Literatur

Zum Schwerpunkt

Seit ihren Anfängen in den 70er Jahren ist die westeuropäische Sicherheitsarchitektur ein unübersichtliches Projekt, in dem immer wieder neue Baustellen entstehen, auf denen dauerhaft gebaut wird, ohne dass eine Vorstellung darüber sichtbar wäre, wie das Gebäude denn dereinst aussehen soll – aber das teilt die „Sicherheitsarchitektur“ mit den allgemeinen Visionen über Europa, die in wandelnden Konjunkturen immer neuen Leitbildern folgen. Im Folgenden wird auf einige exemplarische aktuelle Veröffentlichungen aus dem und über das Europa der Inneren Sicherheit hingewiesen.

Häberle, Helga Sybille: Auf dem Weg zu einer europäischen Sicherheitsarchitektur, in: Deutsches Polizeiblatt 2008, H. 6, S. 2-4

Die Zeitschrift für „die Aus- und Fortbildung“ beginnt ihr aktuelles Heft zum Thema „Sicherheitsnetzwerk“ mit einem knappen Überblick über polizeiliche Zusammenarbeit in der EU. Es handelt sich um eine Einführung für jene, die noch nie etwas von der Dritten Säule gehört haben. Symptomatisch für den Horizont der Darstellung ist, dass allein die Folgen für die (Polizeien der) Bundesländer angesprochen werden. Als ob mit der Europäisierung nicht erhebliche demokratische und rechtliche Probleme verbunden wären.

Ratzel, Max-Peter: Europol – das Europäische Polizeiamt, in: Kriminalistik 2007, H. 5, S. 284-291

Ders.: EUROPOL – Die Abteilung Schwerkriminalität, in: Kriminalistik 2007, H. 7, S. 428-434

Qubain, Andreas; Kattge, Lutz; Wandl, Christian; Gamma, Marco: Europol – das Europäische Polizeiamt, in: Kriminalistik 2007, H. 6, S. 363-369

Der Europol-Direktor und die Leiter der deutschsprachigen Verbindungsbüros liefern in dieser dreiteiligen Kriminalistik-Serie eine Selbstdarstellung des Amtes. In Ratzels erstem Aufsatz wird ein sehr informativer Überblick über die institutionelle Entwicklung, die Rechtsgrundlagen und die Aufgaben gegeben. Beeindruckend ist die Illustration des Netzwerkcharakters durch die schematische Verortung Europols im Geflecht europäischer Institutionen sowie seine Einbindung über die Verbindungsbüros und Kooperationspartner. In der Vorstellung der „Produkte und Dienstleistungen“ werden die gegenwärtigen Aktivitäten dargestellt; dabei wird betont, dass es Europol darum gehe, verstärkt in der operativen Polizeiarbeit wirksam zu werden. Wie in der Selbstdarstellung der Verbindungsbeamten ist auch bei Ratzel mehrfach vom „Mehrwert“ die Rede, der von der Arbeit des Amtes ausgehe – ohne dass allerdings deutlich würde, worin dieser tatsächlich besteht.

Wolter, Jürgen; Schenke, Wolf-Rüdiger; Hilger, Hans; Ruthig, Josef; Zöller, Mark A. (Hg.): Alternativentwurf Europol und europäischer Datenschutz, Heidelberg (C.F. Müller) 2008, 436 S., EUR 104,–

