Bundesinnenminister Otto Schily hat am 15. Februar 2004 in Berlin grünes Licht für die bundesweite SMS-Fahndung gegeben. Mit diesem neuen Instrument zur Kriminalitätsbekämpfung, so Schily, könnten BürgerInnen die Polizei bei der Nahbereichsfahndung unterstützen. Sie melden sich mit der Nummer ihres Mobiltelefons und der Angabe der nächst gelegenen Polizeidienststelle auf der Homepage des BKA an und erhalten jeweils per SMS lokale Fahndungsmeldungen der Polizei.
Bereits in der ersten Jahreshälfte 2003 liefen elf einschlägige bundesweite Pilotprojekte – ohne jeden Fahndungserfolg. Bayern, sonst stets Befürworter von Otto Schilys Law-and-Order-Einfällen, zog die Konsequenzen und meldete sich aus dem SMS-Projekt ab. Das Innenministerium des Freistaats bemängelte auch, dass jeder und jede sich zur SMS-FahnderIn erklären könne. „Auf die Eignung hat die Polizei keinerlei Einfluss.“ Auch dass „akute und gezielte“ Fahndungsmeldungen erst teilweise bis zu acht Stunden nach dem Ereignis auf den Handys eingingen, konnte Schily nicht von seinem publikumswirksamen Denunziationsaufruf abhalten.
(Stephan Stolle)