Ermittlungen gegen LabourNet eingestellt

Nach mehr als acht Monaten hat das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bochum gegen den LabourNet.de e.V. nun, wie erwartet[1], ein sang- und klangloses Ende gefunden. Mit der Einstellung wurde lediglich noch nachvollzogen, was das Landgericht Bochum in seinem Beschluss vom 10. Januar 2006[2] zu der Durchsuchung bei der Chefredakteurin des Internetportals festgestellt hatte: Es lagen keine „sachlich zureichenden plausiblen Gründe für eine Durchsuchung“ und keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass die Betroffene einer Urkundenfälschung verdächtig ist.[3] Dennoch hatten die Strafverfolgungsbehörden Anfang Juli letzten Jahres bei drei Hausdurchsuchungen unter anderem sämtliche Computer der Redaktion beschlagnahmt und die Arbeit des Vereins fast vollkommen lahm gelegt.

Auch nach Auffassung des Landgerichts Bochum erschien die Verdachtskonstruktion der Staatsanwaltschaft, ein Hinweis in einem „Bekennerschreiben“ auf eine Aktion des LabourNet.de ließe auf die Identität des Verfassers schließen, abwegig. In dem genannten Beschluss hielt es das Landgericht immerhin für möglich, dass mit der Durchsuchung auch Art. 5 Grundgesetz verletzt worden sei. Das Landgericht monierte, dass das Amtsgericht bei der Genehmigung der Polizeiaktion keine inhaltliche Abwägung zwischen der Schwere des Tatvorwurfs und den Beeinträchtigungen der Pressefreiheit vorgenommen hatte.

Mit dem Verfahren gegen LabourNet hat sich einmal mehr gezeigt, dass die staatlichen Eingriffe in die Pressefreiheit ganz überwiegend einer zumindest zweitinstanzlichen gerichtlichen Prüfung nicht standhalten und im Ergebnis auch nicht zu Anklagen gegen die betroffenen JournalistInnen führen. Dies dürfte von vornherein auch der Bochumer Staatsanwaltschaft und ihren HilfsbeamtInnen klar gewesen sein, die mittels rechtswidriger Durchsuchungen bei LabourNet die Preisgabe sämtlicher Daten, Kontakte und InformantInnen des Vereins erzwangen.

(Anja Lederer)

[1]      s. Bürgerrechte & Polizei/CILIP 81 (2/2005), S. 84; Lederer, A.: Pressefreiheit light, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 82 (3/2005), S. 76-81
[2]     Az.: 6 Qs 43 u. 44/05
[3]     www.labournet.de/ueberuns/beschlagnahme/index.html