Geheimdienstliche Telekommunikations-Überwachung 2003

Anfang März legte das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Bundestages seinen jährlichen Bericht über die Post- und Fernmeldekontrollen der Geheimdienste vor.[1] In wie vielen Fällen die Schlapphüte Telefone anzapften oder Briefe öffnen ließen, geht daraus nicht eindeutig hervor. „Die Anzahl der Verfahren“, in denen das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst zu diesen Mitteln griffen, „lagen im Berichtszeitraum zwischen 34 und 51“. Davon betroffen waren zwischen 205 und 291 Personen.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat im Jahre 2003 „weder neue Kontrollen beantragt noch frühere verlängert.“ Seine Aktivitäten lagen stattdessen im Bereich der „strategischen“ Überwachung und Filterung der über Satelliten gesteuerten internationalen Telekommunikation nach „Suchbegriffen“. Im „großen Staubsauger“ des Auslandsgeheimdienstes blieben letztes Jahr 41.966 als verdächtig qualifizierte Kommunikationsfälle hängen. Insgesamt 534 dieser „Meldungen“ erwiesen sich als „nachrichtendienstlich relevant“. Davon bezogen sich 21 auf den „Gefahrenbereich“ der organisierten Geldwäsche, 480 auf den der „Proliferation und konventionellen Rüstung“ und 33 auf den des „internationalen Terrorismus“. Meldungen wegen einer „Gefahr für Leib und Leben“ wurden nicht erfasst. 18 der 534 Meldungen übermittelte der BND an die Strafverfolgungsbehörden – sie betrafen sämtlich einen Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB).

Im Berichtszeitraum verweigerte das Bundesministerium des Innern mit Zustimmung des PKG jegliche Mitteilung an überwachte Personen, weil das Ziel der Maßnahme sonst gefährdet werden könne. 66 abgeschlossene Verfahren mit insgesamt 401 Betroffenen (davon 232 aus bis zu fünf Jahre zurückliegenden Alt-Fällen) waren zu überprüfen.

(Stephan Stolle)

[1]      BT-Drs. 15/2616 v. 4.3.2004