

Die Schleierfahndung sei entweder mobil oder mittels stationärer Kontrollstellen durchgeführt und in der Regel mit anderen Maßnahmen der Polizei, z.B. Verkehrskontrollen oder Streifendienst, verbunden worden. Als Ergebnisse listet der Bericht 1.052 eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 1.080 Freiheitsentziehungen, davon 122 zur Gefahrenabwehr, 10.206 Durchsuchungen von Fahrzeugen oder Sachen und 1.114 sonstige Folgeuntersuchungen auf. Betäubungsmittel wurden in 137 Fällen sichergestellt, Waffen in 21 und Kfz in 62 Fällen. Lediglich 596 „illegal“ Eingereiste stellte die Polizei fest. Während die „Erfolge“, so Innenminister Klaus Hardraht, die Schleierfahndung als „unverzichtbares Instrument“ auswiesen, zeigt der Bericht nur eines deutlich: AusländerInnen sind überproportional häufig von polizeilichen (Folge-) Maßnahmen bei Kontrollen betroffen, insgesamt in rund 42% der Fälle; bei Freiheitsentziehungen gar in 70% – ohne dass deutlich würde, ob sich der Verdacht gegen sie bestätigt hat.

(Martina Kant)

[1]      LT Sachsen, Drs. 3/3264 v. 4.1.2001