März-Nachrichten vom Bundesnachrichtendienst (BND)

Unter dem Titel „eine geheime Stadt in der Stadt“ berichtete die FAZ am 26. März 2010 vom Richtfest für das neue Quartier des BND in Berlin. Es ist mit 260.000 Quadratmeter Geschossfläche in einem zehn Hektar großen Gelände das bisher größte sichtbare Bauvorhaben des Bundes. Ob es samt Umzug von 4.000 MitarbeiterInnen aus Pullach bei Kosten von rund 1,5 Milliarden Euro bleibt, wird nicht bekannt werden, solange der BND zur Lüge des Verschweigens zwingt. Geheim gehalten wird auch die Organisationsform der neuen Zentrale an der Chausseestraße.

Der Aufwand ist angesichts der Nöte der Bevölkerung skandalös. Er wird es vollends, wenn dem BND-Präsidenten Ernst Uhrlau nur „spürbare Effizienz- und Erkenntnisgewinne“ als Begründung dafür einfallen, dass BND, Bundeskanzleramt und Bundestag nun fast auf Rufweite, aber „streng geheim“ Nachbarn werden. Um ihrer selbstbestimmten Verantwortlichkeit willen müssten demokratische Regierungen und Parlamente das Wuseln geheimdienstlichen Unwesens auf ihren Fluren aufs Äußerste fürchten. Gäbe es verantwortliche Politik.

Wie geheim der BND seine Geschäfte betreibt, vermeldete die FAZ vom 18. März: „Die Arbeit für Org 85“ schildert die an sich bekannte Tatsache, dass der BND-Mitarbeiter Hans-Henning Cromme 1963 von BND-Chef Reinhard Gehlen, den Auftrag erhielt, „gegen NS-Verbrecher in den eigenen Reihen zu ermitteln.“ Grund für den Auftrag war die Enttarnung von Werner Felfe als Doppelagent für den KGB. Crommes Bericht, dem zufolge nur 146 BNDler als frühere SS-Angehörige ausgesiebt wurden – eine weitere Entbräunung wurde nicht angestrebt –, verschwand 1965 im Panzerschrank. Darin ruht er heute noch. Die Folgen der braunen Herkunft der zunächst von den USA benutzten und 1956 der BRD zurückgeschenkten „Organisation Gehlen“ interessieren nicht. Präsident Uhrlau präsentierte sich im FAZ-Interview als emphatischer Rechtsstaatler: „Wir unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen, und auch Personen mit zweifelhafter Vergangenheit haben ein Recht auf Schutz ihrer Daten. Und wir können uns nicht über das Recht stellen.“ Es lebe das Recht, das staatliche Geheimdienstrecht, mag die Republik auch untergehn!

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24. März 2010 die Klage des Journalisten Andreas Förster, der vom BND „unter Verstoß gegen das Presserecht ausgespäht worden war“ „überwiegend abgewiesen“. „Weil die Ausforschung der Arbeitsweise des Bundesnachrichtendienstes zu be­fürchten war und der Auskunftsanspruch sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger der Übermittlungen erstreckt.“[1]

(Wolf-Dieter Narr)

[1]      BVerwG: Pressemitteilung 15/2010 v. 24.3.2010; Urteil v. 24.3.2010, Az.: 6 A 2.09

Bild: Wikipedia (Bjs, BND-Pullach-bjs150628-06, CC BY-SA 4.0)