Die Rasterfahndungen nach dem 11.9.2001 haben bislang keine sogenannten „Schläfer“ zutage gefördert. Für drei Bundesländer sind neue Einzelheiten zum Umfang des Datenabgleichs bekannt geworden. In Berlin rasterte die Polizei insgesamt 58.032 Datensätze aus 15 verschiedenen Institutionen und Behörden. Nach dem Abgleich verblieben 3.641 „Treffer“, von denen 114 einer „eingehenden Überprüfung“ unterzogen wurden. Aufgrund unterschiedlicher Kriterien auf Landes- und auf Bundesebene wurden dem Bundeskriminalamt (BKA) 199 Personendatensätze übermittelt (s. auch S. 109).[1] In Baden-Württemberg fand das Landeskriminalamt (LKA) nach dem Abgleich der Daten von rund 280 öffentlichen und privaten Stellen 400 Personen, die dem landeseigenen Profil entsprachen. Statt zu „Schläfern“ führten die Ermittlungen zu 34 mutmaßlichen Kriminellen, gegen 24 wurden Haftbefehle erlassen.[2] In Brandenburg hat das LKA 484.000 personenbezogene Daten gerastert. 19.558 Datensätze erfüllten die Rasterkriterien. Außerdem legte das LKA einen „Abgleichdatenbestand“ mit 8.114 Datensätzen von brandenburgischen Unternehmen und polizeilichen Daten an. Mit Ausnahme von 339 Personendaten, die in die Datei des BKA eingestellt wurden, wurden die Rasterfahndungsdaten im November 2002 gelöscht.[3]
Der genaue Datenumfang beim BKA ist nicht bekannt; im Frühjahr 2002 waren von 12 Bundesländern bereits 22.900 Personendatensätze in die Verbunddatei eingestellt gewesen.[4] Das BKA führte selbst Anfragen bei 4.000 Unternehmen und Institutionen durch; 212 kamen der Aufforderung nach Datenübermittlung nach.[5] Nachdem die Rasterfahndung in Hessen zunächst gerichtlich untersagt und die erhobenen Daten vernichtet worden waren, leitete die Polizei auf der Grundlage des novellierten Polizeigesetzes am 12.9. erneut die Sammlung von Daten ein. Im November wurde diese Rasterfahndung vom Verwaltungsgericht Gießen untersagt; sie wurde einstweilen ausgesetzt.
(Tim E. Braun)