Terrorismus-Bekämpfungsgesetz: Maßnahmen 2008

Nach dem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums[1] (PKGr) über die Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 haben die Geheimdienste im Jahr 2008 deutlich häufiger von ihren Befugnissen Gebrauch gemacht als in den Vorjahren. Insgesamt waren es 78 Fälle (2007: 52; 2006: 31) von Auskunftsverlangen und Einsätzen des IMSI-Catchers. Den größten Anteil hatten die Auskünfte bei Telekommunikations- und Teledienstunternehmen mit 52 Fällen, davon 48 durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und je zwei durch den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD). Von anderen Auskunftsbefugnissen machte nur das BfV Gebrauch: Zweimal bei Luftfahrtunternehmen und zehn Mal bei Finanzdienstleistern. Seit 2002 wurden von Postdienstleistern kein einziges Mal Auskünfte durch Geheimdienste eingeholt. Den IMSI-Catcher zur Bestimmung des Standortes und der Geräte- bzw. Kartennummer eines Mobiltelefons setzte das BfV in 13 Fällen, der MAD in einem Fall ein.

Die Landesämter für Verfassungsschutz, von denen nur acht Berichte beim PKGr einreichten, setzten den IMSI-Catcher 14 Mal ein; in 16 Fällen verlangten sie Auskünfte bei Telekommunikationsunternehmen und in fünf Fällen bei Finanzdienstleistern.

Insgesamt waren 200 Personen von den Maßnahmen von BfV, BND und MAD betroffen; von den Ländern gibt es dazu keine Angaben. Benachrichtigt wurden 2008 nur zwölf Betroffene, 53 wurden „vorläufig“ nicht informiert, in sechs Fällen war die „Nichtmitteilung“ endgültig.

(Martina Kant)

[1]      BT-Drs. 17/550 v. 28.1.2010