In einer umfänglichen Veröffentlichung hat der Mannheimer „Arbeitskreis Strafprozessrecht und Polizeirecht“ einen Alternativentwurf zum Kommissionsvorschlag über die rechtlichen Grundlagen von Europol vorgelegt. Die Autoren versprechen einen „gesetzlich ausformulierte(n) Ausgleich von Grund- und Menschenrechten auf der einen Seite und von Sicherheits- und Strafverfolgungsinteressen auf der anderen Seite“. Die 36 Artikel des Entwurfs zeichnen sich durch den Versuch aus, ernsthafte rechtsstaatlich-demokratische und dem Recht auf informationelle Selbst­bestimmung gerecht werdende Normen zu formulieren. Aber bereits auf dieser Ebene gerät der realpolitische Ansatz in Schwierigkeiten. So wird Europol jede Verwendung von Informationen untersagt, bei deren Erhebung die Menschenwürde oder grundlegende Verfahrensgarantien verletzt wurden. Liegen solche Informationen dennoch vor, dürfen sie nur zur Sicherung von Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person genutzt werden. Nur solche Informationen, die „gezielt durch Folter“ erlangt wurden, dürfen selbst für die Lebensrettung nicht genutzt werden (Art. 26). Bedeutsamer als die Kritik an einzelnen Vorschriften scheinen jedoch die Prämissen des Alternativentwurfs. Aus Sicht der Autoren können „keine ernstlichen Zweifel“ an der Notwendigkeit bestehen, eine europäische Zentralstelle „zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verhütung und Bekämpfung bestimmter Straftaten“ einzurichten. Sie wollen deshalb Europol auf die Aufgaben der Koordinierung und Unterstützung der Polizeien der Mitgliedstaaten beschränken. Bereits in den Begriffsbestimmungen wird jedoch deutlich, dass es sich dabei mehr um Rhetorik als um Realität handelt: Die Zuständigkeit wird nicht mehr auf Deliktsbereiche begrenzt (wie noch in der Konvention), sondern u.a. auf „Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzten, das Ge­genstand der Politik der Union ist“. Der Entwurf rühmt sich, „Verhütung“ von Straftaten definiert zu haben. Nach seiner Formulierung soll es sich um „die Vornahme polizeilicher Maßnahmen mit dem Ziel (handeln), die drohende Begehung von Straftaten zu vermeiden sowie allgemeine Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten zu treffen“ (Art. 4). Offener lässt sich Verhütung kaum definieren. Auch in anderen Fragen trägt der Entwurf der herrschenden Logik weitgehend Rechnung. Das betrifft die Übermittlungspflichten nationaler Stellen an Europol, die Beteiligung des Amtes (der Entwurf macht es zu einer Agentur) an Gemeinsamen Ermittlungsgruppen und die Initiierung von Ermittlungen in den Mitgliedstaaten. Auch im Bereich der Datenverarbeitung stellt der Entwurf den gegenwärtigen Europol-Regelungen nichts entgegen. So sollen in den Analysedateien neben den „personenbezogenen Daten“ von Ziel- und Kontaktpersonen auch die „von sonstigen Personen, die Informationen über Straftaten liefern können, für die auch Europol zuständig ist“, verarbeitet werden dürfen (Art. 14). Wer die Logik der „Intelligence-Arbeit“, der Verdachtssuche im Vorfeld, nicht in Frage stellt, der gibt alle BürgerInnen der europolizeilichen Durchleuchtung preis. Ernst gemeinter Datenschutz und ein „Alternativentwurf“ – nicht zu, sondern anstatt Europol – sähe gewiss anders aus.

Riegel, Ralf: Gemeinsame Ermittlungsgruppe – der neue Königsweg der internationalen Rechtshilfe?, in: Die Kriminalpolizei 2008, H. 3, S. 80-84

Jaeger, Rolf: Notwendigkeit gemeinsamer Ermittlungskommissionen in einem zusammenwachsenden Europa, in: der kriminalist 2008, H. 6, S. 264-268

Stammt Europol noch aus der Bauphase der Zentralisierung, so sind die gemeinsamen Ermittlungsgruppen ein Baustein der direkten und ggf. dezentralen praktischen polizeilichen Zusammenarbeit. Aus der Darstellung Riegels, der im Bundesamt für Justiz die deutsche Kontaktstelle leitet, erfährt man, dass es inzwischen 40 Ermittlungsgruppen gab, Deutschland gegenwärtig an fünf bilateralen Gruppen beteiligt ist. Die Gruppen würden vor allem in den Bereichen Terrorismus, Schleuser- und Betäubungsmittelkriminalität eingesetzt. Zwar bewertet der Autor das Instrument positiv; Kosten und Nutzen seien aber im Einzelfall abzuwägen. Ähnlich argumentiert der stellvertretende Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Um „eine Art Waffengleichheit zwischen den Straftätern und den kriminalpolizeilichen Ermittlungsorganisationen zu erreichen“, stünden die gemeinsamen Ermittlungskommissionen zwar erst „am Ende sonst möglicher Kooperationsformen“. Die modernen Kommunikationsmittel erlaubten jedoch auch weniger feste Zusammenarbeitsformen. Jaeger sieht deshalb die „Zukunft der Kriminalitätsbekämpfung in Europa“ darin liegen, „dass dezentrale Ermittlungseinheiten einzelner Mitgliedstaaten in einer grenzüberschreitenden Kommission unter einer Leitung zusammengefasst werden“.

Nitschke, Peter (Hg.): Globaler Terrorismus und Europa. Stellungnahmen zur Internationalisierung des Terrors, Wiesbaden (VS Verlag für Sozialwissenschaften) 2008, 219 S., EUR 39,90

