Bundesrat nimmt Stellung zum Terrorismus-Bekämpfungsgesetz: Ausweisung soll bereits bei Verdacht der Terrorismusunterstützung möglich sein

Quelle: Bundesrat

Der Bundesrat hat heute im so genannten ersten Durchgang zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, dem so genannten Sicherheitspaket II, Stellung genommen.

Der Bundesrat sprach sich unter anderem dafür aus, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die personenbezogenen Daten jugendlicher gewaltorientierter Rechtsextremisten bzw. islamistischer Fundamentalisten bereits ab dem 14. Lebensjahr in Dateien speichern darf. Die originäre Ermittlungszuständigkeit des Bundeskrimalamts (BKA) in Fällen der Computersabotage soll gegenüber dem Regierungsentwurf eingegrenzt werden. Das BKA soll nur zuständig sein, wenn das innere Gefüge des Gesamtstaates und nicht lediglich die innere Sicherheit eines Landes beeinträchtigt wird. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Ausweitung der Ermittlungszuständigkeit des BKA beeinträchtige die polizeilichen Länderkompetenzen. Bei der Datenerhebung durch das BKA sollen bereits bestehende Erkenntnisse der Länder genutzt und überflüssige Doppelbearbeitungen vermieden werden.

Im Rahmen des Ausländerrechts sprach sich der Bundesrat dafür aus, im Einzelfall trotz zwingenden Versagungsgrundes Ausländern ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, wenn sie sich bereits im Bundesgebiet aufhalten, jedoch glaubhaft von ihren bisherigen Bestrebungen distanzieren. Maßnahmen der Identitätsfeststellung und -sicherung sollen bei Ausländern durchgeführt werden, wenn sie zum Beispiel mit einem gefälschten oder verfälschten Pass oder Passersatz (erneut) einreisen wollen oder eingereist sind, wenn Ausländer in einen sicheren Drittstaat zurückgeschoben werden oder etwa ein Visum für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten durch solche Staatsangehörige beantragt wird, bei denen Rückführungsschwierigkeiten bestehen. Die insofern im Regierungsentwurf vorgesehene fakultative Identitätsfeststellung soll durch eine Verpflichtung ersetzt werden, von der nur ausnahmsweise abgesehen werden kann.

Im Hinblick auf die Regelausweisungstatbestände ist der Bundesrat der Ansicht, dass bereits der Verdacht der Unterstützung des Terrorismus zur Ausweisung führen müsse. Extremismus in der genannten Form habe im Rahmen einer wehrhaften Demokratie regelmäßig das Ende des Aufenthaltsrechts zur Folge. Es könne hier nicht so lange gewartet werden, bis Ermittlungen im Einzelfall zweifelsfrei das genannte Fehlverhalten nachweisen können, da das mit einem solchen Zuwarten verbundene Risiko für die Gesellschaft nicht tragbar sei.

Nach dem Regierungsentwurf können die Ausländerbehörden zur Feststellung, ob der Aufenthaltsversagungsgrund der Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorliegt, vor der Erteilung oder Verlängerung einer sonstigen Aufenthaltsgenehmigung die gespeicherten Daten der betroffenen Personen an den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und das Zollkriminalamt sowie an das Landesamt für Verfassungsschutz und das Landeskriminalamt übermitteln. Der Bundesrat spricht sich insofern für eine Klarstellung dahingehend aus, dass bereits vor Erteilung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und der Aufenthaltsberechtigung und nicht erst bei der Einbürgerung regelmäßig Anfragen bei den zuständigen Behörden der Polizei und des Verfassungsschutzes durchzuführen sind, wenn auf Grund der Staats- oder Gruppenangehörigkeit oder besonderer Umstände von einer besonderen Sicherheitsgefährdung auszugehen ist.

Eine Löschung der Daten in der Ausländerdatei soll bei solchen Ausländern, die die Rechtsstellung eines Deutschen erworben haben, erst nach Ablauf von fünf Jahren gelöscht werden. Zur Begründung führt der Bundesrat aus, nach der derzeitigen Rechtslage – sofortige Löschung – gingen für polizeiliche Ermittlungsansätze wichtige Daten verloren, die aber auch nach der Einbürgerung für die Bekämpfung politisch motivierter Ausländerkriminalität unverzichtbar seien. Der Bundesrat sprach sich auch für eine Verlängerung der Löschungsfristen in der Visadatei aus.

Schließlich forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs darzulegen. Für die Haushalte von Ländern und Kommunen entstünden Mehrkosten. Angesichts der angespannten Haushaltslage der Gebietskörperschaften könne auf eine Darlegung der mit dem Gesetzentwurf verbundenen Lasten und ihre ausgewogene Verteilung nicht verzichtet werden.

Das so genannte Sicherheitspaket II sieht Änderungen in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen vor. Die wichtigsten Einzelmaßnahmen betreffen die Aufnahme von so genannten biometrischen Merkmalen von Fingern, Händen oder Gesicht neben Foto und Unterschrift in Pässe, die stärkere Überprüfung von Personen, die an einer „sicherheitsempfindlichen Stelle“ (zum Beispiel Munitionsdepot der Bundeswehr) tätig sind, die Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamts und des Bundesgrenzschutzes, eine Verschärfung im Hinblick auf das Vorgehen gegen extremistische Ausländervereine, die Terrororganisationen durch Geldsammlungen unterstützen, die Geltung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots für solche Personen, die terroristische Aktivitäten unterstützen, sowie die Aufbewahrung identitätssichernder Unterlagen für zehn Jahre und einen Datenabgleich mit dem BKA.

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