Redaktionsmitteilung

Der Begriff „Sicherheitsarchitektur“ steht heute für die politische Forderung, die Institutionen des staatlichen Gewaltmonopols so aus- und umzubauen, dass sie für die „Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“ und insbesondere für die „Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ fit sind. PolitikerInnen und „ExpertInnen“ aus den Apparaten beklagen mangelnde Effizienz, ein Nebeneinander von – je nach Zählung – 30-40 Sicherheitsbehörden und dadurch entstehende Informationsverluste. Sie empfinden die Reste des Föderalismus als störend und verordnen zentralistische Organisationsreformen. Sie definieren das Gebot der Trennung von Polizei und Geheimdiensten um in eines der umso intensiveren Zusammenarbeit. Sie meinen, dass innere und äußere Bedrohungen nicht mehr zu trennen seien und deshalb auch das Militär in die Wahrung der Inneren Sicherheit mit einzubeziehen sei. Eine allumfassende Vernetzung der Sicherheitsbehörden scheint das Gebot der Stunde.

Klar ist dabei erstens, dass bei diesen Debatten die Grundrechte der BürgerInnen allenfalls eine marginale Rolle spielen. Und klar ist zweitens, dass die Diskussion um die „Sicherheitsarchitektur“ davon abhält, über die gesellschaftlichen und politischen Ursachen der in einem Atemzug genannten „neuen Bedrohungen“ – vom Terrorismus über die „organisierte Kriminalität“ bis hin zur illegalisierten Einwanderung – nachzudenken. Wer sich auf das Gerede von der „neuen Sicherheitsarchitektur“ einlässt, kann nur noch um Details streiten, aber keine radikaldemokratischen Vorstellungen vom Umbau der Sicherheitsapparate mehr entwickeln.

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Die nächste Ausgabe wird den dreißigsten Jahrgang dieser Zeitschrift beschließen. Drei Jahrzehnte Bürgerrechte & Polizei/CILIP sind nicht nur ein Grund zum Feiern, sondern auch ein Beleg dafür, dass sich radikaldemokratische Kritik an den Apparaten der Inneren Sicherheit keineswegs überlebt hat. Heft 3/2008 wird sich mit der „Sicherheitsarchitektur“ in der EU befassen.

(Heiner Busch)

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