Der Band dokumentiert acht aktualisierte Beiträge einer Tagung, die im November 2005 an der Hochschule Vechta stattfand. Die Themen reichen von der Skizzierung des globalen Terrorismus über die Rechtfertigung politisch motivierter Gewalt, von der deutschen Presseberichterstattung über 9/11 bis zu den mittelalterlichen Wurzeln des Terrors. Im Kontext der europäischen Sicherheitsarchitektur sind die Aufsätze von Wilhelm Knelangen zum Anti-Terrorismus der EU und von Simon Dalfert über die europäische Kriminalpolitik von Interesse. Knelangen beantwortet seine Frage, ob die EU zu einer „starken Macht“ im Kampf gegen den Terrorismus geworden sei, differenziert. Wegen der unterschiedlichen Ausgangslagen und Interessen der Mitgliedstaaten seien weder eine einheitliche europäische Polizei noch konfliktfreie Antworten auf den Terrorismus zu erwarten. Allerdings hätten die jüngeren Anschläge Entscheidungsblockaden aufgehoben und weitergehende Zusammenarbeitsformen ermöglicht. Dalferts Untersuchung der europäischen Kriminalpolitik kommt zu dem (vorläufigen) Ergebnis, dass der „direkte Einfluss“ der europäischen auf die nationale Ebene innerer Sicherheitspolitik gering ist. Der Autor liefert aber selbst eine Fülle von Hinweisen auf die vielfältigen indirekten Einflüsse, die sich bilateral, außerhalb der Unionsstrukturen, durch „Umwege“ über Europa oder in der polizeilichen Praxis entwickeln.

Bunyan, Tony: The Shape of Things to Come, in: www.statewatch.org/analyses/the-shape-of-things-to-come.pdf

Auf 60 Seiten entfaltet der Herausgeber von Statewatch eine umfassende Kritik sowohl am Prozedere als auch am Inhalt des Entwurfs des neuen Fünf-Jahres-Programms für die Innen- und Justizpolitik der Union. Nach einem kurzen Rückblick auf den Weg von Tampere über Den Haag bis zu dem Bericht der Future Group werden in vier Fallstudien die zentralen Elemente der Vorschläge und damit die Umrisse des weiter wachsenden Europas der Inneren Sicherheit vorgestellt: Erstens die unter dem von der Future Group geschmacklos verwendeten Begriff des „digitalen Tsunamis“ zusammengefassten Bestrebungen, die technische Über­wachung und Erfassung der Bevölkerung voranzutreiben; zweitens die Auswirkungen des nun zum Leitbild erklärten „Prinzips der Konvergenz“; drittens die Aushöhlung von Datenschutzstandards durch EU-Recht; und viertens die Kooperation zwischen der EU und den USA. Für Bunyans Hoffnung, vielleicht könnten im letzten Moment noch jemand in der Kommission oder im Rat oder in den Mitgliedstaaten den Kurs wechseln wollen, besteht wenig Anlass.

(sämtlich: Norbert Pütter)

Frevel, Bernhard; Asmus, Hans-Joachim (Hg.): Empirische Polizeiforschung X: Einflüsse von Globalisierung und Europäisierung auf die Polizei, Frankfurt/M. (Verlag für Polizeiwissenschaft) 2008, 172 S., EUR 16,90

Der Band enthält 12 Vorträge einer gleichnamigen Fachtagung in Berlin vom Vorjahr. Und wie dies bei solchen Veröffentlichungen häufig so ist, besteht ein Großteil dabei eher aus Banalitäten und durch wissenschaftliche Termini aufgemotzte Sprechblasen. Natürlich finden sich dennoch immer einige interessante Details und Daten, die man sich jedoch mühsam zusammensuchen muss. Schon aufschlussreicher sind da die Beiträge von Astrid Jacobsen zur „Interkulturellen Qualifizierung der Polizei“ (sehr weit ist es damit wohl nicht her) und Hermann Groß zu „Migrationsbeamten in der hessischen Polizei“ (der Jacobsens Aussagen durch sein ausführliches Zahlenmaterial letztlich unterstützt). Den insgesamt lesenswertesten Artikel hat indes Thorsten Stodieck, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Zentrums für OSZE-Forschung am Hamburger Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik, beigesteuert: Eine verheerende Bilanz über den Aufbau „Multiethnischer Polizeien durch internationale Polizeimissionen“ in den ehemaligen Bürgerkriegsländern des Balkans. Zumindest aber enthält jeder Beitrag für Interessierte ein umfangreiches Literaturverzeichnis – manchmal muss man sich eben schon an Selbstverständlichkeiten erfreuen.

(Otto Diederichs)

Möllers, Martin H. W.; van Ooyen, Robert Chr. (Hg.): Europäisierung und Internationalisierung der Polizei, Berlin (Verlag für Polizeiwissenschaft) 2006, 336 S., EUR 29,–

