Kameras umfliegen Datenschutz

Nach dem Militär wollen auch Polizeien und Rettungsdienste den Einsatz fliegender Kameras in die Alltagsarbeit integrieren.[1] Die Polizeien mehrerer Länder (u.a. Sachsen, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-West­falen) testen die rund zwei Kilogramm schweren Mikrodrohnen. Die Bundespolizei betreibt ein Forschungsprogramm mit Systemen, die auch von der Bundeswehr eingesetzt werden. Quadrokopter haben gegenüber militärischen Drohnen eine geringere Nutzlast und können bis zu 30 Minuten in der Luft bleiben. Die technische Entwicklung verläuft rasant, geforscht wird zur Optimierung autonomer Navigation per GPS, zu Operationen in Schwärmen oder zum automatisierten Umfliegen von Hindernissen.

Im Januar hat die Bundesregierung die Luftverkehrsordnung (LuftVO) geändert und kam damit einer zentralen Forderung der „Projektgruppe Drohnen“ der Innenministerkonferenz nach. Das Bundesverkehrsministerium will eine „Sicherheitslücke schließen, solan­ge es noch keine anderweitigen Flugbeschränkungen für unbemanntes Luftfahrtgerät gibt“. In einem „zweiten Schritt“ soll eine „umfassende Gesetzes- und Verordnungsänderung folgen.

Nach der geänderten LuftVO gilt der gesteuerte, nicht gewerbliche Einsatz von Quadrokoptern noch als Modellflug und ist mithin nicht ge­nehmigungspflichtig. Für Quadrokopter, die autonom und außer Sichtweite der steuernden Personen fliegen, gilt dagegen weiter eine „Erlaubnispflicht“, die das Ministerium mit einem „grundsätzlich höheren Gefährdungspotential“, etwa bei Fotos von Unfallorten oder Demonstratio­nen, begründet. Folglich müssen auch Polizeien die Nutzung solcher au­tonom fliegenden Kameras (auch zu Testzwecken) genehmigen lassen.

In Großbritannien hatte sich die Polizei von Merseyside (Liverpool) im Februar blamiert. Großspurig hatte ihr Sprecher die erste Festnahme gestützt auf die Bilder einer fliegenden Wärmebildkamera bekannt gegeben. Kurz darauf setzte die zuständige Luftfahrtbehörde dem 2007 begonnenen Treiben ein vorläufiges Ende. Kleinlaut gaben die polizeilichen Luftfahrzeugfernführer zu, die auch in Großbritannien zum 1. Januar geänderten Luftfahrtvorschriften „übersehen“ zu haben.

(Matthias Monroy)

[1]      http://euro-police.noblogs.org/category/drohnen