Insgesamt 21 Texte versammeln die beiden Herausgeber im Anschluss an ihre kurze Einleitung in diesem Band. Wie der Titel erwarten lässt, gliedern sich diese in zwei Teile: Die Beiträge des ersten Teils befassen sich mit der Europäisierung der Inneren Sicherheit im Allgemeinen, ausgewählten Einrichtungen wie Europol und FRONTEX und juristischen Aspekten wie der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Haftbefehl oder ausländerrechtlichen Fragen im Zeichen des Schengen-Regimes. Der zweite Teil zur Internationalisierung umfasst einführende Artikel zum „Policekeeping“ sowie Fallstudien z.B. zur UN-mandatierten Hilfe beim Aufbau des Grenzschutzes in Bosnien-Herze­gowina oder der Polizei in Afghanistan, aber auch Texte zu den Rechtsgrundlagen des Einsatzes von „Sky Marshalls“ sowie der Entwick­lung „interkultureller Kompetenz“ und des internen „Diversity Managements“ als Antworten auf die sich wandelnden Bedingungen von Polizeiarbeit in Einwanderungsgesellschaften. Ein Großteil der Texte wurde bereits andernorts veröffentlicht, häufig in den „Jahrbüchern Öffentliche Sicherheit“, die ebenfalls von dem Herausgeberduo editiert werden. Vermutlich erklärt der bequeme Rückgriff auf diesen Fundus, warum der Sammelband ein klares Konzept vermissen lässt. Mischt er doch affirmative Darstellungen durch Praktiker der Inneren Sicherheit wie Ex-Europol-Direktor Jürgen Storbeck mit der juristischen Diskussion von Detailaspekten, praxisorientierten Ergebnissen einer anwendungsorientierten Polizeiwissenschaft und mehr oder weniger kritischen politikwissenschaftlichen Beiträgen. Wird der am empirischen Detail interessierte Leser vereinzelt fündig und sticht der Beitrag von Wolfgang Wagner zur Kontrollierbarkeit Europols in seiner analytischen Schärfe heraus, so wird insbesondere enttäuscht, wer einen soliden Überblick über das Thema erwartet. Allerdings, so sei zur Entschuldigung der Herausgeber bemerkt, warnt bereits der Klappentext, dass die Beiträge die Entwicklungen „exemplarisch erhellen“ wollen.

Schwell, Alexandra: Europa an der Oder. Zur Konstruktion europäischer Sicherheit an der deutsch-polnischen Grenze, Bielefeld (transcript) 2008, 352 S., EUR 32,80

Warum gilt die Kooperation zwischen Bundesgrenzschutz/Bundespolizei und der polnischen Grenzwacht (StraGraniczna) trotz aller Widersprüche als Erfolgsmodell? Dieser Frage geht die Dissertation von Alexandra Schwell aus einer kulturanthropologischen Perspektive nach. Auch wenn die Arbeit aus der Zeit vor der Erweiterung des Schengen-Raums datiert, habe, so schreibt die Autorin, die Kooperation „lediglich eine andere Form angenommen, die in ihren Grundfesten bereits während der Feldforschung“ (S. 9) bestand. Insofern verspricht der Band ungebrochen aktuelle Einsichten zur europäischen Polizeizusammenarbeit. Anknüpfend an Traditionen der security und border studies geht Schwell in drei Schritten vor. Erstens zeichnet sie die Entwicklung der europäischen Polizeikooperation nach, um die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit herauszuarbeiten. Zweitens beschreibt sie die Motive, Praktiken und Institutionen der grenzpolizeilichen Kooperation, wie die seit 1998 existierenden gemeinsamen Streifen oder die 2004 eingeführte Ein-Stopp-Kontrolle, um dann drittens die alltägliche Zusammenarbeit an so unterschiedlichen Orten wie der Stadtbrücke Frankfurt/Oder oder der Grünen Grenze teilnehmend zu beobachten. Dabei zeigt sie, dass die GrenzschützerInnen häufig eher neben- als miteinander arbeiten, und im unfreiwilligen Kontakt Vorurteile nur schwer abgebaut werden. Die marginale Position der polnischen GrenzschützerInnen, die sich aus ihrer Rolle als „Juniorpartner“ der Deutschen und ihre vergleichsweise schlechte Ausstattung ergibt, wird nur durch „Cop und Canteen Culture“ verschleiert, nämlich dann, wenn man sich im gesellschaftlichen Nahbereich als KollegInnen begreift. So werden die mentalen und organisationalen Grenzen im Kontext verwandter Berufskulturen ausgehandelt und mitunter überwunden. Den Leitungsebenen dient ein solchermaßen gewachsenes Vertrauen als Erfolgsbeweis und Legitimationsressource, stößt aber dort an Grenzen, wo ein gemeinsames Verständnis von „guter Polizeiarbeit“ an der Basis in Gegensatz und kritische Distanz zu den Vorgaben der politischen und grenzpolizeilichen Führung gerät. Es ist das ethnographische Material und die Herausarbeitung solcher Paradoxien, mit denen das Buch einen spannenden Kontrapunkt setzt zu vollmundigen Erfolgsbilanzen aus den Innenministerien und Darstellungen, die in der Institutionenlehre stecken bleiben.

(beide: Eric Töpfer)

Aus dem Netz

http://euro-police.noblogs.org/

Unter dem Motto „Monitoring European Police“ stellt diese Homepage, die im Kontext von „Gipfelsoli“ entstanden ist, eine reiche Informationsquelle für alle diejenigen dar, die sich mit Innerer Sicherheit und den Polizeien in Europa beschäftigen wollen. Das Informationsangebot besteht in seinem Kern aus der Zusammenstellung von Beiträgen, die an anderer Stelle erschienen sind. Auf der Startseite sind die aktuellen Meldungen unmittelbar zugänglich. Das gesamte Material ist auf verschiedenen Wegen erschlossen: Zum einen über eine systematische Zuordnung in gegenwärtig 22 Kategorien, die vom kommenden „12. Europä­ischen Polizeikongress“ über „Europol“ bis zu „Forschung“, „TKÜ“, „Riot Control“ und schließlich „Was tun?“ reichen. Die Zuordnung zu diesen Kategorien geschieht recht großzügig, so dass auch immer zu­gleich Kontexte mit angezeigt werden. Zum anderen kann im Archiv nach dem Erscheinungsdatum recherchiert werden. Und schließlich steht eine Volltextsuche zur Verfügung. Die Informationen werden zunächst als Textbeginn präsentiert. Über „Weiter“ wird der gesamt Text zugänglich – einschließlich der Verlinkung zu Originaldokumenten und der Quellenangabe. LeserInnen können die Beiträge zudem kommentieren.

Mindestens so informativ und hilfreich wie das Textangebot sind die auf der Seite versammelten Links. In den Kategorien „Hintergrund“, „Computersicherheit“, „Kampagnen“ und „Quadrocopter“ (Mikro-Droh­nen) sind eine Vielzahl von Homepages per Klick zugänglich, die unterschiedliche Perspektiven auf und unterschiedliches Material über Polizeien und Polizeientwicklung in Europa bereithalten. Das Spektrum reicht bei „Hintergrund“ von der „Securityresearchmap“ des Wissenschaftsministeriums über die Polizeirechtsseite des RAV bis zu Statewatch, bei „Kampagnen“ von der ai-Sektionsgruppe Polizei über die Kampagne gegen die Vorratsdatenspeicherung bis zu frontexwatch. Wer auf dem Laufenden sein und sich aus erster Hand informieren will, sollte einen Besuch bei euro-police.noblogs nicht versäumen.

(Norbert Pütter)

Sonstige Neuerscheinungen

Lisken, Hans; Denninger, Erhard (Hg.): Handbuch des Polizei­rechts, 4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage, München (C.H. Beck) 2007, 1438 S., EUR 118,–

Erneut um 150 Seiten gewachsen ist 2007 bereits die vierte Auflage des mittlerweile zum Standardwerk avancierten „Lisken/Denninger“ erschienen. Im Vergleich zur vorangegangenen Auflage von 2001 sind die Gegenstände des Bandes leicht erweitert und verändert worden. Die Erweiterungen beziehen sich auf einige neue Rechtsbereiche im Kapitel „Gefahrenabwehr durch Ordnungsverwaltung“. So wurden etwa das Gesundheitsrecht, das Melde- und Ausweisrecht oder das Hilfeleistungsrecht aufgenommen. Allerdings handelt es sich hierbei um nur kurze Übersichten, die die Ränder des Polizeirechts eher benennen als durchleuchten. Gegen Ende des Buches ist der bislang vertretene Überblick über die Polizeiorganisation europäischer Staaten ersetzt worden durch ein Kapitel über die „Zusammenarbeit der Polizeien der Nachbarstaaten“. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die direkte Kooperation der deutschen mit den Polizeien der Nachbarländer zunimmt und damit auch die Probleme auf der rechtlichen Ebene wachsen. Das Kapitel über die Verkehrsüberwachung ist entfallen. Der zunehmenden Verflechtung von polizeirechtlichen und strafprozessualen Maß­nahmen Rechnung tragend, wurde statt dessen ein neues Kapitel zum „Polizeihandeln im Strafverfahren“ aufgenommen.

Jenseits dieser konzeptionellen Weiterentwicklung aktualisiert das Handbuch den Stand des Polizeirechts in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Dabei bleibt es formal der gewohnten Grundstruktur und inhaltlich seinem liberalen Tenor treu. Ob bei der Bewertung der Schleifahndung (S. 359 f.), dem „Kernbereichsschutz“ bei der Telefonüberwachung (S. 923), den Aufenthaltsverboten (S. 568 ff.) oder dem „Verbringungsgewahrsam“ (S. 586 f.), dem Trennungsgebot von Polizeien und Nachrichtendiensten (S. 964 f.), dem Europäischen Haftbefehl (S. 1357 f.), dem Einsatz von V-Personen (S. 511) oder der Ortung mittels IMSI-Catcher (S. 935) – in all diesen aktuellen Streitfragen verfolgt der Kommentar eine restriktive, die Bürgerrechte stark machende Linie. Der „Lisken/Den­ninger“ erweist sich deshalb einmal mehr als einer der wichtigsten Fürsprecher einer rechtsstaatlich-liberal-bürgerlichen Polizei. In einer Zeit, wo Politik und Polizeien dieses Modell in die historische Mottenkiste verbannen wollen, bleibt dies eine bemerkenswerte Leistung.

Droste, Bernadette: Handbuch des Verfassungsschutzrechts, Stuttgart, München, Hannover u.a. (Boorberg Verlag) 2007, 821 S., EUR 120,–

Schon lange war eine Kommentierung des deutschen Verfassungsschutzrechts überfällig. Die verfügbaren Kommentare stammten aus der Mitte der 80er Jahre, mithin vor der grundlegenden Novellierung des Geheimdienstrechts im Jahr 1990. Natürlich ist dieser Band mit 658 Seiten Text, viele davon versehen mit ausführlichen Fußnoten, und weiteren 115 Seiten Anhang eine Fundgrube für alle, die sich über die deutschen Nachrichtendienste informieren wollen: sei es die Personalstärke der Dienste (S. 734-736), sei es die Bedeutung der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ (S. 195 ff.), das Verfahren bei der Brief- und Telekommunikationskontrolle (S. 345 ff.) oder die Übermittlung von Erkenntnissen an die Strafverfolgungsbehörden (S. 543 f.). Angesichts der Breite der Darstellung und der Informationsfülle des Bandes ist es unverständlich, dass auf ein Stichwortverzeichnis verzichtet wurde (was auch angesichts des Preises hätte möglich sein sollen). Jedoch ist es nicht dieses formale Ärgernis, sondern sein Inhalt, der den Nutzen des Bandes erheblich einschränkt.

Von der ersten bis zur letzten Seite ist das Handbuch von seiner Parteinahme für den institutionalisierten Verfassungsschutz bestimmt. Dass die deutschen Dienste nur „Nachrichtendienste“ seien, also nur Nachrichten abschöpfen, aber keine Aktionen ausführen, wird dreist behauptet (S. 27). In den ansonsten reichlich für die Erkenntnisse der Dienste genutzten Fußnoten sucht man das „Celler Loch“ ebenso vergeblich wie die „Landmaschinen“ für Israel. Der prinzipielle Amtsbonus der Autorin schlägt auch an anderen Stellen durch, etwa wenn die gesetzliche Vorschrift zum Erlass einer Dienstvorschrift bereits als Eingriff in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betrachtet wird (S. 33) oder wenn das Trennungsgebot zur informationellen Zusammenarbeitspflicht umgedeutet wird (S. 41). Dass die Autorin für die Beobachtung organisierter Kriminalität durch die Ämter plädiert (S. 204) und dass sie kein kritisches Wort angesichts der „eingehenden parlamentarischen, gerichtlichen und fachaufsichtlichen Kontrolle“ des Bundesamtes verliert (S. 601-646), kann niemanden mehr überraschen. Der Band ist nur für diejenigen zu empfehlen, die die herrschende Lehre über die deutschen Dienste kennen lernen wollen. Man darf über die Lektüre nur nicht vergessen, dass die verfassungsschützerische Wirklichkeit anders aussieht.

(beide: Norbert Pütter)

Dubber, Markus D.; Valverde, Mariana (Eds.): Police and the Liberal State, Stanford/CA (Stanford University Press) 2008, 288 S., EUR 41,–

Polizeigewalt ist weder despotisch noch demokratisch – „they can be both, even at the same time“ (S. 5). So konstatieren Markus Dubber und Mariana Valverde im einleitenden Kapitel des Sammelbands, der mit einem breiten interdisziplinären Fokus und in internationaler Perspektive Polizeigewalt als Governance diskutiert. Für Dubber sind Polizei und Recht zwei kontrastierende Formen staatlichen Regierens: „From the perspective of law, the state is the institutional manifestation of a political community of free and equal persons … From the perspective of police, the state is the institutional manifestation of a household. The police state, as paterfamilias seeks to maximize the welfare of his – or rather its – household“ (S. 158, Hervorh. im Orig.). Zu diesem Haushaltsvorstand des Staates versammelt der Band zehn Beiträge. Peter Ramsey (S. 157-177) zeigt etwa für die Anti-Social Behaviour Orders in Großbritannien: „Pluralization of the moral police in the ASBO marks a new basis for the exercise of police power, a basis that broadens and deepens the power’s reach as well“ (S. 168). 1995 befand Chicagos Stadtregierung, dass das Herumlungern „with no apparent purpose“ im öffentlich-zugänglichen Raum verboten ist, „whether publicly or privately owned“; die Durchsetzung des Verbots sei ausschließlich „based on the perception of the police officer rather than on any objective measures of inactivity“, beschreibt Ron Levi das Polizeigesetz (S. 188), das in dreieinhalb Jahren zu 42.000 Verhaftungen und weiteren 43.000 Platzverweisen führte. In dem gescheiterten Versuch, Drogenhandel und Gang-Gewalt zu stoppen, wurde so der Zwang zur permanenten Bewegung durchgesetzt. Jaqueline Ross beschreibt die unsichtbare Arbeit deutscher Polizeibeamter: „When turned into evidence, the insights of undercover agents and informants are stripped of context, … insights in their raw form remain unavailable to the criminal process and to those who must judge guilt or innocence“ (S. 155). Der Band verfolgt das Ziel „to refocus scholarly attention through the lens of the police power on the scope and functioning of government in its myriad manifestations, from the family to the prison to the workplace, from the city to the state to the international community” (S. 5 f.). Das ist ihm gelungen.

Risse, Thomas; Lehmkuhl, Ursula (Hg.): Regieren ohne Staat? Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit, Baden-Baden (Nomos Verlag), 2008, 395 S., EUR 64,–

„Was haben Nigeria, Somalia, Brasilien, Kenia und China, aber auch Süditalien, die Vororte von Paris sowie sogar Berlin-Neukölln … gemeinsam? Nach unserem Verständnis handelt es sich um Räume begrenzter Staatlichkeit. [Das sind Räume], in denen staatliche Institutionen zu schwach sind, um einerseits politische Entscheidungen herstellen und durchsetzen zu können und andererseits politische Herrschaft wirksam begrenzen zu können“, so beginnt allen Ernstes (S. 14 f.) der von einer Professorin für Neuere Geschichte und einem Professor für Internationale Politik (beide: Freie Universität Berlin) herausgegebene Band, der im Rahmen des DFG-Sonderforschungsbereichs 700 erschienen ist (www.sfb-governance.de/).

Für die genannten Räume ergebe sich „folgende vorläufige Typologie“ (S. 19): 1. „zerfallen(d)e Staaten“ – dort fehle es an effektiver Souveränität „auf einem Großraum ihres Territoriums“, aber sie werden „dennoch“ international anerkannt (Bsp. Somalia); 2. „schwache Staaten“ – sie weisen „starke Defizite bei der effektiven Souveränität auf, sei es territorial, sei es in „wichtigen Sachgebieten der Politik“ (Bsp. südlicher Kaukasus); 3. „mehr oder weniger begrenzte Defizite bei der effektiven Souveränität in anderweitig intakten Staaten“ – das seien u.a. die VR China und Mexiko; 4. schließlich „Räume, denen es sowohl an effektiver als auch ‚westfälischer‘ Souveränität mangelt (Kolonien, heutige Protektorate, z.B. Afghanistan, Kosovo).“

Es folgen 17 weitere Beiträge. Allerdings sucht man das Kapitel zum „zerfallen(d)en“ und „dennoch“ international anerkannten Berlin-Neu­kölln (Neukölln hat u.a. Städtepartnerschaften mit dem südlich [!] von Rom gelegenen Marino in Italien [sic!]; mit St. Petersburg in Russland [sic!] und mit Bat Jam bei Tel Aviv, Israel [sic?]) vergebens. Dem unter dem Mangel von „westfälischer“ Souveränität leidenden Kosovo (hatten das nicht die „entwickelten und demokratischen Wohlfahrtsstaate(n) westlicher Prägung“ (S. 35) erst erbombt?) ist gleichfalls kein Kapitel gewidmet. Auch ein etwa komparativ angelegter Beitrag zu Brasilien und Banlieues fehlt (zu Buenos Aires und Mexiko Stadt liegt er vor, S. 223-243). Allerdings, es handelt sich beim vorliegenden Band nur um „erste Überlegungen und Ergebnisse“ (S. 5). Vielleicht ist so zu erklären, dass, beispielsweise, weder die sozioökonomische Funktionalität des US-ame­rikanischen Ghettos für die urbanen Eliten noch, beispielsweise, Good Governance als „eine neue Form des westlichen Imperialismus und Kolonialismus“ (S. 36) bisher in den Blick gekommen ist.

Der von den Herausgebern verwendete „enge“ Governance-Begriff beschreibt das „Gesamt aller nebeneinander bestehenden Formen der kollektiven Regelung gesellschaftlicher Sachverhalte“ (S. 20) und konzentriert sich auf die neuen Formen des Regierens, die sich „durch einen kooperativen Stil auszeichnen und an denen private Akteure … zumindest beteiligt sind“ (ebd.). Das muss aber nicht bedeuten, dass „die von einer Regelung Betroffenen die Möglichkeit haben, auf den Prozess der Regelsetzung bzw. -implementierung in demokratischen Verfahren Einfluss zu nehmen“ (S. 21). Hauptsache kooperativ.

Wenn Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit den Regelfall darstellt und „systematisch“ auf „die Beteiligung der internationalen Staatengemeinschaft angewiesen ist“ (die Governance ist auf Beteiligung angewiesen?), so die Herausgeber, dann muss, „ohne dass ein bestimmtes … kulturelles Skript die Vorgabe bildete“ (S. 34 f.), normatives Kriterium sein, dass und wie „legitim“ und „effektiv“ regiert werden kann (S. 35). Welche Form politischen Handelns „legitim“ und „effektiv“ ist, das entscheidet sich in der Empirie (S. 21) bzw. danach, ob es „an Problemlösungsfähigkeit orientiert“ ist (S. 35). 1902 zerfielen Philipp Lord Chandos die abstrakten Worte „im Munde wie modrige Pilze“ (Hugo von Hofmannsthal), gut 100 Jahre später den Herausgebern ihre Räume mit begrenzter Staatlichkeit und die (Legitimationsfigur) Good Governance, aber sie wollen „prinzipiengeleitet die Balance halten“ (S. 35). Wird Neukölln also bald ein Protektorat von Ursel und Tommy sein?

Helms, Gesa: Towards Safe City Centres? Remaking the Spaces of an Old-Industrial City, Aldershot (Ashgate) 2008, 238 S., EUR 69,50

Mit „Towards Safe City Centers“ hat die an der University of Glasgow lehrende und forschende Humangeographin aus neomarxistischer Perspektive detailliert eine Studie zur sozioökonomischen Restrukturierung und deren Verbindung zu Sicherheitsdiskursen und -praxen (nicht nur) für Glasgow vorgelegt. Während die ersten drei der insgesamt sieben Kapitel regulationstheoretische, Foucaultsche und weitere kritisch-marxistische Ansätze mit Blick auf den urbanen Raum und Sicherheit vor dem Hintergrund der Globalisierung diskutieren (S. 11-106), konzentrieren sich die nachfolgenden empirischen Kapitel auf den Zusammenhang von „crime, safety and, more widely, regulating and monitoring practices that are directed at the control of new economic spaces and are part of economic regeneration strategies“ (S. 15). Es ist insbesondere der Nachweis dieses Zusammenhangs von urbaner Restrukturierung und neuen Kontrollstrategien, zu denen neben der Videoüberwachung vor allem neue para-polizeiliche Streifen- und Kontrolldienste, neue Gesetze und Verordnungen sowie ein umgebauter Polizeiapparat gehören, der den Band insbesondere lesenswert macht. Das ‚Flagschiff‘ der städtischen Behörde mit Blick auf Kriminalprävention und eine saubere und sichere Innenstadt sind die City Centre Representatives („Reps“), eine aus Langzeitarbeitslosen gebildete Truppe, die einerseits Müll sammeln und Touristen den Weg zeigen sollen, andererseits den rund 8.000 Obdachlosen den Weg weisen – aus der Innenstadt: Neben Informationen, so Helms, übernehmen die Reps ein breites Spektrum an Ordnungsaufgaben. Damit trügen sie nicht nur zur Sicherheit in den Innenstädten bei, sondern zugleich würden die vormals Arbeitslosen auf der untersten Ebene in den Arbeitsmarkt integriert. Ein empirisch sattes, theoretisch inspirierendes, kurz: sehr lesenswertes Buch.

(sämtlich: Volker Eick)

Forum Recht 2008, H. 3: Dissidenten der Rechtstheorie

Mit dieser Ausgabe feiert die zunächst mit dem Untertitel „– neues zu Justiz und Gesellschaft“ erschienene Zeitschrift ihren 25. Geburtstag. Während in der Vorbemerkung der „Reds“ kurz auf die Bedeutung von „Forum Recht“ (FoR) als ein wichtiges Element der Vernetzung, Selbstverständigung und Artikulation des juristischen Nachwuchses hingewiesen wird, beginnt das Heft mit einer „Lobhudelei zum 25. Geburtstag“ unter der bescheidenen Überschrift „Forum Recht ist großartig!“. Was Jochen Goerdeler in drei Spalten über die mittlerweile vom Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen herausgegebene Zeitschrift mit leicht ironischem Unterton schreibt, hält auch einer ernsthaften Betrachtung stand: FoR ist eine wichtige kritische Stimme in der öffentlichen Diskussion über Recht und Rechtsentwicklung; es leistet eine hervorragende Vermittlung zwischen den rechtspolitischen Diskursen und den Interessen der nachwachsenden Generationen; es stellt einen kaum ersetzbaren Ort kritischer Tradierung und Sozialisierung dar. Und es erscheint als ein Wunder aus vergangenen Zeiten, dass ein papiernes Periodikum über Generationen wechselnder Akteure hinweg fortbesteht. Weiter so. Einstweilen bis zum 50.

(Norbert Pütter)